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Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut durch das Volljahrige die wegen psychischer Krankheit oder korperlicher geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln konnen Unterstutzung Hilfe und Schutz erhalten 1 wobei ein fur sie bestellter gesetzlicher Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach aussen erhalt im Innenverhaltnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist Die Betreuung wurde durch das am 1 Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz eingefuhrt und war bis 2022 in den 1896 ff des Burgerlichen Gesetzbuchs BGB geregelt Zum 1 Januar 2023 erfolgte eine Neuregelung in den 1814 ff BGB Zur Rechtslage in anderen Staaten siehe unter Erwachsenenschutzrecht Rechtliche Betreuung ist keine soziale pflegerische oder gesundheitliche Versorgung Sie ist an die Stelle der fruheren Vormundschaft uber Volljahrige und der Gebrechlichkeitspflegschaft getreten und auf die erforderlichen Aufgabenbereiche beschrankt Die rechtliche Betreuung ermoglicht Rechtshandlungen stellvertretend im Namen der Betreuten 164 BGB die diese selbst nicht mehr vornehmen konnen Der Betreuer kann als gesetzlicher Vertreter fungieren Kritiker vertreten die Auffassung dass die Betreuung in der Praxis dennoch oft einer Entmundigung gleichkomme obwohl das gesetzgeberische Ziel der Reform Betreuung statt Entmundigung gewesen sei um den Betroffenen Hilfe zu einem selbstbestimmten Leben zu leisten siehe auch Inklusion Soziologie Das Grundrecht auf Selbstbestimmung ergebe sich aus Art 2 Abs 1 Grundgesetz GG Artikel 46 des Jahresberichts 2018 des UN Menschenrechtsrats empfiehlt Staaten Gesetze aufzuheben die wie das Betreuungsrecht eine stellvertretende Entscheidung ermoglichen Stattdessen sollen freiwillige die Entscheidung des Betroffenen unterstutzende Massnahmen gefordert werden 2 Im Gegensatz zur UN Behindertenrechtskonvention BRK haben die Empfehlungen des UN Menschenrechtsrates allerdings keine Gesetzeskraft Die am 1 Januar 2023 in Kraft tretende neue Reform des Betreuungsrechtes hat die vorgenannte Kritik an vielen Stellen aufgegriffen und den Willen des Betreuten gegenuber seinem objektiven Wohl deutlicher hervorgehoben Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangssituation 2 Anordnung einer Betreuung 2 1 Volljahrigkeit 2 2 Erforderlichkeit 2 3 Psychische Krankheit oder Behinderung 2 4 Andere Hilfen 2 5 Betreuung gegen den Willen des Betroffenen 3 Betreuungsverfahren 4 Geschaftsfahigkeit und Rechte des Betreuten 4 1 Einwilligungsvorbehalt 4 2 Grundrechte 4 3 Prozessfahigkeit des Betreuten 5 Pflichten des Betreuers 6 Selbstbestimmung und Zwang 6 1 Unbeachtlichkeit der geausserten Wunsche 6 2 Zwangsbefugnisse des Betreuers 6 3 Arztliche Behandlung Zwangsbehandlung 6 4 Unterbringung 6 5 Freiheitsbeschrankende Massnahmen 7 Aufhebung der Betreuung 8 Kritik 9 Weitere Gesetzesreform 10 Siehe auch 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseAusgangssituation BearbeitenIn Deutschland war 2021 jeder vierte Einwohner alter als 60 Jahre 2030 wird es jeder Dritte sein 3 Am 31 Dezember 2015 waren in Deutschland rund 1 3 Millionen Betreuungsverfahren anhangig Die Zahl der Verfahren war damit gegenuber dem Vorjahr um ca 2 3 Prozent gesunken 4 Der Ruckgang erfolgte erstmals im Jahre 2012 5 Die Betreuungsdichte also die Anzahl der Betreuungsverfahren pro Tausend Einwohner ist in den Bundeslandern unterschiedlich Mecklenburg Vorpommern 22 1 Sachsen Anhalt 21 5 und das Saarland 21 4 weisen die hochste Baden Wurttemberg mit 11 2 die mit Abstand geringste Betreuungsdichte auf dabei lag die durchschnittliche Betreuungsdichte bei 16 2 Promille Der Anteil der sogenannten Berufsbetreuungen steigt regelmassig an und ist 2013 gegenuber 1992 um 14 2 auf 34 32 gestiegen 6 Fur rechtliche Betreuungen stehen in Deutschland 12 000 Berufsbetreuer 7 Angestellte aus uber 800 Betreuungsvereinen und mehrere Hunderttausend ehrenamtliche Betreuer zur Verfugung Anordnung einer Betreuung BearbeitenDie Betreuerbestellung kann gemass 1814 BGB auf eigenen Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen erfolgen Eine Anregung kann von jeder beliebigen Person ausgehen Die Anregungen konnen bei den Betreuungsbehorden sowie bei jedem anderen Gericht eingereicht werden Die Entscheidung daruber ob die Bestellung eines Betreuers erfolgt obliegt dem Betreuungsgericht In der Regel ist dies eine Abteilung des Amtsgerichts 8 Das Betreuungsgericht hat zu prufen ob die engen Voraussetzungen des 1814 BGB in Verbindung mit 278 und 280 FamFG vorliegen In 1814 BGB werden als Voraussetzungen einer Betreuung im Einzelnen genannt Der Betroffene ist volljahrig Der Betroffene kann seine Angelegenheit ganz oder teilweise nicht mehr besorgen Ursache dafur ist eine psychische Erkrankung oder eine korperliche geistige oder seelische Behinderung Andere geeignete und ausreichende Moglichkeiten der Hilfe z B Nachbarn oder soziale Dienste oder Bevollmachtigte stehen nicht zur Verfugung Einverstandnis des Betroffenen mit der Betreuerbestellung Wenn der Betroffene krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist seinen Willen frei zu bestimmen ist eine Betreuerbestellung auch gegen dessen geausserten Willen moglich Im Gesetz zum familienrechtlichen Verfahren FamFG werden zwei weitere Voraussetzungen genannt Es liegt mindestens ein arztliches Attest vor Sofern die Betreuerbestellung gegen den geausserten Willen des Betroffenen vorgenommen werden soll muss ein Sachverstandigengutachten vorliegen 280 FamFG Der Betreute wurde zuvor vom Richter angehort 278 Abs 1 FamFG 9 Volljahrigkeit Bearbeiten Ein Betreuer kann nur fur Volljahrige bestellt werden Fur Minderjahrige kann ein Vormund als gesetzlicher Vertreter des Mundels oder aber ein Pfleger bzw das Jugendamt als Beistand bestellt werden Allerdings kann wenn bereits feststeht dass eine minderjahrige Person spater einen Betreuer benotigen wird das