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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Unmittelbarer Zwang UZ ist ein Rechtsbegriff der die hoheitliche Einwirkung auf Personen oder Sachen mittels korperlicher Gewalt Hilfsmittel der korperlichen Gewalt oder Waffen durch zustandige und befugte Amtstrager umfasst 1 und wesentlicher Bestandteil und Ausdruck der Staatsgewalt ist Anwendung korperlicher Gewalt gegen Personen Verbringen einer Person aus einem Kfz unter Anwendung von unmittelbarem Zwang Ubungseinheit im Rahmen des polizeilichen Einsatzverhaltens Es gilt prinzipiell und grundlegend das Verhaltnismassigkeitsprinzip Das heisst dass auch die Polizei Gewalt generell nur ausnahmsweise anwenden darf und nur dann wenn sie eine polizeiliche Massnahme auf andere Weise nicht durchsetzen kann Inhaltsverzeichnis 1 Definitionen 2 Zur Ausubung befugte Amtstrager Vollzugsbeamte in Deutschland 2 1 Bund 2 1 1 Vollzugsbeamte des Bundes 2 1 2 Angehorige der Streitkrafte 2 2 Bundes und Landesbedienstete 2 3 Baden Wurttemberg 2 4 Bayern 2 5 Berlin 2 6 Bremen 2 7 Hamburg 2 8 Hessen 2 9 Mecklenburg Vorpommern 2 10 Niedersachsen 2 11 Nordrhein Westfalen 2 12 Rheinland Pfalz 2 13 Saarland 2 14 Sachsen 2 15 Sachsen Anhalt 2 16 Schleswig Holstein 2 17 Thuringen 3 Polizeigewalt 4 Rechtsschutz 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseDefinitionen BearbeitenUnmittelbarer Zwang ist ein Zwangsmittel ohne aufschiebende Wirkung Bei der Anwendung ist unter anderem zwingend das Verhaltnismassigkeitsprinzip zu wahren Korperliche Gewalt ist jede unmittelbare korperliche Einwirkung eines Amtstragers auf Personen oder Sachen mit und ohne Hilfsmittel oder Waffen Einfache korperliche Gewalt bezeichnet dabei jede korperliche Gewalt ohne Hilfsmittel und ohne Waffen 2 3 Die Einwirkung auf Hals und Wirbelsaule ist verboten Das lernen Polizisten im Einsatztraining Die Gefahr von Wirbelverletzungen ist zu gross Auch entsteht rasch ein Erstickungsrisiko Die sogenannte Bauchlagenfesselung ist durch ministerielle Anordnungen untersagt Dadurch dass sich dabei ein Beamter auf den Rucken eines Gefesselten kniet entsteht das Problem dass dabei die Lunge gestaucht wird Auch das Nachtreten darf nicht passieren und ist als Korperverletzung im Amt strafbar 4 nbsp Person in HandfesselnHilfsmittel der korperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln Dienstfahrzeuge Wasserwerfer technische Sperren Diensthunde und Dienstpferde Waffen sind dienstlich zugelassene Schlagstocke in vielen Gesetzen falschlicherweise als Hiebwaffe bezeichnet und Schusswaffen Reizstoffe und Explosivmittel Handgranaten sind bei der Bundespolizei 5 in Hessen 6 und in Bayern 7 rechtlich als Waffe moglich Dienstlich zugelassene Schusswaffen sind in der Regel mindestens Pistolen Gewehre und Maschinenpistolen in einigen Bundeslandern ferner Revolver und Maschinengewehre Bayern Bundespolizei Reizstoffe sind in einigen Bundeslandern und beim Bund Waffen in anderen Landern Bayern Niedersachsen Berlin Hilfsmittel Sprengmittel sind in der Regel nicht als Waffen sondern als Hilfsmittel eingestuft Sprengmittel dienen zum Beispiel zum Offnen von Turen Handgranaten und andere explosive Gegenstande sind dagegen Waffen Elektroimpulswaffen bzw Elektroschockpistolen sogenannte Taser werden derzeit nur in Bayern verwendet und dort als Waffe eingestuft in Niedersachsen und Berlin werden Taser testweise verwendet und sind ebenfalls als Waffe eingestuft In Hamburg sind Taser als Waffe eingestuft Der Grund fur die Anwendung des unmittelbaren Zwangs kann strafverfolgendes repressives oder gefahrenabwehrendes praventives jeweils hoheitliches Handeln sein Unmittelbarer Zwang ist regelmassig eine Massnahme zur Durchsetzung einer formfreien Massnahme folglich eine Folgemassnahme Unmittelbarer Zwang stellt einen Eingriff in die Grundrechte Korperliche Unversehrtheit und gegebenenfalls in die Freiheit der Person oder in das Recht auf