www.wikidata.de-de.nina.az
Unter Immobiliarmiete kurz Miete versteht man die entgeltliche Gebrauchsuberlassung von Wohnraumen sowie das Mieten von Geschaftsraumen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfamilien 2 1 Deutscher Rechtskreis 2 2 Franzosischer Rechtskreis 2 3 Skandinavischer Rechtskreis 2 4 Common Law 3 Rechtsvergleichende Analyse 3 1 Uberlassung von Geschaftsraumen 3 1 1 Mietzinsrecht 4 Literatur 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Mietrecht sieht den Mietzins alltagssprachlich die Miete sowohl fur bewegliche Sachen Mobiliarmiete beispielsweise Mietwagen als auch fur Immobilien etwa Mietshausern vor Bei letzteren ist die Miete aus Sicht des Mieters Kaltmiete eine Nutzungsgebuhr die der Vermieter Eigentumer der Immobilie fur die Uberlassung einer Wohnung oder von Geschaftsraumen vom Mieter aus dem abgeschlossenen Mietvertrag verlangen kann Die Hohe der Miete aber auch Kundigungsfristen und andere Vertragsbestandteile eines Mietvertrags unterliegen im Rahmen des Mietrechts besonderen Anforderungen weil hier das Vertragsrecht mit dem in vielen Rechtsordnungen geschutzten Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung kollidiert Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an den Mieterschutz fur Privatpersonen Diese Anforderungen waren und sind stets Gegenstand sozialer und politischer Auseinandersetzungen Diese reichen von Fachdebatten zwischen den Verbanden der Mieter und Vermieterorganisationen bis zum Mietstreik Dabei setzen sich die Mieter wie bei einem Mietruckstand der Kundigung von Mietvertragen und der Zwangsraumung aus Rechtsfamilien BearbeitenDeutscher Rechtskreis Bearbeiten Hauptartikel Mietvertrag Deutschland und Pachtvertrag Deutschland Das Mietrecht ist in Deutschland insbesondere im BGB geregelt Es betrachtet die Wohnungs und Geschaftsraummiete als vertragliches Schuldverhaltnis und regelt sie im 8 Abschnitt des 2 Buchs des Burgerlichen Gesetzbuches sie entfaltet nur schuldrechtliche keine dingliche Wirkung Systematisch enthalt das BGB hierin die allgemeinen Vorschriften fur Mietverhaltnisse 535 bis 548 BGB Mietverhaltnisse uber Wohnraum 549 bis 577a BGB und Mietverhaltnisse uber andere Sachen 578 bis 580a BGB Das deutsche Recht unterscheidet ferner zwischen blosser Gebrauchsuberlassung der Miete und der zusatzlichen Erlaubnis der Fruchtziehung der Pacht Die Pacht unterliegt wenn sie als Landpachtvertrag gestaltet ist den Sonderregeln der 585 ff BGB Nach 581 Abs 2 BGB sind die Regelungen des Mietrechts aber auf Pachtvertrage entsprechend anzuwenden soweit sich nicht aus den 584 bis 584b BGB etwas anderes ergibt Hauptartikel Mietvertrag Osterreich und Pachtvertrag Osterreich Das Bundesgesetz vom 12 November 1981 uber das Mietrecht Mietrechtsgesetz MRG 1 enthalt in seinem Anwendungsbereich spezielle Regelungen uber die Miete von Wohn und Geschaftsraumen Es definiert die Haupt und Untermiete 2 MRG da die Vorschriften des MRG einen Hauptmietvertrag voraussetzen Fur Untermietvertrage gelten die allgemeinen Regeln uber Bestandvertrage im Allgemeinen Burgerlichen Gesetzbuch ABGB Das MRG regelt auch die Erhaltung 3 MRG die Verbesserungen durch bautechnische Massnahmen 4 ff MRG sowie Kundigungsfragen 30 ff MRG Subsidiar gelten die Regelungen uber den Bestandvertrag im Allgemeinen burgerlichen Gesetzbuch ABGB Ein Vertrag wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhalt heisst Bestandvertrag 1090 ABGB Bestandvertrage sind sowohl die Miet als auch die Pachtvertrage Die Unterscheidung ergibt sich aus 1091 ABGB Eine Sache die sich ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lasst ist eine Mietsache kann sie nur durch Fleiss und Muhe benutzt werden liegt ein Pachtvertrag vor Die Miete ist in Osterreich zwar als dingliches Recht grundbuchfahig die Wirkung der Eintragung erschopft sich jedoch darin dass ein neuer Eigentumer die Miete gegen sich gelten lassen muss Hauptartikel Mietvertrag Schweiz und Pachtvertrag Schweiz Der Mietvertrag ist den Art 253 ff OR geregelt Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter gemass Art 253 OR dem Mieter eine Sache zum Gebrauch zu uberlassen und der Mieter dem Vermieter dafur einen Mietzins zu leisten Der Mietzins ist in der Regel gemass Art 269a OR nicht missbrauchlich wenn er insbesondere im Rahmen der orts oder quartierublichen Mietzinse liegt durch Kostensteigerungen oder Mehrleistungen des Vermieters begrundet ist bei neueren Bauten im Rahmen der kostendeckenden Bruttorendite liegt lediglich dem Ausgleich einer Mietzinsverbilligung dient die zuvor durch