www.wikidata.de-de.nina.az
Unterbringungsverfahren in Deutschland betreffen die gerichtliche Genehmigung oder Anordnung einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder einer arztlichen Zwangsmassnahme Rechtsgrundlage konnen gegenuber volljahrigen Betreuten 1906 1906a BGB gegenuber Minderjahrigen in Ausubung der elterlichen Sorge 1631b BGB sowie altersunabhangig und fur jede Person die offentlich rechtlichen Psychisch Kranken Gesetze der Bundeslander sein Unterbringungsverfahren auch jene aufgrund offentlichen Rechts 312 Nr 4 FamFG sind Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den 312 ff FamFG bis 1 September 2009 70 ff FGG Daher gibt es weder Klager noch Beklagte sondern lediglich Verfahrensbeteiligte Die Zustandigkeit liegt fur Volljahrige beim Betreuungsgericht Die Unterbringung Minderjahriger ist eine Kindschaftssache 151 Nr 6 und 7 FamFG fur die Genehmigung ist das Familiengericht zustandig Fur die Unterbringung Minderjahriger gelten die Verfahrensvorschriften fur Volljahrige entsprechend 167 FamFG 1 Das Betreuungs und das Familiengericht sind jeweils Abteilungen des ortlich zustandigen Amtsgerichts 23b Abs 1 23c Abs 1 GVG Inhaltsverzeichnis 1 Rechtstatsachen 2 Sachliche Zustandigkeit 3 Ortliche Zustandigkeit 4 Verfahrensgrundsatze 5 Verfahrensfahigkeit des Betroffenen 6 Bestellung eines Verfahrenspflegers 7 Anhorung des Betroffenen 7 1 Vorfuhrung zur Anhorung 8 Anhorung weiterer Personen und Stellen 9 Sachverstandigengutachten 9 1 Vorfuhrung und Unterbringung zur Begutachtung 10 Vorlaufige Unterbringung Einstweilige Anordnung 11 Endgultige Unterbringung 12 Regelung des Unterbringungsvollzugs 13 Unterbrechung Beurlaubung 14 Aufhebung der Unterbringung 15 Rechtsmittel 16 Kosten 17 Siehe auch 18 Literatur 18 1 Bucher 18 2 Zeitschriftenbeitrage 19 Weblinks 20 EinzelnachweiseRechtstatsachen BearbeitenIm Jahre 2004 wurden in der Bundesrepublik Unterbringungen wie folgt genehmigt Vorjahr in Klammern 1906 Abs 2 BGB zivilrechtliche Unterbringung durch Betreuer 46 381 43 383 1906 Abs 4 BGB unterbringungsahnliche Massnahmen zum Beispiel Fixierung eines Patienten Bettgitter 79 391 74 783 Bei den Unterbringungen Minderjahriger und bei den Unterbringungen nach den Psychisch Kranken Gesetzen werden laut Justizstatistik nicht die Genehmigungsbeschlusse gezahlt sondern die laufenden gerichtlichen Verfahren am Jahresende Hier die Zahlen zum 31 Dezember 2004 Genehmigungsverfahren fur Minderjahrige 1631b BGB 4 757 darunter Verlangerungsverfahren 702 Genehmigungsverfahren nach 1906 einschliesslich Absatz 4 BGB 127 470 dar Verlangerungsver 25 438 Genehmigungsverfahren nach Psychisch Kranken Gesetzen 62 981 Genehmigungsverfahren nach 1846 BGB Eilverfahren 17 240 darunter Verlangerungsverfugungen 1010 Quellen Bundesministerium der Justiz Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz bzw GU2 der Amtsgerichte Sachliche Zustandigkeit BearbeitenNach Art 104 Absatz 2 des Grundgesetzes darf uber die Zulassigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung nur der Richter entscheiden Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzuglich eine richterliche Entscheidung herbeizufuhren Fur die Entscheidung uber die Genehmigung oder Anordnung von Unterbringungsmassnahmen sind die Amtsgerichte zustandig da es sich um eine Freiheitsentziehung handelt Der Richtervorbehalt fur Verrichtungen nach 1906 BGB in 14 RPflG