www.wikidata.de-de.nina.az
Das Schiffsregister dient der dinglichen Zuordnung von Schiffen Das Schiffsregisterrecht ist ein grundbuchahnliches Sonderrecht im Rahmen des Registerrechts Schiffe werden in Deutschland und der Schweiz sachenrechtlich wie unbewegliche Sachen behandelt 1 Die Regelungen uber bewegliche Sachen Fahrnis sind daher auf diese nicht oder nur eingeschrankt anwendbar Inhaltsverzeichnis 1 Historische Grundlage 2 Schiffsregisterrecht 2 1 Deutschland 2 2 Schweiz 2 3 Liechtenstein 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseHistorische Grundlage BearbeitenEin Schiffsregister wurde erstmals im Vereinigten Konigreich mit dem Merchant Shipping Act im Jahr 1854 2 eingefuhrt und von anderen europaischen Staaten ubernommen Schiffsregister sind grundsatzlich dem Grundbuch nachgebildet und haben sich erst allmahlich eigenstandig entwickelt In Deutschland wurden die ersten Schiffsregister seit dem Norddeutschen Bund eingefuhrt Die Entwicklung geht zuruck auf die durch Hugo Grotius beruhmtes Buch Mare liberum 1616 durchdrungene Freiheit des Meeres Volkerrechtlich wurde dadurch die Staatenlosigkeit des Meeres anerkannt oder besser die Zugehorigkeit des Meeres zu allen Staaten Daraus ergab sich die Kontrolle aller Staaten in Bezug auf das Befahren des Meeres Dieses mundete in dem Verlangen des Nachweises der Staatszugehorigkeit eines Schiffes der durch eine Menge von Schiffspapieren gefuhrt werden musste Der steigende Verkehr zwang zu einer besseren Ubersicht und einer Vereinfachung des Nachweises So kam man zur Einschreibung in ein Schiffsregister und deren Beurkundung in einem Schiffszertifikat Spater wurde die Einrichtung auch fur Binnenschiffe ubernommen 3 Historisch ist die Gesetzgebung zu Schiffsregistern eng mit dem Flaggenrecht verbunden sowie in Deutschland mit dem BGB und dem Handelsgesetzbuch verbunden Bis 1886 wurden die Schiffsregister jeweils in den an See gelegenen Bundestaaten sowie in den freien Hansestadten gefuhrt Per Kabinettsorder vom 1 Juli 1886 und Erlass vom 25 Oktober 1867 wurden Schiffregister fur Binnenwasserstrassen und fur Schutzgebiete ermoglicht 4 Schiffsregisterrecht BearbeitenDas Schiffsregisterrecht kann wie das Grundbuch in formelles und materielles Schiffsregisterrecht eingeteilt werden Materielles Schifffahrtsregisterrecht umfasst das Recht an den eingetragenen Schiffen und den Schiffsbauwerken zum Beispiel uber Erwerb und Verlust des Eigentums Schiffshypotheken Niessbrauch an Schiffen das Recht an Schiffsbauwerken etc Formelles Schiffsregisterrecht umfasst das Recht uber die Fuhrung und Einrichtung des Schiffsregisters zum Beispiel uber Arten der Schiffsregister Registerbehorde Voraussetzungen und Gegenstande der Eintragung und Eintragungsverfahren Einsichtnahme in das Schiffsregister etc Das Schiffsregister dient der vom Gesetzgeber als erforderlich erachteten Publizitat im Sinne des Sachenrechts Deutschland Bearbeiten nbsp Schiffsregisterordnung vom 19 Dezember 1940In das deutsche Schiffsregister werden private Seeschiffe und Binnenschiffe eingetragen die berechtigt oder verpflichtet sind die deutsche Bundesflagge zu fuhren Die Konventionen zur Schiffsregistrierung sind historisch gewachsen und finden sich sinngemass auch in fruheren Rechtsvorschriften Fur Schiffe mit Dienstflaggen der Bundesbehorden gelten gem der Anordnung uber die deutschen Flaggen FlaggAnO besondere Konventionen weil Behorden mit hoheitlichen Rechten Schiffseintragungen sowie