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Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches HGB ist nach 1 Abs 1 HGB wer ein Handelsgewerbe betreibt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Einteilung der Kaufleute 2 1 Istkaufmann 2 2 Kannkaufmann nach 2 HGB 2 3 Kannkaufmann nach 3 HGB 2 4 Fiktivkaufmann 2 5 Scheinkaufmann 2 6 Formkaufmann 3 Bedeutung der Kaufmannseigenschaft 4 Verlust der Kaufmannseigenschaft 5 Anmerkungen 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Begriff Kaufmann ist hierbei ein reiner bestimmter Rechtsbegriff Das HGB betrifft also nicht den Kaufmann im wirtschaftlichen Sinne sondern den Kaufmann im Rechtssinne Es werden sechs Kaufmannsarten unterschieden Istkaufmann nach 1 HGB Kannkaufmann nach 2 HGB Kannkaufmann nach 3 HGB Fiktivkaufmann nach 5 HGB Scheinkaufmann und Formkaufmann nach 6 HGB 1 Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute 2 Es ist vorwiegend im HGB normiert 3 Kaufleute wie Nichtkaufleute sind auch den Bestimmungen des Burgerlichen Gesetzbuchs BGB unterworfen 4 Nach Art 2 Abs 1 des Einfuhrungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch EGHGB kommen in Handelssachen die Vorschriften des BGB nur insoweit zur Anwendung als nicht im HGB oder EGHGB ein anderes bestimmt ist Die Vorschriften des BGB gelten deshalb nur subsidiar 5 Nur wenige Vorschriften des HGB sind auch auf Nichtkaufleute anwendbar 6 Durch das Handelsrechtsreformgesetz HRefG vom 22 Juni 1998 7 das ein Gesetz zur Neuregelung des Kaufmanns und Firmenrechts und zur Anderung anderer handels und gesellschaftlicher Vorschriften darstellt wurde der Kaufmannsbegriff modernisiert das Firmenrecht liberalisiert und vereinfacht sowie das Handelsregisterverfahren effektiviert 8 Durch die Anderung des Kaufmanns und Firmenrechts sind die Begriffe Musskaufmann Sollkaufmann und Minderkaufmann nicht mehr von Bedeutung 9 Die Bezeichnung Istkaufmann ersetzt heute die bisherige Definition des Musskaufmanns und der Begriff Kannkaufmann hat eine Bedeutungsanderung erfahren Die Regelungen zu Scheinkaufleuten Formkaufleuten sowie Handelsgesellschaften blieben unberuhrt 10 Einteilung der Kaufleute Bearbeiten Das HGB kennt keinen einheitlichen Typus des Kaufmanns 11 Deswegen lassen sich sechs Kaufmannsarten unterscheiden 12 Istkaufmann Bearbeiten Kaufmann ist nach 1 Abs 1 HGB wer ein Handelsgewerbe betreibt Handelsgewerbe ist nach 1 Abs 2 HGB jeder Gewerbebetrieb es sei denn dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmannischer Weise eingerichteten Geschaftsbetrieb nicht erfordert Der Unternehmer eines solchen Betriebs gilt automatisch und unmittelbar als Kaufmann 13 Der Istkaufmann ist nach 29 HGB verpflichtet die Firma zur Eintragung ins Handelsregister HR anzumelden Jedoch ist zur Entstehung der Kaufmannseigenschaft die Eintragung ins Handelsregister nicht notwendig da sie nur eine deklaratorische und keine konstitutive Bedeutung hat 14 Ob die Betriebsgrosse Unternehmensgrosse einen kaufmannisch eingerichteten Geschaftsbetrieb erfordert hangt von verschiedenen