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Eine Mahnung bei Entgeltforderungen auch als Zahlungserinnerung bezeichnet ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Glaubigers an den Schuldner die geschuldete und fallige Leistung zu erbringen 1 Sie erfolgt einseitig durch den Glaubiger und ist empfangsbedurftig durch den Schuldner 2 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Form 2 1 Umfang 2 2 Zusatzliche Besonderheiten bei Geldforderungen 3 Zeitpunkt 4 Folgen 5 Verzug ohne Mahnung 5 1 Ausnahmen von der Notwendigkeit einer Mahnung 5 2 30 Tage Frist bei Rechnung uber Entgeltforderung 6 Verjahrung 7 Keine Willenserklarung sondern eine geschaftsahnliche Handlung 8 Kosten 8 1 Umfang 8 2 Mahnkostenpauschalen in Allgemeinen Geschaftsbedingungen 9 Siehe auch 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseZweck BearbeitenDie Mahnung ist in der Regel neben Bestehen eines falligen Anspruchs aus einem Schuldverhaltnis und Nichtleistung trotz Gelegenheit durch den Schuldner Voraussetzung fur den Verzug des Schuldners 286 Abs 1 Satz 1 BGB Sie dient dem Schutz des Schuldners damit dieser die negativen Folgen des Verzugs abwenden kann 3 Siehe auch Voraussetzungen fur den Verzug und Verteilung der BeweislastForm BearbeitenDie Mahnung muss zu ihrer Wirksamkeit vom Schuldner empfangen werden sie ist allerdings nicht an eine bestimmte Form gebunden Als verzugsbegrundende Mahnung genugt jede eindeutige und bestimmte Aufforderung mit der der Glaubiger unzweideutig zum Ausdruck bringt dass er die geschuldete Leistung verlangt Bundesgerichtshof Amtlicher Leitsatz NJW 1998 2132 Die Mahnung muss sich hierbei hinsichtlich Umfang Leistungsort sowie Art und Weise genau auf die geschuldete Leistung beziehen Das Wort Mahnung muss dabei nicht genannt werden so dass es sich zum Beispiel auch bei einer so benannten Erinnerung um eine Mahnung handelt Dem gegenuber ist die Bitte um Mitteilung wann mit Leistung gerechnet werden kann keine Mahnung 3 4 Im Weiteren ist auch eine Fristsetzung oder das Androhen bestimmter Folgen bei Nichtleistung nicht notwendig Umfang Bearbeiten Mahnt der Glaubiger einen zu geringen Umfang gegenuber der tatsachlichen Schuld an so tritt der Verzug nur gegenuber dem angemahnten Teil ein Umfasst die Mahnung mehr als tatsachlich geschuldet wird oder wird etwas anders angemahnt kommt es im Einzelfall darauf an ob der Schuldner aus der Mahnung durch Auslegung erkennen kann zu welcher Leistungserbringung er nun aufgefordert worden ist 3 4 Zusatzliche Besonderheiten bei Geldforderungen Bearbeiten Wird eine Geldforderung gemahnt ist der geforderte Geldbetrag in der Mahnung zu beziffern Ausgenommen hiervor sind nur die Falle einer Stufenmahnung bei der die Hohe der Forderung noch unbestimmt ist gleichzeitig aber ein falliger Anspruch auf Auskunft besteht beispielsweise bei Anspruch auf einen Pflichtteil sowie bei Schmerzensgeldforderungen wenn ausreichend konkrete Fakten geliefert werden aus der sich die Hohe der Forderung berechnen lasst 3 4 Siehe auch StufenklageZeitpunkt BearbeitenDie Mahnung ist nur dann wirksam wenn sie tatsachlich erst nach dem Eintritt der Falligkeit erfolgt Davon kann nur insoweit abgewichen werden als die Handlung die zur Falligkeit der Forderung fuhrt mit der Mahnung zusammengelegt wird So kann beispielsweise die Mahnung mit der Rechnung verbunden werden 3 4 Mahnungen fur noch nicht fallige Forderungen sind