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Der Steuerzahler ist in der Finanzwissenschaft und in der Steuerlehre ein Wirtschaftssubjekt das eine bestimmte Steuerart an den Steuerglaubiger zahlt weil es eine Zahlungspflicht trifft Der Steuerzahlerbrunnen in Isny im Allgau des Bildhauers Leo Wirth Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Steuerschuldner und Steuertrager nicht identisch 2 1 Abzugsteuer 2 2 Indirekte Steuern 2 3 Andere Steuerarten 3 Interessenvertretungen 4 Wirtschaftliche Aspekte 5 Sonstiges 6 Organisationen der Steuerzahler 7 Siehe auch 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAls Wirtschaftssubjekte kommen Unternehmen oder Privathaushalte in Betracht Wirtschaftssubjekte konnen Steuerdestinatar Steuerpflichtiger Steuerschuldner Steuertrager und oder Steuerzahler sein Steuerdestinatar ist die vom Steuergesetz nicht als Steuerzahler aber als Steuertrager vorgesehene Person 1 Steuerpflichtiger ist wer den Tatbestand verwirklicht an den ein Steuergesetz die Zahlungspflicht knupft Mit dem Begriff des Steuertragers soll verdeutlicht werden das ein anderes Steuersubjekt wie Steuerpflichtiger oder Steuerschuldner eine bestimmte Steuerart an das Finanzamt abzufuhren hat und sie im Wege der Steueruberwalzung uber die Marktpreise an den Steuertrager abwalzt Im Regelfall hat der Steuerschuldner die Steuer als Steuerzahler zu entrichten z B 36 Abs 4 EStG 29 31 GrStG 13 18 UStG 2 Beispielsweise wird die Grundsteuer gemass 2 GrStG auf bestimmtes inlandisches Grundeigentum erhoben und muss nach 29 GrStG 31 GrStG vom Grundeigentumer gezahlt werden der auch gleichzeitig Steuerschuldner ist Steuerschuldner und Steuertrager nicht identisch BearbeitenSteuerzahler ist nach 33 AO unter anderem wer eine Steuer fur Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzufuhren hat In Ausnahmefallen bestimmt der Steuergesetzgeber jemand anderen zum Steuerzahler fur Rechnung des Steuerschuldners Dies betrifft die Steuergruppen Abzugsteuern Quellensteuern und indirekten Steuern Abzugsteuer Bearbeiten Hauptartikel Abzugsteuer Steuerpflichtiger ist nach der weiten Legaldefinition des 33 AO unter anderem wer eine Steuer fur Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzufuhren hat also der Steuerzahler wie z B der Arbeitgeber bei der Lohnsteuer Gemass 38 Abs 1 Satz 1 EStG wird bei Einkunften aus nichtselbstandiger Arbeit die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben soweit er von einem Arbeitgeber gezahlt wird Der Arbeitgeber ist somit steuerrechtlich nicht nur Steuerzahler sondern auch Steuerpflichtiger denn er zieht die Lohnsteuer vom Arbeitseinkommen ab und uberweist dem Arbeitnehmer lediglich den Nettolohn Der Arbeitnehmer ist ebenfalls Steuerpflichtiger nach 33 AO denn er muss eine Steuererklarung abgeben Da der Arbeitgeber ihm die Lohnsteuer bereits vom Bruttolohn abgezogen hat ist der Arbeitnehmer zwar nicht Steuerzahler aber Steuertrager Der Arbeitnehmer tragt die Steuerlast dadurch dass er lediglich den Nettolohn ausbezahlt bekommt und er seine Konsumausgaben nur an diesem ausrichten kann Indirekte Steuern Bearbeiten Hauptartikel Indirekte Steuer Uberall dort wo Steuerzahler und Steuertrager nicht identisch sind wird von Steueruberwalzung gesprochen Steueruberwalzung ist eine legale Form der Steuerabwehr bei der die Steuerlast vom Steuerschuldner und Steuerzahler an den Steuertrager weitergegeben wird 3 Dies ist insbesondere bei indirekten Steuern der Fall Der Staat wunscht als Steuerglaubiger im Falle der indirekten Steuern dass die Steuerschuldner selbst nicht Steuerindossatare sind sondern die Steuern auf die Verbraucher ihrer Produkte und Dienstleistungen uberwalzen Die indirekten Steuern gelangen deshalb von den Verbrauchern als wirtschaftliche Steuertrager zum Staat indirekt uber die zwischengeschalteten Unternehmen als Hilfsfiskus die selbst kein Steuertrager sind 4 Zu den indirekten Steuern zahlen insbesondere die Umsatzsteuer die Verbrauchsteuern z B Energiesteuer Schaumweinsteuer Tabaksteuer und Zwischenerzeugnissteuer und die Rennwett und Lotteriesteuer Der Unternehmer ist