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Kennenmussen ist ein juristischer Begriff des deutschen Zivilrechts fur einen bestimmten Grad der Kenntnis eines Umstands Der Begriff ist in 122 Abs 2 BGB wie folgt legaldefiniert Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein wenn der Beschadigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlassigkeit nicht kannte kennen musste Diese Definition des Kennenmussens gilt fur das gesamte Privatrecht Der Begriff findet sich in zahlreichen Normen beispielsweise in 123 166 179 Abs 3 254 Abs 2 oder 434 Abs 1 BGB aber auch ausserhalb des Burgerlichen Gesetzbuchs wie z B in 15 Abs 2 Satz 2 HGB oder 46 Abs 3 AktG Fur die fahrlassige Unkenntnis ist jede Form der Fahrlassigkeit im Sinne des 276 Abs 2 BGB ausreichend Deshalb ist im Falle des 122 Abs 2 BGB ein Kennenmussen anzunehmen wenn der Beschadigte den Nichtigkeits bzw Anfechtungsgrund bei gehoriger Aufmerksamkeit hatte erkennen mussen Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH beispielsweise dann gegeben wenn die Umstande des einzelnen Falles den Vertragspartner veranlassen mussten sich danach zu erkundigen ob die ihm ubermittelte Willenserklarung auf einer Tauschung beruht oder nicht 1 Einzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 9 April 1992 Az IX ZR 145 91Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kennenmussen amp oldid 203181174