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Der Pflichtteil im deutschen Erbrecht sichert nahen Angehorigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass und setzt so der Testierfreiheit eine gesetzliche Grenze Abkommlinge 2303 Abs 1 Satz 1 BGB die Eltern und der Ehegatte 2303 Abs 2 Satz 1 BGB oder der Lebenspartner 10 Abs 6 Lebenspartnerschaftsgesetz des Erblassers erhalten daher auch dann eine wirtschaftliche Teilhabe am Nachlass wenn sie durch Verfugung von Todes wegen Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind Zu diesem Zweck steht ihnen gegen den bzw die vom Erblasser eingesetzten Erben ein Pflichtteilsanspruch zu In bestimmten Fallen kann ein gesetzlicher Erbe auch nach Erbausschlagung das Pflichtteilsrecht geltend machen so der uberlebende Ehegatte im Falle der Zugewinngemeinschaft 1371 Abs 3 BGB oder im Falle einer Erbschaft mit Beschrankungen und Belastungen 2306 BGB Der Pflichtteilsanspruch besteht dabei im Wert der Halfte des gesetzlichen Erbteils und ist auf Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages gerichtet Die Erben konnen diesen Anspruch weder mit Sachwerten aus dem Nachlass erfullen noch kann der Pflichtteilsberechtigte die Herausgabe oder Ubereignung von Sachen aus der Erbschaft verlangen Wird ein gesetzlicher Erbe durch Verfugung von Todes wegen mit einem Erbteil von weniger als der Halfte des gesetzlichen Erbteils bedacht steht ihm der Zusatzpflichtteil 2305 BGB zu der einen Zahlungsanspruch gegen die anderen Erben gibt Inhaltsverzeichnis 1 Verfassungsrechtliche Grundlagen 2 Pflichtteilsberechtigter Personenkreis 2 1 Pflichtteilsentziehung 2 2 Verzeihung 2 3 Pflichtteilsbeschrankung in guter Absicht 2 4 Pflichtteilsverzicht 3 Inhalt und Hohe des Pflichtteils 3 1 Zuwendung eines Erbteils oder Vermachtnisses 3 2 Berechnung des Pflichtteils 3 3 Anrechnung von Zuwendungen 4 Pflichtteilserganzung 5 Verjahrung 6 Reform des erbrechtlichen Pflichtteils 7 Literatur 8 EinzelnachweiseVerfassungsrechtliche Grundlagen BearbeitenVerfassungsrechtlich wird weniger die Frage thematisiert ob der gesetzliche Pflichtteil die Eigentumsgarantie des Erblassers beeintrachtigt Es wird vielmehr allgemein angenommen dass die Zuerkennung eines Pflichtteils als eine Wahrung des Erbrechts nach Art 14 Abs 1 Satz 1 Grundgesetz GG ihrerseits durch die Verfassung geschutzt ist Das Bundesverfassungsgericht sieht das Pflichtteilsrecht als Auspragung des Verwandtenerbrechts an das durch Art 14 GG gewahrleistet wird Zugleich ist es auch Ausfluss von Ehe und Familie die durch Art 6 Abs 1 GG geschutzt werden 1 Pflichtteilsberechtigter Personenkreis BearbeitenKinder im Sinne des Abstammungsrechts des BGB adoptierte Kinder Ehegatten und eingetragene Lebenspartner des Erblassers sind stets pflichtteilsberechtigt 2303 BGB Entferntere Abkommlinge Enkel Urenkel usw und die Eltern des Erblassers sind nach 2309 BGB nur dann pflichtteilsberechtigt wenn kein Abkommling der sie im Fall der gesetzlichen Erbfolge ausschliessen wurde den Pflichtteil verlangen kann Kein Pflichtteilsrecht gibt es fur Geschwister des Erblassers Erhalt der Pflichtteilsberechtigte Sozialhilfe so kann der Trager der Sozialhilfe den Pflichtteilsanspruch bis zur Hohe seiner Aufwendungen auf sich uberleiten 93 SGB XII Auf die Entscheidung des Pflichtteilsberechtigten kommt es hierbei nicht an Hingegen kann das Recht das Erbe auszuschlagen um den Pflichtteilsanspruch zu erzeugen