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Die Entscheidung des Betreuungsgerichts uber die Betreuungsanordnung nach dem deutschen Betreuungsrecht ergeht in einem Betreuungsverfahren Dies ist ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Es gibt also keine Klager und Beklagte sondern nur Verfahrensbeteiligte bzw den Betreuten als Antragsteller wenn es um eine Betreuerbestellung auf eigenen Antrag hin geht Inhaltsverzeichnis 1 Zustandigkeit bei Gericht 2 International zustandig 3 Ortlich zustandig 4 Funktionell zustandig 5 Verfahrensgrundsatze 6 Verfahrensfahigkeit des Betroffenen 7 Bestellung eines Verfahrenspflegers 8 Anhorung des Betroffenen 9 Vorfuhrung zur Anhorung 10 Anhorung weiterer Personen 11 Sozialbericht der Betreuungsbehorde 12 Sachverstandigengutachten 13 Gutachten der Pflegeversicherung statt gerichtlichen Gutachtens 14 Vorfuhrung und Unterbringung zur Begutachtung 15 Einstweilige Anordnungen 16 Einstweilige Anordnung ist zu befristen 17 Bestellungsbeschluss 18 Anderungen der Betreuerbeschlusse 19 Betreuungsgerichtlichen Genehmigungen 20 Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidung 21 Siehe auch 22 Literatur 23 Weblinks 24 EinzelnachweiseZustandigkeit bei Gericht BearbeitenZustandig ist das Betreuungsgericht eine Abteilung des Amtsgerichtes Besonderheit war bis 2017 im wurttembergischen Teil von Baden Wurttemberg die Funktion des Betreuungsgerichtes ubernahm der zustandige Notar nach Massgabe des damaligen 37 des Landesgesetzes Baden Wurttemberg uber die freiwillige Gerichtsbarkeit International zustandig BearbeitenInternationale Zustandigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit 104 FamFG fur deutsche Staatsangehorige unabhangig vom Aufenthaltsort Auslander mit gewohnlichem Aufenthalt in Deutschland Auslander ohne gewohnlichen Aufenthalt in Deutschland z B Durchreisender der der Fursorge des deutschen Gerichts bedarf 24 Abs 1 EGBGB Gewohnlicher Aufenthalt ist der auf Dauer angelegte Lebensmittelpunkt vgl 30 Abs 3 SGB I Ortlich zustandig BearbeitenIst in der nachgenannten Reihenfolge das Amtsgericht in Baden Wurttemberg bis 2017 im Wurttembergischen Rechtsgebiet das Betreuungsgericht am Notariat in dessen Bezirk eine Betreuung bereits anhangig und ein Betreuer bestellt ist 272 Abs 1 Nr 1 FamFG der Betroffene seinen gewohnlichem Aufenthalt also auf Dauer angelegten Lebensmittelpunkt hat 272 Abs 1 Nr 2 FamFG das Fursorgebedurfnis auftritt 272 Abs 1 Nr 3 FamFG hilfsweise gilt dies fur alle Eilentscheidungen 272 Abs 2 Satz 1 FamFG falls keine der vorgenannten Zustandigkeiten besteht z B bei dauerhaften Auslandsaufenthalt ist bei deutschen Staatsangehorigen das Amtsgericht Berlin Schoneberg zustandig 272 Abs 1 Nr 4 FamFG Funktionell zustandig BearbeitenFunktionell zustandig ist der Rechtspfleger soweit keine Richtervorbehalte bestehen Soweit Landesrecht es nicht anders regelt ist fur die Anordnung der Betreuung und die Auswahl des Betreuers der Betreuungsrichter zustandig Fur die Bestellung eines Erganzungsbetreuers 1817 Abs 5 BGB ist der Rechtspfleger zustandig Die Bundeslander Bayeen und Rheinland Pfalz haben weitere Richtervorbehalte zugunsten von Richtern aufgehoben und in Wurttemberg konnen fruhere Notare die nun als Rechtspfleger tatig sind ebenfslld einige sonst Richtern vorbehaltehe Entscheidungen treffen 33 RpflegerG Verfahrensgrundsatze BearbeitenVoraussetzung fur die Bestellung eines Betreuers ist dass der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer korperlichen geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann Das Verfahren zur Feststellung der Betreuungsbedurftigkeit und Bestellung eines Betreuers beginnt auf Antrag des Betroffenen von dritter Seite oder von Amts wegen Dies bedeutet dass jedermann dem Betreuungsgericht einen Hinweis geben kann dass jemand einen Betreuer benotigt Spezielle Antragsbefugnisse