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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland Osterreich und der Schweiz dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Sexuelle Notigung englisch sexual coercion ist ein strafrechtlicher Sammelbegriff fur sexuelle Handlungen die gegen den Willen des Opfers vorgenommen werden Inhaltsverzeichnis 1 Deutsche Rechtslage 2 Osterreichische Rechtslage 3 Schweizer Rechtslage 4 Literatur 5 Einzelnachweise 6 WeblinksDeutsche Rechtslage Bearbeiten nbsp Folgende Teile also dieser Abschnitt zu Deutschland scheinen seit 10 November 2016 nicht mehr aktuell zu sein Grundtatbestand ist Sexueller Ubergriff keine Notigung mehr erforderlich Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Die sexuelle Notigung ist im deutschen Strafrecht eine Straftat die sich gegen das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung richtet Sie ist seit dem 33 Strafrechtsanderungsgesetz 1997 in 177 StGB geregelt und bildet gemeinsam mit der Vergewaltigung 177 Abs 6 Nr 1 die ein Regelbeispiel eines besonders schweren Falles darstellt einen Einheitstatbestand Die sexuelle Notigung ist wegen der Mindeststrafandrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe gemass 12 Abs 1 StGB ein Verbrechen Wegen eines Verbrechens sexueller Notigung wird bestraft wer eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwartiger Gefahr fur Leib oder Leben notigt sexuelle Handlungen des Taters oder eines Dritten an sich zu dulden oder sexuelle Handlungen vorzunehmen oder eine Lage in der das Opfer der Einwirkung des Taters schutzlos ausgeliefert ist zu sexuellen Handlungen ausnutzt Die Gewalt kann uberwaltigend vis absoluta z B Fesseln Einschliessen Niederschlagen Betauben oder den Willen beugend vis compulsiva sein Die Intensitat der Gewalt ist dabei unerheblich sie muss sich gegen Personen richten Handelt der Tater nicht mit Gewalt sondern greift er zur Drohung so muss eine Gefahr fur Leib und Leben angedroht werden Bei sonstigen Drohungen mit einem empfindlichen Ubel kann anstatt nach 177 Abs 5 StGB eine Bestrafung wegen eines Vergehens sexueller Notigung nach 177 Abs 2 Nr 5 StGB oder ggf Vergewaltigung nach 177 Abs 6 erfolgen Der Begriff der sexuellen Handlung definiert der Gesetzgeber in 184h StGB Sexuelle Handlungen sind solche die fur das geschutzte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind Wo sich die untere Schwelle befindet ist umstritten Jedoch wird man dies bei einem Zungenkuss oftmals verneinen durfen auch das Begrabschen scheidet haufig aus Es verbleibt dann aber moglicherweise die Strafbarkeit wegen sexueller Belastigung nach 184i StGB oder wegen Beleidigung nach 185 StGB Die obere Schwelle der sexuellen Notigung zur Vergewaltigung liegt in der Penetration des Korpers Dabei ist es unerheblich ob das Eindringen mit einem Gegenstand oder einem Korperteil erfolgt Der Beischlaf oder das Eindringen gegen den Willen des Opfers ist stets eine Vergewaltigung Die Versuchsstrafbarkeit beginnt mit dem Ansetzen zur Gewalthandlung Ein Rucktritt vom Versuch der sexuellen Notigung nach 24 StGB ist zwar moglich hebt aber ggf die Strafbarkeit wegen vollendeter Notigung nicht auf Auch wenn das Opfer nicht in der Lage ist einen eigenen Willen uber die sexuelle Selbstbestimmung zu formen ist dies als sexuelle Notigung zu bestrafen 177 Abs 2 Nr 1 StGB vor dem 10 November 2016 war der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von widerstandsunfahigen Personen gemass 179 StGB 1 einschlagig Das Geschlecht von Opfer und Tater spielt keine Rolle Richtet sich die Tat gegen ein Kind unter 14 Jahren liegt sexueller Missbrauch von Kindern vor sexuelle Notigung steht ggf in Tateinheit Seit 1 Juli 2021 ist die Strafdrohung fur den sexuellen Missbrauch von Kindern infolge der dortigen Streichung der minder schweren Falle grundsatzlich schwerer als fur sexuelle Notigung dagegen