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Der aus dem romischen Recht stammende Rechtssatz fur enim semper moram facere videtur kurz fur semper in mora bedeutet dass ein Dieb immer im Verzug ist gemeint ist der Verzug der Ruckgabe der gestohlenen Sache Dies hat zur Folge dass der Dieb immer verscharft haftet also auch dann wenn er den Untergang der Sache nicht vermeiden konnte oder er nicht noch vorhersehbar war Ebenso haftet er fur den zufalligen Untergang der gestohlenen Sache Der Rechtsgrundsatz fand in Deutschland in 848 BGB seinen positiv rechtlichen Niederschlag und gilt bis heute Daruber hinaus besteht der allgemeine Grundsatz dass derjenige der Vermogenswerte durch unerlaubte Handlung in seinen Besitz gebracht hat oder durch unerlaubte Handlung mittels vorsatzlichen Unterlassens in seinem Besitz gehalten hat stets im Verzug ist 1 Die grundsatzlich fur den Verzugseintritt erforderliche Mahnung ist in einer derartigen Konstellation entbehrlich der Verzug tritt unmittelbar durch Entziehung einer Sache oder eines Geldbetrags ein Es handelt sich um einen besonderen Grund im Sinne von 286 Abs 2 Nr 4 BGB 2 3 Begrundet wird dies damit dass der Tater einer unerlaubten Handlung einer besonderen Aufforderung zur Ruckgabe der durch einen rechtswidrigen Eingriff erlangten Sache nicht bedarf 4 Dieser allgemeinen Beurteilung sollen auch 848 und 849 BGB die einige Verzugsfolgen ohne Mahnung eintreten lassen nicht entgegenstehen 5 Einzelnachweise Bearbeiten LG Duisburg Urteil vom 24 April 2007 4 O 95 06 LG Krefeld Urteil vom 8 Dezember 2006 5 O 491 04 ZMR 2007 311 BGH Urteil vom 13 Dezember 2007 IX ZR 116 06 NJW RR 2008 918 Ernst in Munchener Kommentar BGB Band 2 6 Auflage 286 Rn 69 Gruneberg in Palandt 74 Auflage 286 Rn 25 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary fur semper in mora Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fur semper in mora amp oldid 235260115