ausschliesslich auf die zukunftigen Raten bei Dauerschuldverhaltnissen und Unterhaltsleistungen moglich 3 4 Folgen Bearbeiten Hauptartikel Schuldnerverzug Spatestens nach Zugang einer Mahnung gerat der Schuldner bei weiterer Nichtleistung trotz Moglichkeit in Verzug 3 Die Folgen einer Mahnung werden auch durch Erhebung der Leistungsklage oder die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren erreicht 286 Abs 1 Satz 2 BGB Bei Geschaften unter Kaufleuten konnen Zinsen auch ohne Mahnung gefordert werden 353 Satz 1 HGB Verzug ohne Mahnung BearbeitenAusnahmen von der Notwendigkeit einer Mahnung Bearbeiten Eine Mahnung als Voraussetzung fur den Verzug des Schuldners ist entbehrlich wenn 3 4 durch vertragliche Vereinbarung mit dem Schuldner fur die Leistung eine Zeit nach dem Kalender eindeutig bestimmt ist 286 Abs 2 Nr 1 BGB Dies kann beispielsweise durch Formulierungen wie Leistung am 15 Mai oder Leistung in der 20 Kalenderwoche erreicht werden Der Schuldner kennt in dem Fall den Leistungszeitpunkt durch die vorherige Vereinbarung womit er den Schutz der Mahnung nicht bedarf sich durch vertragliche Vereinbarung mit dem Schuldner fur die Leistung eine angemessene Zeit nach einem vorausgehenden Ereignis kalendermassig berechnen lasst 286 Abs 2 Nr 2 BGB Das in der Zukunft liegende Ereignis kann beispielsweise die Lieferung oder der Zugang der Rechnung sein Die angemessene Zeit berechnet sich dann mit Hilfe eines Kalenders von diesem Ereignis an Dieser Fall kann beispielsweise durch Formulierungen wie Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Leistung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung erreicht werden Auch in dem Fall bedarf der Schuldner den Schutz der Mahnung nicht mehr insofern die vereinbarte Zeit die nach dem Eintritt des Ereignisses bleibt angemessen ist der Schuldner die Leistung ausdrucklich und unmissverstandlich endgultig verweigert 286 Abs 2 Nr 3 BGB Aussagen wie zum Beispiel Von mir bekommen Sie nichts lassen eine Mahnung sinnlos werden der Verzug tritt unmittelbar mit der Verweigerung ein unter Abwagung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist 286 Abs 2 Nr 4 BGB Hierzu gehoren u a die Falle die aufgrund besonderer Eilbedurftigkeit den sofortigen Eintritt des Verzugs rechtfertigen 133 157 BGB In diesen Fallen ist sich der Schuldner bewusst dass er zur sofortigen Leistung veranlasst ist und das Ausbleiben seiner Leistung Folgen haben wird beispielsweise bei der Zusage einen Wasserrohrbruch sofort zu reparieren die Rucklastschrift bei der es sich um eine fahrlassige Pflichtverletzung des Schuldners handelt BGH 8 Marz 2005 XI ZR 154 04 Die Lastschriftabrede stellt eine ausdruckliche Vereinbarung dar die dazu fuhrt dass der Schuldner zum Falligkeitszeitpunkt den Schuldbetrag in Form einer ausreichenden Deckung auf dem entsprechenden Girokonto bereithalten muss 5 die Selbstmahnung bei der sich der Schuldner treuwidrig verhalt 242 BGB Diese liegt vor wenn der Schuldner durch standig neue Leistungsversprechen und oder unwahre Behauptungen den Glaubiger vom Mahnen abhalt beispielsweise Die Lieferung geht am Montag raus oder Die Uberweisung ist heute erfolgt der Schuldner sich durch standiges Wechseln des Wohnsitzes dem Zugang der Mahnung entzieht der Schuldner wissentlich eine andere Leistung als die geforderte erbracht hat und gleichwohl die geforderte Leistung nicht erbringt die Falle die auf einer unerlaubten