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Dieser Artikel beschreibt die Vollmacht im Zivilrecht Siehe auch Vollmacht Volkerrecht Vollmacht ist die durch Rechtsgeschaft begrundete Vertretungsmacht Polnische Vollmacht 1922 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten der Vollmacht 3 Geschichte 4 Einzelne Rechtsfragen 5 Unterschied zur gesetzlichen Vertretung 6 International 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Vollmacht ist ein einseitiges Rechtsgeschaft Wirksam erteilt ist die Vollmacht wenn der Vollmachtgeber sie dem bevollmachtigten Vertreter im Innenverhaltnis durch Erklarung erteilt Innenvollmacht Die Vollmacht kann ebenso dem Dritten dem gegenuber die Vertretung stattfinden soll erklart werden beziehungsweise durch offentliche Erklarung Aussenvollmacht 167 Abs 1 171 BGB Die Vollmachtserteilung ist im Sinne von 167 Abs 2 BGB grundsatzlich formlos moglich Zu beachten ist allerdings dass spezialgesetzliche Vorschriften Ausnahmen von diesem Grundsatz erfordern insbesondere stehen unwiderrufliche Vollmachten die zur Vornahme formbedurftiger Rechtsgeschafte berechtigen selbst unter Formzwang Die 170 173 BGB regeln die Weitergeltung einer Vollmacht im Aussenverhaltnis Dadurch kann die Frage tatsachlich nicht erteilter Vollmachten aufgeworfen werden Eine solche ist die Anscheinsvollmacht die obgleich nicht wirksam erteilt einen zurechenbaren Rechtsschein auslosen kann Da dem Vertrauensschutz im Rechtsverkehr Rechnung getragen werden soll soll ein gutglaubiger Dritter bei wiederkehrendem Auftritt des tatsachlich vollmachtlosen Vertreters davor geschutzt werden dass eingegangene Rechtspflichten nicht eingehalten werden Ebenso wie bei der Duldungsvollmacht gelten die Vollmachtregeln nach h M analog Die Vollmacht unterliegt hoher Abstraktion Der dadurch gewahrleistete Verkehrsschutz fuhrt zu einer gesetzlichen Fiktion einer Vollmacht fur Angestellte in Arbeitsverhaltnissen 56 HGB Arten der Vollmacht BearbeitenZu unterscheiden sind diverse Arten von Vollmachten Die Generalvollmacht ermachtigt zum Abschluss aller Rechtsgeschafte soweit sie nicht hochstpersonlicher Natur sind Die Einzelvollmacht berechtigt auf der anderen Seite allein zur Vornahme einer bestimmten einzelnen Rechtshandlung so etwa den Abschluss eines Kaufvertrages Die Gattungsvollmacht ermachtigt zum Abschluss samtlicher Rechtsgeschafte einer bestimmten Gattung oder Art Vollmachten mit gesetzlich typisiertem Inhalt sind die Prokura und die Handlungsvollmacht Im Rahmen einer Inkassovollmacht wird der Bevollmachtigte berechtigt beim Schuldner Forderungen einzuziehen sogenanntes Inkasso zu betreiben Eine Vorsorgevollmacht raumt der Vollmachtgeber ein wenn er befurchtet dass er spater einmal geschaftsunfahig wird In Deutschland nicht aber in der Schweiz wird zwischen Innenvollmacht die gegenuber dem Vertreter erklart wird und Aussenvollmacht die gegenuber dem Dritten dem gegenuber die Vertretung stattfinden soll unterschieden Regelmassig Aussenvollmachten sind die Bankvollmacht und das Depotstimmrecht Weiterhin wird zwischen Vollmachten unterscheiden die nur bis zum Tod des Vollmachtgebers gelten sogenannte pramortale Vollmacht die uber den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirken sogenannte transmortale Vollmacht und die nur nach dem Tod gelten sogenannte postmortale Vollmacht Geschichte BearbeitenIm gemeingriechischen Sprachgebrauch leitet sich zunachst altgriechisch ἐ3oysia exousia von altgriechisch ἔ3esti exesti spatestens im 5 Jahrhundert v Chr als Handlungsvollmacht ab Sie war hier die einen gehorsam ausgefuhrten Befehl vollziehende Macht die von einer legitimierenden echten Machtquelle bestimmt sein muss da sie ohne diese nur illusorisch ware z B die Moglichkeit zum Handeln und das Recht etwas zu tun durch Verleihung einer hoheren Norm oder Instanz Zusammenfassend ist auch der gemeingriechische Sprachgebrauch von ἔ3esti n von einem Tun gekennzeichnet das weder von sich selbst einer hoheren Norm oder Instanz noch psychischer oder ethischer Art verhindert