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Dieser Artikel behandelt den steuerrechtlichen Begriff den arbeitsrechtlichen siehe Arbeitsstatte Betriebsstatte ist ein Begriff des nationalen und internationalen Steuerrechts Im nationalen Steuerrecht knupfen an das Bestehen einer Betriebsstatte verschiedene Rechtsfolgen an Im bilateralen Recht der sog Doppelbesteuerungsabkommen erlaubt das Bestehen einer Betriebsstatte dem sogenannten Betriebsstattenstaat grundsatzlich den ertragsteuerlichen Zugriff auf das durch diese erwirtschaftete Einkommen vgl Art 5 und 7 OECD Musterabkommen Auch das Europarecht knupft in verschiedenen steuerlichen Regelungsbereichen in der deutschen Sprachfassung an den Begriff der Betriebsstatte an Inhaltsverzeichnis 1 Innerstaatliches Recht 1 1 Lohnsteuer 1 2 Gewerbesteuer 1 3 Einkommensteuer Korperschaftsteuer 2 Bilaterales Abkommensrecht 3 Europarecht 4 Siehe auch 5 Literatur 6 EinzelnachweiseInnerstaatliches Recht Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern 12 Abs 1 Abgabenordnung AO definiert eine Betriebsstatte als jede feste Geschaftseinrichtung oder Anlage die der Tatigkeit eines Unternehmens dient Als Betriebsstatten sind insbesondere anzusehen die Statte der Geschaftsleitung Zweigniederlassungen Geschaftsstellen Fabrikations oder Werkstatten Warenlager Ein oder Verkaufsstellen Bergwerke Steinbruche oder andere stehende ortlich fortschreitende oder schwimmende Statten der Gewinnung von Bodenschatzen Bauausfuhrungen oder Montagen auch ortlich fortschreitende oder schwimmende wenn entweder die einzelne Bauausfuhrung oder Montage oder wenn eine von mehreren zeitlich nebeneinander bestehenden Bauausfuhrungen oder Montagen oder wenn mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausfuhrungen oder Montagen langer als sechs Monate dauern Lohnsteuer Bearbeiten Bei Einkunften aus nichtselbstandiger Arbeit d h Lohn und Gehalt wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben Lohnsteuer soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird der im Inland einen Wohnsitz seinen gewohnlichen Aufenthalt seine Geschaftsleitung seinen Sitz eine Betriebsstatte oder einen standigen Vertreter hat inlandischer Arbeitgeber 38 Abs 1 EStG Betriebsstatte im spezifisch lohnsteuerrechtlichen Sinn ist der Betrieb oder Teil des Betriebs des Arbeitgebers in dem der fur die Durchfuhrung des Lohnsteuerabzugs massgebende Arbeitslohn ermittelt wird 41 Abs 2 EStG Gewerbesteuer Bearbeiten Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb soweit fur ihn im Inland eine Betriebsstatte unterhalten wird 2 GewStG Hat ein Unternehmen mehr als eine Betriebsstatte so ist der Gewerbeertrag zu zerlegen so dass jeder Belegenheitsgemeinde ein Teil des Gewerbesteueraufkommens zusteht Massstab fur die Zerlegung ist regelmassig das Verhaltnis der Lohnsummen vgl 28 ff GewStG Einkommensteuer Korperschaftsteuer Bearbeiten Personen die im Inland keinen Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt haben sind beschrankt einkommensteuerpflichtig wenn sie inlandische Einkunfte im Sinne des 49 EStG erzielen 1 Abs 4 EStG Korperschaften die weder ihre Geschaftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben sind mit ihren inlandischen Einkunften korperschaftsteuerpflichtig 2 KStG Inlandische Einkunfte sind Einkunfte aus Gewerbebetrieb die in einer im Inland gelegenen Betriebsstatte erwirtschaftet werden 49 Abs 1 