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Die Freiheitsberaubung ist eine Tat gegen das geschutzte Rechtsgut der Freiheit der Person Fortbewegungsfreiheit Anklage gegen zwei Polizisten der Stadtpolizei Zurich wegen rechtswidriger Festnahme Freiheitsberaubung Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1 1 Tatbestand 1 2 Deliktsstruktur 1 3 Verhaltnis zu anderen Delikten Konkurrenzen 2 Strafbarkeit in der Schweiz 3 Strafbarkeit in Osterreich 4 Bekannte Falle von Freiheitsberaubung 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseRechtslage in Deutschland BearbeitenDie Freiheitsberaubung ist in Deutschland eine Straftat nach 239 StGB Seit 2016 ist die Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung ein besonderer Tatbestand 233a StGB Tatbestand Bearbeiten Bei der Freiheitsberaubung handelt es sich nicht um ein Zustands sondern um ein Dauerdelikt 1 vgl 239 Abs 3 Nr 1 und 2 langer als eine Woche und wahrend der Tat Geschutzt wird allein das Opfer das in der Lage ist uber seinen Aufenthaltsort frei zu bestimmen 2 Somit scheiden Kleinstkinder und ohnmachtige Personen aus Schlafende Personen hingegen sind mit inbegriffen im Einzelnen umstritten 3 Von 239 StGB wird namlich nicht nur die tatsachliche sondern auch die potentielle Fortbewegungsfreiheit geschutzt 4 Mogliche Opfer sind zudem auch Menschen mit kognitiver oder korperlicher Behinderung Zur Bestimmung ob das Opfer seiner Freiheit beraubt wurde ist allein die objektive Lage ausschlaggebend die subjektive Vermutung eingeschlossen oder in seiner Freiheit beschrankt worden zu sein reicht nicht aus Des Weiteren ist ein ganz kurzzeitiges Festhalten 5 z B wahrend eines Kampfes nicht ausreichend um einen Eingriff in die Bewegungsfreiheit des Opfers anzunehmen Die Tathandlung stellt einen Eingriff in die personliche Fortbewegungsfreiheit dar Als Tathandlungen nennt das Gesetz das Einsperren und das Berauben der Freiheit auf andere Weise Das Einsperren wird als ein typisches Beispiel hervorgehoben Darunter ist zu verstehen jemanden durch aussere Vorrichtungen am Verlassen eines Raumes zu hindern 6 Auch das Festbinden wie es bei einer sogenannten Fixierung in der Medizin oder Krankenpflege praktiziert wird kann ohne richterliche Anordnung den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfullen Nach herrschender Meinung liegt selbst dann eine Freiheitsberaubung vor wenn der Betroffene zwar einen Ausweg kennt dessen Benutzung im konkreten Fall jedoch beschwerlich oder ihm nicht zumutbar erscheint Mithin muss die Einsperrung nicht unuberwindlich sein 7 Daruber hinaus kann die Freiheit auf andere Weise beraubt werden Diese Tatbestandsalternative erfasst jedes Mittel das geeignet ist einem anderen die Fortbewegungsfreiheit zu nehmen 6 Mithin reicht ahnlich wie beim Einsperren eine blosse Erschwerung nicht aus wohl aber dass im konkreten Fall das Uberwinden der Hindernisse unzumutbar gefahrlich ist 8 Freilich konnen auch Gewalt Drohung oder List taugliche Tatmittel sein jedoch mussen diese eine psychische Barriere beim Opfer bewirken 9 Da der Tatbestand ein Handeln gegen oder ohne den Willen des Betroffenen voraussetzt schliesst das Einverstandnis des Opfers diesen aus Zwar ist es grundsatzlich widerruflich die Beendigung der Freiheitsberaubung muss fur den Handelnden aber auch zumutbar sein Ein Busfahrer muss nicht etwa zwischen zwei Haltestellen anhalten weil ein Fahrgast aussteigen mochte 10 Nach einer Ansicht liegt auch dann keine Freiheitsberaubung vor wenn das Einverstandnis durch List oder Drohung erschlichen wurde 11 Dagegen ist nach dem Bundesgerichtshof ein durch Tauschung erschlichenes