wie die des Staatsanwaltes im fruheren Vormundschaftsrecht gibt es nicht mehr Die Betreuung eines Volljahrigen gegen seinen eigenen Willen kann dabei nur nach der Feststellung getroffen werden dass dem Betroffenen die Fahigkeit fehle einen freien Willen zu bilden und die Bedeutung der Betreuung fur seine Lebensgestaltung zu erkennen 1896 1a BGB BGH 14 Januar 2015 XII ZB 352 14 Das gilt selbst dann wenn eine Betreuung fur den Betroffenen objektiv als vorteilhaft erscheint In der Praxis beruhen Betreuungsverfahren oft auf Anregungen der Betreuungsbehorde die nach 9 BtOG Hinweise an das Gericht weitergeben darf Der Betroffene wird vom Verfahrensbeginn unterrichtet Verfahrensfahigkeit des Betroffenen BearbeitenIn seinen eigenen Betreuungsrechtsangelegenheiten ist der Betreute immer verfahrensfahig 275 FamFG Das bedeutet dass er innerhalb des Gerichtsverfahrens Antrage stellen Einsicht in die Gerichtsakte nehmen 13 FamfG einen Verfahrensbevollmachtigten z B einen Rechtsanwalt bestellen und Rechtsmittel Beschwerde einlegen kann Auch die Bestellung eines Verfahrenspflegers 276 FamFG andert an dieser Verfahrensfahigkeit nichts Reicht der Betreute eine Beschwerde gegen die Betreuerbestellung ein ist dabei eine Frist von einem Monat zu beachten Zustandig ist das Landgericht Kann sich der Betroffene im Verfahren uber die Anordnung der Betreuung selbst nicht aussern ist weiterhin zu prufen ob ihm ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist der im Rahmen dieser Pflegschaft die Rechte des Betroffenen wahrzunehmen hat Bestellung eines Verfahrenspflegers BearbeitenDer Verfahrenspfleger hat die Aufgabe im Verfahren die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hier Antrage stellen Rechtsmittel einlegen und an den Anhorungen teilnehmen Er soll dem Betroffenen erlautern wie das gerichtliche Verfahren ablauft ihm Inhalte und Mitteilungen des Gerichtes erlautern Auch soll er Wunsche des Betroffenen an das Gericht ubermitteln 276 FamFG hebt besonders drei Falle hervor in denen in der Regel ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist wenn von der personlichen Anhorung des Betroffenen ausnahmsweise abgesehen werden soll wenn Gegenstand des Verfahrens die Anordnung einer Betreuung fur alle Angelegenheiten ist wenn uber die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine Sterilisation Empfangnisverhutung 1905 BGB entschieden werden soll Die Bestellung von Verfahrenspflegern stieg von 91 483 im Jahre 2003 auf 92 073 im Jahre 2004 Erhohung um 0 65 Unter den bestellten Verfahrenspflegern waren 55 799 mal Rechtsanwalte 60 6 1 Anhorung des Betroffenen BearbeitenDer Betreuungsrichter muss vor einer Entscheidung uber die Bestellung eines Betreuers den Betroffenen von wenigen Ausnahmefallen abgesehen personlich anhoren und sich einen unmittelbaren Eindruck von ihm verschaffen 278 279 FamFG Dadurch soll sichergestellt werden dass sich das Gericht hinreichend uber die Personlichkeit des Betroffenen informiert Soweit ein Verfahrenspfleger 276 FamFG bestellt ist soll die Anhorung in dessen Gegenwart durchgefuhrt werden Das Gericht kann auch bereits in dieser Phase des Verfahrens einen Sachverstandigen hinzuziehen Die Anhorung kann nach 278 279 FamFG ausnahmsweise unterbleiben wenn dadurch erhebliche Nachteile fur die Gesundheit des Betroffenen zu befurchten sind oder der Betroffene offensichtlich nicht in der Lage ist seinen Willen kundzutun Nur in sehr dringenden Eilfallen kann auch ohne Anhorung vorlaufig ein Betreuer bestellt und ggf ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden dann wird die Anhorung aber unverzuglich nachgeholt Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes darf von voriger Anhorung nur abgesehen werden wenn das Gericht mit anderen freiheitsentziehenden Massnahmen beschaftigt ist Termine in Familien oder Zivilsachen sind aber