Eigentum dar Unmittelbarer Zwang muss vorher rechtswirksam angedroht werden sofern es die Umstande zulassen Dies kann durch Ansprache oder eindeutige Gestik bei Verstandigungsschwierigkeiten oder durch Abgabe eines Warnschusses erfolgen Letzteres nur bei Schusswaffengebrauch Unmittelbarer Zwang durch Dienstkrafte des Bundes ist im Gesetz uber den unmittelbaren Zwang bei Ausubung offentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes geregelt Die Anwendung des unmittelbaren Zwanges ausserhalb des Territorium oder der Zustandigkeiten des Bundes richtet sich dabei nach den Vorschriften des Gesetzes uber den unmittelbaren Zwang des Bundeslandes in dem der unmittelbare Zwang angewandt werden soll Die Eingriffsermachtigung fur die Anwendung unmittelbaren Zwangs ergibt sich grundsatzlich nicht aus dem jeweiligen Zwangsgesetz sondern aus insbesondere der StPO bzw den Gefahrenabwehrrecht Polizeigesetze in Verbindung mit dem Verwaltungs Vollstreckungsgesetz Zur Ausubung befugte Amtstrager Vollzugsbeamte in Deutschland BearbeitenBund Bearbeiten Vollzugsbeamte des Bundes Bearbeiten Rechtsgrundlage Gesetz uber den unmittelbaren Zwang bei Ausubung offentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes UZwG Polizeivollzugsbeamte des Bundes Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei Beamte im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Lander Polizeivollzugsbeamte beim Deutschen Bundestag Beamte der Bundeszollverwaltung Beamte des Zollgrenzdienstes Grenzaufsichtsdienst mit Wasserzoll und Grenzabfertigungsdienst Beamte des Zollfahndungsdienstes Beamte der Mobilen Kontrollgruppen Beamte und Angestellte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Spezialeinsatzkommandos wie ZUZ OEZ UGZ alle ubrigen Beamten der Bundesfinanzbehorden die mit Vollzugsaufgaben betraut sind Beamte der Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sofern sie strom und schifffahrtspolizeilichen Befugnisse ausuben Bundeswasserstrassengesetz Seeaufgabengesetz Zustandigkeitsbezeichnungs Verordnung See Binnenschifffahrtsaufgabengesetz Streckenaufsichtsbeamte Beamte des Schleusenaufsichts und betriebsdienstes Hafenaufsichtsbeamte in den bundeseigenen Hafen Bedienstete die den Schleusenbetrieb leiten Bedienstete die mit strom und schiffahrtspolizeilichen Aufgaben besonders betraut wurden Bedienstete die mit der Strafverfolgung betraut sind Bedienstete die entweder Kraft Amtes oder Kraft Auftrag mit der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten betraut sind Beauftragte des Bundesamtes fur Guterverkehr bei Uberwachungsaufgaben Beamte der Bundesgerichte und der Behorden der Bundesjustizverwaltung im Vollzugs und Sicherungsdienst Personen die durch die zustandigen Bundesbehorden mit vorgenannten Aufgaben betraut sind Personen die einer Bundesbehorden unterstehenden und die Aufgaben der Strafverfolgung oder der Ordnungswidrigkeitenverfolgung wahrnehmen und im Vollzugsdienst stehenAngehorige der Streitkrafte Bearbeiten Rechtsgrundlage Gesetz uber die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausubung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbundeter Streitkrafte sowie zivile Wachpersonen Soldaten der Bundeswehr solange diese militarische Wach und Sicherheitsaufgaben wahrnehmen Soldaten verbundeter Streitkrafte die im Einzelfall zu militarischen Wach und Sicherheitsaufgaben herangezogen wurden zivile Wachpersonen solange diese Wachaufgaben wahrnehmen und hierzu vom Bundesministerium der Verteidigung oder einer dazu ermachtigten Dienststelle der Bundeswehr beauftragt wurdenBundes und Landesbedienstete Bearbeiten Rechtsgrundlage Strafvollzugsgesetz Bedienstete in JustizvollzugsanstaltenBaden Wurttemberg Bearbeiten Rechtsgrundlage Polizeigesetz Beamte des Polizeivollzugsdienstes Polizeivollzugsbeamte und die Angehorigen des Freiwilligen Polizeidienstes sowie gemeindliche Vollzugsbedienstete in ihrem Aufgabenbereich 80 PolG Rechtsgrundlage Gesetz uber