www.wikidata.de-de.nina.az
Quellensteuern sind in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre im weiteren Sinne eine Steuergruppe die vom Quellenstaat von Steuerauslandern im Rahmen der beschrankten Steuerpflicht direkt von den Einnahmen erhoben werden 1 Steuerzahler und Steuerschuldner sind dabei nicht identisch Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsgrundlagen 3 Deutschland 3 1 Beispiele fur inlandische Quellensteuern 3 2 Auslandische Quellensteuern 4 International 5 Abgrenzungen 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenQuellenstaat ist ein Staat aus dem die steuerpflichtigen Einnahmen Einkunftsart oder Ertrag stammen 2 Im engeren Sinne werden Quellensteuern vom Quellenstaat im Rahmen der beschrankten Steuerpflicht von den Einnahmen ohne Veranlagung durch Steuerabzug einbehalten In den meisten Staaten werden Quellensteuern im engeren Sinne auf Kapitalertrage Habenzinsen Anleihezinsen Dividenden oder Lizenzeinnahmen erhoben Quellensteuern beruhen auf dem Quellenprinzip wonach eine Steuererhebung am Ort und zur Zeit der Entstehung der steuerpflichtigen Einnahme Einkunftsart oder Ertrag stattfindet 3 Da der Steuerabzug meist direkt an der Einkommens oder Ertragsquelle erfolgt wird synonym auch bei der Abzugsteuer von Quellensteuern gesprochen 4 Quelle einer Einkunftsart ist beispielsweise der Arbeitgeber fur das Arbeitseinkommen oder ein Gewerbebetrieb fur den Gewinn Ertragsquelle sind etwa Kreditinstitute fur Habenzinsen oder Emittenten fur Kapitalertrage Diese Quellen haben anstelle des steuerpflichtigen Zahlungsempfangers die Steuern direkt fur diesen an das Finanzamt als Steuerglaubiger abzufuhren Rechtsgrundlagen BearbeitenVon Quellensteuer ist im deutschen Steuerrecht lediglich in der Uberschrift zu 50h EStG sowie in 5 Abs 6 FVG und in Spezialgesetzen wie 165 Abs 2 KAGB oder 20 Abs 4 REIT Gesetz die Rede AussensteuerrechtDer Begriff der Quellensteuern tauchte erstmals im Aussensteuerrecht auf Es handelt sich um Steuern die vom Quellenstaat von Steuerauslandern im Rahmen der beschrankten Steuerpflicht direkt vom Ertrag erhoben werden 5 In Deutschland wurde im Marz 1965 eine Kuponsteuer eingefuhrt die den Zinsertrag inlandischer Unternehmensanleihen besteuerte wenn sich diese im Besitz von Gebietsfremden befanden 6 Sie war eine typische Quellensteuer und wurde im Dezember 1984 abgeschafft Erst im Oktober 1987 entwickelten sich Quellensteuern im engeren Sinne auf Kapitalertrage Habenzinsen Anleihezinsen Dividenden oder Lizenzeinnahmen Im grenzuberschreitenden Kapitalverkehr ist zu beachten dass es zu einer Doppelbesteuerung kommen kann wenn die Quellensteuer nicht erstattet oder angerechnet werden kann Der Quellenstaat darf Einkunfte aus nichtselbstandiger Tatigkeit von Ausnahmen abgesehen nur dann besteuern wenn der Steuerpflichtige die Tatigkeit im Quellenstaat ausubt und sich langer als 183 Tage im Quellenstaat aufhalt Art 15 Abs 2 OECD MA Deutschland BearbeitenQuellensteuern werden im Wege des Steuerabzugs erhoben Sie werden fur Steuerinlander unbeschrankt Steuerpflichtige bei der Einkommensteuerveranlagung oft wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt Fur Steuerauslander beschrankt Steuerpflichtige haben sie meist abgeltende Wirkung Beispiele fur inlandische Quellensteuern Bearbeiten Art der Einkunfte Steuerzahler Quelle Steuerschuldner Steuerart RechtsgrundlageArbeitslohn Arbeitgeber Arbeitnehmer Lohnsteuer 41a EStGAufsichtsratsvergutungen von beschrankt Steuerpflichtigen Unternehmen Vergutungsschuldner Aufsichtsratsmitglied Vergutungsempfanger Aufsichtsratsteuer 50a Abs 1 Nr 4 EStGKapitalertrage Kreditinstitut Anleger Bankkunde Kapitalertragsteuer 43 EStGGegenleistung fur gewerbliche Bauleistungen an Bauunternehmer Werklohn Auftraggeber der Bauleistung Bauherr Bauunternehmen Erbringer der Bauleistung Bauabzugsteuer 48 EStGHonorare fur kunstlerische sportliche u a Tatigkeiten von beschrankt Steuerpflichtigen Veranstalter Kunstler Sportler u a als beschrankt Steuerpflichtige Abzugsteuern 50a Abs 