Flaggenfuhrung selbst regeln Ausgenommen von der Eintragungspflicht sind Schiffe in staatlichem bundesdeutschem Besitz gem Schiffsregisterordnung Schiffe im Eigentum und offentlichen Dienst des Bundes eines zum Bund gehorenden Landes oder einer offentlich rechtlichen Korperschaft oder Anstalt mit Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes brauchen nicht zur Eintragung angemeldet zu werden 10 3 Schiffsregisterordnung Die Register fur Seeschiffe und Binnenschiffe werden getrennt gefuhrt Sachlich und ortlich zustandig ist das Amtsgericht als Registergericht 1 Schiffsregisterordnung SchRegO in dessen Registerbezirk sich der Heimathafen oder der Heimatort des Schiffes befindet Fehlt ein Heimathafen oder soll die Schifffahrt von einem auslandischen Ort aus betrieben werden ist die Wahl des Schiffsregisters freigestellt Das Schiffsregister ist offentlich und gibt Auskunft uber Eigentum und rechtliche Verhaltnisse bezuglich der eingetragenen Schiffe Schiffsregistersachen sind Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 23a Abs 2 Nr 10 GVG Gemass Art 91 des Seerechtsubereinkommens besitzen Schiffe die Staatszugehorigkeit des Staates dessen Flagge zu fuhren sie berechtigt sind Das bedeutet dass auf diesen Schiffen die Rechtsordnung des Flaggenstaates gilt Sie unterstehen auf der Hohen See der ausschliesslichen Hoheitsgewalt dieses Staates bilden jedoch keinen Teil von dessen Staatsgebiet 5 6 Die Bundesflagge fuhren Seeschiffe deren Eigentumer deutsche Staatsburger sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben bei juristischen Personen wenn Deutsche die Mehrheit im Vorstand oder in der Geschaftsfuhrung stellen Der deutsche Eigentumer eines Seeschiffes ist verpflichtet das Schiff im Schiffsregister eintragen zu lassen wenn die Rumpflange des Schiffes 15 m ubersteigt Bei Binnenschiffen besteht eine Eintragungspflicht wenn das Schiff eine Tragfahigkeit von uber 20 Tonnen oder eine Wasserverdrangung von mehr als 10 m hat Kurzere oder kleinere Schiffe konnen eingetragen werden wenn der Eigentumer es wunscht Als Bestatigung der Eintragung erhalt der Reeder eines Seeschiffes das Schiffszertifikat Eigner eines Binnenschiffes den Schiffsbrief Der Schiffsregistereintrag dient zum Nachweis wer der Eigentumer ist Ferner kann ein Schiff wie ein Grundstuck durch eine Schiffshypothek belastet werden Zur Sicherheit der Glaubiger werden die Belastungen im Schiffsregister eingetragen Voraussetzung der Eintragung ist die amtliche Vermessung des Schiffes durch das Bundesamt fur Seeschifffahrt und Hydrographie Abzugrenzen ist die Schiffshypothek von der maritime lien Letztere entsteht aus gesondertem Recht und ist unabhangig von einer Eintragung in ein Register wirksam Deutschland fuhrte 1989 ein internationales Seeschifffahrtsregister Zweitregister ein das es erlaubt die deutsche Flagge zu fuhren aber dennoch die Besatzung ausserhalb des deutschen Arbeits und Tarifrechts zu beschaftigen Im Oktober 2016 fuhren unter deutscher Flagge 339 Schiffe unter fremder Flagge 2343 Schiffe 7 Auch in anderen Landern werden entsprechende Schiffsregister die allesamt offentlichen Glauben geniessen gefuhrt Insbesondere aus Kostengrunden nutzen auch deutsche Reeder haufig die Moglichkeit eigene Schiffe unter auslandischer Flagge mittels Eintragung in ein auslandisches Schiffsregister fahren zu lassen Bekannt fur eine solche Ausflaggung sind insbesondere Lander wie Griechenland Liberia und Panama aber auch einige Karibikstaaten