die Unterbringung psychisch Kranker Unterbringungsgesetz Bedienstete in anerkannten Einrichtungen der PsychiatrieRechtsgrundlage Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Bedienstete die als Vollstreckungsbeamte bestellt wurdenRechtsgrundlage Gesetzbuch uber den Justizvollzug in Baden Wurttemberg Bedienstete der Justizvollzugsanstalten Bedienstete der JugendstrafanstaltenRechtsgrundlage Gesetz uber die Befugnisse des Justizwachtmeisterdienstes Justizwachtmeister als Waffen konnen nur Reizstoffe und Schlagstock zugelassen werden es sind nur durch das Justizministerium zugelassene Hilfsmittel und Waffen zulassig Bayern Bearbeiten Rechtsgrundlage Gesetz uber die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei PAG Die im Vollzugsdienst tatigen Dienstkrafte der staatlichen Polizei des Freistaates Bayern Art 1 PAG gemeint sind Polizeivollzugsbeamte Rechtsgrundlage Waldgesetz fur Bayern BayWaldG Bestimmte Beamte der Forstbehorden und andere Personen die in der Forstaufsicht oder im Forstschutz tatig sind Art 29 und 35 BayWaldG Rechtsgrundlage Bayerisches Feuerwehrgesetz Art 24 BayFwG Fuhrungsdienstgrade der Feuerwehr oder von ihnen im Einzelfall beauftragte Mannschaftsdienstgrade soweit Polizei nicht oder nicht ausreichend zur Verfugung stehtBerlin Bearbeiten Rechtsgrundlage Gesetz uber die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausubung offentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin UZwG Bln Polizeivollzugsbeamte Justizvollzugsbeamte und andere Bedienstete im Justizvollzugsdienst Justizwachtmeister Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft nur wenn nicht das entsprechende Bundesgesetz Anwendung findet Bedienstete von Behorden die der Senat mit Befugnissen von Polizeibehorden ausgestattet hat Bedienstete die mit der Anwendung von Verwaltungszwang betraut sind insbesondere die der bezirklichen OrdnungsamterBremen Bearbeiten Rechtsgrundlage Bremisches Polizeigesetz BremPolG Bremisches Strafvollzugsgesetz BremStVollzG Polizeivollzugsdienst Justizvollzugsbeamte Verwaltungsbeamte Hilfspolizeibeamte und andere mit polizeilichen Befugnissen betraute Personen wenn sie dazu besonders ermachtigt sindHamburg Bearbeiten Rechtsgrundlage Gesetz zum Schutz der offentlichen Sicherheit und Ordnung SOG veroffentlicht im HmbGVBl 1966 S 77 Polizeivollzugsbeamte Beamte der Justizverwaltung nur Schlagstocke als Waffen Gesetz uber den Vollzug der Freiheitsstrafe der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung Hamburgisches Strafvollzugsgesetz HmbStVollzG HmbGVBl 2007 S 471 Bedienstete im StrafvollzugHessen Bearbeiten Rechtsgrundlage Hessisches Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung HSOG Angehorige der Polizeibehorden 52 HSOG Vollzugsbedienstete die nicht Polizeivollzugsbeamte sind denen aber durch das Gesetz die Anwendung von unmittelbarem Zwang gestattet ist 52 in Verbindung mit 63 HSOG Bedienstete bei Fischerei und Forstbehorden die im Forst oder Jagdschutz oder bei der Fischereiaufsicht tatig sind Bedienstete die besondere Aufgaben erfullen und denen die Rechte von Polizeivollzugsbeamten zuerkannt sind Schusswaffen nur nach Ermachtigung durch das zustandige Ministerium Hilfspolizeibeamte Ordnungspolizeibeamte Bedienstete in Anstalten in welchen eine Massregel der Besserung und Sicherung vollzogen wird gegen Personen die entweder in der Anstalt untergebracht sind oder gegen Personen die eine untergebrachte Person befreien wollen oder sich widerrechtlich in einer solchen Anstalt aufhalten nur korperliche Gewalt und Hilfsmittel Bedienstete in einem offentlichen psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt gegen Personen die aufgrund der Vorschriften der Strafprozessordnung einstweilig untergebracht sind oder gegen Personen die eine solche Person befreien wollen nur korperliche Gewalt und Hilfsmittel Bedienstete von Einrichtungen in welchen Personen nach dem Gesetz uber die Entziehung der Freiheit geisteskranker