Nr 2 Buchstabe a EStG Unbeschrankt steuerpflichtige Personen und Korperschaften unterliegen grundsatzlich mit ihrem Welteinkommen der deutschen Besteuerung In Betriebsstatten im Ausland erwirtschaftete Ertrage fliessen in die inlandische Steuerbemessungsgrundlage ein Auf solche auslandischen Betriebsstatteneinkunfte wird aber auch der Betriebsstattenstaat steuerlich zugreifen Nach innerstaatlichem Recht kann zur Vermeidung oder Verminderung einer doppelten Besteuerung derselben Gewinne eine solche im Ausland erhobene vergleichbare Steuer auf die inlandische Steuer maximal in Hohe der darauf entfallenden inlandischen Steuer angerechnet werden 34c EStG sog Anrechnungsmethode Besteht zwischen den beteiligten Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen siehe unten Bilaterales Abkommensrecht kann nach diesem ggf der Gewinn der auslandischen Betriebsstatte freigestellt d h aus der inlandischen Bemessungsgrundlage eliminiert werden und unterliegt dann nur im Belegenheitsstaat der Besteuerung sog Freistellungsmethode Anderenfalls gilt die Anrechnungsmethode vergleichbar dem innerstaatlichen Recht Erzielt die nicht in einem EU Mitgliedstaat oder EWR Staat belegene auslandische Betriebsstatte Verluste konnen diese nur mit positiven Einkunften aus anderen Betriebsstatten im selben Staat verrechnet werden ein Uberhang kann vorgetragen werden und wird bei der Besteuerung daruber hinaus nicht berucksichtigt vgl 2a Abs 1 EStG es sei denn die betroffene Betriebsstatte ubt zu mindestens 90 sog aktive Tatigkeiten aus z B Herstellung und Lieferung von Waren 2a Abs 2 EStG Verluste aus EU oder EWR Betriebsstatten sind im Regelfall im Rahmen der inlandischen Bemessungsgrundlage gewinnmindernd zu berucksichtigen konnen also mit inlandischen Gewinnen verrechnet werden Bilaterales Abkommensrecht BearbeitenWird ein Unternehmen in mehreren Staaten unternehmerisch tatig darf jeder Staat diejenigen Ertrage besteuern fur die sich ein Anknupfungspunkt auf seinem Hoheitsgebiet ergibt Da eine mehrfache Besteuerung unternehmerischer Gewinne vermieden werden soll haben verschiedene Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen in denen sie das Besteuerungsrecht untereinander aufteilen Deutschland hat das Ubereinkommen uber die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen 1 unterzeichnet das sich im Streitfalle mit der Ermittlung von Preisen fur Lieferungen und Leistungen in multinationalen Konzernen befasst Ubt ein Unternehmen seine Geschaftstatigkeit in einem anderen Staat durch eine dort belegene Betriebsstatte aus konnen die Gewinne des Unternehmens insoweit in dem anderen Staat besteuert werden als sie dieser Betriebsstatte zugerechnet werden konnen Art 7 OECD MA 2008 2010 Abkommensrechtlich bedeutet Betriebsstatte eine feste Geschaftseinrichtung durch die die Geschaftstatigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeubt wird Art 5 Abs 1 OECD MA Betriebsstatte umfasst nach Art 5 Abs 2 OECD MA insbesondere einen Ort der Leitung eine Zweigniederlassung eine Geschaftsstelle eine Fabrikationsstatte eine Werkstatte und ein Bergwerk ein Ol oder Gasvorkommen einen Steinbruch oder eine andere Statte der Ausbeutung von Bodenschatzen Eine Bauausfuhrung oder Montage ist nur dann eine Betriebsstatte wenn ihre Dauer zwolf Monate uberschreitet Art 5 Abs 3 OECD MA Nach Art 5 Abs 4 OECD MA gelten nicht als Betriebsstatten Einrichtungen die