Kriterien ab die allerdings nicht starr festgelegt sind 15 Darunter fallen etwa Art und Umfang des Gewerbes und die Gesamtbetrachtung dieser Kriterien 16 Unter die Art eines Gewerbes fallt die Geschaftsstruktur 17 Darunter fallen die qualitativen Kriterien wie z B Natur und Vielfalt der gewohnlich vorkommenden Geschafte Vielfalt der Erzeugnisse und Leistungen Art des Kundenkreises Lagerhaltung Teilnahme an Wechsel und Scheckverkehr Unter Umfang des Geschaftsbetriebs versteht man die Grossenordnung des Gewerbes Dazu werden die quantitativen Kriterien gezahlt wie z B Betriebskapital Umsatzvolumen Zahl der Beschaftigten Anzahl der Betriebsstatten und deren Grosse Aufgrund der nicht klaren Begriffsbestimmung der Kriterien formuliert 1 HGB das Erfordernis negativ sodass fur den Unternehmer der ein Gewerbe betreibt und nicht im Handelsregister eingetragen ist eine Beweislastumkehr besteht er also ggf darlegen muss dass er kein Kaufmann ist 18 Damit gibt es eine gesetzliche Vermutung fur die Kaufmannseigenschaft Kannkaufmann nach 2 HGB Bearbeiten Kleingewerbetreibende sind im handelsrechtlichen Sinne keine Kaufleute und unterliegen demnach grundsatzlich nicht den Regelungen des HGB 19 Aber sie konnen zum Kaufmann werden was bedeutet dass das HGB auf sie Anwendung findet Nach 2 S 1 HGB wird dem Kleingewerbetreibenden die Moglichkeit eingeraumt seine Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen Hierzu besteht keine Pflicht sondern ein Wahlrecht die Kaufmannseigenschaft durch die Eintragung herbeizufuhren 20 Die Eintragung hat hier fur die Kaufmannseigenschaft also eine konstitutive Wirkung Nach der Eintragung nennt man den Kleingewerbetreibenden dann Kannkaufmann 21 Der Kannkaufmann ist nach 2 HGB als vollwertiger Kaufmann anzusehen 22 Kannkaufmann nach 3 HGB Bearbeiten Wer ein land oder forstwirtschaftliches Unternehmen betreibt und dafur einen in kaufmannischer Art und Weise eingerichteten Geschaftsbetrieb benotigt kann sich ebenfalls freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen 23 Die Eintragung hat hier konstitutive Wirkung sodass damit die Kaufmannseigenschaft begrundet wird 24 Nach 3 HGB sind somit auch Unternehmen der Land und Forstwirtschaft Kannkaufleute 25 Fiktivkaufmann Bearbeiten Der Fiktivkaufmann oder auch Kaufmann kraft Eintragung ins Handelsregister oder kraft Handelsregisterlage genannt ist in 5 HGB normiert 26 Danach wird ein Gewerbetreibender der mit seiner Firma ins Handelsregister eingetragen ist als Kaufmann behandelt auch wenn er kein Handelsgewerbe betreibt Dies geschieht unabhangig davon ob der Gewerbetreibende unter seiner Firma ein Handelsgewerbe betreibt und ob er zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet oder berechtigt war 27 Es entsteht durch die Eintragung ins Handelsregister eine Fiktion der Kaufmannseigenschaft Daher kommt auch die Bezeichnung Fiktivkaufmann Es besteht im Rechtsverkehr ein Schutzbedurfnis da Kaufleute aus Kostengrunden an einer schnellen Geschaftsabwicklung interessiert sind und deshalb eine Nachprufung der Kaufmannseigenschaft des