nach 10 UStG zur Steueruberwalzung der Umsatzsteuer berechtigt die Steuer geht in den Kaufpreis ein 5 6 Deshalb ist der Unternehmer der Steuerzahler der die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzufuhren hat Der Kaufer ist der Steuertrager weil er einen um die Umsatzsteuer erhohten Kaufpreis entrichten muss Bei der Stromsteuer wird die Stromentnahme aus dem Stromnetz besteuert Die Steuer belastet also den Endverbraucher Erhoben wird die Steuer jedoch beim Stromversorgungsunternehmen als Steuerzahler und Steuersubjekt welches die Steuer im Strompreis durch Steueruberwalzung auf die Kunden die Steuerdestinatare abwalzt Andere Steuerarten Bearbeiten Bei der Kapitalertragsteuer ist der Schuldner der Kapitalertrage gemass 44 EStG der Steuerzahler und nicht der Glaubiger der Kapitalertrage Steuerzahler bei der Versicherungsteuer ist das Versicherungsunternehmen anstatt des Versicherungsnehmers 7 VersStG Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer Fur die Steuer haftet der Versicherer er hat die Steuer fur Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten Interessenvertretungen BearbeitenDie Interessenvertretungen Bund der Steuerzahler Deutschland und Bund der Steuerzahler Schweiz tragen die Bezeichnung Steuerzahler sehen sich als Finanzgewissen der Nation und geben ihre Ziele als Gemeinwohlinteressen aller Steuerzahler aus 7 Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenSteuerzahler ist wer die Steuer unmittelbar an das Finanzamt durch Zahlung abfuhrt Der Nationalokonom Josef Kaizl brachte bereits 1882 am Beispiel des Bieres die Unterschiede hervor Der Bierbrauer der die Biersteuer entrichtet ist Steuerzahler der Konsument soll die Steuerlast tragen und Steuertrager sein 8 Durch Zahlung der Biersteuer an das Finanzamt belastet der Bierbrauer zunachst seine Liquiditat da er die Biersteuer aber durch seine Preiskalkulation in den Bierpreis einbezieht erhalt er die Liquiditatsbelastung uber die Umsatzerlose vom Konsumenten zuruck Durch die um die Biersteuer erhohten Umsatzerlose ist letztlich der Konsument der Steuertrager Dieser Vorgang der Steueruberwalzung sorgt dafur dass die Steuerlast beim Konsumenten bleibt und dieser in Hohe der Steuerlast weniger Konsumausgaben tatigen kann Zwangssparen Sonstiges BearbeitenDas veraltete Wort Zensit betraf sowohl den Steuerzahler 9 als auch den Steuertrager Das Wort geht zuruck auf den von Romern seit Konig Servius Tullius erhobenen Zensus dessen einzige Steuer lateinisch tributum vom Zensiten zu entrichten war 10 Organisationen der Steuerzahler BearbeitenBund der Steuerzahler Deutschland Bund der Steuerzahler Schweiz Netzwerk SteuergerechtigkeitSiehe auch BearbeitenSteuerberater Steuerinzidenz SteuerpflichtEinzelnachweise Bearbeiten Springer Fachmedien Wiesbaden Hrsg Kompakt Lexikon Steuerlehre und Wirtschaftsprufung 2013 S 389 Klaus von Sicherer Einkommensteuer 2005 S 17 Michael Olsson Dirk Piekenbrock Gabler Kompakt Lexikon Umwelt und Wirtschaftspolitik 1993 S 301 Manfred O E Hennies Allgemeine Volkswirtschaftslehre fur Betriebswirte Band I 2003 S 197 BFH Urteil vom 22 Januar 1960 Az V 104 58 U Hans U Loepelmann Besprechungen von Urteilen Beschlussen und Gutachten des Bundesfinanzhofs 1960 S 20 Wolfgang Schroeder Samuel Greef Lukas Kiepe Bund der Steuerzahler Schlanker Staat durch Homogenisierung heterogener Interessen In Katie Baldschun Hrsg Sozialgerichtsbarkeit im Blick Interdisziplinare Forschung in Bewegung Fachkonferenz der Nachwuchsgruppe Die Sozialgerichtsbarkeit und die Entwicklung von Sozialrecht und Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland am 21 22 September 2020 Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 2021 ISBN 978 3 7489 3100 3 S 195 211 Josef Kaizl Die Lehre von der Uberwalzung der Steuern 1882 S 76 f Horst Zimmermann Klaus Dirk Henke Michael Broer Finanzwissenschaft 2021 S 335 Walter Kramer Statistik fur alle Die 101 wichtigsten Begriffe anschaulich erklart 2015 S 192Normdaten Sachbegriff GND 4183238 3 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen 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