Handlung beruhen nach dem Rechtsgrundsatz fur semper in mora vgl 848 f BGB Aufgrund von elementaren Gerechtigkeitserwagungen ist derjenige der rechtswidrig eine Sache erlangt automatisch in Verzug durch Individualvereinbarung auf eine Mahnung ausdrucklich oder konkludent beispielsweise im Dokumenteninkasso bei der Vereinbarung englisch cash against documents verzichtet wird 286 Abs 5 BGB Die Mahnung kann allerdings nicht durch AGB abbedungen werden 309 Nr 4 Var 1 BGB 30 Tage Frist bei Rechnung uber Entgeltforderung Bearbeiten Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt ohne dass er gemahnt werden muss spatestens 30 Tage nach Falligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug 286 Abs 3 Satz 1 1 HS BGB In diesem Fall mussen fur die Rechnung die entsprechenden Anforderungen der Mahnung eingehalten werden Ist der Schuldner Verbraucher 13 BGB muss er auf diese Folge in der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden sein 286 Abs 3 Satz 1 2 HS BGB Der Glaubiger kann allerdings den Verzug durch Mahnung fruher herbeifuhren genauso tritt der Verzug bei Wegfall der Notwendigkeit der Mahnung bereits fruher ein 3 4 Ist der Schuldner kein Verbraucher tritt der Verzug insofern eine Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung beim Schuldner zugegangen ist aber der Zeitpunkt des Zugangs unsicher ist spatestens 30 Tage nach Falligkeit und Erhalt der Gegenleistung ein 286 Abs 3 Satz 2 BGB Verjahrung Bearbeiten Hauptartikel Verjahrung Eine Mahnung hemmt weder die Verjahrung des Anspruchs 203 ff BGB noch lasst sie die Verjahrung neu beginnen 212 BGB Keine Willenserklarung sondern eine geschaftsahnliche Handlung BearbeitenObwohl es sich bei einer Mahnung nicht um eine Willenserklarung handelt die Folgen der Mahnung treten nicht aufgrund des Willens des Glaubigers ein sondern werden durch das Gesetz bestimmt sondern um eine geschaftsahnliche Handlung sind die Regelungen fur Willenserklarungen analog anwendbar BGH 17 April 1967 II ZR 228 64 Das bedeutet dass die Mahnung eines Geschaftsunfahigen nichtig ist 105 Abs 1 BGB Demgegenuber ist die Mahnung eines beschrankt Geschaftsfahigen ausschliesslich rechtlicher Vorteil mit Zugang beim Schuldner wirksam 107 110 BGB 3 4 Kosten BearbeitenUmfang Bearbeiten Mahnkosten stellen als Kosten der Rechtsverfolgung einen Verzugsschaden dar fur den der Glaubiger Schadenersatz verlangen kann 280 Abs 1 2 i V m 286 BGB Die Kosten der ersten Mahnung sind demnach solange der Verzug nicht bereits aufgrund der Ausnahmen eingetreten ist nicht erstattungsfahig weil der Schuldnerverzug erst mit Zugang dieser Mahnung einsetzt 2 4 Damit Mahnkosten erstattungsfahig sind muss die mit Kosten verbundene Mahnung aus wirtschaftlicher Sicht eines vernunftig denkenden Glaubigers zweckmassig und notwendig sein Erstattungsfahig ist hierbei der materielle Schaden beispielsweise bei einer als Brief versendeten Mahnung die Material und Druckkosten sowie das Porto 6 2 4 7 Nicht erstattungsfahig ist der Zeitaufwand eines Glaubigers unabhangig davon ob die Tatigkeit durch eigenes Personal erledigt wird 8 denn dieser Aufwand wird immer dem Pflichtenkreis des Glaubigers zugerechnet 9 8 Siehe auch Rechtsfolgen im Schuldnerverzug Mahnkostenpauschalen in Allgemeinen Geschaftsbedingungen Bearbeiten Zur zulassigen Hohe gibt es keine standige hochstrichterliche Rechtsprechung 10 Insbesondere in der Literatur werden unterschiedliche