nicht ubergeleitet werden 2 Pflichtteilsentziehung Bearbeiten Der Erblasser kann aus bestimmten Grunden dem an sich Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entziehen Die Pflichtteilsentziehung muss nach 2336 BGB durch Verfugung von Todes wegen also durch Testament oder Erbvertrag erfolgen Der Grund der Entziehung muss bei Errichtung bestehen und in der letztwilligen Verfugung angegeben werden und zwar zumindest der Kernsachverhalt 3 uber den ein Gericht erforderlichenfalls Beweis erheben kann Die Beweislast tragt derjenige der sich auf die Entziehung beruft also regelmassig der vom Pflichtteilsberechtigten in Anspruch genommene Erbe Der Erblasser kann gemass 2333 BGB einem Pflichtteilsberechtigten den Pflichtteil entziehen wenn dieser dem Erblasser dem Ehegatten des Erblassers einem anderen Abkommling oder einer dem Erblasser ahnlich nahestehenden Person nach dem Leben trachtet sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsatzlichen Vergehens gegen eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen schuldig macht die ihm dem Erblasser gegenuber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht boswillig verletzt oder wegen einer vorsatzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewahrung rechtskraftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkommlings am Nachlass deshalb fur den Erblasser unzumutbar ist Gleiches gilt wenn die Unterbringung des Abkommlings in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ahnlich schwerwiegenden vorsatzlichen Tat rechtskraftig angeordnet wird Verzeihung Bearbeiten Hat der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten vor der Errichtung der Verfugung verziehen so erlischt das Recht zur Entziehung Verzeiht er ihm nach der Errichtung der Verfugung von Todes wegen so wird die den Pflichtteil entziehende Verfugung unwirksam Verzeihung ist jedes Verhalten durch das der Erblasser zum Ausdruck bringt dass er die ihm zugefugte Krankung nicht mehr als solche empfindet Die altere Rechtsprechung unterscheidet hier genau zwischen Versohnung und Verzeihung und halt Verzeihung ohne Versohnung aber auch Versohnung ohne Verzeihung fur moglich Eine Form ist fur die Verzeihung nicht vorgeschrieben Behauptet der Pflichtteilsberechtigte der Erblasser habe ihm verziehen 2337 BGB so trifft die Beweislast insoweit ihn selbst und nicht den Erben Pflichtteilsbeschrankung in guter Absicht Bearbeiten Hat sich ein Abkommling des Erblassers in einem solchen Mass der Verschwendung ergeben oder ist er in solchem Mass uberschuldet dass sein spaterer Erwerb erheblich gefahrdet wird so kann der Erblasser gemass 2338 BGB den Pflichtteil des Abkommlings dahin umgestalten dass nicht er sondern erst dessen gesetzliche Erben nach dem Tod des Abkommlings den Pflichtteil erhalten sollen Dem Abkommling steht dann nur der jahrliche Reinertrag seines Pflichtteils zu Eine Verschwendung im Sinne des Gesetzes setzt nach herrschender Meinung einen Hang zu zweck und sinnlosen Ausgaben voraus 4 Daruber hinaus muss man jedoch aufgrund verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift eine krankhafte Storung verlangen welche die Anordnung einer Betreuung rechtfertigen wurde Eine Uberschuldung liegt vor wenn die Passiva des Abkommlings seine Aktiva ubersteigen In jedem Fall muss die Verschwendung oder Uberschuldung ein Mass erreichen dass der spatere Erwerb des Abkommlings insbesondere der zu erwartende