1 Nr 1 EStGAuslandische Quellensteuern Bearbeiten Im Aussensteuerrecht versteht man unter Quellensteuern alle Steuern die vom Quellenstaat von Steuerauslandern im Rahmen der beschrankten Steuerpflicht direkt vom Ertrag erhoben werden 7 In Deutschland wird seit 2009 eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 auf Dividenden und Zinsen erhoben Das jeweilige Kreditinstitut kann grundsatzlich auf diese Steuer die auslandische Quellensteuer anrechnen 8 Erzielt ein Steuerinlander im Ausland Einkommen das dort einer Quellenbesteuerung unterliegt so wird die auslandische Steuer unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Steuerschuld angerechnet Besteht zwischen dem auslandischen Staat Quellenstaat und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen DBA dann ist in diesem geregelt welcher von beiden Staaten in welchem Umfang die Einkunfte besteuern darf Auch die maximale Hohe der Quellensteuer ist hier festgelegt Sollte der auslandische Staat keine oder eine niedrigere Quellensteuer erheben als Deutschland kann nach einigen DBA auch diese fiktive Quellensteuer angerechnet werden 9 10 Um die effektive Besteuerung von Zinsertragen sicherzustellen galt in den EU Mitgliedstaaten seit 2003 die EU Zinsrichtlinie in Deutschland umgesetzt mit der Zinsinformationsverordnung vom 26 Januar 2004 45e EStG Danach sind Kreditinstitute verpflichtet dem Bundeszentralamt fur Steuern BZSt Kontrollmitteilungen fur die Zinseinkunfte zu ubermitteln Das BZSt tauscht daraufhin diese Daten mit den anderen EU Mitgliedstaaten aus 11 Seit Aufhebung der EU Zinsrichtlinie zum 1 Januar 2016 12 werden Zins Informationen nach dem Common Reporting Standard CRS international ausgetauscht 13 International BearbeitenDie Schweiz ist seit Januar 2019 der einzige Staat in dem die Einkommensteuer nicht direkt vom Arbeitgeber vom Arbeitseinkommen abgezogen wird Vielmehr mussen Arbeitnehmer eine Steuererklarung abgeben aufgrund der die Einkommensteuer berechnet wird Deshalb fliessen dem Arbeitnehmer wenn man von Sozialabgaben absieht Bruttoeinkommen zu von denen ein Teil fur die spatere Steuerzahlung vom Steuerpflichtigen gespart werden muss Nur die Einkunfte der Auslander ohne C Bewilligung werden als Quellensteuer vom Arbeitgeber einbehalten 14 Quellensteuerpflichtig sind Personen die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben aber die Niederlassungsbewilligung Ausweis C noch nicht besitzen oder keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz fur ihre Einkunfte Grenzganger Wochenaufenthalter Referenten Sportler Kunstler etc haben 15 Nur wenn das Einkommen eine bestimmte Hohe uberschreitet wird fur auslandische Arbeitnehmer mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz eine nachtragliche ordentliche Veranlagung fur das gesamte Einkommen und Vermogen durchgefuhrt Ansonsten ist die Steuerbelastung definitiv Dies kann zu Minder aber auch erheblichen Mehrbelastungen gegenuber der ordentlichen Veranlagung fuhren Auf die nachtragliche ordentliche Veranlagung haben nur Personen mit einem Einkommen von mehr als 120 000 Schweizer Franken Anspruch Gemass einem Bundesgerichts Urteil 16 haben jedoch Quasi Ansassige d h Personen mit Wohnsitz im Ausland und mindestens 90 Prozent ihres Einkommens aus der Schweiz und weniger als 120 000 Schweizer Franken Jahreseinkommen ansonsten hatten sie automatisch Anrecht auf die nachtragliche ordentliche Veranlagung Anrecht auf eine gleiche Besteuerung wie die in der Schweiz Ansassigen Wie dies erfolgen soll ist noch nicht klar einerseits kann es uber die Tarifkorrektur ohne Anpassung des Gemeindesteuersatzes erfolgen andererseits uber die nachtragliche ordentliche Veranlagung Das deutsch schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen differenziert hinsichtlich der Frage welchem Staat das Besteuerungsrecht bei grenzuberschreitenden Sachverhalten zusteht nach den verschiedenen Einkunftsarten 17 18 Die Quellensteuertarife sind in den einzelnen Kantonen unterschiedlich Die Schweiz erhebt auch auf Zinsen von