a F wurde durch das FGG Reformgesetz nicht in den neuen 15 RPflG ubernommen Eine Unterbringung nach Landesgesetzen ware wegen der Gefahr der offentlichen Sicherheit zwar systemlogisch eine Sache der Verwaltungsgerichte das war vor 1992 auch so Wegen der Uberschneidungen beider Gerichtsarten gab es aber Zustandigkeitstreitigkeiten jedes Gericht schob dem anderen die Entscheidung zu so dass heute nach dem Gesetz ausschliesslich das Betreuungsgericht bei Erwachsenen oder das Familiengericht bei Minderjahrigen entscheidet beide sind Abteilungen des jeweiligen Amtsgerichts und Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit Ortliche Zustandigkeit BearbeitenDie ortliche Zustandigkeit wird durch 313 FamFG bestimmt Das zustandige Gericht kann das Verfahren aber auch an das Gericht am Aufenthaltsort des zu Betreuenden abgeben wenn die Unterbringung in dessen Bezirk vollzogen werden soll Bei Unterbringungen nach den Psychisch Kranken Gesetzen ist stets das Gericht zustandig an dessen Ort die Unterbringung zu veranlassen ist 313 Abs 3 FamFG Verfahrensgrundsatze BearbeitenDie Verfahrensgrundsatze finden sich in den 315 ff FamFG Sie ahneln den Grundsatzen des Betreuungsverfahrens weichen aber in einigen Details von ihnen ab Das Verfahren beginnt mit einem Genehmigungsantrag des jeweiligen gesetzlichen Vertreters beziehungsweise Bevollmachtigten wenn letzterer nach 1906 Abs 5 BGB zur Freiheitsentziehung ausdrucklich bevollmachtigt wurde Bei offentlich rechtlichen Unterbringungen stellt die nach diesem Gesetz zustandige Stelle meist Gesundheitsamt oder Ordnungsamt den Unterbringungsantrag Ein Tatigwerden von Amts wegen ist zwar auch moglich in der Praxis aber die Ausnahme Verfahrensfahigkeit des Betroffenen BearbeitenDer Betroffene ist unabhangig von seiner Geschaftsfahigkeit im Unterbringungsverfahren verfahrensfahig kann also Antrage stellen sich aussern Rechtsmittel einlegen einen Anwalt beauftragen 316 FamFG Bestellung eines Verfahrenspflegers BearbeitenZu den Verfahrensgarantien im Unterbringungsverfahren gehort auch die obligatorische Bestellung eines Verfahrenspflegers 317 FamFG Bestellt das Gericht dem Betroffenen ausnahmsweise keinen Pfleger fur das Verfahren so ist dies in der Entscheidung durch die eine Unterbringungsmassnahme getroffen wird zu begrunden Die Bestellung eines Verfahrenspflegers soll unterbleiben oder aufgehoben werden wenn die Interessen des Betroffenen bereits von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmachtigten vertreten werden Anhorung des Betroffenen BearbeitenDas Betreuungsgericht muss den Betroffenen personlich anhoren Den unmittelbaren Eindruck verschafft sich das Gericht soweit dies erforderlich ist in der ublichen Umgebung des Betroffenen das ist in der Regel die eigene Wohnung Das Gericht unterrichtet ihn uber den moglichen Verlauf des Verfahrens 319 FamFG Die Anhorung findet in der Praxis jedoch oft erst in der Klinik statt Denn viele Unterbringungen werden wegen besonderer Eilbedurftigkeit bereits vorlaufig vom Betreuer Bevollmachtigten etwa nach 1906 Abs 2 Satz 2 BGB oder der zustandigen Behorde fur Schleswig Holstein nach 11 Abs 1 PsychKG angeordnet Die Entscheidung des Gerichts ist dann unverzuglich zu beantragen Auch kommt es vor dass das Gericht gemass 332 FamFG schon vor der Anhorung des Betroffenen die vorlaufige Unterbringung angeordnet bzw genehmigt hat vgl nachfolgend