geistesschwacher rauschgift oder alkoholsuchtiger Personen untergebracht sind nur korperliche Gewalt und Hilfsmittel sonstige Personen denen unmittelbarer Zwang gestattet ist 52 HSOG Mecklenburg Vorpommern Bearbeiten Rechtsgrundlage Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg Vorpommern 8 Polizeivollzugsbeamte 103 Abs 2 Nr 1 SOG M V andere Beamte und sonstige Bedienstete die durch Verordnung der Landesregierung ermachtigt sind unmittelbaren Zwang auszuuben 103 Abs 2 Nr 2 SOG M V in Verbindung mit 1 der Landesverordnung zur Bestimmung von Vollzugsbeamten 9 Zum Schusswaffengebrauch sind gemass 107 SOG M V ausschliesslich befugt Polizeivollzugsbeamte Beamte und andere Bedienstete der Landesforstverwaltung die im Forst und Jagdschutz verwendet werden sowie bestatigte Jagdaufseher 25 Landesjagdgesetz sofern sie Berufsjager oder forstlich ausgebildet sind Beamte und andere Bedienstete der Gerichte und Behorden der Justizverwaltung die mit Sicherungs und Vollzugsaufgaben betraut sind jedoch nicht Gerichtsvollzieher Niedersachsen Bearbeiten Rechtsgrundlage Niedersachsisches Polizei und Ordnungsbehordengesetz NPOG mit polizeilichen Befugnisse ausgestattete Personen von den Verwaltungsbehorden der Gefahrenabwehr gemass der niedersachsischen Verordnung uber Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und Verwaltungsvollzugsbeamte VollzBeaVO bestellte Vollzugsbeamte z B zu Vollzugsbeamten bestellte Mitarbeiter der Ordnungsamter bestellte Feuerwehrleute Vollstreckungsbeamte gemass 10 Niedersachsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz NVwVG Besonderheiten Maschinenpistolen durfen nur von Polizeibeamten verwendet werden Andere Waffen ausser Maschinenpistolen durfen nur von Polizeibeamten Hilfspolizeibeamten Forstbeamten und bestatigten Jagdaufsehern verwendet werden Sprengmittel durfen nur von besonders ermachtigten Personen gebraucht werden Nordrhein Westfalen Bearbeiten Rechtsgrundlage Polizeigesetz Nordrhein Westfalen PolG NRW Beamte der Polizei des Landes Nordrhein WestfalenRechtsgrundlage Verwaltungs Vollstreckungsgesetz Vollzugsdienstkrafte sind u a Vollziehungsbeamte Dienstkrafte der Ordnungsbehorden Feuerwehrangehorige mit Vollzugs Vollstreckungs und Sicherungsmassnahmen beauftragte Personen der Gerichte und Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft Fischerei und Jagdaufseher mit dem Forstschutz beauftragte Vollzugsdienstkrafte Dienstkrafte der Katastrophenschutzbehorden Justizwachtmeister JustizvollzugsbeamteRheinland Pfalz Bearbeiten Rechtsgrundlagen 65 Abs 4 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz und 57 Abs 3 Polizei und Ordnungsbehordengesetz RPf POG in Verbindung mit 205 Landesbeamtengesetz Beamte der Schutzpolizei der Kriminalpolizei der Wasserschutzpolizei und der Bereitschaftspolizei Kommunale Vollzugsbeamte und Hilfspolizeibeamte 94 und 95 POG Rechtsgrundlagen 65 Abs 4 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz und 25 des LBKG Landesgesetz uber den Brandschutz die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz Der Einsatzleiter Leitende Notarzte Organisatorische Leiter im Rettungsdienst Feuerwehrangehorige sowie Helfer der anderen Hilfsorganisationen wenn der Einsatzleiter die notwendigen Massnahmen nicht selbst veranlassen kann Saarland Bearbeiten Rechtsgrundlage Saarlandisches Polizeigesetz SPolG Beamte der Polizei damit sind Beamte der Polizeiverwaltungsbehorden und der Vollzugspolizei gemeint Sachsen Bearbeiten Rechtsgrundlage Sachsisches Polizeivollzugsdienstgesetz SachsPVDG PolizeibediensteteRechtsgrundlage Sachsisches Sicherheitswachtgesetz SachsSWG Angehorige der Sachsischen SicherheitswachtSachsen Anhalt Bearbeiten Rechtsgrundlage Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen Anhalt 10 Polizeibeamte Verwaltungsvollzugsbeamte sowie sonstige Personen denen die Anwendung durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes gestattet ist 58 Abs 8 S 1 SOG LSA Schleswig