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Freiheitsentziehungssache ist im deutschen Recht eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit die seit 1 September 2009 im Buch 7 Verfahren in Freiheitsentziehungssachen 415 bis 432 des FamFG geregelt ist Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Anwendungsfalle 3 Verfahren 4 EinzelnachweiseBegriff Bearbeiten 415 Abs 1 FamFG definiert Freiheitsentziehungssachen als Verfahren die die auf Grund von Bundesrecht angeordnete Freiheitsentziehung betreffen soweit das Verfahren bundesrechtlich nicht abweichend geregelt ist Eine solche abweichende bundesgesetzliche Regelung ist insbesondere die Strafprozessordnung StPO Eine Freiheitsentziehung liegt gem 415 Abs 2 FamFG vor wenn einer Person gegen ihren Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit insbesondere in einer abgeschlossenen Einrichtung wie einem Gewahrsamsraum oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses die Freiheit entzogen wird Die Einfuhrung des Oberbegriffs abgeschlossene Einrichtung trat 2009 an die Stelle des bisherigen 2 Abs 1 FrhEntzG 1 in dem die Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt einem Haftraum einer abgeschlossenen Verwahranstalt einer abgeschlossenen Anstalt der Fursorge einer abgeschlossenen Krankenanstalt oder einem abgeschlossenen Teil einer Krankenanstalt aufgefuhrt wearen Mit dem Verzicht auf die Aufzahlung dieser zum Teil veralteten Begrifflichkeiten und der Einfuhrung des Oberbegriffs abgeschlossene Einrichtung waren Anderungen in der praktischen Anwendung aber nicht beabsichtigt Zur Klarstellung werden zwei typische abgeschlossene Einrichtungen genannt der Gewahrsamsraum und der abgeschlossene Teil eines Krankenhauses 2 Anwendungsfalle BearbeitenEin praktisch wichtiger Anwendungsfall ist die Abschiebungshaft gem 62 106 Abs 2 AufenthG 3 Gem 30 IfSG kann die zwangsweise Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses von Personen abgeordnet werden die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch ubertragbarem hamorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdachtig sind Quarantane Fur das Verfahren verweist 30 Abs 2 Satz 4 IfSG auf 415 ff FamFG Soweit Bundesrecht erlaubt eine Person in Gewahrsam zu nehmen 39 BPolG 57 BKAG sind 415 FamFG unmittelbar anwendbar Das gilt jedoch nicht fur den Polizeigewahrsam aufgrund landesgesetzlicher Regelung Denn Freiheitsentziehungssachen im Sinne des 415 FamFG sind nur Verfahren die eine aufgrund von Bundesrecht angeordnete Freiheitsentziehung betreffen soweit das Verfahren bundesrechtlich nicht abweichend geregelt ist 4 Die Vorschriften uber das Verfahren in Freiheitsentziehungssachen sind jedoch entsprechend anwendbar im Fall einer ausdrucklichen Verweisung im Landesrecht 5 181 Absatz 5 LVwG SH 6 verweist beispielsweise explizit dorthin welches beim Festhalten zwecks Identitatsfeststellung 428 FamFG vormals 13 FEVG zur Anwendung bringt Die gerichtliche Genehmigung oder Anordnung einer freiheitsentziehenden Unterbringung oder einer arztlichen Zwangsmassnahme sind als Unterbringungssachen in 312 ff FamfG speziell geregelt Verfahren BearbeitenDas FamFG regelt im Einzelnen die ortliche Zustandigkeit 416 das Antragserfordernis 417 die notwendigen Beteiligten 418 die Bestellung eines Verfahrenspflegers 419 das Gebot der Anhorung 420 sowie den Inhalt die Bekanntgabe und Wirksamkeit von Beschlussen deren Anfechtbarkeit Aussetzung und Aufhebung und die Moglichkeit einer einstweiligen Anordnung 427 Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz uber das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen vom 29 Juni 1956 BGBl I S 599 Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG Reformgesetz FGG RG BT Drs 16 6308 vom 7 September 2007 S 290 ff 291 Jurgen Schmidt Rantsch Freiheitsentziehungssachen gem 415 ff FamFG NVwZ 2014 S 110 121 BGH Beschluss vom 7 Dezember 2010 StB 21 10 Rdnr 6 Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG Reformgesetz FGG RG BT Drs 16 6308 vom 7 September 2007 S 290 ff 291 181 Absatz 5 LVwG SHBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freiheitsentziehungssache amp oldid 235772234