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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Zwangsraumung auch Raumungsvollstreckung oder Herausgabevollstreckung ist eine Massnahme der Zwangsvollstreckung um die Raumung und Herausgabe einer unbeweglichen Sache zu erwirken Sie stellt die zwangsweise Durchsetzung einer Raumungs und Herausgabeverpflichtung mit den Machtmitteln des Staates dar Diese Verpflichtungen konnen sich etwa aus der wirksamen Beendigung eines Mietverhaltnisses etwa durch Kundigung oder Vergleich ergeben 546 BGB Im Rahmen der Raumung hat der Mieter alle Sachen und Einrichtungen die er eingebracht oder vom Vormieter ubernommen hat vom Grundstuck oder aus den Raumen zu entfernen soweit sie nicht vereinbarungsgemass vom Vermieter oder Nachmieter ubernommen werden Zur Erfullung seiner Herausgabeverpflichtung hat der Mieter weiterhin dem Vermieter oder einer von diesem bestimmten Person den unmittelbaren Besitz in der Regel durch Ubergabe der Schlussel einzuraumen 1 Erfullt der Schuldner diese Verpflichtungen nicht freiwillig so kann der Glaubiger diese durch die Zwangsraumung durchsetzen Die Herausgabevollstreckung erfolgt dadurch dass der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz setzt und den Glaubiger in den Besitz einweist 885 Abs 1 ZPO Die Vollstreckung der Raumungsverpflichtung wird dadurch bewirkt dass bewegliche Sachen die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sind von dem Gerichtsvollzieher weggeschafft und dem Schuldner oder wenn dieser abwesend ist einem Bevollmachtigten des Schuldners einem erwachsenen Familienangehorigen oder einer in der Familie beschaftigten Person ubergeben oder zur Verfugung gestellt werden Ist weder der Schuldner noch eine der bezeichneten Personen anwesend oder wird die Entgegennahme verweigert hat der Gerichtsvollzieher die bezeichneten Sachen auf Kosten des Schuldners in die Pfandkammer zu schaffen oder anderweitig in Verwahrung zu bringen 885 Abs 2 und 3 ZPO Zwangsgeraumt wird ein Objekt wie etwa ein Grundstuck oder eine Wohnung delogiert oder exmittiert wird ein Subjekt also der Schuldner bzw der Mieter Der englische Ausdruck eviction umfasst auch den Wiedereintritt des Vermieters Glaubigers in seine ursprunglichen Rechte Offentlicher Protestaufruf gegen Zwangsraumungen in IbizaInhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen 2 Durchfuhrung 3 Kosten 4 Beschrankter Vollstreckungsauftrag 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseVoraussetzungen BearbeitenAls allgemeine Vollstreckungsvoraussetzung bedarf es eines Vollstreckungstitels etwa eines Raumungsurteils 704 ZPO Haufig ist die Kundigung eines Mietvertrags wegen Zahlungsverzug des Mieters mit anschliessender Raumungsklage des Vermieters 940a Abs 3 ZPO auf die der Mieter zur Raumung und Herausgabe der betreffenden Wohnung verurteilt wird Der Raumung kann auch eine Hausbesetzung zu Grunde liegen oder die Abwicklung eines notleidenden Kredits im Wege der Zwangsversteigerung eines Grundstucks und anschliessender Zwangsraumung des zahlungsunfahigen Darlehensnehmers Seit der Mietrechtsreform 2013 2 3 ist eine Zwangsraumung uber die bereits in 940a Abs 1 ZPO genannten Falle hinaus in bestimmten weiteren Fallen aufgrund einer Raumungsverfugung zulassig Scheitert die Raumungsvollstreckung an einer dritten dem Vermieter bis dahin unbekannten Person die an der Wohnung ein Besitzrecht geltend macht gegen die sich das Raumungsurteil aber nicht richtet kann ein weiterer Titel gegen diese dritte Person schnell im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nach 940a Abs 2 ZPO erlangt werden 4 Ausserdem darf das Gericht die Raumung durch einstweilige Verfugung anordnen wenn der Mieter fur die nach Rechtshangigkeit fallig werdenden Mietforderungen keine bestimmte Geldsumme nach 283a ZPO hinterlegt 940a Abs 3 ZPO 5 Die Raumung der Wohnung ohne Einverstandnis des Mieters und ohne vorher erwirkten Raumungstitel sog kalte Raumung 6 stellt eine verbotene Eigenmacht des Vermieters und eine Verletzung des Besitzrechts des Mieters dar Sie kann den Vermieter zur Zahlung