wird Somit hat das Tun die Macht zur ungehinderten Ausubung Im alten Rom wurde die Vollmacht potestas genannt Das Wort Vollmacht tauchte dem Deutschen Worterbuch der Bruder Grimm zufolge wohl als volmacht erstmals im Jahre 1372 als Lehnubersetzung aus dem Mittellateinischen lateinisch plenipotentia auf 1 Vollmacht oder volle Macht war ubersetzt aus allmachtig lateinisch plenipotens 2 Der Papst besass seit jeher die Vollmacht plenipotentia kirchliche Gesetze zu erlassen und Verpflichtungen aufzuerlegen an die er sich selbst bindet obwohl er selbst hinsichtlich seiner Vollmacht uber den Gesetzen steht 3 Ab 1548 erschien die Vollmacht in Rechtsworterbuchern Josua Maaler nahm sie 1561 in sein Worterbuch auf 4 Hugo Grotius ging 1625 davon aus dass man sich auch durch einen anderen verpflichten kann wenn feststehe dass man ihn dazu bestellt hat 5 Das Allgemeine Preussische Landrecht PrALR von 1794 sprach im Zusammenhang zum Recht der Stellvertretung vom Vollmachtsauftrag 85 I 13 ALR Es definierte die Vollmacht als eine Willenserklarung wodurch Einer dem Andern das Recht ertheilt ein Geschaft fur ihn und statt seiner zu betreiben 5 I 13 ALR Das Badische Landrecht von 1810 regelte die Bevollmachtigung 6 Im osterreichischen 1017 Satz 1 ABGB ist seit 1811 vom Bevollmachtigungsauftrag die Rede Das ADHGB von 1861 behandelte die Vollmacht und den Auftrag getrennt so 50 ADHGB heute 56 HGB 7 Begrundet wurde dies damit dass die Vollmacht Aussenwirkung entfalte der Auftrag hingegen Einfluss nur auf das Innenverhaltnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer habe Das im Januar 1900 in Kraft getretene BGB folgte dem Trennungsprinzip der Pandektenwissenschaft 8 Einzelne Rechtsfragen Bearbeiten 166 Abs 2 BGB bestimmt dass die Vollmacht durch Rechtsgeschaft erteilt werden kann Handelt der Bevollmachtigte nach bestimmten Weisungen des Vollmachtgebers so kann sich dieser in Ansehung solcher Umstande die er selbst kannte nicht auf die Unkenntnis des Bevollmachtigten berufen Dasselbe gilt von Umstanden die der Vollmachtgeber kennen musste sofern das Kennenmussen der Kenntnis gleichsteht Eine Vollmacht kraft Gesetzes gibt es nicht stattdessen die gesetzliche Vertretung die jedoch keine Vollmacht darstellt Begrundung und Widerruf der VollmachtDie Vollmacht entsteht durch einseitige empfangsbedurftige Willenserklarung des Vollmachtgebers gegenuber dem Vertreter sogenannte interne Vollmacht oder Innenvollmacht beziehungsweise in Deutschland wahlweise auch gegenuber dem Dritten sogenannte externe Vollmacht oder Aussenvollmacht Von der Vollmacht zu unterscheiden ist das zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmachtigten in der Regel bestehende Grundgeschaft beziehungsweise Grundverhaltnis z B ein Arbeitsvertrag ein Auftrag ein Geschaftsbesorgungsvertrag oder ein Handelsreisendenvertrag Im Gegensatz zum deutschen Recht gemass welchem eine Vollmacht als unwiderruflich erteilt werden kann ist nach schweizerischem Recht jede Vollmacht jederzeit widerruflich auch wenn sie als unwiderruflich erteilt wurde FormvorschriftenVollmachten konnen grundsatzlich formfrei erteilt werden also auch mundlich oder stillschweigend konkludent Soweit fur eine spezielle Willenserklarung eine bestimmte Form vorgesehen ist betrifft eine Formvorschrift fur das Rechtsgeschaft nicht die Form der Vollmacht 167 Abs 2 BGB Ein Grundstuckskaufvertrag 311b Abs 1 BGB ist beispielsweise zu seiner Gultigkeit notariell zu beurkunden Auch mit einer nur schriftlichen oder offentlich beglaubigten Vollmacht im Schweizerischen Recht genugt sogar eine stillschweigende Bevollmachtigung die meisten Kantone verlangen in ihren Notariatsgesetzen jedoch dass dem Notar eine schriftliche Vollmacht vorzulegen ist kann der Bevollmachtigte einen Grundstuckkaufvertrag namens des Vertretenen vor dem Notar rechtsgultig unterzeichnen Dieser Grundsatz wurde bereits fruher von der Rechtsprechung einhellig vertreten 9 10 Allerdings hat die Rechtsprechung die Trennung der Form des Rechtsgeschaftes von der Form der Vollmacht seit vielen