Pflichtteilserwerb 5 erheblich gefahrdet wird Es muss daher die Gefahr bestehen dass der Pflichtteil ganz oder grosstenteils 4 6 von den Schulden aufgezehrt wurde oder durch die Verschwendung verloren ginge Auch die Pflichtteilsbeschrankung wird unwirksam wenn sich der Abkommling beim Erbfall dauernd von dem verschwenderischen Leben abgewandt hat oder die den Grund der Beschrankung bildende Uberschuldung nicht mehr besteht Dabei genugt es wenn der Grund insoweit entfallt dass keine erhebliche Gefahrdung mehr besteht Pflichtteilsverzicht Bearbeiten Hat eine an sich pflichtteilsberechtigte Person durch einen notariell beurkundeten Vertrag mit dem spateren Erblasser auf sein Erbrecht oder sein Pflichtteilsrecht verzichtet kann sie keinen Pflichtteil mehr fordern ebenso wenig eine Pflichtteilserganzung 2346 BGB Es ist auch erlaubt dem Pflichtteilsberechtigten eine Gegenleistung fur einen solchen Verzicht zu gewahren beispielsweise eine Abfindungszahlung Inhalt und Hohe des Pflichtteils BearbeitenDer Pflichtteil besteht in der Halfte des Wertes des gesetzlichen Erbteiles 2303 BGB Der gesetzliche Erbteil ist in den 1922 1934 BGB geregelt Beispiel Der verwitwete Erblasser E stirbt und wird von seinen Kindern A und B uberlebt In seinem Testament hat er A zum Alleinerben eingesetzt und B enterbt B macht den Pflichtteil geltend Nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge hatte er 1 2 des Nachlasses erhalten Sein Pflichtteil betragt daher 1 4 Durch die Beantragung des Pflichtteils von Kind B verringert sich der wirtschaftliche Wert des Erbteils von Kind A Beispiel Einforderung des Pflichtteiles Kind Erbanteil nach Testament B beantragt PflichtteilA 100 z B 100 000 75 hier 75 000 B 0 25 hier 25 000 Dies ist aber eine rein wirtschaftliche Betrachtung Sie andert nichts daran dass einzig und allein A zu 100 Erbe ist und bleibt Sein Erbe ist nur mit einer Verbindlichkeit belastet und daher weniger wertvoll Bei verwitweten oder unverheirateten Erblassern gilt Wenn der Erblasser mindestens einen Abkommling der 1 Ordnung Sohn oder Tochter hatte und alle diese noch leben so gilt fur jeden von diesen Pflichtteil 1 2 1 Anzahl der Abkommlinge displaystyle text Pflichtteil frac 1 2 times frac 1 text Anzahl der Abkommlinge nbsp Da der gesetzliche Erbteil eines uberlebenden Ehegatten vom Guterstand der Eheleute abhangig ist ist auch der Pflichtteil des Ehegatten vom Guterstand abhangig Haben die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen besteht der gesetzliche Guterstand der Zugewinngemeinschaft Durch die Zugewinngemeinschaft wird der gesetzliche Erbteil pauschal um 1 4 fur den Zugewinnausgleich nach 1371 BGB erhoht Beispiel Erblasser E verstirbt ohne Hinterlassung eines Testaments Seine Ehefrau verheiratet in Zugewinngemeinschaft erhalt nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge 1 2 1 4 nach 1931 Abs 1 S 1 BGB und zusatzlich 1 4 nach 1371 Abs 1 BGB die drei Kinder jeweils 1 6 Setzt E eines der Kinder testamentarisch zum Alleinerben ein steht der Ehefrau ein Pflichtteil im Wert von 1 8 und zudem der konkret berechnete Zugewinnausgleich zu Der pauschale Zugewinnausgleich der bei gesetzlicher Erbfolge durch Erhohung des gesetzlichen Erbteils um 1 4 erfolgt entfallt bei Enterbung des Ehegatten dieser ist nach 1371 Abs 2 BGB auf die konkrete Berechnung des Zugewinnausgleichs beschrankt Die beiden enterbten Kinder haben ein Recht auf je 1 8 des