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Die Vermogensauskunft des Schuldners ist im Rahmen einer vom Glaubiger gegen den Schuldner durchgefuhrten Zwangsvollstreckung gegenuber dem Gerichtsvollzieher abzugeben und dient dazu dem Glaubiger Kenntnis der dem Schuldner gehorenden Vermogensgegenstande zu verschaffen um in diese erfolgreich vollstrecken zu konnen Bis 1970 wurde hierzu der Offenbarungseid geleistet Seither ist eine Versicherung an Eides statt an die Stelle dieser Bezeichnung getreten Inhaltsverzeichnis 1 Aktuelle Rechtslage 1 1 Voraussetzungen 1 2 Inhalt der Vermogensauskunft und Verfahren 1 3 Rechtsbehelfe 1 4 Folgen fehlender Mitwirkung 1 5 Recht auf Einsicht in das Vermogensverzeichnis 1 6 Loschung 2 Alte Rechtslage 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAktuelle Rechtslage BearbeitenDie Vermogensauskunft ist eine Bezeichnung die durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklarung in der Zwangsvollstreckung mit Wirkung vom 1 Januar 2013 fur neue ab diesem Zeitpunkt eingehende Vollstreckungsauftrage eingefuhrt worden ist Sie entspricht teilweise der in 807 ZPO alter Fassung geregelten Pflicht zur Abgabe eines Vermogensverzeichnisses und Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung dass die enthaltenen Angaben richtig und vollstandig seien Allerdings sind Voraussetzungen und Inhalt abweichend geregelt Voraussetzungen Bearbeiten Nach neuem Recht besteht die Pflicht des Schuldners zur Erteilung der Vermogensauskunft bei Vorliegen der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gemass 802c ZPO von vornherein wenn der Glaubiger einen entsprechenden Auftrag nach 802a ZPO erteilt Ein vorheriger erfolgloser Vollstreckungsversuch ist nicht erforderlich Wird die Forderung nicht in einer vom Gerichtsvollzieher gesetzten Zahlungsfrist von zwei Wochen vollstandig beglichen wird ein Termin zur Abnahme der Vermogensauskunft bestimmt 802f Abs 1 ZPO Falls die Vermogensauskunft unmittelbar nach einer versuchten Zwangsvollstreckung angefordert wird kann der Schuldner dieser sofortigen Erteilung widersprechen sofern ihm nicht die zustehende Vorbereitungszeit eingeraumt wird 1 Inhalt der Vermogensauskunft und Verfahren Bearbeiten In der Vermogensauskunft hat der Schuldner alle ihm gehorenden Vermogensgegenstande anzugeben sowie weitere in 802c Abs 2 ZPO genannte Angaben zu machen Aus den Angaben des Schuldners erstellt der Gerichtsvollzieher nach 802f Abs 5 Satz 1 ZPO das Vermogensverzeichnis Sodann hat der Schuldner zu Protokoll an Eides statt zu versichern dass er die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollstandig gemacht habe 802f Abs 5 Satz 2 802c Abs 3 ZPO Anschliessend hinterlegt der Gerichtsvollzieher das Vermogensverzeichnis bei dem zentralen Vollstreckungsgericht und leitet dem Glaubiger einen Abdruck zu 802f Abs 6 ZPO Der Bundesgerichtshof BGH entschied im Juni 2014 noch auf Grundlage der alten Rechtslage 2 dass der zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung Verpflichtete sich die fur die Auskunft notwendigen Kenntnisse und Unterlagen soweit erforderlich auch von Dritten zu beschaffen hat Gibt die von dem Verpflichteten abgegebene eidesstattliche Versicherung etwa aufgrund von in der Erklarung enthaltenen Zusatzen Anlass zu der Annahme dass er die von ihm zuvor erteilte Auskunft nicht mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen hat kann das Vollstreckungsgericht gemass 261 Abs 1 BGB auf Antrag des Glaubigers eine den Umstanden entsprechende Anderung der eidesstattlichen Versicherung beschliessen und anordnen dass der Schuldner seine bislang unvollstandige Auskunft nachbessert und die vollstandige Auskunft an Eides Statt versichert Betreiben weitere Glaubiger gegen denselben Schuldner die Zwangsvollstreckung bedarf es innerhalb der nachsten zwei Jahre soweit nicht Anderungen in den Vermogensverhaltnissen glaubhaft gemacht werden einer nochmaligen Vermogensauskunft nicht Stattdessen leitet der Gerichtsvollzieher dem Glaubiger einen Abdruck des letzten abgegebenen Vermogensverzeichnisses zu 802d ZPO das er aus einer bundesweit zentral gefuhrten Datei zu Vollstreckungszwecken abrufen kann 802k Abs 2 ZPO Rechtsbehelfe Bearbeiten Gegen die Verpflichtung zur Abgabe der Vermogensauskunft steht dem Schuldner der Rechtsbehelf der Erinnerung nach 766 ZPO zu Die Erinnerung hat keine aufschiebende Wirkung Der Schuldner kann aber beim Vollstreckungsgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen Folgen fehlender Mitwirkung Bearbeiten Bleibt der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermogensauskunft unentschuldigt fern oder verweigert er die Abgabe der Auskunft ohne Grund erfolgt eine entsprechende Eintragung ins Schuldnerverzeichnis