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Die Schandung franzosisch Actes d ordre sexuel commis sur une personne incapable de discernement ou de resistance italienisch Atti sessuali con persone incapaci di discernimento o inette a resistere ratoromanisch Dischonuraziun ist in der Schweiz eine im Art 191 des Strafgesetzbuches StGB definierte Straftat gegen die sexuelle Integritat Tatbestand BearbeitenDer Tatbestand der Schandung ist erfullt wenn der Tater an einer nicht urteilsfahigen oder nicht zum Widerstand fahigen Person in Kenntnis dieses Zustandes sexuelle Handlungen vornimmt Dieser Zustand kann beispielsweise durch Rauschtrinken durch Drogenkonsum oder durch Anasthetika verursacht sein kann aber auch medizinische Ursachen wie Koma Stupor Lahmungen oder geistige Behinderungen haben Von der Schandung zu unterscheiden sind bei vaginaler Penetration im Speziellen die Vergewaltigung gemass Artikel 190 StGB und im allgemeinen Fall die Sexuelle Notigung gemass Artikel 189 StGB Schandung kann nach Ermessen des Gerichts mit bis zu zehn Jahren Freiheits oder mit Geldstrafe bestraft werden Weblinks BearbeitenArtikel 191 StGB auf der Website der Bundesbehorden der Schweizerischen Eidgenossenschaft admin ch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schandung Schweiz amp oldid 232785501