Jahren in bestimmten Fallen zum Schutz des Vollmachtgebers aufgehoben 167 Abs 2 BGB wird teleologisch dahingehend reduziert dass die Vollmacht die Form aufweisen muss die fur das zugrundeliegende Rechtsgeschaft vorgeschrieben ist Dieses Verfahren ist in der Rechtsliteratur bezuglich seines Ausmasses ausgesprochen streitig Das gilt auch fur die Auslegung der dazu ergangenen Rechtsprechung Zwei wichtige Anwendungsfalle fur diese gerichtliche Einschrankung der Formfreiheit sind zum einen Vollmachten die unwiderruflich erteilt sind und Vollmachten durch die der Bevollmachtigte vom Verbot des Insichgeschaftes 181 BGB befreit wird Schriftform wird im deutschen Recht insbesondere fur Vollmachten verlangt bei denen der Bevollmachtigte in medizinische Eingriffe 1904 Abs 2 BGB oder in Freiheitsentziehungen 1906 Abs 5 BGB einwilligen soll oder eine Vertretung vor Gericht vorgesehen ist 51 Abs 3 ZPO Umfang der VollmachtDer Umfang der Vollmacht ergibt sich aus der Vollmachtserklarung In der Regel ist fur die Auslegung der Vollmacht das Grundverhaltnis mit zu berucksichtigen Wie bei allen Rechtsgeschaften gilt fur die Auslegung der Vollmacht das Vertrauensprinzip Erklarungen sind gemass 133 und 157 BGB auszulegen 11 Dabei ist zwischen Innen und Aussenvollmacht zu unterscheiden Der Umfang der Aussenvollmacht ist durch Auslegung nach dem objektiven Empfangerhorizont des Geschaftsgegners zu ermitteln der Umfang der Innenvollmacht dagegen nach dem objektiven Empfangerhorizont des Vertreters 12 Beim Umfang einer Vollmacht ist immer zwischen dem Innenverhaltnis des Vollmachtgebers und Bevollmachtigten das Durfen des Vertreters und dem Aussenverhaltnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Geschaftsgegner das Konnen des Vertreters zu ermitteln Beide konnen auseinanderfallen da der Geschaftsgegner im Aussenverhaltnis regelmassig keine Kenntnis von den internen Verhaltnissen hat 13 Bei einigen besonders typisierten Vollmachten etwa der Prokura 50 Abs 1 HGB ordnet das Gesetz ausdrucklich an dass bestimmte Beschrankungen im Innenverhaltnis bei der Bestimmung des Umfanges der Vollmacht im Aussenverhaltnis keine Auswirkung haben 14 Uberschreiten der VollmachtUberschreitet der Vertreter seine Vertretungsbefugnis so handelt er als falsus procurator insoweit ohne Vollmacht mit der Folge dass ein Erfullungsanspruch des Dritten gegenuber dem Vollmachtgeber grundsatzlich nicht entsteht Ausnahmsweise aber konnen die Grundsatze der Anscheins beziehungsweise Duldungsvollmacht greifen die den zurechenbaren Rechtsschein einer Vollmacht erzeugen Der Vertretene kann das Geschaft uberdies nachtraglich genehmigen Widerruf und NiederlegungDer Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit widerrufen unabhangig davon ob das Grundgeschaft beziehungsweise Grundverhaltnis weiterbesteht Dies gilt nicht bei unwiderruflichen Vollmachten Der Vollmachtnehmer kann die Vollmacht jederzeit niederlegen muss allerdings berucksichtigen dass der Vollmachtgeber Fursorge fur seine Angelegenheiten treffen kann 671 BGB Kundigt der Vollmachtnehmer das Grundverhaltnis so ist darin in der Regel auch die stillschweigende Niederlegung der Vollmacht zu erblicken 168 BGB Erloschen der VollmachtDas Erloschen der Vollmacht richtet sich in der Regel nach dem ihr zugrunde liegenden Grundverhaltnis beziehungsweise Grundgeschaft 168 BGB Gemass ausdrucklicher Gesetzesbestimmung erlischt jedoch im deutschen Recht die Vollmacht nicht mit dem Tod oder dem Eintritt der Geschaftsunfahigkeit des Vollmachtgebers 672 BGB es sei denn dieses ist in der Vollmacht ausdrucklich anders geregelt worden Demgegenuber erlischt die Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtnehmers 673 BGB Unterschied zur gesetzlichen Vertretung BearbeitenVon der durch Rechtsgeschaft erteilten Vollmacht zu unterscheiden ist die gesetzliche Vertretungsmacht der Eltern zur Vertretung der Kinder der Ehegatten zur Vertretung der ehelichen Gemeinschaft Schlusselgewalt der Vormunder und Betreuer der Erbschaftsverwalter usw Wie es ihr Name sagt besteht diese