ist bei Tatern die eine Waffe oder ein gefahrliches Werkzeug auch ohne Verwendungsabsicht mitfuhren oder irgendwelche Werkzeuge oder Mittel mitfuhren um Widerstand zu verhindern oder zu uberwinden die Strafdrohung fur sexuelle Notigung hoher Osterreichische Rechtslage BearbeitenDie sexuelle Notigung wird in Osterreich im 202 des Strafgesetzbuchs StGB unter der Bezeichnung Geschlechtliche Notigung erganzend zum Straftatbestand der Vergewaltigung im 201 StGB geregelt Er kommt nur zur Anwendung sofern der Tater nicht bereits nach dem Tatbestand der Vergewaltigung zu bestrafen ist Das Delikt erfasst Notigungen mit Gewalt oder durch gefahrliche Drohung zur Vornahme oder Duldung einer geschlechtlichen Handlung Der 202 StGB geht wesentlich weiter als der Tatbestand der Vergewaltigung da aufgrund der Formulierung geschlechtliche Handlung wesentlich mehr Handlungen erfasst werden Der Strafrahmen betragt bis zu funf Jahren Freiheitsentzug und enthalt die gleichen straferhohenden Qualifikationen wie der Tatbestand des 201 StGB Schweizer Rechtslage BearbeitenIn der Schweiz wird die Sexuelle Notigung im Art 189 StGB geregelt und lautet im Grundtatbestand Wer eine Person zur Duldung einer beischlafsahnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung notigt namentlich indem er sie bedroht Gewalt anwendet sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfahig macht wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft Beim Verwenden einer Waffe ist die Mindeststrafe drei Jahre Freiheitsstrafe Seit dem 1 April 2004 wird die sexuelle Notigung auch in der Ehe und in einer eheahnlichen Partnerschaft von Amtes wegen verfolgt Fur sexuelle Handlungen mit zum Widerstand und oder zur sexuellen Willensbildung unfahigen Personen existiert in der Schweiz der Tatbestand der Schandung Literatur BearbeitenTatjana Hornle Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes sexueller Selbstbestimmung In NStZ 2017 S 13 21 Heike Jung Der Einheitstatbestand der sexuellen Notigung und Vergewaltigung 177 StGB Baden Baden 2001 Joachim Renzikowski Nein Das neue Sexualstrafrecht In NJW 2016 3553 3558 Udo Steinhilper Definitions und Entscheidungsprozesse bei sexuell motivierten Gewaltdelikten Eine empirische Untersuchung bei Vergewaltigung und sexueller Notigung Universitatsverlag Konstanz Konstanz 1986 ISBN 387 940 282 5 Einzelnachweise Bearbeiten aufgehoben mit Wirkung vom 10 November 2016 Art 1 Nr 8 des Funfzigsten Gesetzes zur Anderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen SelbstbestimmungWeblinks BearbeitenLara Blume Kilian Wegner Reform des 177 StGB Zur Vereinbarkeit des deutschen Sexualstrafrechts mit Art 36 der Istanbul Konvention In HRRS Aug Sept 2014 BMJV Aktuelle Gesetzgebungsverfahren Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Abgerufen am 8 August 2017 Deutscher Juristinnenbund e V djb Stellungnahme zur grundsatzlichen Notwendigkeit einer Anpassung des Sexualstrafrechts insbesondere 177 StGB an die Vorgaben der Konvention Istanbul Konvention von 2011 9 Mai 2014 Europarat Ubereinkommen des Europarats zur Verhutung und Bekampfung von Gewalt gegen Frauen und hauslicher Gewalt SEV Nr 210 Ubersetzungen de Istanbul 11 Mai 2011 Grieger Clemm Eckhardt Hartmann Fallanalyse zu bestehenden Schutzlucken in der Anwendung des deutschen Sexualstrafrechts PDF 0 6 MB Berlin Juli 2014 Tatjana Hornle Menschenrechtliche Verpflichtungen aus der Istanbul Konvention Ein Gutachten zur Reform des 177 StGB PDF 0 4 MB Deutsches Institut fur Menschenrechte Berlin Januar 2015 Thomas Fischer Sexuelle Gewalt Die Schutzluckenkampagne Teil 1 Teil 2 In Zeit Online 10 Februar 2015 Christian Rath Tatjana Hornle Professorin uber Sexualstrafrecht Deutschland ist da ruckstandig taz de 20 Juli 2015Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4126862 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sexuelle Notigung amp oldid 237785090