Betreuungsverfahren bereits mit Vollendung des 17 Lebensjahres durchgefuhrt werden die Betreuerbestellung wird in diesem Fall mit Eintritt der Volljahrigkeit wirksam 1814 Abs 5 Satz 2 BGB Erforderlichkeit Bearbeiten Ein Betreuer darf gemass 1814 Abs 2 Satz 1 BGB nur fur diejenigen Aufgabenbereiche bestellt werden in denen der Betreute der Hilfe bedarf und die einen gesetzlichen Vertreter benotigen Wird beispielsweise der Betreute nur in einigen Lebensbereichen beeintrachtigt so ist die Betreuung auf diese zu beschranken z B Aufenthaltsbestimmung Vermogensverwaltung oder Gesundheitsfursorge Das Betreuungsgericht legt die Aufgabenbereiche fur die eine Betreuung notwendig ist fest wobei diese im Nachhinein auch erweitert oder eingeschrankt werden konnen Allerdings kann es z B sein dass eine Betreuung trotz Vorhandenseins von Familienangehorigen oder Bevollmachtigten notig wird namlich dann wenn diese Personen gegen Wohl und Willen der betroffenen Person handeln oder von ihr nicht mehr kontrolliert werden konnen Ausserdem mussen die oben genannten sozialen Hilfen beantragt organisiert und ggf bezahlt werden Wenn der Betroffene nicht mehr selbst handeln kann benotigt er hierfur eine Person die ihn vertritt Ein Bevollmachtigter ist aus der Vollmacht zur Vertretung berechtigt der Betreuer erhalt die Vertretungsmacht mit seiner Bestellung durch das Betreuungsgericht Vor und Nachteile einer Vorsorgevollmacht werden im Artikel Vorsorgevollmacht behandelt Psychische Krankheit oder Behinderung Bearbeiten Fur die Anordnung einer Betreuung ist Voraussetzung dass der Betreute wegen der in 1814 Abs 1 BGB aufgefuhrten Krankheiten oder korperlichen geistigen oder seelischen Behinderungen seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann psychische Krankheiten Hierzu zahlen alle korperlich nicht begrundbaren seelischen Erkrankungen jedoch auch seelische Storungen als Folge von Erkrankungen z B Hirnhautentzundungen oder Hirnverletzungen Hierunter fallen auch Suchterkrankungen beispielsweise Alkohol oder Rauschgiftabhangigkeit bei entsprechendem Schweregrad die Sucht muss aber im ursachlichen Zusammenhang mit einer Behinderung oder geistigen Erkrankung stehen oder es muss ein auf die Sucht zuruckzufuhrender psychischer Zustand eingetreten sein 10 Alkoholikern und Drogensuchtigen kann daher kein Betreuer bestellt werden solange nur eine Suchterkrankung vorliegt 11 Gleiches gilt fur Neurosen Zwangserkrankungen oder Personlichkeitsstorungen fruher Psychopathien geistige Behinderungen Hierunter fallen angeborene sowie die wahrend der Geburt oder durch fruhkindliche Hirnschadigung erworbenen Intelligenzdefekte verschiedener Schweregrade seelische Behinderungen Dies sind bleibende psychische Beeintrachtigungen die als Folge psychischer Erkrankungen entstanden sind Hierzu gehoren auch hirnorganischer Beeintrachtigungen Demenz des zunehmenden Alterns z B Demenz vom Alzheimer Typ korperliche Behinderungen Diese konnen ebenfalls Anlass fur die Bestellung eines Betreuers sein soweit sie die Fahigkeit zur Besorgung der eigenen Angelegenheiten teilweise aufheben oder wesentlich beeintrachtigen z B bei dauernder Bewegungsunfahigkeit oder Taubblindheit die Betreuerbestellung erfolgt nur auf Antrag des Betroffenen Die grosste Gruppe der Menschen fur die ein Betreuer bestellt wird sind alte Menschen die an der Alzheimerkrankheit oder einer anderen Demenz erkrankt sind Auch fur Menschen mit geistigen Behinderungen wird im Erwachsenenalter haufig ein rechtlicher Betreuer bestellt Andere Hilfen Bearbeiten Die Bestellung eines Betreuers ist nicht erforderlich wenn die Angelegenheiten des Betroffenen auch durch andere Hilfen ohne die Einschaltung eines gesetzlichen Vertreters besorgt werden konnen 1814 Abs 2 Satz 2 BGB Anderweitige Hilfe kann z B durch Familienangehorige Nachbarschaftshilfe oder soziale Dienste oder hierzu Bevollmachtigte erfolgen Die Betreuung nach dem BGB ist somit subsidiar nachrangig Durch die Einfugung des Wortes rechtlich in den damaligen 1896 BGB im Jahre 1999 wurde verdeutlicht dass Betreuungstatigkeit eine rechtliche Vertretung darstellt Die Betreuungsbehorde ist zur Vermittlung dieser Hilfen verpflichtet 8 Abs 1 Satz 2 Betreuungsorganisationsgesetz BtOG bis 2022 war dies in 4 Abs 2 Satz 2 Betreuungsbehordengesetz BtBG geregelt Wenn jemand tatsachlich seine Angelegenheiten nicht mehr selbststandig besorgen kann etwa seinen Haushalt nicht mehr fuhren die Wohnung nicht mehr verlassen kann usw rechtfertigt dies in der Regel nicht die Betreuerbestellung Hier wird es im Normalfall auf praktische Hilfen ankommen z B Sauberhalten der Wohnung Versorgung mit Essen fur die man keinen gesetzlichen Vertreter braucht 12 Das Bundessozialgericht verweist hierfur aus das ambulant betreute Wohnen und fuhrt im Einzelnen aus Das Ambulant betreute Wohnen umfasst nach den weiteren Regelungen direkte mittelbare und indirekte Betreuungsleistungen Zu den direkten Betreuungsleistungen zahlen Hilfen zur Bewaltigung Verminderung von Beeintrachtigungen Gefahrdungen durch die Behinderung Erkrankung bei der Aufnahme und Gestaltung personlicher sozialer Beziehungen der Alltagsgestaltung bewaltigung und Lebensplanung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Massnahmen der Krisenintervention Als mittelbare Betreuungsleistungen sind ua aufgefuhrt Gesprache im sozialen Umfeld des Klienten Koordination der Hilfeplanung sowie Organisation des Helferfeldes Telefonate und Schriftverkehr bezuglich Alltagsangelegenheiten des Klienten 13 In der Praxis wird besonders wenn es keine anderen Hilfspersonen gibt doch ein Betreuer fur die Organisation der Hilfen bestellt Selbst die Mitarbeiter der Stellen die die vorrangige Hilfe zu erbringen hatten um Betreuung zu vermeiden gehen haufig falschlich davon aus dass Betreuung vorrangig ware 14 Mit einer Vorsorgevollmacht kann man fur den Fall einer Betreuungsbedurftigkeit einer Person seines Vertrauens Vollmacht fur alle eventuell