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Der sexuelle Missbrauch widerstandsunfahiger Personen war eine Straftat nach 179 des deutschen Strafgesetzbuchs StGB 1 die sich gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung von psychisch Kranken geistig Behinderten und Bewusstlosen richtete Der Straftatbestand bezog sich auf den Missbrauch Er war daher den 174 StGB Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern weit naher zugeordnet als den Tatbestanden der sexuellen Notigung oder Vergewaltigung Anders als bei diesen Delikten kam es auf den Einsatz von Gewalt nicht an Fur das Opfer spielten weder das Geschlecht noch das Alter noch die Wohnverhaltnisse zum Beispiel Wohnheim betreutes Wohnen oder die Art der Krankheit eine Rolle Entscheidend war allein dass das Opfer beim Zeitpunkt der Tat zum Widerstand unfahig war Seit 10 November 2016 konnen die zuvor im 179 StGB bedrohten Handlungen nach 177 StGB als sexueller Ubergriff bzw Vergewaltigung bestraft werden Inhaltsverzeichnis 1 Tatbestand 2 Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1 April 2003 3 Weitere Unterfalle 4 Siehe auch 5 Literatur 6 EinzelnachweiseTatbestand BearbeitenAls widerstandsunfahig nach diesem Tatbestand galt die Person wenn sie nicht im Stande war einen Widerstandswillen gegenuber dem Tater zu bilden oder zu aussern Es musste jedoch kein Widerstand gegen eine moglicherweise ausgeubte Gewalt sein es reichte der Widerstand gegen das sexuelle Ansinnen uberhaupt Der Verweis in Abs 7 auf die Qualifikation des 177 Abs 4 Nr 2 StGB bezog sich auf die Ausubung der Tat durch eine schwere Misshandlung oder Herbeifuhrung einer Lebensgefahr Der Verweis auf die Erfolgsqualifikation des 178 StGB bezog sich auf eine mindestens leichtfertig verursachte Todesfolge Die Rechtsfolgen in diesen bestimmten sich auch nach den Delikten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1 April 2003 BearbeitenAls widerstandsunfahig im Sinne des 179 StGB galt wer aus den in Abs 1 genannten Grunden keinen zur Abwehr ausreichenden Widerstandswillen bilden aussern oder durchsetzen konnte Allein die Feststellung einer 20 StGB unterfallenden geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung genugte nicht um die Annahme einer Widerstandsunfahigkeit im Sinne des 179 StGB zu begrunden Es musste sachkundig das heisst von Facharzten belegt sein dass das Opfer keinen Widerstand leisten konnte Der personliche Eindruck vom Opfer wahrend der Hauptverhandlung reichte nicht aus um uber dessen Widerstandsfahigkeit in sexuellen Angelegenheiten zu entscheiden 2 Weitere Unterfalle BearbeitenAuch der Schlaf oder die vollige Erschopfung eigneten sich nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs als tauglicher widerstandsunfahiger Zustand im Sinne des Tatbestandes Siehe auch BearbeitenSchandung Schweiz Literatur BearbeitenDirk Wustenberg Die Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts des Betreuten In Betreuungsrechtliche Praxis BtPrax 2006 S 12 15 Einzelnachweise Bearbeiten aufgehoben mit Wirkung vom 10 November 2016 Art 1 Nr 8 des Funfzigsten Gesetzes zur Anderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung BGH Beschluss vom 1 April 2003 Az 4 StR 96 03 Volltext Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sexueller Missbrauch widerstandsunfahiger Personen amp oldid 229845081