www.wikidata.de-de.nina.az
Als Postmortale und Transmortale Vollmacht werden Vollmachten bezeichnet die nach dem Tod des Vollmachtgebers gultig sind Postmortal bezeichnet Vollmachten die nur nach dem Tod gelten z B auch im Rahmen einer Bestattungsverfugung transmortal solche die vor und nach dem Tod gelten Die Vollmacht wird zwar vom Verstorbenen erteilt gilt aber ab dem Tod als Vollmacht fur die Erben da der Verstorbene nicht mehr rechtsfahig ist 1 Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Schweiz 4 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenNach deutschem Recht erlischt die Vollmacht nicht stets mit dem Tod des Vollmachtgebers sondern es ist durch Auslegung zu ermitteln ob die Vollmacht uber den Tod hinaus gelten soll 2 Liegt der Vollmacht ein Auftragsverhaltnis zu Grunde besteht die Auslegungsregel dass im Zweifel der Auftrag und somit die Vollmacht fortbestehen 168 S 1 672 S 1 BGB 3 Das Gleiche gilt beim zugrunde liegenden entgeltlichen Geschaftsbesorgungsvertrag 675 BGB Bei der isolierten Vollmacht ist im Zweifel ein Erloschen der Vollmacht anzunehmen 3 Das Gleiche soll nach Ansicht mehrerer Oberlandesgerichte bei einer Vorsorgevollmacht gelten da diese eine rechtliche Betreuung ersetzen soll und letztere mit dem Tod der betreuten Person endet 4 Osterreich BearbeitenIm osterreichischen Recht 1022 ABGB endet die Vollmacht im Regelfall sowohl durch den Tod des Vollmachtgebers Gewaltgeber als auch des Bevollmachtigten Gewalthaber Lasst sich aber das angefangene Rechtsgeschaft ohne offenbaren Nachteil fur den Erben nicht unterbrechen oder erstreckt sich die Vollmacht selbst ausdrucklich auf den Todesfall des Vollmachtgebers hat der Bevollmachtigte das Recht und die Pflicht das Geschaft zu vollenden Schweiz BearbeitenIm schweizerischen Recht erlischt die Vollmacht sofern nicht das Gegenteil vereinbart ist oder aus der Natur des Geschaftes hervorgeht mit dem Tod der Verschollenerklarung dem Verlust der Handlungsfahigkeit oder dem Konkurs des Vollmachtgebers oder des Bevollmachtigten Art 35 I OR Einzelnachweise Bearbeiten Barbara Grunewald Die Verwendung post und transmortaler Vollmachten zum Nachteil des Erben In ZEV 2014 S 579 583 BGH Urteil vom 18 April 1969 V ZR 179 65 NJW 1969 S 1245 a b Karl Heinz Schramm In Munchener Kommentar zum BGB Bd 1 6 Auflage 2012 168 Rn 17 OLG Hamm Beschluss vom 17 September 2002 15 W 338 02 OLG Munchen Beschluss vom 7 Juli 2014 34 Wx 265 14 OLG Naumburg Urteil vom 8 Oktober 2015 1 U 72 15 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Postmortale Vollmacht amp oldid 230958821