anfallenden Rechtsgeschafte erteilen und so die Anordnung einer Betreuung vermeiden Hierfur mussen ggf bestimmte Formvorschriften beachtet werden Betreuung gegen den Willen des Betroffenen Bearbeiten Eine Betreuung gegen den geausserten Willen des Betreuten kann nur angeordnet werden wenn dem Betroffenen die Fahigkeit fehlt seinen Willen frei zu bilden und die Bedeutung der Betreuung fur seine Lebensgestaltung zu erkennen 1814 Abs 1a BGB 15 Liegt ausschliesslich eine korperliche Behinderung vor ist eine Betreuerbestellung nur auf eigenen Antrag hin moglich es sei denn es ist uberhaupt keine Verstandigung mit dem Betroffenen moglich Locked in Syndrom Wenn von den Betroffenen auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung eine erhebliche konkrete Gefahr fur sich oder Dritte ausgeht kommt ein Unterbringungsverfahren nach 1831 BGB oder den Psychisch Kranken Gesetzen der Lander in Betracht 312 FamFG Betreuungsverfahren Bearbeiten Hauptartikel Betreuungsverfahren Die Betreuungsanordnung erfolgt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit 1 bis 110 sowie 271 bis 341 FamFG fur das spezielle Verfahrensgarantien festgelegt wurden Der Betreute ist immer verfahrensfahig 275 FamFG und kann zum Beispiel gegen Beschlusse Beschwerde einlegen und oder einen Anwalt oder einen sonstigen geeigneten Verfahrensbevollmachtigten mit seiner Vertretung beauftragen 276 Abs 4 FamFG Der Betreute muss durch einen unabhangigen Sachverstandigen begutachtet werden Ein u U selbst vorgelegtes arztliches Zeugnis ist nur dann ausreichend wenn der Betroffene eine Betreuerbestellung selbst beantragt In Eilfallen genugt gleichfalls ein arztliches Zeugnis die Begutachtung ist aber nachzuholen Das Betreuungsgericht ist in diesem Falle nach 1867 auch befugt die erforderlichen Massnahmen selbst zu treffen Aus 30 Abs 1 FamFG in Verbindung mit 406 ZPO folgt dass der Gutachter abgelehnt oder das Gutachten angefochten werden kann wenn Grunde vorhanden sind die das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Gutachters rechtfertigen und die Besorgnis der Befangenheit des Gutachters begrunden 42 ZPO Die Betreuerauswahl und die Bestellung des ausgewahlten Betreuers erfolgt innerhalb des Betreuungsverfahrens Das Gericht kann eine vom Betroffenen vorgeschlagene Person nicht als Betreuer mit der Begrundung ablehnen dass eine andere Person besser geeignet sei 1816 Abs 4 BGB Unter bestimmten Umstanden konnen mehrere Betreuer fur einen Betreuten bestellt werden 1817 BGB z B auch ein Verhinderungsbetreuer Fur die Sterilisation ist stets ein spezieller Betreuer Sterilisationsbetreuer zu bestellen 1817 Abs 2 BGB Geschaftsfahigkeit und Rechte des Betreuten BearbeitenMit dem Betreuungsrecht wurde die fruhere Entmundigung abgeschafft 16 Durch die Einrichtung der rechtlichen Betreuung wird die Geschafts Delikts Ehe und Testierfahigkeit des Betroffenen nicht beeintrachtigt 17 Vom Wahlrecht waren bis Mitte 2019 Betreute bei Anordnung der Betreuung in samtlichen Angelegenheiten ausgeschlossen Gemass 1815 BGB ist der Betreuer der gesetzliche Vertreter in den eingerichteten Aufgabenbereichen Sowohl der Betroffene als auch der Betreuer konnen rechtswirksam handeln Deshalb sollte der Betreuer alle wichtigen Angelegenheiten wie in 1821 BGB festgelegt mit dem Betreuten besprechen damit es nicht zu gegensatzlichen Handlungen kommt Nur Menschen die sich dauerhaft in einem die freie Willensbestimmung ausschliessenden Zustand krankhafter Storung der Geistestatigkeit befinden sind nicht geschaftsfahig 104 105 BGB Sinn des seit 1992 bestehenden Betreuungsrechts ist es den Betroffenen im Gegensatz zum fruheren Vormundschaftsrecht nicht zu entmundigen Wer im Zustand der Geschaftsunfahigkeit Geschafte zu seinen Ungunsten abschliesst muss die Geschaftsunfahigkeit nachweisen damit festgestellt werden kann dass die getatigten Rechtsgeschafte nichtig sind Dieser Nachweis entfallt wenn eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt eingerichtet wurde 1825 BGB Bei Zahlungen an den geschaftsunfahigen Betreuten besteht ein Haftungsrisiko der Bank Einwilligungsvorbehalt Bearbeiten Soweit es zur Abwendung einer erheblichen Gefahr fur die Person oder das Vermogen des Betreuten erforderlich ist kann das Betreuungsgericht gesondert anordnen dass der Betreute zu seinem Schutz zu einer Willenserklarung und damit zum Abschluss von Vertragen im Rahmen des Aufgabenkreises des Betreuers dessen Einwilligung bedarf Einwilligungsvorbehalt nach 1825 BGB Dies fuhrt faktisch zur Einschrankung der Geschaftsfahigkeit Bestimmte Willenserklarungen sind jedoch selbst bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt nicht davon betroffen Darunter fallen hochstpersonliche Entscheidungen fur die generell keine Betreuung moglich ist wie etwa das Eingehen der Ehe oder die Errichtung eines Testaments 1825 Abs 2 BGB Grundrechte Bearbeiten Ein Betroffener kann sich immer direkt auf seine in der Verfassung verankerten Grundrechte berufen In den BGH Beschlussen XII ZB 69 00 und XII ZB 236 05 heisst es In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist darauf hingewiesen worden dass der Vormund im Rahmen der Fursorge offentliche Funktionen wahrnimmt und sich daher der Mundel auch gegenuber Handlungen des Vormunds auf seine Grundrechte berufen kann nichts anderes gilt im Verhaltnis des Betreuers zum Betreuten 18 19 Dem Betreuten stehen seine Grundrechte zu z B gegenuber dem Betreuer oder dem Betreuungsgericht das die Betreuung anordnet den Betreuer auswahlt und kontrolliert und ggf einzelne Entscheidungen im Rahmen gerichtlicher Genehmigungspflichten trifft Gegenuber dem Betreuer ubt das Betreuungsgericht unmittelbare rechtsprechende Staatsgewalt aus und ist daher direkt an die Grundrechte gebunden In Betracht kommen im betreuungsrechtlichen Umfeld neben dem allgemeinen Personlichkeitsrecht Art 2 GG das Post und Fernmeldegeheimnis Art 10 GG das Recht auf Freizugigkeit Art 11 GG das Wohnungsgrundrecht Art 