Von amtlichen Registern zu unterscheiden sind Klassifikationsgesellschaften wie z B Bureau Veritas Lloyd s Register of Shipping DNV GL wie auch American Bureau of Shipping oder Registro Italiano Navale Bei Klassifikationsgesellschaften handelt es sich um technische Pruforganisationen die die Einhaltung von Standards und Normen sowie behordlicher Auflagen beim Bau und Betrieb von Schiffen uberwachen Schweiz Bearbeiten Die Schweiz fuhrt ein spezielles Schiffsregister fur Binnenschiffe und meerestaugliche Schiffe Grosse Binnenschiffe und meerestaugliche Schiffe sind nach schweizerischem Recht unbewegliche Sachen solange diese im Schiffsregister eingetragen sind Die Schweiz folgt bei der Registrierung von Schiffen dem Nationalitatsprinzip Nur schweizerische Staatsburger und Doppelstaatsburger konnen unabhangig von ihrem tatsachlichen Wohnsitz ein Schiff im schweizerischen Schiffsregister eintragen lassen 8 Das schweizerische Recht entspricht in dieser Rechtsansicht uber Schiffe als unbewegliche Sachen und der Eintragung im Schiffsregister weitgehend dem deutschen Recht bzw der deutschen Rechtslehre In das schweizerische Register der Seeschiffe durfen nur schweizerische Seeschiffe eingetragen werden 9 Fur Yachten und Kleinboote kennt die Schweiz drei unterschiedliche Richtlinien Fur Boote die auf den schweizerischen Binnengewassern inklusive der Grenzgewasser Bodensee Genfersee Lago Maggiore und Luganersee eingesetzt werden gilt die Verordnung uber die Schifffahrt auf schweizerischen Gewassern beziehungsweise die Bodenseeschifffahrtsordnung Diese legen fest dass fur alle Schiffe mit einer Gesamtlange von mehr als 2 5 Metern eine Kennzeichnung notig ist 10 Diese wird von den kantonalen Schifffahrtsamtern erteilt Sie gleicht den in der Schweiz vergebenen Autonummern und besteht aus dem Kantonskurzel und einer 1 bis 5 stelligen Nummer Die kantonalen Schifffahrtsamter fuhren das Register der in ihrem Kanton stationierten Schiffe und uberprufen sie regelmassig betreffend Seetuchtigkeit und Ausrustung Eigner hochseetauglicher Yachten konnen beim schweizerischen Seeschifffahrtsamt einen Flaggenschein beantragen 11 Dieses international gultige Papier wird nur nach dem formellen Nachweis der Tauglichkeit des Schiffes fur Hochseefahrt ausgestellt was fur neuere Boote mindestens bedeutet dass sie den Kategorien A oder B der CE Sportbootrichtlinie entsprechen mussen Das Seeschifffahrtsamt stellt sicher dass der eingetragene Schiffsname fur die Schweiz eindeutig ist Eine Flaggenbestatigung kann fur ein Schiff beantragt werden das diese Voraussetzungen nicht erfullt und auch nicht erfullen kann Diese ist jedoch nur auf auslandischen Binnenrevieren und bis maximal 5 Seemeilen zur Kustenlinie gultig 12 13 Einziger Heimathafen fur alle Schiffe die unter Schweizer Flagge zur See fahren ist Basel Damit unterliegen die Personen an Bord eines Schweizer Schiffes basel stadtischem Recht und Gerichtsbarkeit Liechtenstein Bearbeiten Liechtenstein fuhrt kein Schiffsregister fur Binnenschiffe und seetaugliche Schiffe Es kann daher von der liechtensteinischen Regierung kein Flaggenschein 14 ausgestellt werden der grundsatzlich fur ein ordentliches Betreiben eines Schiffes in internationalen Gewassern erforderlich ist 15 Bootseigner mit liechtensteinischer Staatsburgerschaft mussen daher meerestaugliche Schiffe in Drittstaaten registrieren lassen und deren Flagge fuhren Hinsichtlich Binnenschiffe und seetauglicher Schiffe finden sich