Einverstandnis unbeachtlich da die potentielle Fortbewegungsfreiheit geschutzt werde 12 Problematisch sind Falle in denen trotz vorhandener Ausweich bzw Fluchtmoglichkeiten die Freiheitsberaubung durch einen faktischen Zwang geschieht Sofern Drohungen den Grad einer gegenwartigen Gefahr fur Leib oder Leben erreichen ist der Tatbestand erfullt Dahingegen liegt keine Freiheitsberaubung vor wenn das mogliche Verlassen eines Ortes ein nur empfindliches Ubel im Sinne von 240 StGB nach sich ziehen wurde In solchen Fallen ist eine Strafbarkeit aus Notigung 240 StGB denkbar 13 14 Bei dem Ort kann es sich um einen Raum ein Gebaude Gelande oder eine Stadt handeln Aus diesem Grund kann ein seiner Freiheit beraubtes Opfer weiterhin verbliebener Restfreiheiten beraubt werden Das trifft beispielsweise fur einen Eingesperrten oder Inhaftierten zu der gefesselt wird Die Freiheitsberaubung ist ein Dauerdelikt Die Tat ist mit dem Eintritt der Freiheitsentziehung vollendet mit deren Wiederaufhebung jedoch erst beendet 15 16 Eine bestimmte Dauer wird nicht vorausgesetzt um nur strafwurdiges Unrecht zu erfassen wird jedoch eine gewisse Erheblichkeitsschwelle in den Tatbestand interpretiert Mithin fallen zeitlich unerhebliche kurzfristige Beeintrachtigungen der Fortbewegungsfreiheit nicht in den Schutzbereich 17 Das Reichsgericht urteilte dazu dass eine strafrechtliche Freiheitsberaubung selbst vorliegen kann wenn die Zeit des Einsperrens lediglich die Dauer eines Vaterunser Gebets hat 18 Wenn ein Angeklagter durch eine vorsatzliche Falschaussage eines Dritten vor Gericht zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird ist der Strafvollzug eine Freiheitsberaubung 19 20 und zwar in mittelbarer Taterschaft 21 Das gilt entsprechend wenn jemand infolge falscher Verdachtigung festgenommen wird oder in Untersuchungshaft kommt Der Tatbestand muss vorsatzlich verwirklicht werden die fahrlassige Begehung ist nicht strafbar 15 StGB da kein entsprechender Fahrlassigkeitstatbestand existiert Deliktsstruktur Bearbeiten Das Delikt ist in seiner Grundform 239 Abs 1 StGB ein Vergehen mit einer Strafandrohung bis zu funf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe Seit 1998 ist auch der Versuch strafbar 239 Abs 2 StGB Alle Tatbestande in den Absatzen 3 und 4 sind Verbrechen 22 Mit 239 Abs 3 Nr 1 StGB ist nach einer Ansicht eine tatbestandliche Qualifikation 23 oder einer anderen Ansicht eine Erfolgsqualifikation 22 eingefuhrt die bei einer Freiheitsberaubung die langer als eine Woche dauert ein erhohtes Strafmass von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorsieht Wenn man darin eine tatbestandliche Qualifikation sieht so ist hinsichtlich der langen Dauer Vorsatz erforderlich 23 Nach der anderen Ansicht ist hinsichtlich der langen Dauer nach 18 StGB lediglich Fahrlassigkeit erforderlich Unbestritten stellt 239 Abs 3 Nr 2 StGB eine Erfolgsqualifikation dar auf die 18 StGB anwendbar ist Hierbei ist zu beachten dass hinsichtlich der schweren Gesundheitsschadigung mindestens Fahrlassigkeit vorliegen muss Mit der Einfuhrung der Versuchsstrafbarkeit gem 239 Abs 2 StGB ist die Streitfrage um Strafbarkeit der Freiheitsberaubung als Erfolgsqualifizierter Versuch beigelegt worden so dass diese Grundsatze ubertragbar sind ebenso wie die Rucktrittsproblematik Als weitere Variante einer Erfolgsqualifikation sieht die Vorschrift in 239 Abs 4 StGB die Freiheitsberaubung mit Todesfolge als Totungsdelikt im weiteren Sinne vor deren Strafandrohung nicht unter drei Jahren Freiheitsstrafe maximal 15 Jahre vgl 38 StGB liegt Verhaltnis zu anderen Delikten Konkurrenzen Bearbeiten Die Freiheitsberaubung ist