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Zahlungspflichtiger englisch payer ist ein Wirtschaftssubjekt das als Schuldner zur Geldzahlung an den Zahlungsempfanger Glaubiger verpflichtet ist Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Aussenhandel 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDieser Anspruch aus Sicht des Glaubigers kann aus einem Schuldverhaltnis oder einer offentlich rechtlichen Verpflichtung resultieren Zahlungspflichtiger ist ein Begriff des Zahlungsdiensterechts Das in allen EU Mitgliedstaaten geltende Zahlungsdiensterecht benutzt zwar den Begriff des Zahlungspflichtigen bietet jedoch keine Legaldefinition an Es setzt das Wort als bekannt voraus Eine Geldzahlung kann in Bargeld oder bargeldlos erfolgen Im letzteren Fall benotigen sowohl der Zahlungspflichtige als auch der Zahlungsempfanger ein Bankkonto Als zahlungsverkehrstechnischer Zahlungspflichtiger gilt allgemein ein Wirtschaftssubjekt Privathaushalt Unternehmen offentliche Verwaltung Staat das auf seinem Bankkonto zwecks Erfullung seiner Zahlungspflicht eine Belastung erhalt Zahlungspflichtige sind speziell auch Kreditnehmer bei Tilgungen und Zinszahlungen und Kreditgeber bei Kreditauszahlungen Einzahler von Bareinzahlungen oder Importeure Der Zahlungspflichtige ist bei Kaufvertragen des Alltags der Kaufer der dem Verkaufer eine Barzahlung ubergibt und damit die Zahlungsbedingungen erfullt Zur Entgegennahme sind nach 56 HGB auch Ladenangestellte in einem Laden befugt Bei allen anderen Vertragen heisst der Zahlungspflichtige allgemein Schuldner Mieter Pachter Leasingnehmer Auch aus offentlich rechtlichen Vertragen konnen Zahlungspflichten entstehen Rechtsfragen BearbeitenZahlungspflichtiger ist ein Rechtsbegriff der in vielen Gesetzen vorkommt aber keine Legaldefinition besitzt ZahlungsverkehrIm Zentrum steht der Begriff des Zahlungspflichtigen bei Lastschriften innerhalb des bargeldlosen Zahlungsverkehrs wo er auch Zahler genannt wird Nach 1 ZAG ist der Zahler eine naturliche oder juristische Person die Inhaber eines Zahlungskontos ist und die Ausfuhrung eines Zahlungsauftrags von diesem Zahlungskonto gestattet oder falls kein Zahlungskonto vorhanden ist eine naturliche oder juristische Person die den Zahlungsauftrag erteilt Die Zahlstelle lost die Lastschrift mit Autorisierung des Zahlungspflichtigen durch Kontobelastung ein 1 Dies gilt unabhangig davon ob im rechtlichen Sinne uberhaupt eine Leistungspflicht des Zahlers bestand Ohne Autorisierung ist die Belastung nach 675j Abs 1 Satz 1 BGB unwirksam und ruckgangig zu machen 2 Beim Einzugsermachtigungsverfahren fur Zahlungskarten hangt die Wirksamkeit der Kontobelastung davon ab dass der Zahlungspflichtige diese gegenuber seiner Zahlstelle genehmigt 684 Satz 2 BGB Mangels girovertraglicher Weisung steht der Zahlstelle im Deckungsverhaltnis damit so lange kein Aufwendungsersatzanspruch gemass 670 BGB zu bis der Schuldner die unberechtigte Belastung seines Kontos nach 684 Satz 2 BGB genehmigt hat Elektronischer GeschaftsverkehrBei Bestellungen im elektronischen Geschaftsverkehr ist nach 312j BGB die Pflicht des Unternehmers gegenuber Verbrauchern nur erfullt wenn auf Webseiten eine Schaltflache gut lesbar mit nichts anderem als den Wortern zahlungspflichtig bestellen oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist Aussenhandel BearbeitenIm Aussenhandel ist der Importeur der Zahlungspflichtige Bei Akkreditiven und Dokumenteninkassi legt ihm die Bank die vom Exporteur eingereichten Warenbegleitpapiere nach Prufung vor und ubergibt dem Importeur diese Zug um Zug gegen Kontobelastung 3 Einzelnachweise Bearbeiten BGH NJW 2008 63 BGH NJW 2008 3348 Volker Tolkmitt Neue Bankbetriebslehre 2004 S 126Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zahlungspflichtiger amp oldid 236720648