Geschaftspartners vermieden werden soll 28 Deshalb ist es aus Grunden der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes erforderlich dass auch solche Rechtssubjekte wie Kaufleute behandelt werden die es eigentlich gar nicht sind 29 Scheinkaufmann Bearbeiten Scheinkaufmann ist wer durch sein Verhalten den Anschein erweckt oder unterhalt Kaufmann zu sein Gegenuber einem gutglaubigen Dritten der sein Verhalten von diesem Anschein bestimmen liess muss er sich als Kaufmann behandeln lassen und somit auch die entsprechenden Nachteile in Kauf nehmen 30 Ein Scheinkaufmann haftet gegenuber gutglaubigen Dritten wie ein solcher 31 Hinsichtlich der Haftung nicht aber der Rechnungslegung muss er sich wie ein Kaufmann behandeln lassen Der Scheinkaufmann ist gesetzlich nicht geregelt beruht aber auf der sich aus den Geboten von Treu und Glauben 242 BGB ergebenden Lehre vom Rechtsschein 32 Durch die analoge Anwendung des 5 HGB i V m 242 BGB wird der Scheinkaufmann als Kaufmann angesehen und unterliegt den Vorschriften des HGB 33 Formkaufmann Bearbeiten Manche Privatrechtssubjekte sind schon aufgrund ihrer Rechtsform als Kaufleute einzuordnen und werden als Formkaufleute bezeichnet 34 Laut 6 Abs 1 HGB konnen die fur Kaufleute geltenden Vorschriften auch fur Handelsgesellschaften herangezogen werden Daraus folgt dass die Handelsgesellschaften und bestimmte juristische Personen als Kaufleute zu behandeln sind 35 Die Offene Handelsgesellschaft OHG und die Kommanditgesellschaft KG werden zu den Handelsgesellschaften gezahlt Diese Personengesellschaften sind im HGB selbst normiert 34 Grundsatzlich muss bei Personengesellschaften gepruft werden ob ein Handelsgewerbe nach 1 HGB betrieben wird Liegt dies oder eine Eintragung der OHG bzw KG im Handelsregister vor werden sie als Handelsgesellschaft angesehen Ausserdem gehoren zu den Formkaufleuten kraft Rechtsnorm die Aktiengesellschaft AG 3 AktG die Europaische Aktiengesellschaft SE Art 3 SE VO die Gesellschaft mit beschrankter Haftung GmbH 13 GmbHG die Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA 278 AktG die eingetragene Genossenschaft eG 17 GenG die Europaische Genossenschaft SCE Art 1 SCE VO und die Europaische wirtschaftliche Interessenvereinigung nach deutschem Recht EWIV 1 EWIVG 35 Dies bedeutet dass diese Gesellschaften unabhangig von der Art und dem Umfang ihrer Tatigkeit sondern nur aufgrund ihrer Rechtsform zu den Kaufleuten gezahlt werden Die Eintragung der Gesellschaft im Handels bzw Genossenschaftsregister welche eine konstitutive Bedeutung hat wird allerdings vorausgesetzt da durch diese die Gesellschaft uberhaupt erst als juristische Person zu Stande kommt 36 Des Weiteren ist in 6 Abs 2 HGB bestimmt dass der Verein Kaufmann kraft Gesetzes ist und den Eigenschaften eines Kaufmanns unterliegt und somit nur aufgrund seiner Rechtsform als Formkaufmann gezahlt wird 37 Dies gilt auch wenn er die in 1 Abs 2 HGB genannten Voraussetzungen nicht erfullt 38 Die folgende Tabelle gibt eine Ubersicht uber die Kaufmannsarten 39 Arten des Kaufmanns nach dem HGB Istkaufmann