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Die Lohnsteuer Abkurzung LSt ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer Sie wird als Quellensteuer auf Einkunfte aus nichtselbststandiger Arbeit erhoben Der Arbeitgeber behalt sie von Lohn und Gehalt des Arbeitnehmers ein und fuhrt sie an das Finanzamt ab Gibt der Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklarung ab wird die Lohnsteuer auf seine endgultige Einkommensteuerschuld angerechnet Zu den spezifischen nationalen Regelungen siehe Lohnsteuer Deutschland Lohnsteuer Osterreich Quellensteuer Schweiz keine generelle Lohnsteuer Normdaten Sachbegriff GND 4036246 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lohnsteuer amp oldid 229223469