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Unter geschaftsahnlichen Handlungen versteht man Erklarungen die keine Willenserklarung sind bei denen bestimmte gesetzliche Rechtsfolgen eintreten 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Beispiele 3 Rechtsfolgen 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie geschaftsahnliche Handlung ist insbesondere zu unterscheiden von dem Rechtsgeschaft und dem Realakt Der wesentliche Unterschied zum Rechtsgeschaft besteht zum einen darin dass sich die Willensausserung bei der geschaftsahnlichen Handlung auf die Herbeifuhrung eines tatsachlichen Erfolgs richtet beim Rechtsgeschaft hingegen auf die Herbeifuhrung eines rechtlichen Erfolgs Willenserklarung Zum anderen unterscheidet die Rechtsfiguren dass bei der geschaftsahnlichen Handlung gesetzlich bestimmte Rechtsfolgen herbeigefuhrt werden beim Rechtsgeschaft hingegen kraft Vereinbarung gewillkurte gewollte Rechtsfolgen Der wesentliche Unterschied zum Realakt besteht darin dass diesem keine Willensausserung zugrunde liegt Beispiele BearbeitenGeschaftsahnliche Handlungen sind beispielsweise die Erhebung der Einrede der Verjahrung Die Mahnung gesetzliche Folge ist der Verzug 286 ff BGB Die Nachfristsetzung des 281 Abs 1 Satz 1 323 Abs 1 BGB gesetzliche Folge ist das Recht zum Rucktritt oder zusatzlich im Falle des 281 BGB zum Schadenersatz Die Aufforderung zur Erklarung uber die Genehmigung nach 108 Abs 2 177 Abs 2 BGB gesetzliche Folge ist Beginn der Zweiwochenfrist nach deren erfolglosen Ablauf die Genehmigung als verweigert gilt Die Gewinnmitteilung nach 661a BGB gesetzliche Folge ist der klagbare Anspruch des Verbrauchers auf den Kaufpreis Verschiedene Mitteilungen und Anzeigen 149 170 171 Abs 1 409 415 Abs 1 S 2 BGB gesetzliche Folgen sind i d R gewisse Fiktionen Mangelanzeige nach 377 HGB gesetzliche Folge ist die Erhaltung der Rechte des Kaufers wegen Mangel die Rechte mussen dann spater durch Willenserklarung ausgeubt werden sofern die Anzeige nicht konkludent eine solche war Nach herrschender Meinung auch Tilgungsbestimmungen Verwendungszweckangaben nicht jedoch die wettbewerbsrechtliche Abmahnung Rechtsfolgen BearbeitenAuf geschaftsahnliche Handlungen sind teilweise die Vorschriften uber Rechtsgeschafte und Willenserklarungen analog anwendbar insbesondere uber die Geschaftsfahigkeit der Stellvertretung und die Auslegungsvorschriften der 133 157 BGB Auch konnen geschaftsahnliche Handlungen beispielsweise im Fall eines Irrtums einer Tauschung oder einer Drohung gemass der 119 ff BGB analog angefochten werden Vorschriften der Sittenwidrigkeit beispielsweise 138 BGB ergeben bei rechtsgeschaftsahnlichen Handlung kaum Sinn da die Rechtsfolge durch das in der Regel verfassungskonforme Gesetz bestimmt ist welches somit keine Sittenwidrigkeit implizieren sollte Einzelnachweise Bearbeiten Beck scher Onlinekommentar BGB Wendtland 31 Edition Munchen 01 05 2014 133 Rn 16Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 7608083 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geschaftsahnliche Handlung amp oldid 237659148