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Die Zinsinformationsverordnung ZIV setzt die Richtlinie 2003 48 EG im Bereich der Besteuerung von Zinsertragen Zinsrichtlinie in deutsches Recht um Mit der Zinsrichtlinie soll die EU weite Besteuerung der Kapitalertrage naturlicher Personen sichergestellt werden auch wenn die Zinszahlungen grenzuberschreitend erfolgen 1 ZIV BasisdatenTitel Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003 48 EG des Rates vom 3 Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von ZinsertragenKurztitel ZinsinformationsverordnungAbkurzung ZIVArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 45e EStGRechtsmaterie SteuerrechtFundstellennachweis 611 1 33Erlassen am 26 Januar 2004 BGBl I S 128 Inkrafttreten am 1 Juli 2005 Bek vom 22 Juni 2005 BGBl I S 1695 Letzte Anderung durch Art 1 VO vom 5 November 2007 BGBl I S 2562 Inkrafttreten derletzten Anderung 10 November 2007 Art 2 VO vom 5 November 2007 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Nach der 4 ZIV sind sog Zahlstellen insbesondere Kreditinstitute in Deutschland verpflichtet bestimmte Daten uber Zinszahlungen durch eine inlandische Zahlstelle an wirtschaftliche Eigentumer die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europaischen Gemeinschaft haben an das Bundeszentralamt fur Steuern BZSt zu ubermitteln Das BZSt speichert die ubermittelten Daten und ubermittelt sie zum Zwecke der Besteuerung einmal jahrlich weiter an die zustandigen Behorden des Mitgliedstaats in dem der wirtschaftliche Eigentumer ansassig ist Gemeldet werden Zinsen und Erlose beim Verkauf bestimmter festverzinslicher Wertpapiere Gemeldet werden folgende Daten 8 ZIV Name und Wohnsitz des Kapitalanlegers Name und Anschrift der Zahlstelle Kontonummer oder Kennzeichen der Kapitalforderung und Gesamtbetrag der Zinsen oder der zinsahnlichen Ertrage Gesamtbetrag des Erloses aus der Abtretung Ruckzahlung oder Einlosung die im Kalenderjahr zugeflossen sind Siehe auch BearbeitenKapitalertragsteuerWeblinks BearbeitenText der Verordnung Bundeszentralamt fur SteuernBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zinsinformationsverordnung amp oldid 191083206