Nachlasswertes durch den Entfall des zusatzlichen Viertels der Ehefrau wurde jedem Kind 1 4 am Nachlass zustehen hiervon bekommt also jedes Kind die Halfte Nach 1371 Abs 3 BGB kann der Ehegatte anstelle des zusatzlichen Viertels der Erbmasse das er als pauschalen Zugewinnausgleich erhalt die Erbschaft ausschlagen und nur den Pflichtteil verlangen dann ist ausserdem der Zugewinnausgleich nach den normalen familienrechtlichen Vorschriften 1372 1390 BGB durchzufuhren Entscheidend fur die konkrete Hohe des Pflichtteils ist das Vermogen des Erblassers im Zeitpunkt des Erbfalles wobei der Netto Nachlass Reinnachlass massgeblich ist d h ggf vorhanden gewesene Verbindlichkeiten aber nicht die Pflichtteilslasten sind abzuziehen Anders als der Erbe wird der durch Verfugung von Todes wegen ausgeschlossene Pflichtteilsberechtigte nicht Rechtsnachfolger des Erblassers und nicht Mitglied der Erbengemeinschaft Vielmehr hat er nur einen Anspruch auf Geld gegen den Erben 2303 Abs 1 S 2 BGB Ein einmal entstandener Pflichtteilsanspruch ist vererblich und an Dritte ubertragbar Ein Glaubiger kann ihn nur pfanden wenn er durch Vertrag anerkannt ist oder der Pflichtteilsberechtigte den Anspruch einklagt Zuwendung eines Erbteils oder Vermachtnisses Bearbeiten Wenn der Pflichtteilsberechtigte durch Verfugung von Todes wegen zwar als Erbe eingesetzt ist sein Erbteil aber kleiner ist als sein Pflichtteil so kann er gemass 2305 BGB von seinen Miterben den Wert des an der Halfte des gesetzlichen Erbteils fehlenden Teils als Geldanspruch verlangen Ist der ihm zugewandte Erbteil oder seine Einsetzung als Alleinerbe durch Anordnung von Testamentsvollstreckung Teilungsordnung oder Nacherbschaft beschrankt ist er nur zum Nacherben eingesetzt oder ist sein Erbteil durch Anordnung von Vermachtnissen oder Auflagen beschwert kann der Pflichtteilsberechtigte seinen beschrankten oder beschwerten Erbteil bzw die ihm zugedachte Nacherbschaft innerhalb der Ausschlagungsfrist ausschlagen und seinen vollen Pflichtteil verlangen 2306 BGB Ist dem Pflichtteilsberechtigten ein Vermachtnis zugewandt so kann er das Vermachtnis ausschlagen und seinen vollen Pflichtteil verlangen oder er kann das Vermachtnis annehmen das dann auf den Wert seines Pflichtteils angerechnet wird 2307 BGB Berechnung des Pflichtteils Bearbeiten Der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs wird der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes zu Grunde gelegt Auf eine Wertangabe des Erblassers kommt es nicht an 2311 BGB Der oder die Erben haben dem Pflichtteilsberechtigten nach 2314 BGB auf Verlangen uber den Bestand des Nachlasses einschliesslich Verbindlichkeiten und Schenkungen Auskunft zu erteilen und zwar durch Vorlage eines geordneten und ubersichtlichen Verzeichnisses Der Pflichtteilsberechtigte kann daruber hinaus verlangen dass dieses Verzeichnis durch einen Notar errichtet wird der den Nachlassbestand dann selbst zu ermitteln hat etwa durch Einholung von Grundbuch und Handelsregisterauszugen Bankauskunften und Ortsbesichtigung Der Pflichtteilsberechtigte ist auf sein Verlangen hin zur Verzeichniserstellung zuzuziehen Die Auskunftspflicht der Erben gilt auch gegenuber dem Sozialhilfetrager der aus ubergeleitetem Recht 93 SGB XII Auskunft begehrt und zwar selbst dann wenn der Uberleitungsbescheid angefochten wird 7 Weiter hat der Pflichtteilsberechtigte auch Anspruch auf Wertermittlung des Nachlasses also etwa