Auffassungen vertreten 11 Nach allgemeinen Darlegungs und Beweislastgrundsatzen tragt jedoch grundsatzlich der Geschadigte die Darlegungs und Beweislast fur Art und Umfang des erlittenen Schadens 12 Der Verwender muss deshalb im Rahmen von 309 Nr 5 a BGB darlegen und gegebenenfalls beweisen dass die Pauschale dem typischen Schadensumfang entspricht Dies ist die vorherrschende Meinung in Rechtsprechung 13 und Literatur 14 Die Vereinbarung einer Pauschale die den nach dem gewohnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden ubersteigt ist unwirksam Zu den gewohnlich zu erwartenden Kosten gehoren etwa die Kosten fur das Mahnschreiben und die Kosten fur das mahnende Personal ca 2 50 bis 4 Euro Eigene Kosten des Glaubigers fur die Mahnschreiben oder Besuche beim Rechtsanwalt lediglich sogenannte Freizeiteinbusse sind jedoch nicht erstattungsfahig 15 Daruber hinaus kann der weitere nachgewiesene Verzogerungsschaden wie die Gebuhren fur einen beauftragten Rechtsanwalt oder Verzugszinsen verlangt werden wenn sich der Verwender der AGB den Nachweis eines hoheren Schadens im Vertrag ausdrucklich vorbehalten hat Eine durch Allgemeine Geschaftsbedingungen AGB festgesetzte Pauschale von 15 pro Mahnschreiben wird vom Bundesgerichtshof BGH jedenfalls ohne den Beweis besonderer kostensteigernder Umstande fur unangemessen und somit unwirksam erachtet 16 In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte OLG wurden auch bereits niedrigere Mahnkostenpauschalen fur uberzogen und damit unwirksam erklart Das Oberlandesgericht Munchen OLG Munchen hat 2011 eine Mahnkostenpauschale der Stadtwerke in Hohe von 5 00 fur unwirksam erklart 17 Die nach dem gewohnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Mahnkosten beliefen sich nach Ansicht des OLG Munchen auf lediglich etwas mehr als 1 20 pro Mahnschreiben 18 Das Oberlandesgericht Hamm OLG Hamm hat 1991 eine Mahnkostenpauschale eines Fitness Studios 19 und eines Sportcenters 20 in Hohe von 5 00 DM fur nichtig befunden Die gewohnlichen Material und Portokosten lagen nach Ansicht des Gerichts nicht hoher als 2 00 DM 21 Das Hanseatische Oberlandesgericht OLG Hamburg hat 1987 ebenfalls eine Mahnkostenpauschale in Hohe von 5 00 DM als unangemessen eingestuft 22 Damals konnte die beteiligte Bank nur 1 00 DM an Kostaufwand pro Mahnschreiben nachweisen 22 Das Oberlandesgericht Stuttgart OLG Stuttgart sah 1988 gleichfalls eine 5 00 DM Mahnkostenpauschale als unangemessen an 23 Das Oberlandesgericht Koln OLG Koln hingegen sah 1987 5 00 DM zuzuglich Portokosten als noch angemessen an 24 Es berucksichtigte dabei jedoch entgegen der weit uberwiegenden Auffassung 25 auch die Kosten fur den Betrieb der EDV Anlage Fur eine Mahnung wegen einer vollstreckbaren Geldforderung nach dem Verwaltungs Vollstreckungsgesetz VwVG wird eine Mahngebuhr in Hohe eines halben Prozents des Mahnbetrages erhoben mindestens jedoch 5 Euro und hochstens 150 Euro 19 Abs 2 3 Abs 3 VwVG Siehe auch BearbeitenMahnverfahrenWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Mahnung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Helmut Heinrichs Palandt Burgerliches Gesetzbuch Hrsg Otto Palandt Beck sche Kurz Kommentare Band 7 64 neubearb Auflage C H Beck Munchen 2005 ISBN 3 406 52604 7 286 Rn 16 a b c Andre Berbuer Tobias Kroger Frank Hofmann Mahnkosten als Verzugsschaden Gestaltungsmoglichkeiten und rechtliche Grenzen PDF 101kB In zjs online