Umlagerung marktublicher Finanzierungskosten gewahrt wurde und in einem dem Mieter im Voraus bekanntgegebenen Zahlungsplan festgelegt ist lediglich die Teuerung auf dem risikotragenden Kapital ausgleicht oder das Ausmass nicht uberschreitet das Vermieter und Mieterverbande oder Organisationen die ahnliche Interessen wahrnehmen in ihren Rahmenvertragen empfehlen Neben den Bestimmungen des OR ist vor allem die Verordnung uber die Miete und Pacht von Wohn und Geschaftsraumen VMWG vom Mai 1990 massgebend 2 Franzosischer Rechtskreis Bearbeiten Das franzosische Recht fasst den Mietvertrag franzosisch contrat de bail in romisch rechtlicher Tradition als Unterform des contrat de louage die romische locatio conductio auf Der contrat de louage erfasst die Uberlassung von Sachen franzosisch louage de choses lateinisch locatio conductio rei und Diensten franzosisch louage d ouvrage locatio conductio operarum Weder zwischen Dienst und Werkvertrag noch zwischen Miete franzosisch bail a loyer und Pacht franzosisch bail a ferme wird einheitlich und exakt in den Art 1714 ff Code civil unterschieden Das Wohnraummietrecht ist weitestgehend durch Sonderrecht ersetzt Gesetz Nr 89 624 franzosisch tendant a ameliorer les rapports locatifs Skandinavischer Rechtskreis Bearbeiten Das Immobiliarmietrecht Schwedens schwedisch hyra wird weitestgehend durch das 12 Kapitel des Bodengesetzbuches schwedisch jordabalk von 1970 festgesetzt es ist systematisch dem Sachenrecht zuzurechnen Das schwedische Recht unterscheidet dabei zwischen Miete schwedisch hyra und Pacht schwedisch arrende Die grobe deutsche Ubersetzung mit Miete bzw Pacht gibt den sachlichen Unterschied zwischen beiden jedoch nur verzerrt wieder Der Unterschied besteht nicht in der Art sondern im Objekt der Uberlassung wahrend die hyra die Uberlassung eines Gebaudes oder Gebaudeteils bezeichnet meint schwedisch jord die Uberlassung von Land Common Law Bearbeiten Hauptartikel Landlord and tenant law England und Wales Nach angloamerikanischem Recht kann Wohnraum englisch dwelling durch eine Lizenzierung englisch licence oder Miete englisch lease zum Gebrauch uberlassen werden Durch licence entsteht ein rein schuldrechtlich wirkendes Verhaltnis der licensee hat keinen ausschliesslichen Besitz Sachenrechtlich ausgestaltet ist hingegen die lease Das englische Recht hat aus historischen Grunden alles Land gehort der Krone nie ein dem kontinentaleuropaischen Recht vergleichbares Eigentum an Grund ausgebildet Vielmehr werden die Herrschaftsrechte daran in Volleigentum englisch freehold zeitlich unbeschrankt entspricht etwa dem Volleigentum und zeitlich beschrankt englisch leasehold eingeteilt Die lease wird nach schuldrechtlichem Vertrag durch Ubertragung englisch conveyance ubertragen die Vertragsparteien sind der Vermieter englisch landlord und der Mieter englisch tenant Rechtsvergleichende Analyse BearbeitenUberlassung von Geschaftsraumen Bearbeiten Mietzinsrecht Bearbeiten Das Entgelt das der Mieter dem Vermieter als Gegenleistung fur die Uberlassung zu entrichten hat heisst Mietzins In allen grossen Rechtsordnungen herrscht fur Anfangsmiete Vertragsfreiheit Die Parteien konnen die Miethohe frei vereinbaren Eine Besonderheit kennt die franzosische Rechtspraxis Der Mieter muss zu Beginn des Mietverhaltnisses dem Vermieter ein sogenanntes Eintrittsgeld franzosisch pas de porte zahlen Dessen Rechtsnatur wie auch sein Sinn sind umstritten Er wurde damit verteidigt dass sich der Mieter durch den pas de porte das hohe Niveau an Kundigungsschutz in Frankreich erst erkaufen musse 3 Literatur BearbeitenWolfgang Hau Harmonisierung des Immobiliarmietrechts in Europa Bestandsaufnahme und Perspektiven In JZ Band 65 Nr 11 2011 S 553 561 doi 10 1628 002268810791536589 Peter Trenk Hinterberger Internationales Wohnungsmietrecht N G Elwert Verlag Marburg 1977 Darstellung des deutschen Kollisionsrechts mit rechtsvergleichenden Einfuhrungen Sebastian Wolff Kundigungsschutz und Mietzins im Gewerbemietrecht Europas dissertation de Berlin 2001 Zugl Diss Berlin 2001 Rechtsvergleichende Darstellung des Gewerberaummietrechts in Europa Einzelnachweise Bearbeiten Bundesgesetz vom 12 November 1981 uber das Mietrecht Mietrechtsgesetz MRG BGBl Nr 520 1981 Verordnung uber die Miete und Pacht von Wohn und Geschaftsraumen Sebastian Wolff Kundigungsschutz und Mietzins im Gewerbemietrecht Europas dissertation de Berlin 2001 S 193 204 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4169785 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Immobiliarmiete amp oldid 201937391