Kannkaufmann Formkaufmann Fiktivkaufmann undScheinkaufmann 1 Anm 1 2 3 6 5Voraussetzungen 1 Gewerbe 2 Handelsgewerbe 3 Betreiben selbst nicht Angestellte Istkaufmann da er kraft Gesetzes Kfm istVerpflichtung zur Eintragung ins HReg 29Eintragung hat deklaratorische rechtserklarende Wirkung Voraussetzungen 1 Gewerbebetrieb 2 Kein Handelsgewerbe nach 1 II 3 Eintragung ins HReg Gewerbe gilt dann als HandelsgewerbeBerechtigung aber keine Verpflichtung zur Eintragung ins HReg gem 2 S 2 Eintragung hat konstitutive rechtsbegrundende Wirkung Betrieb der Land und Forstwirtschaft keine Anwendung von 1 IIBerechtigung aber keine Verpflichtung zur Eintragung ins HReg Eintragung hat konstitutive Wirkung Kaufleute kraft Gesetzes aufgrund der Rechtsform Verpflichtung zur EintragungEintragung hat konstitutive Wirkung bezuglich der Entstehung der Gesellschaft Fiktivkaufmann 5 Unternehmer dessen Firma ins HReg eingetragen ist gilt als Kfm i S d HGBEintragung hat konstitutive WirkungScheinkaufmann Ohne Eintragung ins HReg Auftreten als Kfm ohne Kfm zu seinBedeutung der Kaufmannseigenschaft BearbeitenLiegt bei einem an dem Rechtsverhaltnis beteiligten Personen eine Kaufmannseigenschaft vor so finden die handelsrechtlichen Normen Anwendung 40 Dadurch wird der Zugang zum Handelsrecht gewahrt 41 Somit erlangt der Kaufmannsbegriff fur das gesamte Handelsrecht eine zentrale Bedeutung 42 Daher gilt auch der Grundsatz Ohne Kaufmann kein Handelsrecht Teilweise setzen die handelsrechtlichen Normen allerdings fur ihre Anwendbarkeit voraus dass alle Beteiligten Kaufleute sind Es werden vier Grundpflichten unterschieden welche trotzdem bestehen auch wenn der Kaufmann in privatrechtliche Beziehungen zu einem anderen Rechtssubjekt tritt 43 Die erste kaufmannische Grundpflicht ist die Registerpflicht Das HGB fordert vielfach die Anmeldung bestimmter Tatsachen zum Register oder die Einreichung bestimmter Schriftstucke Eine weitere Grundpflicht stellt die Firmenfuhrung dar welche im Firmenordnungsrecht des HGB und der einschlagigen Sondergesetze normiert ist Aus diesen resultieren die Anforderungen fur die inhaltliche Gestaltung der Firma Die Geschaftsbriefpublizitat stellt die nachste Grundpflicht dar welche Mindestangaben auf den Geschaftsbriefen fordert um Aufschluss uber die rechtlichen Verhaltnisse des Kaufmanns zu geben Dies gilt auch fur den elektronischen Geschaftsverkehr Die letzte Grundpflicht ist die Grundpflicht zur Rechnungslegung welche besagt dass der Kaufmann der Buchfuhrungspflicht nach 238 HGB unterliegt Jedoch sind Einzelkaufleute nach 241a HGB ausgenommen wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschaftsjahren nicht mehr als 600 000 Euro Umsatzerlose und 60 000 Euro Jahresuberschuss aufweisen Die Grundpflicht der Rechnungslegung dient zur Dokumentation und zum Glaubigerschutz durch die Selbstkontrolle des Kaufmanns Weiterhin regelt das vierte Buch des HGB mit der Uberschrift Handelsgeschafte welches die 343 bis 475h HGB umfasst die einzelnen von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschafte 44 Eine