deutschen Anlegern mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland regelmassig eine Quellensteuer in Hohe von 35 auf grenzuberschreitende Zinszahlungen An Stelle des automatisierten Auskunftsaustausches machen Schweizer Banken dem deutschen Finanzamt grundsatzlich aber keine Angaben uber personenbezogene Daten und Kapitalertrage sondern behalten anonym 35 Quellensteuer ein und uberweisen sie an die deutschen Finanzbehorden 19 Nur wenn der Steuerpflichtige die Schweizer Bank ermachtigt die Daten uber die Schweizer Ertrage an das deutsche Finanzamt zu senden wird keine Quellensteuer von der Schweizer Bank einbehalten Der deutsche Anleger bekommt dann seine Ertrage vollstandig ohne die Vornahme des Abzugs der 35 igen Quellensteuer ausbezahlt muss sie aber in Deutschland versteuern Der deutsche Anleger kann auch in seiner Einkommensteuererklarung die im Ausland bezahlte Quellensteuer angeben die dann auf seine inlandische Einkommensteuer angerechnet wird Fur bestimmte Kapitalertrage behalten die Schweizer Banken anstelle der Quellensteuer 35 als so genannte Verrechnungssteuer ein Diese verbleibt bei den Schweizer Finanzbehorden Sie kann nicht uber die deutsche Einkommensteuererklarung angerechnet aber unter bestimmten Voraussetzungen von der Schweiz erstattet werden In Osterreich sind die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer ebenfalls als Quellensteuer ausgestaltet Abgrenzungen BearbeitenMit Quellensteuern werden Steuerarten bezeichnet bei denen sich der Steuerglaubiger des Quellenabzugsverfahrens bedient Abzugsteuern und Quellensteuern werden von einem Teil der Fachliteratur als Synonyme betrachtet 20 Der Begriff der Quellensteuer ist ein Terminus technicus allein des internationalen Steuerrechts wahrend die deutschen Steuergesetze traditionell den Begriff der Abzugsteuer benutzen 21 Einzelnachweise Bearbeiten Springer Fachmedien Wiesbaden Hrsg Kompakt Lexikon Finanzwissenschaft 2013 S 169 Christiana Djanani Gernot Brahler Internationales Steuerrecht 2006 S 153 Verlag Th Gabler Hrsg Gabler Wirtschafts Lexikon Band 5 1984 Sp 917 ISBN 3 409303634 Reinhold Sellien Helmut Sellien Gablers Wirtschafts Lexikon Band 1 1988 Sp 86 Springer Fachmedien Wiesbaden Hrsg Kompakt Lexikon Finanzwissenschaft 2013 S 169 Wilhelm Christians Finanzierungshandbuch 1988 S 339 Norbert Dautzenberg Quellensteuern in Gabler Wirtschaftslexikon abgerufen am 20 August 2020 Bundeszentralamt fur Steuern Auslandische Quellensteuer Stand 2020 abgerufen am 19 August 2020 BZSt Hrsg Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat Erlauterungen PDF Stand 1 Januar 2020 Dirk Wendl Erstattung auslandischer Quellensteuer Wichtige Informationen fur Kapitalanleger abgerufen am 9 Juni 2020 BZSt Hrsg EU Zinsrichtlinie Allgemeine Informationen abgerufen am 20 August 2020 vgl Richtlinie EU 2015 2060 vom 10 November 2015 zur Aufhebung der Richtlinie 2003 48 EG im Bereich der Besteuerung von Zinsertragen Christian Rodl Der Automatische Informationsaustausch lost die EU Zinsrichtlinie ab abgerufen am 26 Juli 2017 SWI Swissinfo ch vom 6 Dezember 2018 Auch in Steuersachen unterscheidet sich die Schweiz gerne abgerufen am 15 Dezember 2022 Schweizerische Eidgenossenschaft Hrsg Quellensteuer abgerufen am 21 August 2020 Urteil 2C 319 2009 vom 26 Januar 2010 1 2 Vorlage Toter Link jumpcgi bger ch Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Mai 2019 Suche in Webarchiven Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermogen Stand am 28 Dezember 2016 abgerufen am 21 August 2020 Das deutsch schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen Netzwerk der Informations und Beratungsstellen fur grenzuberschreitende Fragen am Oberrhein abgerufen am 21 August 2020 Uli Reitz Zinsen aus der Schweiz 8 September 2014 Matthias Wrede Okonomische Theorie des Steuerentzuges 1998 S 78 FN 48 Florian Haase Internationales und Europaisches Steuerrecht 2023 S 23Normdaten Sachbegriff GND 4201710 5 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Quellensteuer amp oldid 236074336