auf Einholung eines Gutachtens zum Wert eines Grundstucks oder Unternehmens Die Kosten tragt der Erbe sie schmalern aber den Wert des Nachlasses und damit mittelbar auch den Pflichtteil mit der entsprechenden Quote Anrechnung von Zuwendungen Bearbeiten Auf seinen Pflichtteil muss sich der Berechtigte anrechnen lassen was ihm unter Lebenden vom Erblasser mit der ausdrucklichen Bestimmung zugewandt worden ist dass es auf den Pflichtteil angerechnet werden soll 2315 BGB sog Anrechnungsbestimmung Die Anrechnungsbestimmung durch den Erblasser muss durch Willenserklarung erfolgen welche dem Pflichtteilsberechtigten vor oder bei Vollzug der freigiebigen Zuwendung z B Schenkung zugehen muss Eine nachtragliche Anrechnungsbestimmung oder eine Anrechnungsbestimmung im Testament ist unzulassig so dass das Erhaltene nicht anzurechnen ist Wenn Eltern also sichergehen wollen dass ein Kind welches sie beschenken spater nicht noch zusatzlich den Pflichtteil von seinen als Erben der Eltern eingesetzten Geschwistern fordert mussen sie schon im Moment der Schenkung klar bestimmen dass der Wert der Schenkung auf den spateren Pflichtteil anzurechnen ist beispielsweise je halftig auf den Pflichtteil nach einem jeden Elternteil Das kann im schriftlichen Schenkungsvertrag so erklart werden oder etwa im Verwendungszweck der Gelduberweisung Pflichtteilserganzung BearbeitenUm eine Aushohlung des Pflichtteils durch Schenkungen an Dritte schon zu Lebzeiten zu unterbinden bestimmt 2325 BGB dass der Pflichtteilsberechtigte in solchen Fallen vom Erben eine Erganzung seines Pflichtteils verlangen kann Pflichtteilserganzungsanspruch Dadurch wird er so gestellt als ob das verschenkte Vermogen noch im Nachlass vorhanden ware Eine Schenkung findet dabei in immer kleinerem Umfang Berucksichtigung je mehr Zeit seit der Schenkung vergangen ist vgl 2325 Abs 3 BGB Zeitpunkt der Schenkung Berucksichtigung in im 1 Jahr vor dem Erbfall 100im 2 Jahr vor dem Erbfall 90im 3 Jahr vor dem Erbfall 80im 4 Jahr vor dem Erbfall 70im 5 Jahr vor dem Erbfall 60im 6 Jahr vor dem Erbfall 50im 7 Jahr vor dem Erbfall 40im 8 Jahr vor dem Erbfall 30im 9 Jahr vor dem Erbfall 20im 10 Jahr vor dem Erbfall 10im 11 Jahr vor dem Erbfall 0Bei Schenkungen unter Eheleuten beginnt die Frist erst mit der Beendigung der Ehe 2325 Abs 3 BGB Ein Beispiel E hat seiner Ehefrau 1990 ein Haus mit einem Wert von 400 000 Euro geschenkt Die Ehe wurde 2002 geschieden 2010 verstirbt E Die Frist lief erst ab 2002 Der Fristlauf beginnt nach der Rechtsprechung des BGH ausserdem auch dann noch nicht wenn sich der Erblasser einen Niessbrauch an dem Geschenk vorbehalt Gleiches gilt wenn der Erblasser seine Wohnung unter Vorbehalt des lebenslangen kostenfreien Wohnrechts an der gesamten Wohnung ubertragt 8 Nach 2327 BGB sind Geschenke die der Pflichtteilsberechtigte selbst vom Erblasser erhalten hat unabhangig von einer Anrechnungsbestimmung auf seinen Pflichtteilserganzungsanspruch anzurechnen Beim eigentlichen sog ordentlichen Pflichtteilsanspruch bezogen auf den tatsachlich beim Erbfall vorhandenen Nachlass sind erhaltene Schenkungen hingegen nur anzurechnen wenn das bei der Zuwendung des Geschenks so angeordnet war siehe oben Soweit der Erbe zur Erfullung des Pflichtteilserganzungsanspruches nicht verpflichtet ist weil etwa der tatsachliche Nachlass nicht zur vollstandigen Erfullung des Pflichtteilserganzungsanspruches genugt kann sich der