www.wikidata.de-de.nina.az
Als Steuerinlander bezeichnet man im deutschen Steuerrecht jede naturliche Person unabhangig von ihrer Staatsangehorigkeit die ihren Wohnsitz oder ihren gewohnlichen Aufenthalt in Deutschland hat Eine solche Person ist in Deutschland unbeschrankt einkommensteuerpflichtig 1 Abs 1 Satz 1 EStG Der unbeschrankten Steuerpflicht unterliegt das weltweit erzielte Einkommen Welteinkommensprinzip Entsprechendes gilt fur eine juristische Person die ihre Geschaftsleitung oder ihren Sitz in Deutschland hat 1 KStG Ob und inwieweit im Ausland erzielte Einkunfte im Inland zu versteuern sind regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Drittstaat Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Steuerinlander amp oldid 201548018