notfalls zu verschieben Vorfuhrung zur Anhorung BearbeitenSofern der Betroffene sich weigert an der Anhorung teilzunehmen hat die Betreuungsbehorde ihn auf Anweisung des Gerichtes zur personlichen Anhorung 278 FamFG und zur Untersuchung durch den Sachverstandigen 278 FamFG vorzufuhren Die zwangsweise Vorfuhrung von Betroffenen zu Anhorungen und Untersuchungen stellt einen schweren Eingriff in die Personlichkeitsrechte der Betroffenen dar Art 2 Grundgesetz Daher muss der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit hier besonders streng beachtet werden Anhorung weiterer Personen BearbeitenAuf Wunsch des Betroffenen kann eine Person seines Vertrauens an der Anhorung teilnehmen Weiteren Personen kann das Gericht die Anwesenheit gestatten jedoch nicht gegen den Willen des Betroffenen Haufig handelt es sich bei diesen Personen um Mitarbeiter der Betreuungsbehorde oder den moglichen Betreuer damit der Betroffene die Gelegenheit erhalt von diesem einen ersten Eindruck zu erhalten Des Weiteren sollen der Ehegatte Lebenspartner und nahe Verwandte Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten Sozialbericht der Betreuungsbehorde BearbeitenDas Betreuungsgericht kann die ortliche Betreuungsbehorde mit der Sachverhaltsaufklarung beauftragen 11 BtOG Die Betreuungsbehorde soll dann z B nahe Angehorige befragen und Vorschlage zur Notwendigkeit der Betreuerbestellung etwaigen Aufgabenkreisen und zur Auswahl eines geeigneten Betreuers machen Die Betreuungsbehorde soll auch daruber hinaus Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten wenn es der Sachverhaltsaufklarung dient oder der Betroffene es verlangt 279 FamFG Diese Tatigkeit wird auch als Sozialberichterstattung bezeichnet Sachverstandigengutachten BearbeitenDie Betreuerbestellung setzt ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten eines Sachverstandigen uber die Notwendigkeit der Betreuung voraus Ein selbst vorgelegtes arztliches Zeugnis ist nur dann ausreichend wenn der Betroffene eine Betreuerbestellung selbst beantragt In Eilfallen genugt gleichfalls ein arztliches Zeugnis die Begutachtung ist aber nachzuholen Das Sachverstandigengutachten soll Aussagen uber die Notwendigkeit der Betreuung bzw der zu genehmigenden Handlung machen 280 FamfG Es sollte beinhalten Sachverhalt Vorgeschichte Untersuchungsergebnisse Beurteilung einschliesslich einer Prognose Zusammenfassung Der Sachverstandige hat die betroffene Person vor der Erstattung des Gutachtens personlich zu befragen bzw zu untersuchen Falls der Sachverstandige in seinem Gutachten zu dem Ergebnis kommt dass die Notwendigkeit einer Betreuung besteht so hat er auch Aussagen dazu in seinem Gutachten zu treffen welchen Aufgabenkreis die Betreuung umfassen und auf welche Dauer sie angelegt sein sollte Die Feststellung einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betroffenen als Voraussetzung der Betreuung erfordert die fachpsychiatrische Konkretisierung Dabei mussen die Auswirkungen auf die kognitiven und voluntativen Fahigkeiten des Betroffenen genau dargelegt werden Die allgemeine Beschreibung des Zustandes als Altersstarrsinn reicht dafur nicht aus 2 Die Qualifikation des Sachverstandigen ist im Betreuungsverfahren anders als im Unterbringungsverfahren nicht gesetzlich definiert Haufig wird es ein Medizinischer Sachverstandiger sein es konnen aber auch andere Berufsprofessionen als Sachverstandige herangezogen werden z B Psychologen Sozialarbeiter Sozialpadagogen Heilpadagogen usw Der Sachverstandige wird nach den Bestimmungen des Justizvergutungs und Entschadigungsgesetzes JVEG bezahlt Aus 406 ZPO folgt dass der Gutachter abgelehnt werden kann wenn Grunde vorhanden sind die Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Gutachters rechtfertigen und die Besorgnis der Befangenheit des Gutachters begrunden 42 ZPO Zum Beispiel konnen unsachliche