Pflichtteilsberechtigte nach 2329 BGB an den Empfanger des Geschenkes halten Verjahrung BearbeitenFur den Pflichtteilsanspruch gilt gemass 195 BGB eine Verjahrungsfrist von drei Jahren Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres zu laufen in dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und der ihn beeintrachtigenden Verfugung von Todes wegen sowie von der Person des Erben Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlassigkeit erlangen musste Regelmassig erlangt der Pflichtteilsberechtigte diese Kenntnis erst dadurch dass er vom Nachlassgericht das Protokoll uber die Testamentseroffnung nebst Testamentsabschrift erhalt Ohne Erlangung der Kenntnis verjahrt der Anspruch spatestens 30 Jahre nach dem Erbfall 199 Abs 3a BGB Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es fur den Beginn der Verjahrung des Pflichtteilsanspruchs nicht auf die Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von Zusammensetzung und Wert des Nachlasses an Die Verjahrungsfrist beginnt nicht erneut zu laufen wenn der Pflichtteilsberechtigte erst spater von der Zugehorigkeit eines weiteren Gegenstandes zum Nachlass erfahrt 9 Fur den Pflichtteilserganzungsanspruch gilt grundsatzlich dasselbe wobei hier fur den Verjahrungsbeginn auch die Kenntnis von der beeintrachtigenden Schenkung hinzutreten muss Haftet fur die Pflichtteilserganzung aber ausnahmsweise nicht der Erbe sondern der Beschenkte insbesondere wenn der sonstige Nachlass durftig ist so gilt fur die Haftung des Beschenkten eine dreijahrige Verjahrungsfrist taggenau beginnend mit dem Erbfall Fur Erbfalle vor dem 1 Januar 2010 sind fur die Berechnung der Verjahrungsfristen Besonderheiten aufgrund von Ubergangsvorschriften zur Erbrechtsreform zu beachten Reform des erbrechtlichen Pflichtteils BearbeitenSeit dem 1 Januar 2010 gelten die Anderungen des Verjahrungsrechts der Pflichtteilserganzungsanspruche und der Pflichtteilsentziehungsgrunde nach dem Erbrechtsreformgesetz I 10 Fur Erbfalle vor dem 1 Januar 2010 ist allerdings weitgehend das fruhere Recht massgeblich Fur erbrechtliche Anspruche die bis zum 1 Januar 2010 noch nicht verjahrt waren gelten im Rahmen von Art 229 23 EGBGB die neuen Verjahrungsregeln es sei denn die Verjahrungsfrist liefe auf Grundlage der Berechnung des fruheren Rechts fruher ab Literatur BearbeitenJorg Mayer u a Hrsg Handbuch Pflichtteilsrecht 4 Aufl Zerb Verlag Bonn 2017 ISBN 978 3 95661 072 1 Gerhard Schlitt Gabriele Muller Hrsg Handbuch Pflichtteilsrecht 2 Aufl Beck Verlag Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68785 3 Einzelnachweise Bearbeiten BVerfG Beschluss vom 19 April 2005 Az 1 BvR 1644 00 und 1 BvR 188 03 Volltext BGH Urteil vom 19 Januar 2011 Az IV ZR 7 10 BGHZ 188 96 NJW 2011 1586 BGH Urteil vom 27 Februar 1985 Az IVa ZR 136 83 Volltext 1 2 Vorlage Toter Link www jurion de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Dezember 2022 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis BGHZ 94 36 BGH FamRZ 1964 86 a b OLG Dusseldorf Beschluss vom 2 Marz 2011 Az I 3 Wx 214 08 Volltext ZEV 2011 310 Prot 2 Komm S 7583 771 ABGB Kuhn ZEV 2011 288 OLG Hamm Urteil vom 25 Oktober 2011 Az I 10 U 36 11 Volltext OLG Munchen Urteil vom 14 Juli 2016 Az 23 U 363 16 Volltext BGH Urteil vom 16 Januar 2013 Az IV ZR 232 12 Volltext Erbrechtsreformgesetz I BGBl 2009 I S 3142 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pflichtteil Deutschland amp oldid 238531955