ein eigenstandiges Delikt das nicht durch die Notigung im Rahmen der Konkurrenz verdrangt wird Dient die Anwendung von Gewalt lediglich der Freiheitsberaubung wird Notigung verdrangt dagegen ist Tateinheit moglich wenn durch die Freiheitsberaubung ein daruber hinausgehendes Verhalten erzwungen werden soll 24 Wird die Todesfolge des Absatzes 4 bedingt vorsatzlich herbeigefuhrt so ist Tateinheit mit Mord bzw Totschlag moglich 25 Bei Delikten die notwendigerweise zugleich eine Freiheitsberaubung beinhalten sexuelle Notigung schwerer Menschenhandel schwere Zwangsprostitution bzw Zwangsarbeit Menschenraub Verschleppung erpresserischer Menschenraub Geiselnahme Raub 26 tritt die Freiheitsberaubung strafrechtlich in den Hintergrund sofern sie nicht uber den anderen Tatbestand hinaus geht 27 Sie wird dann nicht mehr als eigenes Delikt angeklagt und bestraft Wird dagegen beispielsweise die Freiheitsberaubung uber die sexuelle Notigung hinaus fortgesetzt so ist Tateinheit moglich 28 29 Strafbarkeit in der Schweiz BearbeitenIn der Schweiz lautet der Tatbestand Freiheitsberaubung und Entfuhrung nach Art 183 Strafgesetzbuch Sie wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder Geldstrafe bestraft bei erschwerenden Umstanden Art 184 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr Strafbarkeit in Osterreich BearbeitenIn Osterreich ist das vergleichbare Delikt die Freiheitsentziehung nach 99 Strafgesetzbuch Dort ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren angedroht Falls die Freiheitsentziehung langer als einen Monat anhalt oder sie auf solche Weise begangen wird dass sie dem Festgehaltenen besondere Qualen bereitet oder sie unter solchen Umstanden begangen wird dass sie fur den Festgehaltenen mit besonders schweren Nachteilen verbunden ist sind ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe angedroht Seit 2009 besteht erganzend 107b Strafgesetzbuch Fortgesetzte Gewaltausubung Aus dessen Absatzen 3 bis 4 ergeben sich hohere Strafen wenn deren Voraussetzungen erfullt sind So ist wenn das Opfer langer als ein Jahr gefangen gehalten wurde die Strafe Freiheitsstrafe von funf bis funfzehn Jahren Bekannte Falle von Freiheitsberaubung BearbeitenEntfuhrung von Natascha Kampusch in Wien 1998 bis 2006 Falsche Verdachtigung mit der Folge einer langen Freiheitsstrafe fur den Lehrer Horst Arnold siehe Justizirrtum um Horst Arnold die Tochter und Enkel von Josef Fritzl in Amstetten 1984 bis 2008 Maria K Eine 24 jahrige Frau wurde neun Jahre in Wien von ihren Adoptiveltern in einer Holzkiste in einem unbeheizten Abstellraum gefangen gehalten Sie wurde 1996 befreit 30 Eine Linzer Juristin hielt ihre drei Tochter anfangs im Alter von 6 10 und 13 Jahren 7 Jahre hindurch in Dreck und Dunkelheit in einer Reihenhaussiedlung bis Februar 2007 gefangen Die Madchen erfanden eine eigene Sprache und spielten mit Mausen Die Jugendamter die trotz Hinweisen auf unentschuldigtes Fernbleiben von der Schule die Wohnung der Mutter nie aufsuchten wurden stark kritisiert 31 Niigata Kindesentfuhrung mehr als neun Jahre dauernde Entfuhrung eines japanischen Madchens 1990 bis 2000 Entfuhrung von Steven Stayner mehr als sieben Jahre dauernde Entfuhrung eines US amerikanischen Jungen 1972 bis 1980 Als juristisch hochinteressant gelten im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung der FlowTex Fall der Fall Ilona Haslbauer und die Causa Gustl Mollath Im Fall Mollath erstattete der Anwalt Gerhard Strate Anfang 2013 Anzeige wegen Verdachts der schweren Freiheitsberaubung 239 Abs 3 Nr 1 StGB gegen einen Amtsrichter der vor dem Hauptverfahren zwei Zwangseinweisungen darunter eine