von Schadensersatz 7 8 und Schmerzensgeld 9 an den Mieter verpflichten Der mit der Zwangsraumung zu beauftragende Gerichtsvollzieher hat gegebenenfalls eine dem Mieter im Raumungsurteil gewahrte Raumungsfrist zu beachten 721 751 ZPO Bevor er einen Raumungstermin anberaumt macht der Gerichtsvollzieher die Durchfuhrung des Raumungsauftrags in aller Regel von der Zahlung eines Kostenvorschusses durch den Vermieter abhangig der die voraussichtlich entstehenden Kosten deckt 4 Gerichtsvollzieherkostengesetz Zwischen dem Tag der Zustellung des Raumungstermins an den Schuldner Mieter Besitzer und dem Raumungstermin selbst mussen wenigstens drei Wochen liegen 180 Nr 2 Abs 2 GVGA 10 so dass der Schuldner gegebenenfalls noch einen Vollstreckungsschutzantrag gem 765a ZPO stellen 11 und zumindest die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bewirken kann Dazu musste die Zwangsraumung unter voller Wurdigung des Schutzbedurfnisses des Glaubigers wegen ganz besonderer Umstande eine Harte bedeuten die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist Bei seiner Entscheidung hat das Vollstreckungsgericht auch die Ausstrahlungswirkung der dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewahrleisteten Grundrechte auf Leben und korperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs 2 Satz 1 GG zu berucksichtigen 12 Drohende Obdachlosigkeit des Schuldners hindert die Zwangsvollstreckung nicht Ist jedoch zu erwarten dass der Raumungsschuldner durch die Zwangsraumung obdachlos wird benachrichtigt der Gerichtsvollzieher die fur die Unterbringung von Obdachlosen zustandige Verwaltungsbehorde von dem Raumungstermin 13 Nimmt diese auf ihre Kosten die bisherigen Raume des Schuldners fur dessen vorlaufige Unterbringung in Anspruch insbesondere nach Massgabe des SGB II oder SGB XII durch Ubernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung unterbleibt die Zwangsraumung 181 Nr 3 und 4 GVGA Durchfuhrung BearbeitenDa der Gerichtsvollzieher die bewegliche Habe des Schuldners gem 885 Abs 2 ZPO wegzuschaffen hat wird zur Raumung ebenfalls ein Spediteur hinzugezogen falls die Habe des Schuldners nicht ubergeben werden kann Der Gerichtsvollzieher haftet dem Schuldner fur einen ordnungsgemassen und fachgerechten Abbau und Abtransport des Mobiliars und auch fur eine entsprechende Einlagerung auch wenn der Vermieter anbietet Arbeitskrafte und Raumlichkeiten fur eine Einlagerung des Raumungsgutes zur Verfugung zu stellen 14 Die Zwangsraumung wird vom Gerichtsvollzieher auf Antrag eines Glaubigers bewirkt wenn der Schuldner die Wohnung oder das Grundstuck bis zum angesetzten Raumungstermin nicht freiwillig raumt und herausgibt Erforderlichenfalls kann der Gerichtsvollzieher dabei unmittelbaren Zwang anwenden also z B Schlosser aufbrechen und austauschen oder den Schuldner mit Unterstutzung der Polizei unter Gewaltanwendung aus der Wohnung setzen 758 ZPO Der Schuldner wird aus dem Besitz der zu raumenden Wohnung oder des zu raumenden Geschaftsraumes gesetzt indem der Gerichtsvollzieher samtliches Raumungsgut aus dem Raumungsobjekt entfernt und den Glaubiger in den Besitz einweist insbesondere durch Ubergabe der Schlussel Der Glaubiger kann somit den eingewiesenen Besitz ungehindert ausuben Das Raumungsgut hat der Gerichtsvollzieher fur einen Monat zu verwahren Binnen dieser Frist kann der Schuldner die pfandbaren Gegenstande gegen Erstattung der Raumungskosten herausverlangen unpfandbare Sachen jederzeit Nach Fristablauf wird das noch vorhandene Raumungsgut wie ein Pfand offentlich versteigert und ein eventueller Erlos zugunsten des Glaubigers hinterlegt 885 Abs 2 bis 5 ZPO Nicht verwertbare Sachen konnen vernichtet werden Kosten BearbeitenDie nicht unerheblichen Kosten einer Zwangsraumung wie Auslagen fur eine Spedition zwecks Transport bzw Entsorgung des Mobiliars Anwaltskosten und die Gebuhren des Gerichtsvollziehers sind zunachst vom Glaubiger vorzuschiessen fallen letztlich aber dem Schuldner zur Last 788 ZPO Beschrankter Vollstreckungsauftrag BearbeitenZum 1 Mai 2013 wurde die bisherige Rechtsprechung zur sog Berliner