13 GG das Eigentumsgrundrecht Art 14 GG der Anspruch auf rechtliches Gehor Art 103 Abs 1 GG und die Rechtsgarantien bei Freiheitsentzug Art 104 GG Eindeutig ist auch eine Drittwirkung der Grundrechte gegeben Da der Betreuer nicht nur bei speziellen Genehmigungspflichten sondern auch allgemein der Aufsicht des Betreuungsgerichtes unterliegt und mit Ge und Verboten einschliesslich Zwangsgeldern belegt werden kann vgl 1862 Abs 2 und 3 BGB hat das Gericht die Beachtung der Grundrechte durch den Betreuer im Rahmen seiner Aufsicht einzubeziehen Auch eine mogliche Betreuerentlassung nach 1868 Abs 1 BGB kann sich darauf stutzen Art 2 Grundgesetz garantiert jedem Menschen ein Leben in Wurde Selbstbestimmung Freiheit der Person korperliche Unversehrtheit und Art 3 Gleichheit vor dem Gesetz gehoren zu den wichtigsten Grundrechten In diese Grundrechte darf unter Beachtung des Wesenskerns durch Gesetz eingegriffen werden Art 19 Abs 2 GG Daher ist das Wohl des Betreuten vorrangig durch ihn selbst zu bestimmen Erst das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine arztliche Zwangsmassnahme vom 18 Februar 2013 20 konnte die Grundrechte des Betreuten zur Durchfuhrung einer Zwangsbehandlung einschranken Wahrend das fruhere Entmundigungsverfahren deutliche Defizite in Bezug auf die obigen Grundrechte aufwies sind das Betreuungsverfahren und das Unterbringungsverfahren mit zahlreichen Verfahrensvorschriften insbesondere zur Verfahrensfahigkeit zur Verfahrenspflegerbestellung und personlichen Anhorung prinzipiell geeignet dem Grundrechtsschutz Genuge zu tun Das Verfahren ist ab 1 September 2009 in 271 FamFG Gesetz uber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beschrieben Allerdings wurde die langstmogliche Uberprufungsfrist bei der Betreuerbestellung von funf auf sieben Jahre verlangert 295 Abs 2 FamFG fruher 69 FGG 21 Zum 1 Januar 2023 wurde aber eine neue 2 Jahres Uberprufungspflicht bei Betreuungen gegen den erklarten Willen in 295 FamFG aufgenommen Der Betreuer tragt auch Verantwortung dafur dass die Grundrechte des Betreuten nicht durch andere staatliche Stellen Behorden Gerichte beeintrachtigt werden Hierfur hat er mit Rechtsmitteln aller Art einschl Strafanzeigen sowie Amtshaftungsanspruchen nach 839 BGB i V m Art 34 GG zu sorgen Im Innenverhaltnis zwischen Betreuer und Betreutem strahlen die Grundrechte im Rahmen der Bestimmung des 1901 Abs 2 und 3 BGB aus Die Berucksichtigung von Wunschen des Betreuten im Rahmen der Betreuertatigkeit sowie dessen Beteiligung an Betreuerentscheidungen im Rahmen der dort genannten Besprechungspflicht sind auch unter den Aspekten des Grundrechtsschutzes des Betreuten zu sehen Indes muss klar gesagt werden dass die Bildung eines freien von Krankheiten unbeeintrachtigten Willens bei vielen Betreuten beeintrachtigt ist sodass der Betreuer einen Entscheidungsspielraum besitzt Der BGH stellte allerdings in der Entscheidung XII ZB 2 03 klar dass das Wohl des Betreuten nicht objektiv sondern subjektiv nach dem individuell mutmasslichen Willen des Betreuten zu bestimmen ist Artikel 2 I GG gebietet dass grundsatzlich so zu entscheiden ist wie der Betreute unter Berucksichtigung seiner aktuellen Situation selbst entscheiden wurde wenn er konnte Prozessfahigkeit des Betreuten Bearbeiten Rechtsgrundlagen 51 bis 53 ZPO 11 VwVfGAnders als oben beschrieben ist in sonstigen Gerichtsverfahren Zivilprozess Finanz Sozial und Verwaltungsgerichtsverfahren der Betreute dann prozessunfahig wenn er entweder geschaftsunfahig i S des 104 BGB ist oder fur ihn ein Einwilligungsvorbehalt 1825 BGB angeordnet ist Ausserdem ist er in konkreten Verfahren dann prozessunfahig wenn der Betreuer fur ihn das Verfahren betreibt Dies gilt selbst dann wenn er ansonsten geschaftsfahig ist Hierdurch soll konkurrierendem und sich widersprechendem Handeln von Betreuer und Betreutem entgegengewirkt werden wobei der Betreuer naturlich im Rahmen des 1821 Abs 2 und 3 BGB an die Wunsche des Betreuten gebunden ist Gleiches gilt auch in behordlichen Verfahren aller Art da in den Verwaltungsverfahrensgesetzen und im SGB X sowie der Abgabenordnung auf 53 ZPO verwiesen wird Dass der Betreuer an die Wunsche des Betreuten gebunden ist bedeutet allerdings nicht dass der Betreute nicht rechtlich verantwortlich fur Versaumnisse und Fehler des Betreuers ist Diese muss er sich zurechnen lassen 22 Pflichten des Betreuers Bearbeiten Hauptartikel Betreuerpflichten Das Wohl des Betreuten ist nach dem Willen des Gesetzes vorrangig durch den Betreuten selbst zu bestimmen 23 24 Der Betreuer soll fur den Betroffenen eine Hilfe sein und diesen nicht bevormunden Der Betreute soll uber seine Angelegenheiten selbst entscheiden soweit dies verantwortet werden kann Der Betreuer darf dem Betreuten gegen dessen Willen keine sparsame Lebensfuhrung aufzwingen wenn entsprechende Geldmittel vorhanden sind 25 Im Aufgabenkreis Gesundheitssorge ist der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betroffenen ebenfalls vom Arzt zu informieren Ist der betreute Patient damit nicht einverstanden muss der Betreuer diesen Willen in der Regel beachten 1821 Abs 3 BGB Kann eine einvernehmliche Losung nicht gefunden werden entscheidet das Gericht uber das Auskunftsersuchen des Betreuers gegenuber dem Arzt 1862 BGB Weiter muss der Betreuer dem Betreuungsgericht mindestens einmal jahrlich uber die personlichen und wirtschaftlichen Verhaltnisse des Betreuten berichten Der Betreuer haftet fur durch die Verletzung seiner Betreuerpflichten entstandenen Schaden Berufsbetreuer benotigen eine eigene Vermogensschadenshaftpflichtversicherung ehrenamtliche Betreuer sind uber das jeweilige Bundesland versichert Selbstbestimmung und Zwang BearbeitenDie Betreuung soll dem Wohl des Betreuten nach dessen Wunschen dienen 1821 BGB Bei Zuwiderhandlung haftet der Betreuer fur nachweisbar entstanden Schadens gemass 1908i 1833 BGB Nur in wenigen Fallen ist der geausserte Wunsch des Betreuten nicht zu