Auf Antrag des Glaubigers erlasst das Amtsgericht einen Haftbefehl 802g Die Haft dient nur zur Erzwingung der Abgabe der Vermogensauskunft Nach deren Abgabe wird der Schuldner aus der Haft entlassen Die Haft darf die Dauer von sechs Monaten nicht ubersteigen 802j Abs 1 ZPO Recht auf Einsicht in das Vermogensverzeichnis Bearbeiten Zur Einsicht befugt sind auch Vollstreckungsgerichte Insolvenzgerichte und Registergerichte sowie Strafverfolgungsbehorden soweit dies zur Erfullung der ihnen obliegenden Aufgaben erforderlich ist 802k Abs 2 ZPO Das Finanzamt kann statt der Vermogensauskunft samt eidesstattlicher Versicherung die weniger einschneidende Abgabe eines Vermogensverzeichnisses verlangen 249 AO das hat den Vorteil dass keine Meldung an die Schufa erfolgt Loschung Bearbeiten Nach Ablauf von zwei Jahren seit der Auskunft wird das Vermogensverzeichnis vom zentralen Vollstreckungsgericht geloscht 802k Abs 1 Satz 3 ZPO Alte Rechtslage BearbeitenDer Glaubiger beauftragte nach altem Recht den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung aus einem Titel Machte der Glaubiger glaubhaft dass er durch Pfandung seine Befriedigung nicht vollstandig erlangen kann oder hatte bereits eine Pfandung nicht zu einer vollstandigen Befriedigung des Glaubigers gefuhrt oder hatte der Schuldner die Durchsuchung seiner Wohnung verweigert oder der Gerichtsvollzieher den Schuldner trotz Ankundigung wiederholt nicht in seiner Wohnung angetroffen so war eine Vermogensoffenbarung und auch dies ist eine eidesstattliche Versicherung abzulegen Machte der Schuldner glaubhaft dass er die bestehende Zahlungsverpflichtung innerhalb von sechs Monaten begleichen kann konnte der Gerichtsvollzieher eine Zahlungsvereinbarung treffen und den Abgabetermin um diesen Zeitraum vertagen 900 Abs 3 806b ZPO alter Fassung Da Schuldner oftmals nicht freiwillig zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bereit waren wurde auf Antrag des Glaubigers gegen einen Schuldner der zum Abgabetermin ohne Entschuldigung nicht erschienen ist oder sonst unberechtigt die Abgabe verweigerte vom Amtsgericht Haftbefehl erlassen 901 ZPO alter Fassung Mit dem Haftbefehl ging die Erlaubnis einher die Wohnung des Schuldners zwangsweise zu betreten und diese nach dem Schuldner zu durchsuchen In der Praxis gab der ganz uberwiegende Teil der Schuldner die Versicherung nach Vorlegung des Haftbefehls ohne weiteres ab so dass sich die tatsachliche Verbringung in die Haftanstalt erubrigte Die tatsachliche Haftvollstreckung war in weit weniger als einem Prozent der ergangenen Haftbefehle erforderlich Der Gerichtsvollzieher konnte den abgabeunwilligen Schuldner bis zu sechs Monaten in einer Haftanstalt unterbringen 913 ZPO alter Fassung Gab der Schuldner die eidesstattliche Versicherung nunmehr ab war die Haft sofort zu beenden Das zulassige Rechtsmittel gegen Erlass eines Haftbefehls war die sofortige Beschwerde gemass 793 ZPO Es war vom Schuldner ein vollstandiges Vermogensverzeichnis uber sein gesamtes Vermogen vorzulegen und zu Protokoll an Eides statt zu versichern dass er die Angaben darin nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollstandig gemacht habe 807 Abs 3 ZPO alter Fassung Zustandig zur Abnahme war der Gerichtsvollzieher 900 ZPO alter Fassung Die vorsatzliche oder fahrlassige Abgabe einer unrichtigen Versicherung an Eides statt war strafbar 156 StGB Antragsberechtigt fur die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung waren die Vollstreckungsglaubiger Die Abnahme erfolgte durch den Gerichtsvollzieher bei dem Amtsgericht in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hatte Das Finanzamt ist gemass 284 AO selbst berechtigt die eidesstattliche Versicherung abzunehmen Dasselbe gilt fur andere Verwaltungsbehorden vgl z B 16 VwVG BW Siehe auch BearbeitenVermogensverzeichnis Schuldnerverzeichnis KontenabfrageLiteratur BearbeitenGregor Vollkommer Die Reform der Sachaufklarung in der Zwangsvollstreckung Ein Uberblick NJW 2012 S 3681 ff Franz Klein Abgabenordnung AO Kommentar 12 Aufl 2014 249 AO ISBN 978 3 406 65705 4Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Offenbarungseid Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Gesetz zur Reform der Sachaufklarung in der Zwangsvollstreckung vom 29 Juli 2009 BGBl I S 2258 Helmut Hagemann Manuskript Verfahren zur Vermogensauskunft und zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis Fachverband der Kommunalkassenverwalter e V 17 April 2013 PDF Einzelnachweise Bearbeiten Grundlagen zur Vermogensauskunft 30 November 2017 abgerufen am 29 Dezember 2017 BGH Beschluss vom 12 Juni 2014 Az I ZB 37 13 BGH NJW 2015 494Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vermogensauskunft amp oldid 237626732