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Die Individualvereinbarung ein Begriff aus dem deutschen Recht der Allgemeinen Geschaftsbedingungen beschreibt individuell ausgehandelte Vereinbarungen bildet also den Gegenbegriff zur allgemeinen Geschaftsbedingung als vorformulierter und einseitig in den Vertrag eingefuhrter Klausel Das Gesetz erwahnt die Individualvereinbarung in 305 Abs 1 S 3 BGB der anordnet dass Individualvereinbarungen nicht der AGB Kontrolle unterliegen Dem liegt die Uberlegung zu Grunde dass es bei ausgehandelten Klauseln nicht notwendig ist den Vertragspartner des Verwenders vor der einseitigen Ausubung von Gestaltungsmacht durch den Verwender zu schutzen Dementsprechend ist das Vorliegen einer Individualabrede mit drei zentralen Rechtsfolgen verbunden Die Auslegung einer Individualvereinbarung richtet sich nach den allgemeinen Regeln der 133 157 BGB Sie zielt darauf ab den individuellen Willen beider Parteien zu ermitteln Der objektiv generelle Massstab des AGB Rechts findet also keine Anwendung 1 Ebenfalls keine Anwendung findet die Sonderregel des 305c Abs 2 BGB wonach mehrdeutige Klauseln zum Nachteil des Verwenders ausgelegt werden Ferner unterliegt die Individualvereinbarung nicht der AGB Kontrolle die zahlreiche inhaltliche Schranken fur AGB enthalt Schliesslich kommen die gesonderten Anforderungen an die Einbeziehung von AGB die 305 Abs 2 BGB statuiert nicht zur Anwendung Die Abgrenzung zwischen Individualabreden und allgemeinen Geschaftsbedingungen erfolgt anhand des Merkmals des Aushandelns Damit eine vorformulierte Bedingung als ausgehandelt gilt mussen die Parteien einvernehmlich uber deren Inhalt entscheiden Voraussetzung hierfur ist dass der Klauselverwender den Inhalt seiner Klausel ernsthaft zur Disposition stellt Er muss also seinem Vertragspartner die realistische Moglichkeit geben den Vertragsinhalt zu modifizieren 2 Es ist nicht erforderlich dass es zu einer Anderung der Klausel kommt eine Klausel kann auch dadurch den Charakter einer Individualvereinbarung erlangen dass der Verwender seinen Vertragspartner von der Sinnhaftigkeit der Klausel uberzeugt und dieser die Klausel aus eigenem Entschluss als Vertragsinhalt anerkennt 3 Sofern der Vertragspartner den Klauselinhalt nicht erkennbar nachvollzogen hat muss er durch den Verwender uber den Klauselinhalt belehrt werden 4 Nach der Kollisionsnorm des 305b BGB geht eine Individualvereinbarung kollidierenden allgemeinen Geschaftsbedingungen vor Dies gilt unabhangig davon ob den Parteien bewusst ist dass sie durch ihre Anderung von den AGB abweichen 5 Besondere Bedeutung besitzt 305b BGB fur Formklauseln Parteien steht es grundsatzlich frei zu vereinbaren dass ein Vertrag nur durch Vereinbarungen geandert werden kann die eine bestimmte Form aufweisen Verbreitet sind etwa Klauseln wonach die Vertragsanderung nur durch schriftliche Abreden erfolgen kann Solche Klauseln konnen formwidrige Abreden nicht ausschliessen weil 305b BGB Individualabreden Vorrang vor widersprechenden AGB einraumt Wenn die Parteien also beispielsweise ihren Vertrag trotz Schriftformklausel im Nachhinein mundlich abandern ist dies nach 305b BGB wirksam 6 Dies gilt auch fur Klauseln die auch das Abweichen von der Formklausel an eine bestimmte Form koppeln doppelte Schriftformklausel 7 Literatur BearbeitenFelix Becker Die gebotene Grenze zwischen AGB und Individualvereinbarungen im unternehmerischen Geschaftsverkehr Universitat Siegen Dissertation 2010 Berlin Munster Wien LIT Verlag 2011 ISBN 978 3 643 80088 6 Beatrice Kolitz Kundigungsfreiheit versus Unkundbarkeit eine systematische Betrachtung von Kundigungsbeschrankungen durch Gesetz Kollektivvertrag und Individualvereinbarung zugleich eine kritische Auseinandersetzung mit der Handhabung tarifvertraglicher Kundigungsausschlusse durch Rechtsprechung und herrschende Lehre Universitat Augsburg Dissertation 2006 Nomos Baden Baden 2007 ISBN 978 3 8329 2750 9 Tobias Miethaner AGB Kontrolle versus Individualvereinbarung Zweck und Grenzen der Inhaltskontrolle vorformulierter Klauseln Universitat Regensburg Dissertation 2008 09 Mohr Siebeck Tubingen 2010 ISBN 978 3 16 150331 3 Wolfgang Teske Schriftformklauseln in Allgemeinen Geschaftsbedingungen Carl Heymanns Verlag Koln Berlin Bonn Munchen 1990 ISBN 3 452 21656 X Einzelnachweise Bearbeiten Dirk Looschelders Schuldrecht Allgemeiner Teil Verlag Franz Vahlen GmbH 2021 ISBN 978 3 8006 6596 9 16 Randnummer 18 doi 10 15358 9783800665969 beck elibrary de abgerufen am 22 Marz 2022 BGH Urteil vom 8 Mai 2018 XI ZR 790 16 Neue Juristische Wochenschrift 2018 S 2950 Rn 33 BGH Urteil vom 22 November 2012 VII ZR 222 12 Neue Juristische Wochenschrift 2013 S 856 Rn 10 BGH Urteil vom 28 Juli 2015 XI ZR 434 14 BGHZ 206 305 Rn 23 BGH Urteil vom 19 Mai 2005 III ZR 437 04 Neue Juristische Wochenschrift 2005 S 2543 f BGH Urteil vom 9 April 1987 III ZR 84 86 Neue Juristische Wochenschrift 1987 S 2011 BGH Urteil vom 21 September 2005 XII ZR 312 02 BGHZ 164 133 BGH Beschluss vom 25 Januar 2017 XII ZR 69 16 Neue Juristische Wochenschrift 2017 S 1017 Rn 16 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Individualvereinbarung amp oldid 239185285