Ausserungen im Vorgutachten die Besorgnis der Befangenheit begrunden Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Beweisbeschlusses des Gerichts sollte der Betroffene oder der Verfahrenspfleger das kann ein Anwalt sein aber z B auch ein sachkundiger Freund Bekannter bei Gericht beantragen dass ein anderer Gutachter bestellt wird Sollten sich die Anhaltspunkte fur die Besorgnis der Befangenheit erst aus dem Gutachten selbst ergeben kann die Ablehnung auch noch innerhalb einer angemessenen Uberlegenszeit nach Erhalt des Gutachtens erfolgen 406 Abs 2 Satz 2 ZPO 3 Dass der Sachverstandige den Betroffenen zu einem fruheren Zeitpunkt etwa im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung bereits behandelt hat steht seiner Bestellung nach herrschender Auffassung nicht zwingend entgegen 4 Gutachten der Pflegeversicherung statt gerichtlichen Gutachtens BearbeitenSeit dem 1 Juli 2005 ist geregelt dass das Gericht anstelle eines eigens angeordneten Sachverstandigengutachtens auch auf ein Gutachten des medizinischen Dienstes MDK im Rahmen der Pflegeversicherung zuruckgreifen kann 282 Abs 1a FamFG Hierdurch sollen gerichtliche Verfahren beschleunigt werden Die Zustimmung des Betroffenen oder seines Verfahrenspflegers ist fur eine entsprechende Gutachtenverwertung notig Vorfuhrung und Unterbringung zur Begutachtung BearbeitenZur Vorbereitung des Gutachtens kann der Betroffene ggf vorlaufig auf Beschluss des Gerichtes freiheitsentziehend untergebracht werden 283 FamfG Die Vorfuhrung hat auf Ersuchen des Gerichtes durch die Betreuungsbehorde stattzufinden Die Unterbringung darf die Dauer von sechs Wochen nicht uberschreiten Reicht dieser Zeitraum nicht aus um die erforderlichen Erkenntnisse fur das Gutachten zu erlangen so kann die Unterbringung bis zu einer Gesamtdauer von drei Monaten verlangert werden Einstweilige Anordnungen BearbeitenDas oben beschriebene Verfahren das eine umfassende Ermittlungstatigkeit des Gerichts erfordert nimmt gewisse Zeit in Anspruch Haufig muss jedoch zum Wohle des Betroffenen rasch gehandelt werden Dann kann das Gericht in einem vereinfachten Verfahren durch einstweilige Anordnung einen vorlaufigen Betreuer bestellen einen vorlaufigen Einwilligungsvorbehalt anordnen einen Betreuer entlassen oder den Aufgabenkreis eines bestellten Betreuers vorlaufig erweitern 300 FamFG Eine Entscheidung im Wege der einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht falls dringende Grunde dafur vorliegen dass die Voraussetzungen fur die Betreuerbestellung oder fur die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes vorliegen und mit dem Aufschub Gefahr verbunden ware In diesen Fallen muss ein arztliches Zeugnis uber den Zustand des Betroffenen vorliegen Der Betroffene sowie der Verfahrenspfleger soweit ein solcher bestellt ist mussen grundsatzlich personlich angehort worden sein Einstweilige Anordnung ist zu befristen BearbeitenEine solche einstweilige Anordnung darf die Dauer von 6 Monaten nicht uberschreiten Sie kann nach Anhorung eines Sachverstandigen durch weitere einstweilige Anordnungen verlangert werden Eilmassnahmen durfen keinesfalls langer als maximal 1 Jahr bestehen bleiben 302 FamFG In besonders eiligen Fallen kann das Betreuungsgericht anstelle eines Betreuers solange dieser noch nicht bestellt ist oder wenn er seine Pflichten nicht erfullen kann selbst die notwendigen Massnahmen treffen 1867 BGB Haufig entscheidet in solchen besonders eiligen Situationen das Gericht uber eine freiheitsentziehende Unterbringung Bestellungsbeschluss BearbeitenIm Bestellungsbeschluss ist aufzufuhren fur wen ein Betreuer bestellt wird der Name des Betreuers bei Vereins und Behordenbetreuern auch der Name des Betreuungsvereins bzw der Betreuungsbehorde der Aufgabenkreis des Betreuers ob und ggf fur welchen Aufgabenkreis ein Einwilligungsvorbehalt festgelegt wurde