ausschliesslich zur Lagerung Ausstellung oder Auslieferung von Gutern oder Waren des Unternehmens benutzt werden Bestande von Gutern oder Waren des Unternehmens die ausschliesslich zur Lagerung Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden Bestande von Gutern oder Waren des Unternehmens die ausschliesslich zu dem Zweck unterhalten werden durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder verarbeitet zu werden eine feste Geschaftseinrichtung die ausschliesslich zu dem Zweck unterhalten wird fur das Unternehmen Guter oder Waren einzukaufen oder Informationen zu beschaffen eine feste Geschaftseinrichtung die ausschliesslich zu dem Zweck unterhalten wird fur das Unternehmen andere Tatigkeiten auszuuben die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstatigkeit darstellen eine feste Geschaftseinrichtung die ausschliesslich zu dem Zweck unterhalten wird mehrere der vorgenannten Tatigkeiten auszuuben vorausgesetzt dass die sich daraus ergebende Gesamttatigkeit der festen Geschaftseinrichtung vorbereitender Art ist oder eine Hilfstatigkeit darstellt Art 5 Abs 5 OECD MA umschreibt digitale Betriebsstatten Die Tatigkeit eines Maklers Kommissionars oder eines anderen unabhangigen Vertreters fuhrt im Regelfall nicht zu einer Betriebsstatte des Auftraggebers sofern diese im Rahmen ihrer ordentlichen Geschaftstatigkeit handeln Art 5 Abs 6 OECD MA Eine Tochtergesellschaft oder andere beherrschte Gesellschaft bildet keine Betriebsstatte der Muttergesellschaft bzw der herrschenden Gesellschaft Art 5 Abs 7 OECD MA Die abkommensrechtliche Auslegung hat Vorrang vor der nach innerstaatlichem Recht vgl Art 3 Abs 2 OECD MA Doppelbesteuerungsabkommen haben Vorrang vor dem innerstaatlichen Recht 2 Abs 1 AO Europarecht BearbeitenNach Art 2 Abs 1 der sog Mutter Tochter Richtlinie MTRL 2 ist Betriebsstatte eine feste Geschaftseinrichtung in einem Mitgliedstaat durch die die Tatigkeit einer Gesellschaft eines anderen Mitgliedstaats ganz oder teilweise ausgeubt wird sofern die Gewinne dieser Geschaftseinrichtung in dem Mitgliedstaat in dem sie gelegen ist nach dem Doppelbesteuerungsabkommen oder in Ermangelung eines solchen Abkommens nach innerstaatlichem Recht steuerpflichtig sind Art 2 Abs 1 MTRL Siehe auch BearbeitenServer BetriebsstatteLiteratur Bearbeitengesetze im internet de Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz Betriebsstatte In Gabler Wirtschaftslexikon Springer Gabler Verlag Wassermeyer In Wassermeyer Doppelbesteuerungsabkommen Kommentar 124 Auflage 2013 OECD MA Art 5 Betriebsstatte Gersch In Klein Abgabenordnung Kommentar 11 Auflage 2012 12 AO Betriebsstatte Heuermann In Blumich EStG KStG GewStG Kommentar 121 Auflage 2014 41 Rz 27 ff Lohnsteuer Betriebsstatte Thurmer In Blumich EStG KStG GewStG Kommentar 121 Auflage 2014 38 Rz 70 ff Lohnsteuer Betriebsstatte Druen In Blumich EStG KStG GewStG Kommentar 121 Auflage 2014 41 Rz 300 ff Gewerbesteuer Betriebsstatte Schonfeld In Wassermeyer Doppelbesteuerungsabkommen Kommentar 124 Auflage 2013 Vor Art 1 Vorbemerkung Rz 142 zur Mutter Tochter Richtlinie Voss In Dauses Handbuch des EU Wirtschaftsrechts Stand Oktober 2012 J Steuerrecht Rz 133 zur Mutter Tochter Richtlinie Einzelnachweise Bearbeiten ABl EU 1990 L 225 10 ABl 2011 L345 8 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4145066 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Betriebsstatte amp oldid 214261603