grosse Bedeutung aufgrund des Ordnungsfaktors fur den Handels und Wirtschaftsverkehr erfahrt der Handelsbrauch welcher grundsatzlich nur fur Kaufleute gilt 45 Nach 346 HGB ist unter Kaufleuten auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebrauche Rucksicht zu nehmen 46 Handelsbrauche stellen somit kaufmannische Verkehrssitten dar und unterscheiden sich vom Gewohnheitsrecht 47 Verlust der Kaufmannseigenschaft BearbeitenDie Kaufmannseigenschaft erlischt bei Istkaufleuten mit Aufgabe des Gewerbebetriebs und nicht durch Loschung im Handelsregister 48 Sofern der Betrieb weitergefuhrt wird stellen der Eintritt der Geschaftsunfahigkeit und die Eroffnung eines Insolvenzverfahrens keine Beendigungsgrunde dar Ein Kannkaufmann hingegen verliert die Kaufmannseigenschaft mit Loschung aus dem Handelsregister auch wenn diese zu Unrecht erfolgt ist Anmerkungen Bearbeiten ohne Bezeichnung auf dieser Ubersicht sind solche des HGB Weblinks BearbeitenHGB Gesetzestext Juris BGB Gesetzestext Juris EGHGB Gesetzestext Juris AktG Gesetzestext Juris GmbHG Gesetzestext Juris GNG Gesetzestext Juris EWIVAG Gesetzestext Juris Einzelnachweise Bearbeiten Rainer Worlen Axel Kokemoor Handelsrecht mit Gesellschaftsrecht 11 Auflage Munchen 2012 Rn 7 Hans Brox Martin Henssler Handelsrecht 21 Auflage Munchen 2011 Rn 1 Hans Brox Wolf Dietrich Walker Allgemeiner Teil des BGB 37 Auflage Munchen 2013 Rn 14 Helmut Kohler BGB Allgemeiner Teil 36 Auflage Munchen 2012 S 7 Rn 8 10 Klaus Spangemacher Reimar Zimmermann Petra Zimmermann Hubner Handels und Gesellschaftsrecht 11 Auflage Bielefeld 2013 S 21 Peter Bulow Handelsrecht 6 Auflage Heidelberg Munchen Landsberg Frechen Hamburg 2009 Rn 23 Bundesgesetzblatt BGBl I 1474 Gunther Bokelmann Das Recht der Firmen und Geschaftsbezeichnungen 5 Auflage Freiburg Berlin 2000 Rn 72a auch im Folgenden Peter Bulow Handelsrecht 6 Auflage Heidelberg Munchen Landsberg Frechen Hamburg 2009 Rn 13 16 Hartmut Oetker Handelsrecht 6 Auflage Berlin Heidelberg 2010 Rn 5 Eugen Klunzinger Grundzuge des Handelsrechts 14 Auflage Munchen 2011 S 46 Rainer Worlen Axel Kokemoor Handelsrecht mit Gesellschaftsrecht 11 Auflage Munchen 2012 Rn 7 Klaus Spangemacher Reimar Zimmermann Petra Zimmermann Hubner Handels und Gesellschaftsrecht 11 Auflage Bielefeld 2013 S 23 24 Hans Brox Martin Henssler Handelsrecht 21 Auflage Munchen 2011 Rn 42 Gunther H Roth Marc Philippe Weller Handels und Gesellschaftsrecht 8 Auflage Munchen 2013 Rn 96 97 Georg Bitter Florian Schumacher Handelsrecht mit UN Kaufrecht Munchen 2011 S 4 Rn 11 auch im Folgenden Christoph Ann Ronny Hauck Eva I Obergfell Wirtschaftsprivatrecht kompakt Munchen 2012 S 122 auch im Folgenden Gunther H Roth Marc Philippe Weller Handels und Gesellschaftsrecht 8 Auflage Munchen 2013 Rn 96 98 auch im Folgenden Klaus Spangemacher Reimar Zimmermann Petra Zimmermann Hubner Handels und Gesellschaftsrecht 11 Auflage Bielefeld 2013 S 28 29 auch im Folgenden Anja Steinbeck Handelsrecht 2 Auflage Baden Baden 2011 S 44 Rn 7 Klaus Spangemacher Reimar Zimmermann Petra Zimmermann Hubner Handels