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Registergericht ist im deutschen Rechtswesen die Bezeichnung fur Amtsgerichte die folgende Register fuhren das Handelsregister das Genossenschaftsregister das Partnerschaftsregister das Vereinsregister das Guterrechtsregister das SchiffsregisterHandels Genossenschafts Vereins und Partnerschaftsregister werden inzwischen in elektronischer Form und meist konzentriert bei dem Amtsgericht gefuhrt das am Sitz des zustandigen Landgerichts seine Niederlassung hat Guterrechtsregister werden in der Regel bei dem jeweils ortlich zustandigen Amtsgericht gefuhrt Die Fuhrung der Register erfolgt durch Eintragungen eintragungsfahiger Rechtsanderungen und Tatsachen sowie deren Loschung Eintragung und Loschung werden grundsatzlich nur auf der Grundlage einer notariell beglaubigten Anmeldung vorgenommen Eintragungen oder Loschungen von Amts wegen hingegen sind eher selten Bei der Fuhrung der Register kommt insbesondere das jeweilige materielle Recht Handelsgesetzbuch Burgerliches Gesetzbuch Genossenschaftsgesetz Partnerschaftsgesellschaftsgesetz Umwandlungsgesetz zur Anwendung Das Verfahren selbst richtet sich dann neben dem Gesetz uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG insbesondere nach den spezifischen Rechtsverordnungen z B Handelsregisterverordnung oder Vereinsregisterverordnung Siehe auch BearbeitenListe deutscher RegistergerichteBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4501813 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Registergericht amp oldid 226776928