beachten 26 Unbeachtlichkeit der geausserten Wunsche Bearbeiten Die vom Betreuten geausserten Wunsche mussen vom Betreuer nicht erfullt werden wenn sie seinem objektiven Interesse zuwiderlaufen und einer der nachfolgenden Punkte vorliegt BGH Urteil vom 22 Juli 2009 27 Der vom Betreuten geausserte Wunsch ist Ausdruck seiner Krankheit oder Behinderung Der Betreute verfugt nicht uber ausreichende Kenntnisse fur eine sachgerechte Entscheidung Hoherrangige Rechtsguter des Betreuten wurden gefahrdet Die gesamte Lebens und Versorgungssituation wurde sich verschlechtern Der Vorrang des Willens des Betreuten schutzt dessen Wunsche als Ausfluss seines Selbstbestimmungsrechts 28 Der Staat hat nicht das Recht den Betroffenen zu erziehen zu bessern oder zu hindern sich selbst zu schadigen wenn er uber einen freien Willen verfugt also geschaftsfahig ist BVerfG 22 180 219f BayObLG FamRZ 1995 510 Ist ein Betreuter nicht zur freien Willensbestimmung fahig ist nach seinem individuell mutmasslichen Willen so zu entscheiden wie er mit freien Willen selbst entscheiden wurde BVerfG 1 BvL 8 15 BVerfG 2 BvR 1549 14 2 BvR 1550 14 Zwangsbefugnisse des Betreuers Bearbeiten Zwang darf vom Betreuer gegenuber dem Betreuten ausgeubt werden wenn dies zur Durchfuhrung einer zuvor vom Betreuungsgericht angeordneten Zwangseinweisung notwendig ist 326 FamFG dort aber nur durch die Betreuungsbehorde oder die von ihr beauftragte Polizei oder aber bei der Postkontrolle 1814 IV BGB Streitig ist wie Falle gehandhabt werden sollen bei denen der Betreuer zum Beispiel gewaltsam in die Wohnung gelangen muss um nach Bankunterlagen zu suchen da der Gesetzgeber hierfur keine gesetzlichen Grundlagen geschaffen hat Zwangsbefugnisse die uber die im Gesetz genannten Zwangsbefugnisse hinausgehen lehnte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ab weil einerseits eine blosse Aufgabenzuweisung diese Befugnisse nicht beinhalte und andererseits auch Art 13 GG dem entgegenstehe In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist darauf hingewiesen worden dass der Vormund im Rahmen der Fursorge offentliche Funktionen wahrnimmt und sich daher der Mundel auch gegenuber Handlungen des Vormunds auf seine Grundrechte berufen kann nichts anderes gilt im Verhaltnis des Betreuers zum Betreuten 24 29 Arztliche Behandlung Zwangsbehandlung Bearbeiten Jede arztliche Behandlung oder medizinische Untersuchung ist ein Eingriff in das in Art 2 Abs 2 GG garantierte Grundrecht auf korperliche Unversehrtheit Sie bedarf daher der Einwilligung Solange der Betreute einwilligungsfahig also entscheidungsfahig ist entscheidet er selbst der Betreuer darf nicht in eine Behandlung einwilligen Entscheidungsfahig ist wer Art Bedeutung und Tragweite der arztlichen Massnahme und deren Risiken erfassen und seinen Willen danach bestimmen kann BT Drucks 11 4528 30 Ist der Betroffene nicht entscheidungsfahig ist der individuell mutmassliche Wille nach 1829 Abs 3 1832 Abs 1 S 1 Nr 3 BGB zu beachten Liegt keine Patientenverfugung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfugung nicht auf die aktuelle Lebens und Behandlungssituation zu hat der Betreuer die Behandlungswunsche oder den mutmasslichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden ob er in eine arztliche Massnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt Der mutmassliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln Zu berucksichtigen sind insbesondere fruhere mundliche oder schriftliche Ausserungen ethische oder religiose Uberzeugungen und sonstige personliche Wertvorstellungen des Betreuten Ein Betreuer oder Bevollmachtigter hat fur einen nicht entscheidungsfahigen Betreuten also so zu entscheiden wie der Betreute selbst entscheiden wurde wenn er selbst entscheiden konnte Gegen den in einer zutreffenden Patientenverfugung festgelegten Willen des Betreuten darf aber nicht mit Ruckgriff auf einen angenommen freien Willen gehandelt werden 1827 Abs 2 BGB BGH Beschluss XII ZB 2 03 Nur wenn trotz sorgfaltiger Prufung keine Anhaltspunkte zur Ermittlung des individuellen mutmasslichen Willens des nicht entscheidungsfahigen Patienten zu finden sind kann und muss auf Kriterien zuruckgegriffen werden die allgemeinen Wertvorstellungen entsprechen BGH 1 StR 357 94 Wenn in einer Patientenverfugung Festlegungen fur arztliche Massnahmen Behandlung oder Nicht Behandlung in bestimmten Situationen enthalten sind sind diese verbindlich wenn durch diese Festlegungen der Wille des Betreuten fur eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann Der Arzt und der Betreuer oder Bevollmachtigte mussen eine verbindliche Patientenverfugung beachten 1827 1832 Abs 1 S 1 Nr 3 BGB Die Missachtung des Patientenwillens also eine Zwangsbehandlung kann als Korperverletzung strafbar sein 29 31 Mit dem Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine arztliche Zwangsmassnahme vom 18 Februar 2013 20 32 wurde in 1906 BGB eine Rechtsgrundlage fur arztliche Zwangsbehandlungen im Betreuungsrecht geschaffen wobei wie oben ausgefuhrt nach dem individuell mutmasslichen Willen des Patienten der in Form einer Patientenverfugung vorliegen kann nach 1901a 1906a Abs 1 S 1 Nr 3 BGB zu entscheiden ist 33 34 Ebenso wurden die Verfahrensvorschriften zur Unterbringung im FamFG erganzt Seit 1 Januar 2023 sind die arztlichen Zwangsmassnahmen in 1832 BGB geregelt Der Betreuer darf bei fehlendem freien Willen des Betreuten seine Zustimmung zur Zwangsbehandlung nur erteilen wenn er zuvor einen ernstgemeinten Uberzeugungsversuch unternommen hat die arztlichen Massnahme notwendig ist um eine drohende erhebliche Gesundheitsgefahr abzuwenden kein milderes Mittel verfugbar ist und der zu erwartete Nutzen die zu erwartende Beeintrachtigung deutlich uberwiegt 1906 BGB Die Genehmigung des Betreuungsgerichts und des Betreuers sind erforderlich nachdem zuvor versucht wurde den Betreuten von der Notwendigkeit der arztlichen Massnahme zu uberzeugen Daneben konnen Zwangsbehandlungen