com ZJS 2014 S 9 15 abgerufen am 7 Mai 2017 Ausgabe 2014 01 a b c d e f g h i j Jacob Joussen Schuldrecht I Allgemeiner Teil Winfried Boecken Stefan Korioth Hrsg SR Studienreihe Rechtswissenschaften Kohlhammer Verlag Stuttgart 2008 ISBN 978 3 17 019563 9 S 197 ff eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche abgerufen am 30 April 2017 a b c d e f g h i j Helmut Russmann Mahnung In jura uni sb de Universitat des Saarlandes 4 Juni 2004 abgerufen am 30 April 2017 Philipp Sick Glaubigerverzug im Lastschriftverfahren PDF 348 kB Ausdruckliche Lastschriftabrede und Schuldnerverzug In nomos de Neue Justiz November 2011 S 442 abgerufen am 2 Mai 2017 BGH 18 Januar 1979 VII ZR 165 78 OLG Munchen 28 Juli 2011 29 U 634 11 Christian Gruneberg Palandt Burgerliches Gesetzbuch Hrsg Otto Palandt Beck sche Kurz Kommentare Band 7 72 neubearb Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 63000 2 286 Rdnrn 45 f a b Christian Gruneberg Palandt Burgerliches Gesetzbuch Hrsg Otto Palandt Beck sche Kurz Kommentare Band 7 72 neubearb Auflage C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 63000 2 249 Rdnrn 59 f BGH NJW 1976 1256 1258 OLG Dresden NJW RR 1994 1139 1140 vgl BGH NJW 1977 S 381 zur Rechtslage vor Inkrafttreten des AGBG offen gelassen etwa BGH NJW RR 2000 S 719 und NJW 1982 S 33 f jeweils zu 11 Nr 5 AGBG Ulmer Brandner Hensen Fuchs 309 Nr 5 Rdn 23 Wolf Lindacher Pfeiffer Dammann 309 Rdn 82 ff Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss vom 25 Juni 2014 10 U 24 13 OLG Schleswig MDR 2013 S 579 OLG Brandenburg MDR 2012 S 391 BGH NJW 1977 S 381 Palandt Gruneberg 309 Rdn 29 f MuKo Wurmnest 309 Nr 5 Rdn 16 Erman Roloff 309 Nr 5 Rdn 48 f Elisabeth Keller Stoltenhoff Wann und in welcher Hohe durfen Online Handlern Verbrauchern Mahnkosten in Rechnung stellen 19 Januar 2012 BGH Urteil vom 3 11 1999 VIII ZR 35 99 Neue Juristische Wochenzeitschrift Rechtsprechungs Report NJW RR 2000 S 719 S 720 OLG Munchen Urteil vom 28 Juli 2011 29 U 634 11 openJur 2012 70453 OLG Munchen Urteil vom 28 Juli 2011 29 U 634 11 juris Randziffern 53 und 59 openJur 2012 70453 Randziffern 67 und 73 OLG Hamm Urteil vom 10 10 1991 17 U 2 91 Neue Juristische Wochenzeitschrift Rechtsprechungs Report NJW RR 1992 S 242 243 OLG Hamm Urteil vom 16 12 1991 17 U 109 91 Neue Juristische Wochenzeitschrift Rechtsprechungs Report NJW RR 1992 S 444 445 OLG Hamm Urteil vom 16 12 1991 17 U 109 91 Neue Juristische Wochenzeitschrift Rechtsprechungs Report NJW RR 1992 S 444 S 445 OLG Hamm Urteil vom 10 10 1991 17 U 2 91 Neue Juristische Wochenzeitschrift Rechtsprechungs Report NJW RR 1992 S 242 a b OLG Hamburg Urteil vom 29 April 1987 5 U 167 86 Neue Juristische Wochenzeitschrift Rechtsprechungs Report NJW RR 1988 S 1449 S 1451 OLG Stuttgart Urteil vom 22 April 1988 2 U 219 87 Neue Juristische Wochenzeitschrift Rechtsprechungs Report NJW RR 1988 S 1082 S 1083 f OLG Koln Urteil vom 23 10 1987 20 U 233 86 Neue Juristische Wochenzeitschrift Rechtsprechungs Report NJW RR 1988 S 174 S 175 f Beispielsweise OLG Munchen Urteil vom 28 Juli 2011 29 U 634 11 juris Randziffern 58 openJur 2012 70453 Randziffern 72 OLG Hamburg Urteil vom 29 April 1987 5 U 167 86 Neue Juristische Wochenzeitschrift Rechtsprechungs Report NJW RR 1987 S 1449 S 1451 Normdaten Sachbegriff GND 4168618 4 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mahnung Deutschland 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