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Geschaftsfahigkeit ist die Fahigkeit Rechtsgeschafte selbstandig vollwirksam vorzunehmen Da das Gesetz grundsatzlich alle Menschen als geschaftsfahig ansieht regelt es in 104 ff BGB nicht die Geschaftsfahigkeit sondern die Ausnahmetatbestande der Geschaftsunfahigkeit und der beschrankten Geschaftsfahigkeit Bei Geschaftsunfahigkeit wird der rechtsgeschaftlich bedeutsame Wille durch 105 BGB per se abgesprochen Nichtigkeitswirkung 1 bei beschrankter Geschaftsfahigkeit gemass 106 ff BGB dient die lediglich teilweise Rechtswirksamkeit dem Schutz des eigenen Interesses des Schutzwurdigen Die Geschaftsfahigkeit ist von der Rechtsfahigkeit zu unterscheiden also von der Fahigkeit Rechte und Pflichten innezuhaben Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschaftsunfahigkeit 2 1 Kinder unter 7 Jahren 2 2 Krankhafte Storung der Geistestatigkeit 3 Beschrankte Geschaftsfahigkeit 3 1 Rechtsgeschafte die ohne Zustimmung wirksam sind 3 2 Einseitige Willenserklarungen 4 Teilgeschaftsfahigkeit 5 Unbeschrankte Geschaftsfahigkeit 6 Sonderfalle der Geschaftsfahigkeit 6 1 Partielle Geschafts un fahigkeit 6 2 Relative Geschaftsfahigkeit 7 Internationales Privatrecht 8 Uberblick uber die Altersgruppen 9 Siehe auch 10 Literatur 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Geschaftsfahigkeit hangt in Deutschland im Regelfall vom Lebensalter ab Nach 104 BGB ist geschaftsunfahig wer entweder das siebte Lebensjahr nicht vollendet hat oder wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschliessenden Zustand krankhafter Storung der Geistestatigkeit befindet sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorubergehender ist Mit Vollendung des siebten Lebensjahrs also mit dem 7 Geburtstag beginnt die beschrankte Geschaftsfahigkeit 106 BGB Sie wird in den 107 bis 113 BGB konkretisiert Nach 105a BGB sind mit geringwertigen Mitteln zu bewirkende Geschafte des taglichen Lebens eines volljahrigen Geschaftsunfahigen wirksam sobald Leistung und Gegenleistung bewirkt sind Das gilt nicht bei einer erheblichen Gefahr fur die Person oder das Vermogen des Geschaftsunfahigen Unbeschrankte Geschaftsfahigkeit entsteht mit Eintritt der Volljahrigkeit das bedeutet mit Vollendung des 18 Lebensjahrs 2 BGB Geschaftsunfahigkeit BearbeitenWer geschaftsunfahig ist hat nicht die rechtliche Macht Willenserklarungen wirksam abzugeben oder selbstandig Rechtsgeschafte zu tatigen zum Beispiel Vertrage zu schliessen oder zu kundigen Willenserklarungen geschaftsunfahiger Personen sind gemass 105 Abs 1 BGB nichtig also rechtlich unwirksam Eine Ausnahme gilt bei Geschaften des taglichen Lebens sofern diese von volljahrigen Geschaftsunfahigen getatigt worden sind 105a BGB Der Vertrag wird dann als wirksam fingiert wenn Leistung und Gegenleistung bereits bewirkt worden sind Eine Parallelregelung fur Betreute mit Einwilligungsvorbehalt ist in 1903 Abs 3 Satz 2 BGB enthalten Eine weitere Ausnahme gilt fur Heimvertrage die von Geschaftsunfahigen abgeschlossen werden Auch diese werden als wirksam angesehen soweit bereits gegenseitig Leistungen erbracht wurden 4 WBVG davor 5 Nr 12 Heimgesetz Um daruber hinaus rechtsgeschaftlich tatig zu werden benotigen Geschaftsunfahige einen gesetzlichen Vertreter Auch Willenserklarungen anderer wie z B Kundigungen mussen an den gesetzlichen Vertreter des Geschaftsunfahigen zugehen damit diese wirksam werden 131 BGB Wenn der Geschaftsunfahige keinen gesetzlichen Vertreter hat kann das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen 1896 BGB Bei der fehlenden Ehefahigkeit 1304 BGB und Testierfahigkeit 2229 Abs 4 BGB handelt es sich um Sonderfalle der Geschaftsunfahigkeit Mangelnde Geschaftsfahigkeit fuhrt zugleich zur Prozessunfahigkeit 51 52 ZPO bzw 9 FamFG 71 Sozialgerichtsgesetz und 62 VwGO Kinder unter 7 Jahren Bearbeiten Geschaftsunfahig sind naturliche Personen die unter 7 Jahre alt sind also noch keinen 7 Geburtstag hatten 