vom Gericht genehmigt werden wenn sie zur eigenen Sicherheit des Betroffenen oder nach dem Psychisch Kranken Gesetz zum Schutz anderer Personen erfolgen wobei dort dieselben Grundsatze wie im Betreuungsrecht zu beachten sind 35 Die Zwangsbehandlung ist nur im Rahmen eines stationaren Aufenthalts in einem Krankenhaus zulassig Der Gesetzgeber hat keine Ermachtigungsgrundlage fur eine Zwangsbehandlung im ambulanten Bereich erlassen Diese kann folglich auch dann nicht erfolgen wenn sie den geringeren Eingriff darstellen wurde Nach dem Bericht des UN Sonderberichterstatters fur Folter und andere grausame unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Juan E Mendez ist jede Zwangsbehandlung die nicht der Abwendung eines akuten lebensbedrohlichen Zustands dient nach der UN BRK die in den Staaten die sie ratifiziert haben Gesetzesstatus hat untersagt und zwar unabhangig davon ob der Betroffene einwilligungsfahig ist oder nicht 36 Siehe auch Zwangsbehandlung Unterbringung und Patientenverfugung Unterbringung Bearbeiten Hauptartikel Unterbringung und Unterbringung Deutschland Fursorgliche Unterbringung nach dem BGB Das Verfahren zur Genehmigung der Zustimmung zu einer unterbringungsahnlichen Massnahme ist in 1831 Abs 4 BGB wie beim Unterbringungsverfahren geregelt allerdings genugt ein arztliches Zeugnis anstatt eines Sachverstandigengutachtens Doch kann der Amtsermittlungsgrundsatz des 26 FamFG dazu fuhren dass der Betreuungsrichter bei besonders schwerwiegenden Eingriffen in die Grundrechte des Betreuten ein Sachverstandigengutachten einholt Freiheitsbeschrankende Massnahmen Bearbeiten Freiheitsbeschrankende Massnahmen im Sinne von 1831 Abs 4 BGB sind beispielsweise Fesselung durch mechanische Vorrichtungen Gurte Riemen etc Wegnahme von Fortbewegungsmitteln z B Rollator Rollstuhl Verabreichung von SedativaDass freiheitsentziehende Massnahmen im hauslichen Bereich nicht genehmigungspflichtig sind 1831 Abs 4 BGB fuhrt zu einer rechtlichen Grauzone und zu Kritik in der Fachliteratur Auch wenn sich der Betroffene bereits in einer freiheitsentziehenden Unterbringung befindet bedarf der Einsatz weiterer freiheitsbeschrankender Massnahmen der gerichtlichen Genehmigung Freiheitserweiternde Massnahmen sind hier zu unterscheiden sie sind nicht genehmigungspflichtig So kann nach einem Schlaganfall ein Rollstuhl die Freiheit vergrossern auch wenn bei grosser Geschwindigkeit deswegen die Fixierung eines Beines an der Fussplatte erforderlich wird Ebenso gelten das Wickeln und Fixieren von Sauglingen und Kleinkindern auch im Gitterbett oder im Laufgitter zur Erhohung ihrer eigenen Sicherheit nicht als Freiheitsbeschrankung oder Freiheitsentziehung Analog sind Sicherungsmassnahmen zum Beispiel bei bereits Querschnittgelahmten nicht genehmigungspflichtig da sie ihre Unfreiheit nicht vergrossern Aufhebung der Betreuung BearbeitenDie Bestellung eines Betreuers ist keine endgultige Angelegenheit Der Betreute kann beim Betreuungsgericht die Prufung und Aufhebung der Betreuung beantragen Das Gericht ist verpflichtet dies zu uberprufen Es konnen Aufgabenbereiche wegfallen oder zusatzlich angeordnet werden sowie der Betreuer gewechselt werden 1868 BGB Fallt der Bedarf fur eine Betreuung weg ist die Betreuung vom Gericht aufzuheben 1870 BGB Der Betreute kann des Weiteren Beschwerde gegen die Betreuerbestellung einlegen Auch am Verfahren beteiligte nahe Angehorige und die Betreuungsbehorde sind beschwerdeberechtigt 59 303 FamFG Zustandig fur die Entscheidung ist das Landgericht sofern das Betreuungsgericht aufgrund der Einlegung des Rechtsmittels die angefochtene Entscheidung nicht abandert Abhilfe 68 Abs 1 FamFG Kritik BearbeitenDer Begriff der Betreuung ist fur manche Personen beschonigend und missverstandlich Wenn z B altere Menschen im Krankenhaus gefragt werden ob sie betreut werden mochten gehen sie oft davon aus dass von jemandem die Rede ist der ihnen mit Rat und Tat durch den Klinikalltag hilft und nicht davon dass jemandem rechtlich wirksame Vertretungsmacht erteilt werden soll Ersteres werden sie in der Regel wunschen letzteres dagegen oft kritisch sehen Betreuung wird von unterschiedlichen Gruppen sowie von Betreuten und Betreuern mitunter recht unterschiedlich bewertet Dies durfte im Wesentlichen daher ruhren dass Betreuungen in der Praxis tatsachlich auch recht unterschiedlich gehandhabt werden abhangig von dem Willen des Betreuten sowie Ausbildung und Personlichkeit des Betreuers Das Feld der Aufgaben mit denen sich der Betreuer konfrontiert sieht kann sehr umfangreich sein Der Betreute hat jederzeit das Recht einen anderen Betreuer zu verlangen vgl 1868 BGB das Betreuungsgericht muss dem aber nur folgen wenn der Betreute eine mindestens gleich geeignete Person vorschlagt Ob der betreute Mensch der Betroffene dann auch faktisch in der Lage ist sich rechtlich mit Betreuungsgericht Betreuungsbehorde oder Betreuer auseinanderzusetzen bleibt im Einzelfall ungewiss Insbesondere Menschen mit einer Lernbehinderung geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung haben in aller Regel Schwierigkeiten im Umgang mit Gerichten und bei Rechtsgeschaften Fur den Betreuten bedarf es in den Fallen der Bestellung eines Betreuers oder einer Anordnung einer Unterbringung einer neutralen Unterstutzung damit auch die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung des Betreuten durch die Betreuung erhalten bleibe In solchen Fallen wird vom Betreuungsgericht zusatzlich ein Verfahrenspfleger bestellt der die Interessen des Betroffenen zu vertreten hat Die Vorschriften die den Betreuten schutzen sollen wie etwa dass seine Wunsche zu berucksichtigen sind verschaffen diesem zwar Rechte werden diese aber tatsachlich verletzte so muss der Betreute diese Rechte erst gegen seinen Betreuer durchsetzen Diese Rechte bestehen nur im Innenverhaltnis zwischen Betreutem und Betreuer Im Gegensatz dazu steht das Aussenverhaltnis zwischen dem Betreuer und denjenigen