www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Bei den Aussagedelikten handelt es sich um Delikte die das falsche Aussagen vor Gericht unter Strafe stellen Entsprechende Regelungen gibt es in zahlreichen Rechtsordnungen Im deutschen Strafrecht handelt es sich um Straftatbestande die eine Verletzung der Pflicht einer Partei eines Zeugen oder Sachverstandigen zur wahrheitsgemassen Aussage bzw unparteiischen und gewissenhaften Gutachtenerstattung beinhalten Systematisch sind sie den Straftaten gegen die Rechtspflege zuzuordnen Die Delikte sind im 9 Abschnitt Falsche uneidliche Aussage und Meineid 153 bis 162 des Strafgesetzbuchs enthalten Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte und Schutzzweck 2 Falsche uneidliche Aussage 153 StGB 2 1 Objektiver Tatbestand 2 2 Subjektiver Tatbestand 2 3 Prozessuales und Strafzumessung 3 Meineid 154 155 StGB 3 1 Tatbestand 3 2 Konkurrenzen 4 Falsche eidesstattliche Versicherung 156 StGB 5 Verleitung zur Falschaussage 160 StGB 6 Fahrlassiger Falscheid fahrlassige falsche Versicherung an Eides Statt 161 StGB 7 Aussagenotstand 157 StGB 8 Berichtigung falscher Angaben 158 StGB 9 Literatur 10 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte und Schutzzweck BearbeitenDie gegenwartige Fassung der Aussagedelikte beruht auf den Aussagedelikten des Reichsstrafgesetzbuchs dem Vorlaufer des Strafgesetzbuchs der Bundesrepublik Deutschland Die Normen des Reichsgerichts sind wiederum auf die Aussagedelikte des preussischen Strafgesetzbuchs von 1851 zuruckzufuhren Die Struktur der Aussagedelikte hat sich in diesem Zeitraum lediglich geringfugig verandert 1 Die Aussagedelikte dienen dem Schutz der Rechtspflege vor falschen Aussagen 2 Falsche uneidliche Aussage 153 StGB BearbeitenDen Grundtatbestand der Aussagedelikte stellt die falsche uneidliche Aussage 153 StGB dar Dieser wurde zuletzt am 4 November 2008 geandert Objektiver Tatbestand Bearbeiten Tater einer falschen uneidlichen Aussage konnen Zeugen und Sachverstandige sein Opfer der Tat sind Stellen die zur eidlichen Vernehmung zustandig sind Dies sind insbesondere Gerichte Weitere mogliche Opfer sind Notare Patentamter und parlamentarische Untersuchungsausschusse 3 Tathandlung des 153 StGB ist das Verstossen gegen die prozessuale Wahrheitspflicht durch das Tatigen einer falschen Aussage Eine Aussage ist eine mundliche Bekundung Der Wahrheitspflicht unterliegen Aussagen die Gegenstand einer Vernehmung sind Eine Vernehmung ist eine Befragung die von einem Amtswalter eines Strafverfolgungsorgans in amtlicher Funktion mit dem Ziel der Gewinnung einer Aussage durchgefuhrt wird 4 Hiervon umfasst sind beispielsweise Angaben zum Sachverhalt und zur Person des Vernommenen Strittig ist unter welchen Voraussetzungen eine Aussage als unwahr gilt Nach vorherrschender Auffassung ist massgeblich ob die Aussage objektiv der Wirklichkeit widerspricht 5 6 7 Nach einer Gegenauffassung ist demgegenuber massgeblich ob der Aussagende seine Ausserung fur falsch halt Diese Auffassung stutzt sich darauf dass sich der Aussagende nur auf sein Vorstellungsbild beziehen kann Sofern der Aussagende etwas objektiv Falsches sagt obwohl er sich darum bemuht richtig auszusagen konne dies kein strafrechtliches Unrecht darstellen 8 9 10 Eine dritte Auffassung nimmt eine falsche Aussage an wenn die Aussage nicht dem entspricht was der Aussagende bei pflichtgemasser Anspannung seines Gewissens hatte erkennen konnen 11 Einer Strafbarkeit steht grundsatzlich nicht entgegen dass die Aussage unter Verletzung strafprozessualer Vorschriften zustande gekommen ist Subjektiver Tatbestand Bearbeiten Der Tater muss mit Vorsatz hinsichtlich des objektiven Tatbestands handeln Dies trifft zu wenn der Tater alle Merkmale des objektiven Merkmale erkennt und die Verwirklichung des Tatbestands billigend in Kauf nimmt 12 Der Tater muss also seine Aussage zumindest billigend in Kauf nehmen dass seine Aussage der Wahrheit nicht entspricht und von einer zustandigen Stelle zur Kenntnis genommen wird Prozessuales und Strafzumessung Bearbeiten Um die besondere Situation in der sich ein zur Wahrheit verpflichteter