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Unter einem Mandat von lateinisch mandare anvertrauen beauftragen versteht man im Rechtswesen den Vertretungsauftrag den ein Mandant seinem Rechtsanwalt Steuerberater Wirtschaftsprufer oder Vermogensverwalter erteilt Mandate sind imperativ Der Rechtsanwalt ist verpflichtet ausschliesslich die Interessen seines Mandanten zu vertreten und kann bei Zuwiderhandlung zur Rechenschaft gezogen werden Das Mandat ist ein Auftrag zu sogenannten Diensten hoherer Art also zu einem Komplex von Dienstleistungen die vom Rechtsanwalt selbstandig geplant und abgewagt werden mussen und deren Sinnhaftigkeit oder Aussichtsreichtum der Mandant im Allgemeinen nicht beurteilen kann der Anwalt ist in der konkreten Ausfuhrung seines Auftrages daher weitgehend frei Er ist jedoch ein Organ der Rechtspflege vgl etwa 1 BRAO und unterliegt dadurch besonderen rechtsstaatlichen Bindungen wie zum Beispiel einem eigenstandigen Standesrecht oder besonderen strafrechtlichen Verboten Der Auftraggeber wird als Mandant der Auftragnehmer im tatsachlichen Sprachgebrauch allerdings selten als Mandatar bezeichnet Die Tatigkeit ist grundsatzlich in Deutschland gegen Entgelt nach dem Rechtsanwaltsvergutungsgesetz und nur in Ausnahmefallen pro bono Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mandat Recht amp oldid 208584441