funfwochige angeordnet hatte sowie gegen den Leiter der Klinik fur Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth Zur Begrundung nimmt Strate unter anderem Bezug auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9 Oktober 2001 zum FlowTex Urteil und auf einen Beschluss des 1 Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10 September 2002 32 Entfuhrungen von Cleveland Ohio zwischen neun und elf Jahre dauernde Entfuhrungen dreier junger Frauen in den USA befreit im Mai 2013Siehe auch BearbeitenEntfuhrung Freiheitsentziehung Menschenraub Erpresserischer Menschenraub Unterbringung und UnterbringungsverfahrenLiteratur BearbeitenWolfgang Joecks Studienkommentar StGB 9 Auflage Beck Verlag Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60999 2 S 456 461 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Freiheitsberaubung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Freiheitsberaubung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Studie von Unicef Millionen Kinder leben in Gefangnissen Heimen oder Lagern srf chEinzelnachweise Bearbeiten Kristian Kuhl in Lackner Kuhl StGB 29 Aufl 2018 StGB 239 Randnummer 8 Wolfgang Joecks Studienkommentar StGB 2010 S 456 Kristian Kuhl in Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 239 Randnummer 2 Wessels Hettinger Strafrecht BT 1 Rdnr 370 Thomas Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze 55 Auflage 239 Rn 6 a b Rudolf Rengier Strafrecht BT 2 22 Rdnr 6 Bundesgerichtshof BGH Urteil vom 8 Marz 2001 Aktenzeichen 1 StR 590 00 NStZ 2001 S 420 Wessels Hettinger Strafrecht BT 1 Rdnr 372 Wolfgang Joecks Studienkommentar StGB 2010 239 Rdnr 14 Wolfgang Joecks StGB 239 Rdnr 21 Rudolf Rengier Strafrecht BT 2 22 Rdnr 16 BGH Urteil vom 8 Juni 2022 Az 5 StR 406 21 NJW 2022 S 2422 Rn 28 BGH Urteil vom 25 Februar 1993 Aktenzeichen 1 StR 652 92 NJW 1993 S 1807 Jorg Eisele in Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 239 Rdnr 6 240 Rdnr 9 BGH Urteil vom 11 Juni 1965 Aktenzeichen 2 StR 187 65 BGHSt 20 S 227 Kristian Kuhl in Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 239 Randnummer 8 Rudolf Rengier Strafrecht BT 2 22 Rdnr 13 Reichsgericht RG Urteil vom 28 11 1882 Rep 2659 82 Rdnr 2ff Abgerufen am 28 Dezember 2021 Mann sass funf Jahre zu Unrecht im Gefangnis Spiegel Online 5 Juli 2011 BGH Urteil vom 10 Juli 1957 Aktenzeichen 2 StR 219 57 NJW 1957 1446 Kristian Kuhl in Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 239 Randnummer 2 a b Kristian Kuhl in Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 239 Rdnr 9 a b Brunhild Wieck Noodt In Munchener Kommentar zum StGB 3 Auflage 2017 239 Rdnr 44 Brunhild Wieck Noodt In Munchener Kommentar zum StGB 3 Auflage 2017 239 Rdnr 60 Brunhild Wieck Noodt In Munchener Kommentar zum StGB 3 Auflage 2017 239 Rdnr 62 Urteil des 2 Strafsenats vom 28 6 2017 2 StR 92 17 Abgerufen am 24 April 2022 Brunhild Wieck Noodt In Munchener Kommentar zum StGB 3 Auflage 2017 239 Rdnr 58 Brunhild Wieck Noodt In Munchener Kommentar zum StGB 3 Auflage 2017 239 Rdnr 58 BGH Urteil vom 14 April 1993 Aktenzeichen 3 StR 19 93 In Austria no one can hear you scream Memento vom 5 Mai 2008 im Internet Archive theaustralian news com au 30 April 2008 abgerufen am 2 Mai 2008 Mutter hielt eigene Kinder wie Gefangene In Spiegel Online 12 Februar 2007 abgerufen am 13 Januar 2013 Schreiben von Strate an Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich Nurnberg vom 4 Januar 2013 PDF 950 kB 50 Seiten Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4018330 0 lobid OGND AKS LCCN sh85064675 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freiheitsberaubung amp oldid 237167214