Raumung 15 16 in 885a ZPO gesetzlich fixiert Bei dem unter Berufung auf das Vermieterpfandrecht beschrankten Vollstreckungsauftrag setzt der Gerichtsvollzieher nur den Schuldner aus und den Glaubiger in den Besitz das kostentrachtige Wegschaffen des Raumungsgutes durch den Gerichtsvollzieher unterbleibt 17 Der Besitz an dem zur Beweissicherung dokumentierten Raumungsgut wird vielmehr vom Schuldner auf den Glaubiger ubertragen und kann in der Wohnung verbleiben Die Verwahrung und Verwertung ist dem Glaubiger uberlassen Letztlich kann der Glaubiger mit seinen ausstehenden mietrechtlichen Forderungen wie ruckstandigen Mieten bei Verausserung des Raumungsguts gegen den Anspruch des Schuldners auf Herausgabe des Erloses aufrechnen und dadurch den Anspruchs des Schuldners auf Herausgabe des Raumungsguts teilweise zum Erloschen bringen 18 Literatur BearbeitenStephan Wendt Die einstweilige Raumungsverfugung des 940a Abs 2 ZPO Mohr Siebeck 2015 ISBN 978 3 16 154188 9Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Zwangsraumung Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Zwangsraumung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Detlef Huermann Die Raumungsvollstreckung in ihrer praktischen Durchfuhrung ohne Jahr Peter Mock Mietrechtsanderungsgesetz Auswirkungen der Novelle auf die Vollstreckung IWW Institut 18 April 2013 Wolf Dietrich Walker Die einstweilige Verfugung zur Raumung von Wohnraum nach 940a Abs 2 der deutschen ZPO 2013 Laura Berner Andrej Holm Inga Jensen Zwangsraumungen und die Krise des Hilfesystems Eine Fallstudie in Berlin Humboldt Universitat 2014 Einfuhrung einer bundesweiten Wohnungs und Obdachlosenstatistik Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage BT Drucksache 18 5654 vom 28 Juli 2015Einzelnachweise Bearbeiten Hans Jurgen Bieber Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch In beck online 8 Auflage Band 5 C H Beck Munchen 2020 546 Rn 4 7 MietRAndG BGBl I 2013 S 434 Gesetz uber die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und uber die vereinfachte Durchsetzung von Raumungstiteln Mietrechtsanderungsgesetz MietRAndG Basisinformationen uber den Vorgang DIP XVII 391 BR Drucksache 313 12 vom 25 Mai 2012 Entwurf eines Gesetzes uber die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und uber die vereinfachte Durchsetzung von Raumungstiteln Mietrechtsanderungsgesetz MietRAndG S 47 ff Axel Wetekamp Themenwoche Mietrechtsreform 2013 Im Kampf gegen Deutschlands Nomaden LTO 21 Marz 2013 vgl BGH Urteil vom 14 Juli 2010 VIII ZR 45 09 Rdnr 10 BGH Urteil vom 14 Juli 2010 VIII ZR 45 09 Dominik Schuller Von kalten Raumungen und warum Samstag nicht gleich Samstag ist LTO 16 Juli 2010 AG Reinbek Urteil vom 20 Mai 2008 5 C 624 06 Geschaftsanweisung fur Gerichtsvollzieher GVGA Vollstreckungsschutzantrag Spezialfall Raumungsschutzantrag Service Portal Berlin abgerufen am 1 April 2017 BVerfG Beschluss vom 16 August 2001 1 BvR 1002 01 Rdnr 18 Grundsatze der polizei und ordnungsrechtlichen Unterbringung von unfreiwillig obdachlosen Menschen unter besonderer Berucksichtigung obdachloser Unionsburger Rechtsgutachten aus Anlass der Bundestagung der BAG Wohnungslosenhilfe e V in Berlin vom 9 11 November 2015 Solidaritat statt Konkurrenz entschlossen handeln gegen Wohnungslosigkeit und Armut der BAG Wohnungslosenhilfe e V abgerufen am 1 April 2017 AG Frankfurt a Main Beschluss vom 1 Dezember 2003 33 M 59 03 28 BGH Beschluss vom 17 November 2005 I ZB 45 05 Vermieterpfandrecht BGH erleichtert Raumungsvollstreckung IWW Institut 1 April 2006 BR Drucksache 313 12 vom 25 Mai 2012 Entwurf eines Gesetzes uber die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und uber die vereinfachte Durchsetzung von Raumungstiteln Mietrechtsanderungsgesetz MietRAndG S 43 ff Arnold Lehmann Richter Vollstreckung mietrechtlicher Anspruche nach neuem Recht Memento des Originals vom 20 Oktober 2017 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot db mietgerichtstag de 2013 S 13 885a ZPO Schematischer UberblickBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zwangsraumung amp oldid 235283078