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Der Arrest ist im schweizerischen SchKG und im deutschen Zivilprozessrecht eine Massnahme zur Sicherung der kunftigen Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Schweiz 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenDer Arrest dient dem vorlaufigen Rechtsschutz des Glaubigers einer Geldforderung oder wegen eines Anspruchs der in eine Geldforderung ubergehen kann 1 In eine Geldforderung ubergehen kann jeder vermogensrechtliche Anspruch indem er sich bei Nichterfullung in einen Schadensersatzanspruch auf Geld verwandelt Er ist in den 916 bis 934 der Zivilprozessordnung ZPO geregelt Der Arrest wird in einem besonderen Erkenntnisverfahren dem Arrestprozess vom zustandigen Arrestgericht 919 ZPO angeordnet im Falle einer mundlichen Verhandlung durch Endurteil andernfalls durch Beschluss Soll die Sicherung einer anderen Forderung die nicht Geldforderung ist oder in eine solche ubergehen kann betrieben werden ist anstatt des Arrests eine einstweilige Verfugung statthaft 935 940 ZPO Man unterscheidet den dinglichen Arrest der in der Beschlagnahme einzelner Vermogensgegenstande des Schuldners besteht und den personlichen Arrest durch Beschrankung der Bewegungsfreiheit des Schuldners personlicher Sicherungsarrest Vollzogen wird der Arrestbefehl auf erneuten Antrag des Glaubigers durch das zustandige Vollstreckungsorgan 928 ZPO der dingliche Arrest durch Pfandung 930 ZPO der personliche Arrest durch Haft oder sonstige Beschrankung der personlichen Freiheit 933 ZPO Die Vollziehung des Arrests kann durch Hinterlegung eines bestimmten Geldbetrags abgewendet werden 923 934 ZPO Schweiz Bearbeiten nbsp Schweizer Arrestverfugung 2015 In der Schweiz ist der Arrest in Art 271 ff SchKG geregelt Dieses Sicherungsmittel ist unabhangig von der Konkursfahigkeit des Schuldners zulassig 2 Der Arrest wird in einem Superprovisorium bewilligt Im Arrestverfahren gilt grundsatzlich eine Beweisstrengebeschrankung Glaubhaftmachung ausgenommen ist der Nachweis der Prozessvoraussetzungen 3 Die sachliche Zustandigkeit wird von den kantonalen Gesetzgebern bestimmt 4 Im Arrestverfahren bestehen insbesondere folgende Verteidigungsmoglichkeiten 5 Einsprache gegen den Arrestbefehl Art 278 SchKG 6 Schadenersatzklage Art 273 SchKG 7 Beschwerde Art 17 SchKG 8 Widerspruchsverfahren Art 106 ff SchKG 9 Die Kausalhaftung nach Art 273 Abs 1 SchKG des Arrestglaubigers greift nicht bei einem mangelhaften Arrestvollzug 10 Ein wichtiger Vorteil und wichtiger Anwendungsbereich des Arrestes ist der so genannte Auslanderarrest Artikel 271 Absatz 1 Ziffer 5 SchKG in Verbindung mit Artikel 4 IPRG Damit wird einem Glaubiger ermoglicht in der Schweiz gelegenes Vermogen eines von der Schweiz gesehen auslandischen Schuldners zu verarrestieren und danach in der Schweiz einen Prozess zu fuhren eben am so genannten Gerichtsstand des Arrestortes nach Artikel 4 IPRG wobei Vermogen eines im Ausland domizilierten Schuldners nach schweizerischer Auffassung dort gelegen ist wo dessen Schuldner sitzt zum Beispiel liegt Vermogen das ein Kanadier auf einem Schweizer Bankkonto hat am Ort dieser Bank was den Anwendungsbereich dieser Regel erweitert Ist der Schuldner allerdings in einem Vertragsstaat des Lugano Ubereinkommens ansassig gilt der Arrestort als exorbitanter Gerichtsstand Der Arrest gegenuber einem Einwohner eines Lugano Staates ist dann zwar moglich fur das entsprechende Gerichtsverfahren Prosequierungsverfahren das der Glaubiger anstrengt gilt aber der nach dem Lugano Ubereinkommen festgelegte Gerichtsort Weblinks BearbeitenBundesgesetz uber Schuldbetreibung und Konkurs vom 11 April 1889 SchKG SR 281 1 Einzelnachweise Bearbeiten Vorlesung ZPO II Teil II Einstweiliger Rechtsschutz Memento des Originals vom 1 Dezember 2020 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jura uni wuerzburg de Universitat Wurzburg ohne Jahr abgerufen am 25 September 2019 Hunziker Pellascio S 366 Hunziker Pellascio S 293 Hunziker Pellascio S 292 f Hunziker Pellascio S 298 vgl dazu Hunziker Pellascio S 298 ff vgl dazu Hunziker Pellascio S 302 f vgl dazu Hunziker Pellascio S 13 ff vgl dazu Hunziker Pellascio S 106 ff BGE 113 III 94 99 Hunziker Pellascio S 302Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arrest Zivilprozess amp oldid 234513615