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Das Schuldnerverzeichnis ist nach 882b ZPO ein am Zentralen Vollstreckungsgericht gefuhrtes Register aller Schuldner Die Eintragung wird vom Gerichtsvollzieher nach Massgabe des 882c ZPO von der Vollstreckungsbehorde nach 284 Abgabenordnung oder vom Insolvenzgericht nach 26 Abs 2 303a InsO angeordnet Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen 2 Inhalt 3 Verfahren 4 Auskunfte 5 Folgen 6 Abgrenzung 7 Siehe auch 8 WeblinksVoraussetzungen BearbeitenVoraussetzung ist bei Eintragungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung gleich ob burgerliche Zwangsvollstreckung oder Verwaltungsvollstreckung dass einer der folgenden Falle vorliegt der Schuldner ist seiner Pflicht zur Abgabe des Vermogensverzeichnisses nicht nachgekommen der Schuldner ist nach dem Inhalt des abgegebenen Vermogensverzeichnisses einkommens und vermogenslos und eine Vollstreckung verspricht aus diesem Grund keinen Erfolg der Schuldner hat nicht innerhalb eines Monats nach Abgabe des Vermogensverzeichnisses die Forderung des Glaubigers vollstandig befriedigt und auch keine Ratenzahlungsvereinbarung nach 802b ZPO abgeschlossenZu beachten ist dass der Gerichtsvollzieher die Eintragung bei Vorliegen eines dieser Falle als gebundene Entscheidung anordnen muss der Vollstreckungsbehorde im Rahmen des Verwaltungsvollstreckung hingegen ein Ermessen eingeraumt wird ob sie die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis anordnet Das Insolvenzgericht ordnet die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis an wenn die Eroffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde oder die Restschuldbefreiung versagt oder widerrufen wurde Inhalt BearbeitenDas Schuldnerverzeichnis enthalt nach 882b Abs 2 und 3 ZPO personliche Daten des Schuldners bei naturlichen Personen Name Vorname ggfs Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort Wohnsitz bei juristischen Personen die Firmenbezeichnung Sitz und das Registerblatt im Handelsregister die Rechtsgrundlage der offenen Forderungen Aktenzeichen und Gericht bei der burgerlichen Zwangsvollstreckung die Vollstreckungsbehorde bei der Verwaltungsvollstreckung das Datum der Eintragung und der Grund weshalb die Eintragung erfolgt istVerfahren BearbeitenDer Gerichtsvollzieher ordnet die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis mit kurzer Begrundung an und stellt die Eintragungsanordnung dem Schuldner schriftlich zu oder ubergibt die Erklarung mundlich zu Protokoll Ist eine ladungsfahige Anschrift des Schuldners nicht bekannt stellt der Gerichtsvollzieher die Eintragungsanordnung offentlich zu eine Anordnung des Vollstreckungsgerichts ist hierfur nicht erforderlich 882c Abs 2 ZPO Gegen die Eintragungsanordnung ist der Widerspruch statthaft Der Widerspruch muss binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe beim Vollstreckungsgericht eingelegt werden 882d Abs 1 Satz 1 ZPO der Schuldner ist uber die Frist zu belehren 882d Abs 3 Satz 1 ZPO Nach herrschender Rechtsprechung fuhrt ein Verstoss gegen die Belehrungspflicht ahnlich wie im Verwaltungsprozessrecht zur Verlangerung der Frist auf ein Jahr Der Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung nach Ablauf der zweiwochigen Frist ubermittelt der Gerichtsvollzieher die Eintragungsanordnung an das zustandige Zentrale Vollstreckungsgericht das die Eintragung sodann vornimmt 882d Abs 1 Satze 2 bis 4 ZPO Das zustandige Vollstreckungsgericht kann die Eintragungsanordnung auf Antrag des Schuldners einstweilig aussetzen 882d Abs 2 ZPO Auskunfte BearbeitenDas Schuldnerverzeichnis ist offentlich Aus ihm kann nach 882f ZPO jeder Auskunft verlangen der darlegt dass er die Auskunft fur einen der in 882f ZPO geregelten erlaubten Zwecke benotigt Danach ist die Auskunft moglich fur Zwecke der Zwangsvollstreckung um gesetzliche Pflichten zur Prufung der wirtschaftlichen Zuverlassigkeit zu erfullen um Voraussetzungen fur die Gewahrung von offentlichen Leistungen zu prufen um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden die daraus entstehen konnen dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zur Verfolgung von Straftaten fur Zwecke der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung zur Auskunft uber ihn selbst betreffende Eintragungen Die Eintragung im Schuldnerverzeichnis gilt als geloscht und wird bei der Auskunft nicht mehr mitgeteilt wenn seit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder der Anordnung der Haft drei Jahre verstrichen sind 882 e Abs 1 ZPO Sie wird nach 882e Abs 3 ZPO vorzeitig geloscht wenn die Befriedigung des Glaubigers der die eidesstattliche Versicherung erzwungen hat nachgewiesen oder der Wegfall des Eintragungsgrundes bekannt geworden ist zum Beispiel bei Aufhebung des Vollstreckungstitels Folgen BearbeitenWer nach Abgabe der Offenbarungsversicherung bzw Eintragung in die Schuldnerkartei erneut Kredit und Ratenzahlungsvertrage abschliesst muss mit Strafanzeigen wegen Betrugs rechnen wenn er die Bezahlung schuldig bleibt Denn der Schuldner hat durch den Vertragsabschluss dem Glaubiger Zahlungsfahigkeit und Kreditwurdigkeit vorgetauscht Abgrenzung BearbeitenDas Schuldnerverzeichnis ist nicht mit verschiedenen privatwirtschaftlichen Diensten zu verwechseln Dazu gehoren das Schuldnerverzeichnis de der Deutschen Inkassostelle GmbH DIS das mittlerweile eingestellt wurde die Schufa Schufa Holding AG und andere Diese greifen teilweise auf die Informationen der Amtsgerichte zuruck Siehe auch BearbeitenVermogensverzeichnisWeblinks Bearbeiten 915 ZPO alter Fassung Schuldnerverzeichnis gilt nur fur bestimmte Falle ubergangsweise fort SchuVVO a F betrifft Schuldnerverzeichnis alter Art Ausserkrafttreten der VO Ende 2017 Schuldnerverzeichnisfuhrungsverordnung Inkrafttreten 1 Januar 2013 Verbraucherschutzer warnen vor Schuldnerverzeichnis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schuldnerverzeichnis amp oldid 231868749