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Unter einer Terminsvollmacht versteht man im deutschen Zivilprozessrecht die Vollmacht eine Prozesspartei deren personliches Erscheinen angeordnet war im Termin zur mundlichen Verhandlung zu vertreten 141 Abs 3 Satz 2 ZPO Der Vertreter muss zur Aufklarung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklarungen insbesondere zu einem Vergleichsabschluss ermachtigt sein 1 Das gilt entsprechend fur die Guteverhandlung 278 Abs 3 ZPO 2 3 Folge der wirksamen Terminsvertretung ist dass gegen die trotz Ladung nicht erschienene Prozesspartei kein Ordnungsgeld wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen festgesetzt werden kann 141 Abs 3 Satz 1 380 ZPO Einzelnachweise Bearbeiten Terminsvollmacht gem 141 Abs 3 ZPO Muster abgerufen am 18 September 2020 Wenn eine Partei am personlichen Erscheinen gehindert ist Haufe de abgerufen am 18 September 2020 Herbert Krumscheid Terminsvollmacht gem 141 Abs 3 ZPO Haufe de abgerufen am 18 September 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Terminsvollmacht amp oldid 203777010