aber aus verstandlichen Grunden angstlicher Zeuge befindet zu berucksichtigen enthalt 157 StGB eine Strafzumessungsbestimmung die es dem Gericht gestattet die Strafe zu mildern oder von Strafe abzusehen wenn der Tater gehandelt hat um eine Gefahr von sich oder einem Angehorigen 11 Abs 1 Nr 1 StGB abzuwenden Meineid 154 155 StGB BearbeitenDer Meineid stellt eine Qualifikation der falschen uneidlichen Aussage dar Sein Wortlaut wurde zuletzt am 1 Januar 1975 geandert Tatbestand Bearbeiten Den Tatbestand des Meineids verwirklicht wer falsch aussagt nachdem er unter Eid genommen wurde Anders als bei 153 StGB beschrankt sich der Anwendungsbereich der Norm nicht auf Zeugen und Sachverstandige sondern erfasst grundsatzlich jede Person Ausgenommen sind der Beschuldigte eines Strafverfahrens sowie Personen die gemass 60 Nummer 1 Alternative 2 der Strafprozessordnung StPO wegen mangelnder Verstandesreife psychischer Krankheit oder Behinderung nicht fahig sind einen Eid zu leisten 13 Die Fahigkeit einen Eid zu leisten spricht 60 Nummer 1 StPO ebenfalls Minderjahrigen ab Dennoch ist in der Rechtswissenschaft umstritten ob sich diese nach 154 StGB strafbar machen konnen Die Rechtsprechung bejaht dies sofern der Minderjahrige erkennen kann dass er Tater durch das Missachten eines Eids besonderes Unrecht verubt 14 Die Gegenauffassung lehnt dies ab da das generelle Vereidigungsverbot des 60 StPO zum Ausdruck bringt dass es Minderjahrige generell nicht fur fahig halt die besondere Tragweite des Eids zu erkennen Die Tat wird begangen indem eine Person unter Eid falsch aussagt oder auf eine falsche Aussage einen Eid leistet Bei der Vereidigung mussen die wesentlichen Formlichkeiten gewahrt sein Gemass 155 StGB stehen dem Eid im Sinne von 154 StGB die den Eid ersetzende Bekraftigung oder die Berufung auf einen fruheren Eid oder eine fruhere den Eid ersetzende Bekraftigung gleich Beim Meineid handelt es sich aufgrund seiner Mindeststrafandrohung von einem Jahr gemass 12 Absatz 1 StGB um ein Verbrechen Daher sind gemass 23 Absatz 1 StGB der Versuch sowie nach 30 StGB bestimmte vorbereitende Handlungen strafbar Der subjektive Tatbestand des 154 StGB setzt voraus dass der Tater mit Vorsatz hinsichtlich des objektiven Tatbestands handelt Konkurrenzen Bearbeiten Eine Tat nach 154 StGB verdrangt als speziellere Regelung eine Tat nach 153 StGB Falsche eidesstattliche Versicherung 156 StGB BearbeitenDie Regelung des 156 StGB stellt einen selbststandigen Tatbestand neben 153 StGB dar 156 StGB wurde zuletzt am 1 Januar 1975 geandert 156 StGB erfasst das Abgeben einer falschen eidesstattlichen Versicherung Hierbei handelt es sich ahnlich wie beim Meineid um eine Bekraftigung einer Aussage die jedoch kein vergleichbares Gewicht besitzt 15 Verleitung zur Falschaussage 160 StGB BearbeitenDen Tatbestand des 160 StGB erfullt wer einen anderen dazu verleitet eine falsche Aussage zu tatigen Die Verleitung zur Falschaussage ist ein Fall einer vertypten mittelbaren Taterschaft 25 Absatz 1 Alternative 2 StGB Mittelbarer Tater ist wer eine Tat durch einen gutglaubigen Dritten begeht etwa indem er einen anderen dahingehend einwirkt dass er eine unwahre Aussage vornimmt im Glauben sie entspreche der Wahrheit Eine solche Beteiligung kann fur die Aussagedelikte nicht uber die allgemeine Regelung des 25 Absatz 1 Alternative 2 StGB konstruiert werden da es sich um Delikte handelt die ausschliesslich eigenhandig begangen werden konnen Diesen Umstand bewertete der Gesetzgeber in Bezug auf die Aussagedelikte als Strafbarkeitslucke sodass er 160 StGB schuf Aufgrund der Entstehungsgeschichte des 160 StGB nehmen einige Rechtswissenschaftler an dass der Aussagende in Bezug auf die Wahrheit seiner Aussage gutglaubig sein muss 16 Nach vorherrschender Auffassung ist dies hingegen nicht erforderlich Fahrlassiger Falscheid fahrlassige falsche Versicherung an Eides Statt 161 StGB Bearbeiten Hauptartikel Falscheid 161 StGB bestraft die fahrlassige Begehung eine der in den 154 bis 156 StGB bezeichneten Handlungen fahrlassig begangener Meineid fahrlassige falsche eidesgleiche Bekraftigung und fahrlassige