vorlaufige Unterbringung Denn die genannten Verfahrensschritte des regularen Unterbringungsverfahrens zu denen auch die Bestellung eines Verfahrenspflegers und ein Sachverstandigengutachten gehoren konnen wegen der Eilbedurftigkeit der Unterbringung oft zunachst nicht stattfinden Vorfuhrung zur Anhorung Bearbeiten Sofern der Betroffene sich weigert an der Anhorung teilzunehmen hat die Betreuungsbehorde oder die nach Psychisch Krankenrecht zustandige Behorde ihn auf Anweisung des Gerichtes zur personlichen Anhorung 319 Abs 5 FamFG und zur Untersuchung durch den Sachverstandigen 322 in Verbindung mit 283 und 284 FamFG vorzufuhren Die zwangsweise Vorfuhrung von Betroffenen zu Anhorungen und Untersuchungen stellt einen schweren Eingriff in die Personlichkeitsrechte der Betroffenen dar Art 2 Grundgesetz Daher muss der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit hier besonders streng beachtet werden Anhorung weiterer Personen und Stellen BearbeitenAusser dem Betroffenen und dem Verfahrenspfleger sind die sonstigen Beteiligten anzuhoren 320 S 1 FamFG Das sind die weiteren sog Muss Beteiligten des Unterbringungsverfahrens also der Betreuer oder Bevollmachtigte 315 Abs 1 FamFG Beteiligt das Gericht weitere Personen am Verfahren zum Beispiel nahe Familienangehorige oder eine Vertrauensperson sind auch diese anzuhoren Die Betreuungsbehorde bzw die nach Psychisch Krankenrecht zustandige Stelle meist der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamtes soll angehort werden 320 FamFG Diese Verfahrensschritte konnen mehrere Wochen in Anspruch nehmen Sachverstandigengutachten BearbeitenZur Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung durch den Betreuer nach 1906 BGB ist stets ein Sachverstandigengutachten erforderlich 321 FamFG Der Sachverstandige hat den Betroffenen personlich zu untersuchen oder zu befragen Er muss bei der Begutachtung fur eine Freiheitsentziehung Arzt mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychiatrie sein soll Facharzt fur Psychiatrie sein Der Sachverstandige rechnet sein Honorar direkt mit dem Betreuungsgericht gemass den Bestimmungen des Justizvergutungs und Entschadigungsgesetzes JVEG ab Abhangig vom Sachverstandigengutachten fur das Betreuungsgericht wird auch ein Einweisungsattest Verordnung stationarer Krankenbehandlung fur das Krankenhaus benotigt sowie in der Regel eine Krankentransportbescheinigung fur den Transport in die Klinik Vorfuhrung und Unterbringung zur Begutachtung Bearbeiten Weigert der Betreute sich an der Untersuchung teilzunehmen kann das Betreuungsgericht zur Erstattung des Gutachtens selbst eine Freiheitsentziehung fur einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen anordnen 284 FamFG Diese Freiheitsentziehung kann auf bis zu 3 Monaten verlangert werden Vorlaufige Unterbringung Einstweilige Anordnung BearbeitenObwohl im Gesetzestext als Ausnahme bezeichnet ist es in der Praxis fast der Normalfall dass die Unterbringungsgenehmigung als einstweilige Anordnung erfolgt 331 FamFG Mit dieser einstweiligen Anordnung kann die Unterbringung fur maximal 6 Wochen genehmigt werden Diese Frist kann nach Anhorung des Sachverstandigen 333 FamFG auf insgesamt 3 Monate verlangert werden Die gleichen Fristen gelten auch wenn bisher kein Betreuer bestellt ist und das Familiengericht selbst die Unterbringung nach 1846 BGB verfugt Voraussetzung fur die einstweilige