Vertretungsmacht von Gesetzes wegen oder auf gerichtliche oder behordliche Anordnung hin in bestimmten vom Gesetz vorgesehenen Fallen Entstehung Umfang und Erloschen der gesetzlichen Vertretungsmacht richten sich nach den jeweils einschlagigen Gesetzesbestimmungen bzw den Vorschriften der anordnenden Behorden Nicht als Vertreter gelten die Organe juristischer Personen des Privatrechts beispielsweise Vorstand einer Aktiengesellschaft Geschaftsfuhrer einer GmbH Vorstand eines Vereins oder einer Stiftung oder des offentlichen Rechts Organe juristischer Personen sind vielmehr als integratives Bestandteil derselben zu betrachten die ohne sie nicht bestehen konnten zu vergleichen mit den Handen und Armen naturlicher Personen Die Handlungsbefugnisse der Organe die haufig gleichwohl wenn auch nicht ganz korrekt als organschaftliche Vertreter bezeichnet werden ergeben sich aus dem Gesetz wobei jedoch bestimmte Beschrankungen gegenuber dem gesetzlichen Umfang zulassig sind sofern sie im Handelsregister eingetragen und veroffentlicht werden beispielsweise Kollektivzeichnungsrecht oder Gebietsbeschrankung International BearbeitenIn Osterreich heisst der Vertrag wodurch jemand ein ihm aufgetragenes Geschaft im Namen eines andern zur Besorgung ubernimmt Bevollmachtigungsvertrag 1002 ABGB Es gibt allgemeine und besondere Vollmachten 1006 ABGB beschrankte und unbeschrankte Vollmachten 1007 ABGB Nach 1017 ABGB kann der Bevollmachtigte Gewalthaber fur den Vollmachtgeber Gewaltgeber Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen Das Geschaft ist gemass der Vollmacht zu besorgen 1009 ABGB Uberschreitet der Bevollmachtigte seine Kompetenzen so muss der Vollmachtgeber nach 1016 ABGB das Geschaft genehmigen andernfalls ist es unwirksam Wenn in der Schweiz jemand der zur Vertretung eines andern ermachtigt ist in dessen Namen einen Vertrag abschliesst so wird der Vertretene und nicht der Vertreter berechtigt und verpflichtet Art 32 Abs 1 OR Eine durch Rechtsgeschaft erteilte Ermachtigung kann gemass Art 34 OR vom Vollmachtgeber jederzeit beschrankt oder widerrufen werden unbeschadet der Rechte die sich aus einem unter den Beteiligten bestehenden anderen Rechtsverhaltnis ergeben konnen Ist dem Bevollmachtigten eine Vollmachtsurkunde ausgestellt worden so ist er gemass Art 36 OR nach dem Erloschen der Vollmacht zur Ruckgabe der Urkunde verpflichtet Art 40 OR klart dass im Hinblick auf die Vollmacht der Vertreter und Organe von Gesellschaften der Prokuristen und anderer Handlungsbevollmachtigter Spezialvorschriften gelten Die Vollmacht erlischt sofern nicht das Gegenteil vereinbart ist oder aus der Natur des Geschaftes hervorgeht mit dem Tod der Verschollenerklarung dem Verlust der Handlungsfahigkeit oder dem Konkurs des Vollmachtgebers oder des Bevollmachtigten Art 35 Abs 1 OR Siehe auch BearbeitenMandat Recht TerminsvollmachtWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Vollmacht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Gebruder Grimm Deutsches Worterbuch Band 26 1854 Sp 699 Gerhard Kobler Etymologisches Rechtsworterbuch 1995 S 450 Augustinus Wucherer Huldenfeld Philosophische Theologie im Umbruch Band 2 2015 S 418 Josua Maaler Die Teutsch Spraach 1561 S 472 Hugo Grotius De jure belli ac pacis Band II 1625 I 1 XVIII 2 Badisches Landrecht 1810 Satz 1984 Jan Dirk Harke Romisches Recht Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57405 4 6 Drittbeteiligung am Schuldverhaltnis S 80 f Ulrike Kobler Werden Wandel und Wesen des deutschen Privatrechtswortschatzes 2010 S 144 RGZ 62 335 336 RGZ 76 182 183 Claudia Schubert in Munchener Kommentar zum BGB Band 1 7 Auflage 2015 167 BGB Rn 55 Claudia Schubert in Munchener Kommentar zum BGB Band 1 7 Auflage 2015 167 BGB Rn 59 62 Claudia Schubert in Munchener iKommentar zum BGB Band 1 7 Auflage 2015 167 BGB Rn 62 Peter Krebs in Munchener Kommentar zum HGB Band 1 3 Auflage 2010 50 HGB Rn 4 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4063907 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vollmacht amp oldid 233928587