falsche Versicherung an Eides statt Straflosigkeit tritt ein wenn der Tater die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt Aussagenotstand 157 StGB Bearbeiten Hauptartikel Aussagenotstand Zugunsten von Zeugen und Sachverstandigen kann das Gericht die Strafe mildern oder auch ganz von Strafe absehen wenn der Tater die Unwahrheit gesagt hat um von sich selbst oder einem Angehorigen die Gefahr der Strafverfolgung abzuwenden oder ein noch nicht Eidesmundiger uneidlich falsch ausgesagt hat 157 StGB kommt als personlicher Strafmilderungsgrund im Rahmen der Strafzumessung in Betracht soweit das Verhalten des Taters nicht schon als Entschuldigungs oder Rechtfertigungsgrund nach 34 35 StGB einschlagig ist 17 Berichtigung falscher Angaben 158 StGB BearbeitenStrafmilderung oder Absehen von Strafe tritt ein wenn der Tater die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt 158 Abs 1 StGB Bei der Strafmilderung kann das Gericht nach seinem Ermessen bis zum gesetzlichen Mindestmass der angedrohten Strafe herabgehen oder statt auf Freiheitsstrafe auf Geldstrafe erkennen 49 Abs 2 StGB Das gilt bei vorsatzlichem Meineid falscher Versicherung an Eides Statt oder falscher uneidlicher Aussage sowie bei fahrlassigem Falscheid und fahrlassiger falscher Versicherung an Eides Statt 161 Abs 2 Satz 2 StGB Wahrend bis zur Vollendung der Tat ein Rucktritt nach 24 StGB nach den allgemeinen Grundsatzen uber den Rucktritt vom Versuch moglich ist ermoglicht 158 StGB dem Tater im Interesse der Wahrheitsfindung den Rucktritt noch nach vollendeter Tat 18 158 StGB ist damit ein Spezialfall der tatigen Reue 19 Literatur BearbeitenThomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 65 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70874 9 153 162 Thomas Vornbaum 153 162 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 4 Auflage Nomos Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8329 6661 4 Einzelnachweise Bearbeiten Thomas Vornbaum Vor 153 ff Rn 30 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 4 Auflage Nomos Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8329 6661 4 Thomas Vornbaum Vor 153 ff Rn 1 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 4 Auflage Nomos Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8329 6661 4 Urs Kindhauser Strafrecht Besonderer Teil I Straftaten gegen Personlichkeitsrechte Staat und Gesellschaft 6 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0290 9 46 Rn 7 BGHSt 42 139 149 BGHSt 7 147 148 149 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 65 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70874 9 153 Rn 4 Manfred Heinrich Uwe Hellmann Volker Krey Strafrecht Besonderer Teil 16 Auflage Band 1 Besonderer Teil ohne Vermogensdelikte Kohlhammer Stuttgart 2015 ISBN 978 3 17 029884 2 Rn 552 OLG Bremen Urteil vom 17 Februar 1960 Ss 4 60 In Neue Juristische Wochenschrift 1960 S 1827 RGSt 61 159 Gunther Wilms Vor 153ff Rn 8 9 In Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 10 Auflage Band 4 80 bis 184c de Gruyter Berlin 1988 ISBN 3 11 011918 8 Harro Otto Die Aussagedelikte 153 163 StGB In Juristische Schulung 1984 S 161 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 5 Rn 43 Urs Kindhauser Strafrecht Besonderer Teil I Straftaten gegen Personlichkeitsrechte Staat und Gesellschaft 6 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0290 9 47 Rn 2 BGHSt 10 142 144 Urs Kindhauser Strafrecht Besonderer Teil I Straftaten gegen Personlichkeitsrechte Staat und Gesellschaft 6 Auflage Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0290 9 47 Rn 16 Hans Kudlich Arne Henn Taterschaft und Teilnahme bei den Aussagedelikten In Juristische Arbeitsblatter 2008 S 510 513 Dirk Streifler 157 StGB Aussagenotstand Online Kommentar abgerufen am 22 Juli 2019 Dirk Streifler 158 StGB Berichtigung einer falschen Angabe Online Kommentar abgerufen am 22 Juli 2019 Bernd Heinrich Aussagedelikte 153 ff StGB Universitat Tubingen Stand 1 Oktober 2018Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4143605 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aussagedelikt amp oldid 223972233