Anordnung ist dass dringende Grunde fur die Annahme bestehen dass die Voraussetzungen fur die Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmassnahme gegeben sind und ein dringendes Bedurfnis fur ein sofortiges Tatigwerden besteht 331 S 1 Nr 1 FamFG Anstelle eines formlich erhobenen Sachverstandigengutachtens genugt ein arztliches Zeugnis zu dem Zustand des Betroffenen und der Notwendigkeit der Unterbringung 331 S 1 Nr 2 FamFG Bei Gefahr im Verzuge kann auf Anhorung des Betroffenen sowie auf Anhorung und Bestellung des Verfahrenspflegers vor Erlass der einstweiligen Anordnung verzichtet werden 332 FamFG Die Anhorungen sind unverzuglich nachzuholen Das Gericht hat abzuwagen ob die Gefahrdung der Rechtsguter anderer oder Gesundheitsgefahrdung des Betroffenen eine Unterbringung und somit eine Einschrankung des Freiheitsrechts des Betroffenen einschliesslich des Rechts des Betroffenen zur Krankheit rechtfertigt und verhaltnismassig ist Verhaltnismassigkeitsprinzip Endgultige Unterbringung BearbeitenDie eigentliche endgultige Unterbringungsgenehmigung erfolgt nachdem die genannten Verfahrensschritte erfolgt sind Sie darf in der Regel 1 Jahr nicht uberschreiten Nur wenn bereits erkennbar ist dass die Unterbringung langfristig notig ist kann die Genehmigung fur 2 Jahre erteilt werden Dies muss dann vom Gericht speziell begrundet werden Bei Verlangerungen mussen gem 329 Abs 2 FamFG die gleichen Verfahrensschritte wie oben beschrieben wiederholt werden Nach spatestens 4 Jahren Unterbringung soll ein anderer als der bisherige Sachverstandige gehort werden Regelung des Unterbringungsvollzugs BearbeitenBei offentlich rechtlichen Unterbringungen konnen einzelne Massnahmen des Vollzugs gerichtlich geregelt werden 327 FamFG Genaueres ergibt sich aus dem jeweiligen Landesgesetz fur psychisch Kranke Gegen solche Massnahmen konnen ebenfalls Rechtsmittel eingelegt werden Unterbrechung Beurlaubung BearbeitenOffentlich rechtliche Unterbringungen konnen durch Gerichtsbeschluss bis zu 6 Monaten ausgesetzt unterbrochen werden 328 FamFG Diese Aussetzung kann auf insgesamt 1 Jahr verlangert werden Hierzu konnen dem Betroffenen Auflagen erteilt werden zum Beispiel sich in ambulante fachpsychiatrische Behandlung zu begeben Bei der BGB Unterbringung ist solches nicht vorgesehen hier endet mit Entlassung des Betreuten die Rechtswirksamkeit der Unterbringungsgenehmigung selbst Bei erneuter Unterbringungsnotwendigkeit hat der Betreuer einen neuen Genehmigungsantrag nach 1906 Abs 2 BGB zu stellen Aufhebung der Unterbringung BearbeitenEine Aufhebung der Unterbringungsgenehmigung muss auch vor Ablauf der Genehmigungsfrist vorgenommen werden sobald die Voraussetzungen zur Zwangsunterbringung nicht mehr gegeben sind 330 FamFG Im Betreuungsrecht oberster Grundsatz ist das Wohl des Betreuten Entspricht die Zwangsunterbringung nicht mehr dem Wohl des Betreuten muss diese beendet werden Wird diese Pflicht verletzt liegt u U der Straftatbestand der Freiheitsberaubung 239 StGB vor Rechtsmittel BearbeitenGegen Unterbringungsbeschlusse kann als Rechtsmittel die Beschwerde 58 bis 69 FamFG binnen eines Monats eingelegt werden Gegen eine Einstweilige Anordnung ist binnen 14 Tagen zu beschweren Zur Beschwerde ist neben dem Betroffenen selbst noch der in 329 FamFG bestimmte Personenkreis berechtigt nahe Angehorige Behorde Heimleiter Kosten BearbeitenDie Kosten einer