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Das Flaggenrecht ist ein Begriff aus dem nationalen und internationalen Recht das die Verwendung von nationalen und internationalen Flaggen regelt Inhaltsverzeichnis 1 Nationales Flaggenrecht 1 1 Nationales Flaggenrecht in Deutschland 1 2 Nationales Flaggenrecht in weiteren Staaten 2 Internationales Flaggenrecht 3 Flaggenrecht in der Schifffahrt 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseNationales Flaggenrecht BearbeitenDas nationale Flaggenrecht regelt den Gebrauch der Nationalflagge Handelsflagge und Kriegsflagge eines Staates Nationales Flaggenrecht in Deutschland Bearbeiten FlaggRG Flaggenrechtsgesetz Gesetz uber das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenfuhrung der Binnenschiffe Anordnung uber die deutschen Flaggen Beflaggung offentlicher Gebaude in DeutschlandDie unbefugte Benutzung von Dienstflaggen des Bundes oder eines Landes kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden 124 OWiG Dadurch soll verhindert werden dass diese Symbole durch eine missbrauchliche Verwendung entwertet werden Daruber hinaus soll das Ansehen des Staates geschutzt werden Die Benutzung ist allerdings nicht unbefugt wenn die zustandige Behorde sie erlaubt hat oder wenn sie als sozialadaquat anzusehen ist 1 Das ist zum Beispiel der Fall wenn ausgeschlossen ist dass durch die Benutzung der Anschein einer amtlichen Verwendung entsteht 2 3 Das Zeigen einer Dienstflagge durch Fans bei einer Sportveranstaltung ist also keine unbefugte Verwendung nach dieser Vorschrift 4 5 nbsp Dienstflagge der Bundesbehorden in Deutschland nbsp Dienstflagge des Bundes in OsterreichNationales Flaggenrecht in weiteren Staaten Bearbeiten In den Vereinigten Staaten sind Bundesgebaude taglich mit der Nationalflagge beflaggt Bei Nacht wird die Flagge eingeholt oder beleuchtet Vor Gebauden der einzelnen Bundesstaaten wird auch die Flagge des Bundesstaates gezeigt allerdings immer niedriger oder kleiner als die Bundesflagge Oft werden beide am gleichen Mast untereinander gezeigt Internationales Flaggenrecht BearbeitenDas internationale Flaggenrecht legt die volkerrechtlichen Rechtsvorschriften fest die sich mit der Fuhrung einer Flagge befassen Danach ist zum Beispiel jedes Schiff auf hoher See zur Fuhrung einer Flagge verpflichtet Das Volkerrecht verlangt dass sich die Flagge eines Staates deutlich von der anderer Staaten unterscheiden muss Dies kann durch Beizeichen wie zum Beispiel in den Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR oder unterschiedliche Farbtonungen wie zum Beispiel bei den Flaggen Luxemburgs und der Niederlande erfolgen nbsp Flagge der Bundesrepublik Deutschland nbsp Flagge der DDR nbsp Flagge Luxemburgs nbsp Flagge der NiederlandeEine Verpflichtung seine Flagge zu zeigen besteht nur gegenuber Kriegsschiffen Das internationale Flaggenrecht legt auch fest dass es bei internationalen Flaggen keine Rangordnung gibt Nationalflaggen werden als gleichwertig angesehen Deshalb ist am besten eine neutrale Anordnung im Kreis Ist dies nicht moglich werden die Flaggen entsprechend der alphabetischen Reihenfolge der Landernamen aufgehangt Flaggenrecht in der Schifffahrt BearbeitenDas Flaggenrecht in der Schifffahrt wird von alters her mit etlichen Rechtsnormen bestimmt und hat in der Anwendung wichtige Bedeutungen die je nach Lage weitere Konsequenzen haben Fur die Berechtigung zur Flaggenfuhrung werden Flaggenzertifikate ausgestellt Deutsche Schiffe der Zivilschiffahrt mit Flaggenzertifikat werden im Schiffsregister eingetragen 6 Vorstehendes gilt fur Schiffe in der Zivilschifffahrt Staatsschiffe Behordenschiffe sowie Kriegsschiffe folgen anderen Konventionen weil Behorden mit hoheitlichen Rechten Schiffseintragungen sowie Flaggenfuhrung selbst regeln Schiffe der Seestreitkrafte fuhren die hoheitliche Seekriegsflagge auch in Friedenszeiten Siehe auch BearbeitenAusflaggung Beflaggung offentlicher Gebaude Seerechtsubereinkommen Anordnung uber die deutschen FlaggenLiteratur BearbeitenGunter Hoog Deutsches Flaggenrecht Metzner Verlag Frankfurt am Main 1982 ISBN 3 7875 2137 2 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz betreffend das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe Deutsches Reich 1899 Quellen und Volltexte Gesetz uber das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenfuhrung der Binnenschiffe Flaggenrechtsgesetz 1 Beflaggungsanordnung des Bundesministerium des Innern gilt nicht fur Lander und Gemeinden Art 90 94 des UN Seerechtsubereinkommens von 1982 Der korrekte Umgang mit Flaggen Infoseite von Planet WissenEinzelnachweise Bearbeiten Deutscher Bundestag Drucksache 7 550 S 355 Bohnert OWiG 3 Aufl 2010 124 Rn 5 Kurz in Karlsruher Kommentar zum OWiG 3 Aufl 2006 124 Rn 9 Burkiczak Juristische Rundschau 2005 S 50 54 53 Laitenberger Bassier Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Lander 5 Auflage 2000 S 5 Georg Schaps Das Flaggenrecht der Kauffahrteischiffe In Paul Labland Otto Mayer Felix Stoerk Hrsg Archiv fur offentliches Recht Band 14 J C B Mohr Paul Siebeck Freiburg i B Leipzig Tubingen 1899 S 535 548 Online Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Flaggenrecht amp oldid 230114051