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Als Mandatar lat mandatarius bezeichnet man im Allgemeinen jede Person oder Institution die ein Mandat annimmt bzw wahrnimmt zum Beispiel ein Rechtsanwalt der gemass Vollmacht bzw im Auftrag eines anderen agiert und im Speziellen in Osterreich die gewahlten Abgeordneten des Nationalrats der Landtage und der Gemeinderate da sie von den Wahlern einen Auftrag also ein Mandat erhalten haben Siehe auch BearbeitenOffentliche Burgschaft Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mandatar amp oldid 201497640