gegenuber denen der Betreuer den Betreuten vertritt Hier erlangen auch im Innenverhaltnis rechtswidrige Handlungen des Betreuers unmittelbar Rechtskraft und sind daher fur den Betreuten bindend Wenn der Betreuer etwa entgegen dem Willen des Betreuten Vertrage abschliesst oder Willensausserungen bei Behorden oder Gerichten abgibt sind diese ohne Weiteres gultig Erst nachtraglich wenn und sobald er davon erfahrt kann der Betreute sich hiergegen wehren wenn er es denn kann wobei er hierzu auf den Rechtsweg verwiesen ist also etwa Schadensersatzforderungen gegen den Betreuer wegen dessen rechtswidriger Handlung geltend machen muss Eine wirkliche Ruckabwicklung des vom Betreuer verursachten etwa der Verkauf einer Wohnung an die eine starke emotionale Bindung besteht ist damit im Allgemeinen nicht mehr moglich Rechtlich wird die Anordnung einer Betreuung als letztes Mittel der Unterstutzung angesehen sofern andere Mittel der Unterstutzung nicht zur Verfugung stehen oder ungeeignet sind Trotzdem verweisen in der Praxis Gerichte Hilfebedurftige ohne Weiteres darauf dass es Ihnen zumutbar ist freiwillig einer Betreuung zuzustimmen da der Betreuer im Innenverhaltnis nach 1901 Abs 3 BGB grundsatzlich an die Wunsche des Betreuten gebunden ist 37 1901 Abs 3 BGB alter Fassung entspricht 1821 Abs 2 und 3 BGB neuer Fassung Im Hinblick auf die inklusiven auf den allgemeinen Menschenrechten basierenden Forderungen der UN Behindertenrechtskonvention UN BRK mit ihrem Leitsatz dass vor allem einstellungs und umweltbedingte Barrieren Behinderte an der vollen und gleichberechtigten Teilhabe bzw Teilnahme an der Gesellschaft hinderten solle sich das Betreuungswesen von seiner an Defiziten und Fursorge orientierten Sichtweise kunftig mehr in Richtung Selbstbestimmung und Partizipation von Menschen mit Behinderung entwickeln 38 Laut dem UNO Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention ist das Instrument der rechtlichen Betreuung mit der UN Behindertenrechtskonvention unvereinbar Der Ausschuss empfahl der Bundesrepublik Deutschland alle Formen der ersetzenden Entscheidungsfindung abzuschaffen und durch ein System der unterstutzenden Entscheidungsfindung zu ersetzen Ausserdem soll die Bundesrepublik professionelle Qualitatsstandards fur Mechanismen der unterstutzenden Entscheidungsfindung entwickeln 39 Auch die jungste ICF Klassifikation Internationale Klassifikation von Funktionsfahigkeit Behinderung und Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation WHO mit der Definition von Behinderung als Folge von Wechselwirkungen zwischen Menschen und ihrer Umwelt und nicht als medizinische oder biologische Fehlfunktion Krankheit gibt Anlass zur kritischen Betrachtung einer paternalistisch gepragten Sichtweise er ist umfassender als der deutsche Behinderungsbegriff des SGB IX Sozialgesetzbuch IX 40 41 Bei der Bundestagswahl 2013 wurden zu Unrecht behinderte und psychisch kranke Menschen die unter Betreuung standen ausgeschlossen urteilte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2019 42 Inzwischen haben der Bund und alle Bundeslander die Wahleinschrankungen fur Betreute aufgehoben Weitere Gesetzesreform BearbeitenDer deutsche Bundestag hat am 5 Marz 2021 ein Gesetzespaket verabschiedet das am 1 Januar 2023 in Kraft trat und das materielle Betreuungs und Vormundschaftsrecht neu fasst und dabei die vorgenannten Kritikpunkte teilweise aufgreift Das Gesetz wurde am 4 Mai 2021 im BGBl I S 882 veroffentlicht 43 Siehe auch BearbeitenDeliktsfahigkeit Empathie Empowerment Selbstregulation Freiheitsentziehungsgesetz Freiheitsentziehungssache Freiheitsentziehung wegen SchuldenLiteratur BearbeitenPraktische Taschenbucher Walter Zimmermann Betreuungsrecht Hilfe fur Betreute und Betreuer 9 Auflage dtv Munchen 2010 ISBN 978 3 423 05604 5 Walter Zimmermann Betreuungsrecht von A Z 4 Auflage Beck im dtv Munchen 2011 ISBN 978 3 406 60112 5 Einfuhrungen Holger Liessfeld Betreuungsrecht in der Praxis Geschichte Grundlagen und Planung rechtlicher Betreuung Springer VS Wiesbaden 2012 ISBN 978 3 531 19388 5 Horst Bohm Herbert Lerch Handbuch fur Betreuer Arbeitshilfe fur ehrenamtliche Betreuer Walhalla Fachverlag Regensburg 1999 ISBN 3 8029 8403 X Franz Otto Kierig Jutta Kretz Formularbuch Betreuungsrecht 2 Auflage Mit Nachtrag 1 Juli 2005 Munchen 2004 ISBN 3 406 51868 0 Sybille M Meier Horst Deinert Handbuch Betreuungsrecht 2 Auflage Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 5202 2 Andreas Jurgens Wolfgang Lesting Rolf Marschner Peter Winterstein Betreuungsrecht kompakt 8 Auflage C H Beck 2016 ISBN 978 3 406 61835 2 Karl Dieter Pardey Betreuungs und Unterbringungsrecht in der Praxis ISBN 3 8329 1368 8 Wolfgang Raack Jurgen Thar Leitfaden Betreuungsrecht 5 Auflage Koln 2005 ISBN 3 89817 402 6 Kommentare Axel Bauer Thomas Klie Kay Lutgens Hrsg Heidelberger Kommentar zum Betreuungs und Unterbringungsrecht HK BUR Loseblattwerk Heidelberg 1994 ff ISBN 978 3 8114 2270 4 Jurgen Damrau Walter Zimmermann Betreuungsrecht Kommentar zum formellen und materiellen Recht Kommentar 4 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart 2011 ISBN 978 3 17 021392 0 Andreas Jurgeleit Betreuungsrecht Handkommentar 2 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2010 ISBN 978 3 8329 3975 5 Aufsatze Georg Dodegge Die Entwicklung des Betreuungsrechts bis Anfang Juni 2013 Vorgangeraufsatz bis Anfang Juni 2012 NJW 40 2012 2932 NJW 36 2013 2639 Anm Dies ist eine bereits seit mehreren Jahren bestehende fortlaufende Aufsatzreihe in der NJW Der neueste Aufsatz nimmt dabei immer Bezug auf den jeweiligen Vorganger Schriftenreihen Bernd Rudiger Kern Adrian Schmidt Recla Hrsg Schriften zum Betreuungsrecht Duncker amp Humblot Berlin Band 1 erschien 2013 Weblinks BearbeitenLiteratur von und uber Betreuung im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Betreuungsrecht In bmjv de btdirekt de herausgegeben vom Bundesverband freier Berufsbetreuer BVfB e V Berlin bgt ev