in Liechtenstein keine Regelungen so dass diese soweit vorhanden als bewegliche Sache Fahrnis einzuteilen sind und dem normalen Sachenrecht unterliegen 16 In Liechtenstein selber gibt es auch keine schiffbaren Gewasser Siehe auch BearbeitenLiberian Registry internationales Schiffsregister von LiberiaLiteratur BearbeitenAmtliche Liste der Seechiffe mit Unterscheidungssignalen In Bundesrepublik Deutschland Verkehrsminister heute BMDV Hrsg Internationales Signalbuch De Gruyter Berlin 1954 ISBN 3 11 157555 1 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Julius von Gierke Burgerliches Recht Sachenrecht Enzyklopadie der Rechts und Staatswissenschaften Band 10 3 umgearbeitete Auflage Springer Berlin u a 1948 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz betreffend die Nationalitat der Kauffahrteischiffe und ihre Befugniss zur Fuhrung der Bundesflagge 3 Norddeutscher Bund 1867 Quellen und Volltexte Text der Schiffsregisterordnung Text der Verordnung zur Durchfuhrung der Schiffsregisterordnung Liste der Amtsgerichte mit Schiffsregister PDF 11 kB Text des FlaggenrechtsgesetzesEinzelnachweise Bearbeiten Julius von Gierke Burgerliches Recht Sachenrecht 3 umgearbeitete Auflage Springer Berlin u a 1948 1 Einleitung Zif V S 9 Das Recht der Schiffe ist das Sonderrecht fur eingetragene Schiffe Es ist dem Liegenschaftsrecht nachgebildet da die grossen Schiffe nach deutscher Auffassung schwimmende Gebaude sind Ship registration and Custom House records www legislation gov uk Merchant Shipping Act 1894 Zitat nach Julius von Gierke Burgerliches Recht Sachenrecht 3 umgearbeitete Auflage Springer Berlin u a 1948 64 Das Recht der Schiffe Zif 3 S 220 Georg Schaps Das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe II Recht des Schiffsregisters In Paul Labland Otto Mayer Felix Stoerk Hrsg Archiv fur offentliches Recht Band 14 J C B Mohr Paul Siebeck Freiburg i B Leipzig Tubingen 1899 S 535 548 Online Internet Archive Christoph Drosser Schifffahrt Gehort ein Schiff in internationalen Gewassern zum Territorium seines Flaggenstaats In Die Zeit 31 Marz 2016 Sicco Rah Asylsuchende und Migranten auf See staatliche Rechte und Pflichten aus volkerrechtlicher Sicht Springer Berlin 2009 ISBN 978 3 540 92930 7 Felix Selzer Deutsche Nautiker gefragt oder nicht In Hansa Heft 12 2016 S 42 43 Art 2 Abs 1 Bundesgesetz uber die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge Seeschifffahrtsgesetz vom 23 September 1953 SR 747 30 Art 2 Abs 1 Bundesgesetz uber die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge Seeschifffahrtsgesetz vom 23 September 1953 SR 747 30 Art 16 Verordnung uber die Schifffahrt auf schweizerischen Gewassern SR 747 201 1 Jachtenverordnung SR 747 321 7 Art 12 Jachtenverordnung SR 747 321 7 Merkblatt fur die Ausstellung einer Flaggenbestatigung fur Kleinboote PDF Es besteht zwar nach internationalem Recht keine Verpflichtung fur ein Schiff eine Flagge zu fuhren Jedoch verlangen dies die meisten Kustenstaaten wenn ein Schiff deren Gewasser befahrt Gemass der Kleinen Anfrage in der Landtagssitzung vom 21 Marz 2012 wurde und wird ein Schiffsregister aus Kostengrunden nicht eingerichtet Antonius Opilio Arbeitskommentar zum liechtensteinischen Sachenrecht Band 2 Art 265 bis Art 571 Edition Europa Dornbirn 2010 ISBN 978 3 901924 25 5 Art 171 SR Rz 4 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4179593 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schiffsregister amp oldid 230117818