das Datum der Uberprufung des Bestellungsbeschlusses spatestens nach 7 Jahren sowie eine Rechtsmittelbelehrung 39 286 FamFG Separat muss vermerkt werden wenn der Betreuer das Recht haben soll die Post oder den Telefonverkehr des Betreuten zu beschranken 1896 Abs 4 BGB Wird die Betreuung beruflich gefuhrt ist dies ebenfalls zu vermerken 1836 Abs 1 Satz 2 BGB Der Beschluss ist dem Betreuten bekanntzugeben seinem Verfahrenspfleger dem Betreuer und der Betreuungsbehorde 41 287 288 FamFG Ggf sind auch andere Behorden z B Wahlamt Meldeamt zu verstandigen 308 311 FamFG sowie das Heim in dem der Betroffene lebt Anderungen der Betreuerbeschlusse BearbeitenNach der Entscheidung uber die Betreuerbestellungen konnen weiteren Betreuungsverfahren notwendig werden z B zur Erweiterung oder Einschrankung von Aufgabenkreisen Anordnung oder Aufhebung von Einwilligungsvorbehalten oder Aufhebung der gesamten Betreuung Betreuerwechsel Grundsatzlich sind hierbei die gleichen Verfahrensregeln zu beachten wie bei der Erstbestellung Unter bestimmten Umstanden kann auf Verfahrenshandlungen verzichtet werden z B wenn Anderungen in den Aufgabenkreisen nur unwesentliche Erweiterungen darstellen oder binnen 6 Monaten erfolgen vgl 293 FamFG Betreuungsgerichtlichen Genehmigungen BearbeitenWahrend der Betreuung benotigt der Betreuer fur zahlreiche Rechtshandlungen eine gerichtliche Genehmigung Auch hier sind haufig Anhorungen und Sachverstandigengutachten notig z B im Bereich der Personensorge bei Heilbehandlungen nach 1829 BGB bei Sterilisationen nach 1830 BGB bei Unterbringungen nach 1831 BGB bei Wohnungskundigungen nach 1833 BGB Auch fur zahlreiche Entscheidungen im Bereich der Vermogenssorge sind Genehmigungserfordernisse vorhanden 1850 1858 BGB 299 FamFG Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidung BearbeitenAls Rechtsmittel kommen in Betracht die Beschwerde die innerhalb von 1 Monat oder zwei Wochen eingelegt werden muss vgl 58 ff 303 304 FamFG Welches Rechtsmittel im Einzelfall in Betracht kommt ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung des Gerichtes Uber die Beschwerde entscheidet das Landgericht Gegen dessen Beschluss ist unter bestimmten Voraussetzungen die Rechtsbeschwerde bzw zum BGH moglich 70 FamFG Neben dem Betroffenen und seinem Verfahrenspfleger haben auch weitere Personen und Behorden ein Beschwerderecht z B die Betreuungsbehorde Siehe auch BearbeitenBetreuerausweis Betreuerhaftung Betreuungsverein Betreuungsbehorde Verfahrenspfleger Vormund UnterbringungsverfahrenLiteratur BearbeitenCoeppicus Sachfragen des Betreuungs und Unterbringungsrechts ISBN 3 17 016333 7 Fiala Stenger Genehmigungen bei Betreuung und Vormundschaft ISBN 3 89817 279 1 Froschle Hrsg Praxiskommentar Betreuungsverfahren Koln 2006 ISBN 3 89817 493 X Labhun Familiengericht und Vormundschaftsgericht ISBN 3 88784 919 1 Meier Deinert Handbuch Betreuungsrecht 2 Aufl Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 5202 2 Probst Betreuungs und Unterbringungsverfahren Berlin 2005 ISBN 3 503 08745 1 Weblinks BearbeitenRechtsgrundlagen fur das Betreuungsverfahren 271 ff FamFG Rechtsprechung zu den Anhorungspflichten im Betreuungsverfahren Online Lexikon Betreuungsrecht Rechtsprechung zum Sachverstandigengutachten im Betreuungsverfahren Online Lexikon Betreuungsrecht Einzelnachweise Bearbeiten Bundesministerium der Justiz Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz BayObLG Beschluss vom 24 August 2001 Memento des Originals vom 2 Marz 2019 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www betreuungsrecht de Az 3Z BR 246 01 Volltext BtPrax 2002 S 37 LG Kassel Beschluss vom 28 November 1996 Az 10 T 154 96 FamRZ 1997 889 vgl OLG Dusseldorf FamRZ 1995 11 OLG Hamm Beschluss vom 7 Dezember 2004 Az 15 W 398 04 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Betreuungsverfahren amp oldid 235392376