rechtmassigen offentlich rechtlichen Unterbringung in einer Einrichtung und die Kosten fur die erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen tragt der Untergebrachte soweit nicht ein Trager der Sozialversicherung oder ein sonstiger Dritter etwa ein Unterhaltspflichtiger zur Kostentragung verpflichtet ist ansonsten der Staat Siehe auch BearbeitenSchweiz Fursorgerischer Freiheitsentzug Osterreich Unterbringung Osterreich Freiheitsberaubung Massregelvollzug Betreuungsverfugung Betreuerbestellung Familiengericht Einwilligungsfahigkeit Entmundigung DeliktsfahigkeitLiteratur BearbeitenBucher Bearbeiten Cornelia Bohnert Unterbringungsrecht Juristisches Kurzlehrbuch fur Studium und Praxis Beck Munchen 2000 ISBN 3 406 47174 9 Rolf Coeppicus Sachfragen des Betreuungs und Unterbringungsrechts Kohlhammer Stuttgart u a 2000 ISBN 3 17 016333 7 Horst Deinert Wolfgang Jegust Hrsg Das Recht der psychisch Kranken Sammlung bundes und landesrechtlicher Bestimmungen 2 vollstandig neu uberarbeitete Neuauflage Bundesanzeiger Verlag Koln 2006 ISBN 3 89817 477 8 Friedhelm Henke Fixierungen in der Pflege Rechtliche Aspekte und praktische Umsetzung Kohlhammer Stuttgart 2006 ISBN 3 17 018771 6 Birgit Hoffmann Thomas Klie Freiheitsentziehende Massnahmen im Betreuungs und Kindschaftsrecht C F Muller Heidelberg Munchen 2012 ISBN 978 3 8114 3706 7 online Christian Kopetzki Grundriss des Unterbringungsrechts Springer Wien u a 1997 ISBN 3 211 82890 7 fur Osterreich Gunther Labuhn Dirk Veldtrup Achim Labuhn Familiengericht und Vormundschaftsgericht Genehmigung und Verfahren in der Praxis Vormals Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung Umfassende systematische nach Sachgebieten geordnete Darstellung des Eltern Vormundschafts Betreuungs Familien und Scheidungsrechts fur die Praxis und Ausbildung Bundesanzeiger Verlag Bonn 1999 ISBN 3 88784 919 1 Rolf Marschner Wolfgang Lesting Erwin Saage Horst Goppinger Bernd Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung Materielles Recht und Verfahrensrecht Beck sche Kurz Kommentare Band 32 5 vollig neu bearbeitete Auflage C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60554 3 Martin Probst Betreuungs und Unterbringungsverfahren Fur die Praxis der Gerichte Anwalte Behorden und Betreuer Schmidt Berlin 2005 ISBN 3 503 08745 1 Rudolf Winzen Zwang Was tun gegen Betreuung und Unterbringung 2 erweiterte und aktualisierte Auflage Zenit Verlag Munchen 1999 ISBN 3 928316 08 7 Zeitschriftenbeitrage Bearbeiten Rolf Marschner Zivilrechtliche und offentlich rechtliche Unterbringung In Betreuungsrechtliche Praxis 2006 S 125 ff Peter Muller Zum Recht und zur Praxis der betreuungsrechtlichen Unterbringung In Betreuungsrechtliche Praxis 2006 S 123 ff Andrea Tietze Zwangsbehandlungen in der Unterbringung In Betreuungsrechtliche Praxis 2006 S 135 ff Weblinks BearbeitenRechtsgrundlagen fur das Unterbringungsverfahren 312 ff FamFG BGH Beschluss vom 11 Oktober 2000 zur ambulanten Zwangsbehandlung BGH Beschluss vom 1 Februar 2006 zur stationaren Zwangsbehandlung BVerfGE 58 208 224ff Bundesverfassungsgericht zum Recht auf Krankheit Rechtsprechung zur zivilrechtlichen Unterbringung Online Lexikon Betreuungsrecht Einzelnachweise Bearbeiten Martin Jung Geschlossene Unterbringung bei Kindern und Jugendlichen 24 Februar 2017Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unterbringungsverfahren amp oldid 226899461