und Gesellschaftsrecht 11 Auflage Bielefeld 2013 S 29 Anja Steinbeck Handelsrecht 2 Auflage Baden Baden 2011 S 45 Rn 8 Hartmut Oetker Handelsrecht 6 Auflage Berlin Heidelberg 2010 S 29 Rn 47 Klaus Spangemacher Reimar Zimmermann Petra Zimmermann Hubner Handels und Gesellschaftsrecht 11 Auflage Bielefeld 2013 S 30 Peter Kindler Grundkurs Handels und Gesellschaftsrecht 6 Auflage Munchen 2012 S 36 Rn 79 Artur Teichmann Handelsrecht 3 Auflage Baden Baden 2013 Rn 93 auch im Folgenden Rainer Worlen Axel Kokemoor Handelsrecht mit Gesellschaftsrecht 11 Auflage Munchen 2012 Rn 26 Artur Teichmann Handelsrecht 3 Auflage Baden Baden 2013 Rn 238 239 Rainer Worlen Axel Kokemoor Handelsrecht mit Gesellschaftsrecht 11 Auflage Munchen 2012 Rn 26 entnommen aus Christoph Ann Ronny Hauck Eva I Obergfell Wirtschaftsprivatrecht kompakt Munchen 2012 S 125 auch im Folgenden Rainer Worlen Axel Kokemoor Handelsrecht mit Gesellschaftsrecht 11 Auflage Munchen 2012 Rn 27 Christoph Ann Ronny Hauck Eva I Obergfell Wirtschaftsprivatrecht kompakt Munchen 2012 S 125 Hans Brox Martin Henssler Handelsrecht 21 Auflage Munchen 2011 Rn 63 69 Georg Bitter Florian Schumacher Handelsrecht mit UN Kaufrecht Munchen 2011 S 10 Rn 22 Christoph Ann Ronny Hauck Eva I Obergfell Wirtschaftsprivatrecht kompakt Munchen 2012 S 125 Klaus Spangemacher Reimar Zimmermann Petra Zimmermann Hubner Handels und Gesellschaftsrecht 11 Auflage Bielefeld 2013 S 32 a b auch im Folgenden Georg Bitter Florian Schumacher Handelsrecht mit UN Kaufrecht Munchen 2011 S 9 Rn 17 a b auch im Folgenden Klaus Spangemacher Reimar Zimmermann Petra Zimmermann Hubner Handels und Gesellschaftsrecht 11 Auflage Bielefeld 2013 S 31 Georg Bitter Florian Schumacher Handelsrecht mit UN Kaufrecht Munchen 2011 S 9 Rn 19 Artur Teichmann Handelsrecht 3 Auflage Baden Baden 2013 Rn 283 285 Klaus Spangemacher Reimar Zimmermann Petra Zimmermann Hubner Handels und Gesellschaftsrecht 11 Auflage Bielefeld 2013 S 31 Modifiziert entnommen aus Rainer Worlen Axel Kokemoor Handelsrecht mit Gesellschaftsrecht 11 Auflage Munchen 2012 S 15 Rn 31 Christoph Ann Ronny Hauck Eva I Obergfell Wirtschaftsprivatrecht kompakt Munchen 2012 S 119 Hans Brox Martin Henssler Handelsrecht 21 Auflage Munchen 2011 Rn 24 auch im Folgenden Christoph Ann Ronny Hauck Eva I Obergfell Wirtschaftsprivatrecht kompakt Munchen 2012 S 119 auch im Folgenden Peter Kindler Grundkurs Handels und Gesellschaftsrecht 6 Auflage Munchen 2012 S 15 Rn 2 Beck Texte HGB Handelsgesetzbuch 55 Auflage Munchen 2013 S XI XII Eugen Klunzinger Grundzuge des Handelsrechts 14 Auflage Munchen 2011 S 25 Wortlich entnommen aus Klaus Spangemacher Reimar Zimmermann Petra Zimmermann Hubner Handels und Gesellschaftsrecht 11 Auflage Bielefeld 2013 S 68 Rainer Worlen Axel Kokemoor Handelsrecht mit Gesellschaftsrecht 11 Auflage Munchen 2012 Rn 249 auch im Folgenden Hans Brox Martin Henssler Handelsrecht 21 Auflage Munchen 2011 Rn 43 46a Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4128272 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kaufmann HGB amp oldid 233930846