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Eine Notfrist ist allgemein eine Frist welche seitens des Gerichts nicht verlangert und auch durch Parteivereinbarung nicht verkurzt werden kann Rechtslage in Deutschland BearbeitenIm deutschen Zivilprozessrecht bezeichnet der Begriff eine gesetzlich bestimmte Frist die vom Gericht weder verkurzt noch verlangert werden kann Wer sie schuldlos versaumt dem ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewahren 233 ZPO Notfristen werden im Gesetz ausdrucklich als solche bezeichnet 224 Abs 1 S 2 ZPO Es handelt sich meist um Fristen fur die Einlegung von Rechtsbehelfen Berufung Einspruch usw Zu unterscheiden ist die Notfrist zum einen von den gewohnlichen oder gesetzlichen Fristen welche auf Antrag verlangert werden konnen und zum anderen von den Ausschlussfristen Letztere konnen wie die Notfristen nicht verlangert werden und ausserdem ist bei ihrer Versaumung keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand moglich somit fuhrt ihre Versaumung endgultig zum Verlust der betreffenden materiellen oder prozessualen Rechte Rechtslage in Osterreich BearbeitenAuch in der osterreichischen Zivilprozessordnung ZPO hat der Begriff gleichartige Bedeutung und bezeichnet gemass 128 Abs 1 ZPO eine gesetzliche Frist deren Verlangerung das Gesetz ausdrucklich untersagt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Notfrist amp oldid 235853342