104 Nr 1 BGB Kinder unter 7 Jahren konnen in einem Rechtsgeschaft gleich welcher Art nur als Bote tatig werden sie ubermitteln also nur eine Willenserklarung ihres gesetzlichen Vertreters Letzteres konnen die Eltern ein alleinsorgeberechtigter Elternteil oder ein Vormund sein Krankhafte Storung der Geistestatigkeit Bearbeiten Geschaftsunfahig ist auch wer sich einem Zustand krankhafter Storung der Geistestatigkeit befindet der die freie Willensbestimmung ausschliesst und seiner Natur nach nicht nur vorubergehend ist 104 Nr 2 BGB Als Zustande krankhafter Storung der Geistestatigkeit gelten unter anderem Demenz z B Alzheimer Krankheit vaskulare oder senile Demenz Geistige Behinderung Wahn und Halluzinationen die etwa bei der Schizophrenie und weiteren psychotischen Erkrankungen auftreten Alkoholkrankheit siehe Korsakow Syndrom oder Drogenmissbrauch wenn infolge der Sucht bereits schwerwiegende cerebrale Veranderungen eingetreten sind Affektive Storungen wie Manie und Depression vor allem bei damit verbundenen Wahngedanken wie etwa Grossen oder Versundigungswahn aber auch bei ausgepragtem Schweregrad weiterer Symptome wie etwa Apathie Euphorie oder Antriebs und Entscheidungshemmung 2 Damit die Geisteskrankheit oder Geistesschwache zur Geschaftsunfahigkeit fuhren mussen sie ein Dauerzustand sein Eine volltrunkene Person ist daher geschaftsfahig Bei ihr greift jedoch 105 Abs 2 BGB mit der Folge ein dass sie sich wahrend der Volltrunkenheit nicht rechtsgeschaftlich binden kann Die Geschaftsunfahigkeit ist fur Aussenstehende nicht immer erkennbar Das Gesetz schutzt nicht den guten Glauben an die Geschaftsfahigkeit des Geschaftsgegners da der Schutz eines beschrankt Geschaftsfahigen Vorrang hat Das bedeutet dass abgeschlossene Vertrage auch dann unwirksam sind wenn die Geschaftsunfahigkeit des Vertragspartners nicht erkennbar war Ob letztlich tatsachlich Geschaftsunfahigkeit vorlag kann nur in einem Gerichtsverfahren verbindlich festgestellt werden Hierzu werden regelmassig Sachverstandigengutachten zum Gesundheitszustand des Betroffenen auch zu einem eventuellen lichten Intervall zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschaftes eingeholt Die Beweislast liegt bei dem der Geschaftsunfahigkeit einwendet Beschrankte Geschaftsfahigkeit BearbeitenDie meisten Rechtsgeschafte die beschrankt Geschaftsfahige schliessen sind schwebend unwirksam wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters in der Regel die Eltern geschlossen werden Die Eltern konnen dem Rechtsgeschaft jedoch auch nachtraglich zustimmen d h genehmigen 183 184 BGB Fordert der Vertragspartner den Zustimmungsberechtigten zur Erklarung uber die Genehmigung auf kann diese nur innerhalb von 2 Wochen erteilt werden andernfalls gilt sie als verweigert 108 Abs 2 BGB Nach 165 BGB kann ein beschrankt geschaftsfahiger Minderjahriger dennoch im vollen Umfang geschaftsfahig sein wenn er dazu von einem gesetzlichen Vertreter bevollmachtigt wird Er kann nach 165 BGB auch fur Erwachsene z B fur seine Eltern als voll geschaftsfahiger Vertreter auftreten Beschrankt geschaftsfahig sind Minderjahrige vom vollendeten 7 bis zum vollendeten 18 Lebensjahr 106 BGB also zwischen dem 7 und dem 18 Geburtstag Die Regeln uber die beschrankte Geschaftsfahigkeit gelten auch fur Volljahrige unter Betreuung soweit ein Einwilligungsvorbehalt 1903 BGB angeordnet wurde Rechtsgeschafte die ohne Zustimmung wirksam sind Bearbeiten Vom Grundsatz dass Minderjahrige nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters wirksame Willenserklarungen abgeben konnen gibt es mehrere Ausnahmen So sind z B Willenserklarungen die rechtlich lediglich vorteilhaft sind 107 BGB wie beispielsweise die Annahme von bestimmten Schenkungen auch ohne Zustimmung wirksam Ferner konnen beschrankt geschaftsfahige Minderjahrige wirksam Rechtsgeschafte eingehen die sie mit Mitteln bewirken die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfugung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten uberlassen worden sind Taschengeldparagraph 110 Einseitige Willenserklarungen Bearbeiten Einseitige Willenserklarungen zum Beispiel eine Kundigung die ohne vorherige Zustimmung Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erklart werden sind immer unwirksam und konnen auch nicht durch Genehmigung wirksam werden Dies gilt jedoch nicht wenn die Erklarung nur rechtliche Vorteile bringt wie zum Beispiel die Mahnung die als geschaftsahnliche Handlung den gleichen Regeln unterliegt Teilgeschaftsfahigkeit BearbeitenDen Begriff der Teilgeschaftsfahigkeit kennt das Gesetz selbst nicht er wurde durch die Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelt Der Minderjahrige ist insoweit fur einen bestimmten Lebensbereich als voll geschaftsfahig anzusehen Teilgeschaftsfahig ist der beschrankt Geschaftsfahige dem der gesetzliche Vertreter gemass 112 BGB den selbstandigen Betrieb eines Erwerbsgeschafts gestattet hat Dies gilt jedoch nur fur Rechtsgeschafte die der Geschaftsbetrieb mit sich bringt Willenserklarungen des beschrankt Geschaftsfahigen sind insoweit wirksam Die Ermachtigung zum selbstandigen Betrieb des Erwerbsgeschafts durch den gesetzlichen Vertreter ist aber nur mit Genehmigung des Familiengerichtes moglich Die Eltern 1645 BGB bzw der Vormund 1823 BGB sollen aber ohne Genehmigung des Familiengerichts auch nicht selbst ein neues Erwerbsgeschaft im Namen des Kindes beginnen Die Ermachtigung ist auch fur Dienst und Arbeitsverhaltnisse das gilt nicht fur Berufsausbildungsverhaltnisse da diese keine Dienst oder Arbeitsverhaltnisse sind moglich 113 BGB Willenserklarungen des Betreffenden die auf Eingehung Aufhebung oder Durchfuhrung eines solchen Verhaltnisses gerichtet sind sind dann wirksam Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund benotigt er fur die Einwilligung die familiengerichtliche Genehmigung 1822 Nr 7 BGB In Bereichen des offentlichen Rechtes ist fur Minderjahrige ab einem bestimmten Alter eine Teilgeschaftsfahigkeit dort Handlungsfahigkeit genannt eingefuhrt worden So sind im Bereich des Sozialrechtes Minderjahrige ab dem vollendeten 15 Lebensjahr handlungsfahig 36 SGB I Unbeschrankte Geschaftsfahigkeit BearbeitenDa das BGB grundsatzlich jede naturliche Person als voll geschaftsfahig ansieht regelt es nicht ausdrucklich die Voraussetzungen der unbeschrankten Geschaftsfahigkeit sondern nur die Ausnahmen das heisst wann ein Mensch geschaftsunfahig ist 104 106 BGB Die unbeschrankte Geschaftsfahigkeit beginnt im Umkehrschluss zu 106 BGB mit der Volljahrigkeit das bedeutet mit Vollendung des 18 Lebensjahres 2 BGB Damit ist zugleich Prozessfahigkeit gegeben 51 ZPO Sonderfalle der Geschaftsfahigkeit BearbeitenAls Ausnahmen vom Nichtigkeitsdogma des 105 BGB werden die partielle und die relative Geschaftsfahigkeit diskutiert Partielle Geschafts un fahigkeit Bearbeiten Anerkannt ist dass eine sonst bestehende Geschaftsfahigkeit fur einen gegenstandlich beschrankten Kreis von Angelegenheiten ausgeschlossen sein kann sogenannte partielle Geschaftsunfahigkeit 3 Das ist der Fall wenn es der betreffenden Person infolge einer krankhaften Storung der Geistestatigkeit nicht moglich ist in diesem Lebensbereich ihren Willen frei und unbeeinflusst von der vorliegenden Storung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln wahrend das fur andere Lebensbereiche nicht zutrifft 4 In der neueren Rechtsprechung wird dagegen die partielle Geschaftsfahigkeit fur einen bestimmten Bereich angenommen beispielsweise die Ehegeschaftsfahigkeit 5 Die unbeschrankte Geschaftsfahigkeit Minderjahriger besteht gem 112 113 BGB fur bestimmte Rechtsgeschafte mit Ermachtigung des gesetzlichen Vertreters 6 Relative Geschaftsfahigkeit Bearbeiten Ob es eine auf weniger komplexe Geschafte beschrankte Geschaftsfahigkeit geben kann war streitig und wird von der neueren Rechtsprechung und der h M verneint 3 7 Der Streit ist seit dem 1 August 2002 durch 