Holstein Bearbeiten Rechtsgrundlage Allgemeines Verwaltungsgesetz fur das Land Schleswig Holstein LVwG Vollzugsbeamte Polizeivollzugsbeamte Personen die vom Trager einer Aufgabe besonders hierzu ermachtigt sind durch Rechtsverordnung generell ermachtigte VollzugsbeamteDer Schusswaffengebrauch steht nur besonders ermachtigten Beamten zu Ermachtigt sind 256 LVwG Polizeivollzugsbeamte Beamten und anderen Bedienstete der Gerichte und Behorden der Justizverwaltung die mit Sicherungs und Vollzugsaufgaben betraut sind jedoch keine Gerichtsvollzieher Bahnpolizeibeamte Bedienstete im Jagd und Forstschutz sofern sie einen Diensteid geleistet haben oder eidlich verpflichtet oder amtlich bestatigt sind Thuringen Bearbeiten Rechtsgrundlage 51 ff Thur Polizeiaufgabengesetz Polizeivollzugsbeamte Vollzugsdienstkrafte gem 8 Thur Ordnungsbehordengesetz i V m der Thuringer Vollzugs Dienstkrafte VerordnungIhnen konnen die Zwangsbefugnisse nach den 50 bis 53 des Thuringer Verwaltungszustellungs und Vollstreckungsgesetzes unter Ausschluss des Waffengebrauchs erteilt werden Polizeigewalt BearbeitenDie Polizeigewalt ist einer der wichtigsten Teile der Staatsgewalt In der modernen Polizei materialisiert sich die Staatsgewalt weil die Staatsgewalt allein das Recht unmittelbarer physischer Gewaltanwendung gegenuber Herrschaftsunterworfenen besitzt 11 Rechtsschutz BearbeitenSeit Inkrafttreten des Grundgesetzes muss gegen jede Form staatlichen Handelns effektiver Rechtsschutz gewahrt werden vgl Art 19 IV GG Das Preussische Oberverwaltungsgericht nahm noch an in der Ausubung unmittelbaren Zwangs liege eine konkludente Duldungsverfugung d h ein Verwaltungsakt gegenuber dem Burger Unmittelbarer Zwang konnte demnach mit den Rechtsmitteln angegriffen werden die gegen Verwaltungsakte statthaft sind Fur diese Konstruktion die auf dem Umstand beruhte dass das preussische Verwaltungsprozessrecht lediglich Rechtsschutz gegen Verfugungen gewahrte besteht nach heute herrschender Meinung indes keine Notwendigkeit mehr 12 Hiernach ist fur Klagen die sich lediglich gegen die Vollstreckung richten die allgemeine Feststellungsklage die richtige Klageart 13 Siehe auch BearbeitenFestnahmetechnik Waffengebrauch der Polizei in Deutschland Einsatzverhalten Polizei Daschner Prozess Jedermann Festnahme Ausubung durch normale Burger Weblinks Bearbeiten nbsp Wikibooks Rechte und Pflichten im Umgang mit der Polizei beim unmittelbaren Zwang Lern und LehrmaterialienEinzelnachweise Bearbeiten Definition unmittelbarer Zwang lawblog Neusprech des Tages Einfache korperliche Gewalt vom 13 September 2009 um 17 50 Uhr von Markus Beckedahl Zu allem Vorstehendem Markus Thiel und Tobias Singelnstein im gemeinsamen Interview mit Ronen Steinke in der SZ vom 19 August 2020 14 UZwG Explosivmittel Die Vorschriften der 9 bis 13 gelten entsprechend fur den Gebrauch von Explosivmitteln 55 HSOG seit 1951 vgl Die Geschichte der hessischen Polizei Art 69 Abs 1 PAG SOG M V VollzbLVO M V Gesetz uber die offentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen Anhalt SOG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 20 Mai 2014 In Landesrecht Sachsen Anhalt Ministerium fur Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen Anhalt abgerufen am 27 Oktober 2021 So Ralph Jessen Polizei im Industrierevier Modernisierung und Herrschaftspraxis im westfalischen Ruhrgebiet 1848 1914 Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Band 91 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1991 S 23 Meyer Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang im Verwaltungsrecht Rechtsnatur und prozessuale Konsequenzen der Einordnung In Bonner Rechtsjournal 2016 S 47 50 Deusch Burr 18 Rn 13 In Bader Ronellenfitsch Hrsg Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz 36 Auflage 2017 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4061844 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unmittelbarer Zwang amp oldid 237832914