BGT Betreuungsgerichtstag e V Betreuungsrecht In bgt ev de Online Lexikon Kategorie Auswirkungen Infoseite zur Betreuungsrechtsreform 2021 2023 im Online Lexikon Betreuungsrecht Betreuungsrecht ab 1814 im BGB zum Nachlesen In dejure orgEinzelnachweise Bearbeiten Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz Betreuungsrecht Memento des Originals vom 24 August 2021 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmjv de United Nations Human Rights Council Annual report of the United Nations High Commissioner for Human Rights and reports of the Office of the High Commissioner and the Secretary General Promotion and protection of all human rights civil political economic social and cultural rights including the right to development Mental health and Advance edited version vom 24 Juli 2018 Artikel 46 Bundesamt fur Justiz Justizstatistik Betreuung Bundesverband freier Berufsbetreuer e V Deutlicher Ruckgang der Betreuungsverfahren geringfugiger Ruckgang der Betreuererstbestellungen Memento vom 5 Marz 2017 im Internet Archive betreuer weiterbildung de Betreuungszahlen Betreuungsstatistik 2012 2013 Memento vom 30 September 2015 im Internet Archive PDF bundesanzeiger verlag de BdB eV Informationen zu Betreuung Memento vom 9 April 2012 im Internet Archive Betreuungsverein Luneburg e V Was ist eine gesetzliche Betreuung Walter Zimmermann Ratgeber Betreuungsrecht Beck Rechtsberater im dtv S 1 10 BayObLG FamRZ 1994 1618 BayObLG FamRZ 2001 1403 AG Neuruppin FamRZ 2005 2097 Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz Betreuungsrecht Mit ausfuhrlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht September 2019 Seite 9 B 8 SO 7 15 R vom 30 06 2016 Ins Nachdenken gekommen bin ich als ich im Mai 2005 als Referent vor einer Gruppe von Sachbearbeitern der Eingliederungshilfe in Niedersachsen auftrat und die Selbstverstandlichkeit feststellte dass die rechtliche Betreuung im Verhaltnis zur Eingliederungshilfe nach dem Sozialhilferecht nachrangig ist Dies wurde mit unglaubigem Staunen quittiert und mit der Mitteilung dass man bisher immer von dem Gegenteil ausgegangen sei Denn Sozialhilfe sei immer nachrangig Das ist offensichtlich keine Einzelmeinung Von den Sachgebietsleitern Eingliederungshilfe in der Stadt Freiburg dem umliegenden Landkreis Breisgau Hochschwarzwald und dem nordlich angrenzenden Landkreis Emmendingen wird mit Vehemenz vertreten dass Eingliederungshilfe nur dann gewahrt werden konne wenn das Problem nicht bereits auf dem Wege der Bestellung eines rechtlichen Betreuers gelost werden konne Roland Rosenow Die Funktionalisierung der rechtlichen Betreuung durch den Sozialstaat BtPrax 5 2007 Seiten 195 bis 200 BGH Beschluss vom 14 Januar 2015 XII ZB 352 14 Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz Betreuungsrecht PDF 1MB Uwe Diederichsen in Palandt Burgerliches Gesetzbuch Beck scher Kurz Kommentar 70 Auflage C H Beck Munchen 2011 Rdzf 13 zur Einfuhrung vor 1896 BGB BGH XII ZB 69 00 BGH XII ZB 236 05 a b Bt Drs 17 11513 in Kraft getreten am 26 Februar 2013 1906 dejure org Art 1 Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit v 17 Dezember 2008 fur viele SG Dusseldorf Beschluss vom 12 Oktober 2017 Az S 18 AS 3636 17 ER Volltext BGH Beschluss vom 17 Marz 2003 Az XII ZB 2 03 Volltext a b BGH Beschluss vom 11 Oktober 2000 Az XII ZB 69 00 Volltext BayObLG FamRZ 1991 481 Bohm u a Handbuch fur Betreuer 8 neu bearbeitete Auflage Walhalla Fachverlag 2012 S 66 Urteil XII ZR 77 06 Bundesgerichtshof 22 Juli 2009 abgerufen am 28 Januar 2019 Andrea Dieckmann Wie schutzt das Recht das Wohl und die Wunsche der Betreuten Uberarbeitete Fassung eines Vortrages auf dem 7 Wurttembergischen Vormundschaftsgerichtstag in Ravensburg Weingarten am 6 Marz 2009 bgt ev de S 2 5 a b BGH Beschluss XII ZB 236 05 BGH NJW 1972 335 OLG Hamm FGPrax 1997 64 BVerfG 2 BvR 1451 01 1906 BGB Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr 48 ausgegeben am 21 Juli 2017 S 2426 Gesetz zur Anderung der materiellen Zulassigkeitsvoraussetzungen von arztlichen Zwangsmassnahmen und zur Starkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten Plenarprotokoll 17 217 S 154 D PDF 5 4 MB Anderungen 1906 BGB BT Drucksache 17 12086 PDF 255 kB BVerfG 2 BvR 1549 14 2 BvR 1550 14 Rn 30 BVerfG 1 BvL 8 15 Rn 4 80 82 83 86 BVerfG 2 BvR 882 09 United Nations Human Rights Council Report of the Special Rapporteur on torture and other cruel inhuman or degrading treatment or punishment Juan E Mendez A HRC 22 53 Absatz 35 u 65 f Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss vom 26 April 2022 Az 11 CS 21 3146 Corinna Massow Bachelor Thesis HAWK Hochschule fur angewandte Wissenschaft und Kunst Fachhochschule Hildesheim Holzminden Gottingen Fakultat Soziale Arbeit und Gesundheit Bachelor Studiengang Soziale Arbeit 2012 bidok uibk ac at Vom Stellvertretermodell zur assistierten Selbstbestimmung UN Behindertenrechtskonvention als Herausforderung fur die rechtliche Betreuung in Deutschland 5 Handlungsbedarfe fur die rechtliche Betreuung Committee on the Rights of Persons with Disabilities Concluding observations on the initial report of Germany S 5 Veroffentlicht am 13 Mai 2015 abrufbar unter http tbinternet ohchr org layouts treatybodyexternal Download aspx symbolno CRPD 2fC 2fDEU 2fCO 2f1 amp Lang en Deutsches Institut fur Medizinische Dokumentation und Information dimdi de ICF InternationaleKlassifikation der Funktionsfahigkeit Behinderung und Gesundheit Memento vom 29 Marz 2015 im Internet Archive Stand Oktober 2005 S 4 5 zuletzt aufgerufen 29 November 2015 behinderte de Neue Definition von Behinderung bei der Weltgesundheitsorganisation WHO Zuletzt aufgerufen 29 November 2015 n tv de Richter in Karlsruhe entscheiden Ausschluss Betreuter von Wahlen verfassungswidrig abgerufen am 23 Feb 2019 Gesetzestext Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4266058 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Betreuung Recht amp oldid 237234119