105a BGB fur Geschafte des taglichen Lebens die mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden konnen entscharft 5 8 9 Internationales Privatrecht BearbeitenDie deutschen Vorschriften uber die Geschaftsfahigkeit werden in Deutschland nur auf Deutsche angewendet Auslander werden in Gemassheit mit der Rechtsordnung ihres Heimatlandes geschaftsfahig Art 7 EGBGB Dies gilt auch wenn die Geschaftsfahigkeit durch Heirat erweitert wird Wird der Auslander eingeburgert entfallt jedoch eine einmal erworbene Geschaftsfahigkeit nicht mehr wenn er nach deutschem Recht nicht geschaftsfahig ware Im deutschen Recht wird zunachst nach Altersstufen zwischen der Geschaftsunfahigkeit der beschrankten Geschaftsfahigkeit und der vollen unbeschrankten Geschaftsfahigkeit unterschieden Uberblick uber die Altersgruppen BearbeitenDeutsche Altersdefinitionen bis zum 30 Geburtstag Begriff 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29Saugling ja neinKleinkind teils ja teils teils neinKind ja teils teils neinKindheit nein fruhe mittlere spate neinSchulkind nein ja teils neinJugend Shell nein ja neinJugend UN nein teils ja teils teils neinjugendlich nein ja teils neinTeenager nein ja neinSchutzalter ja teils teils neinminderjahrig ja neinKindergeld ja teils teils ehemals neinjung teils ja teils teils neingeschaftsfahig nein teils teils teils teils jareligionsmundig nein teils teils jastrafmundig nein ehemals teils ja vollsexualmundig nein teils teils ja vollAlkohol nein teils 10 teils javolljahrig nein ja junger Volljahriger jaheranwachsend nein ja neinFSK USK 0 6 12 16 18Siehe auch BearbeitenDeliktsfahigkeit Einwilligungsfahigkeit Handlungsfahigkeit Parteifahigkeit Postulationsfahigkeit Schuldfahigkeit Strafmundigkeit Verfahrensfahigkeit Liste der Altersstufen im deutschen RechtLiteratur BearbeitenWolfgang Enderlein Geschaftsunfahigkeit und Einwilligungsvorbehalt In JR 1998 S 485 Peter Finger Eheschliessung Geschaftsunfahiger In StAZ 1996 S 225 Elmar Habermeyer Henning Sass Geschaftsunfahigkeit bzw Nichtigkeit einer Willenserklarung und ihre Stellung zu Bestimmungen des Betreuungsrechtes In Der Nervenarzt 5 2002 S 478 Andreas Jurgeleit Der geschaftsunfahige Betreute unter Einwilligungsvorbehalt In Rpfleger 1995 S 282 Judith Knieper Geschafte von Geschaftsunfahigen Nomos Baden Baden 1999 ISBN 3 7890 6227 8 Hans Rausch Jens Rausch Betreuung Geschaftsfahiger gegen ihren Willen In NJW 1992 S 274 Michael Schwimann Die Institution der Geschaftsfahigkeit Wiener Rechtswissenschaftliche Studien Manz 1965 ISBN 3 214 06902 0 Michael Spring Geschaftsfahigkeit und Verfugungsberechtigung bei Grundstucksverfugungen ISBN 3 503 06025 1 Konrad Stolz Johannes Warmbrunn Wann ist der Wille frei In BtPrax 2006 S 167 Walter Zimmermann Neue Teilgeschaftsfahigkeit fur geschaftsunfahige Betreute In BtPrax 2003 S 26 Weblinks BearbeitenNormensystem des Minderjahrigenrechts uni hamburg de Einzelnachweise Bearbeiten enge Ruckausnahme 105a BGB Jurgen Muller Goran Hajak Willensbestimmung zwischen Recht und Psychiatrie ISBN 978 3 540 28050 7 S 46 a b BGH Urteil vom 18 Mai 2001 V ZR 126 00 Rz 13 f BGH Urteil vom 19 Juni 1970 IV ZR 83 69 NJW 1970 1680 1681 m w N a b Thomas Rufner Rechtsgeschaftslehre 2 Geschaftsunfahigkeit und beschrankte Geschaftsfahigkeit I Universitat Trier 2007 S 8 ff Melanie Besken Geschaftsfahigkeit 4 3 Partielle Geschaftsfahigkeit Haufe de abgerufen am 30 Juni 2023 Horst Hagen Gunter Brambring Der Grundstuckskauf 7 Aufl 2000 Rdn 30 m w N Art 25 des Gesetzes zur Anderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwalte vor den Oberlandesgerichten OLG Vertretungsanderungsgesetz OLGVertrAndG vom 23 Juli 2002 BGBl I S 2850 2856 Matthias Casper Geschafte des taglichen Lebens kritische Anmerkungen zum neuen 105a BGB NJW 2002 3425 Bier oder Wein in Begleitung einer personensorgeberechtigten PersonBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geschaftsfahigkeit Deutschland amp oldid 235058091