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Der Jagdschutz umfasst nach Bestimmung durch das Bundesjagdgesetz und die Jagdgesetze der deutschen Bundeslander den Schutz des Wildes vor Wilderern Futternot Wildseuchen wildernden Hunden und Hauskatzen Ferner unterliegt dem Jagdschutz die Sorge fur die Einhaltung der zum Schutze des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften 1 Hierzu zahlen unter anderem die Vorschriften uber das Ruhen der Jagd befriedeter Bezirk uber den Jagdschein und die Jagderlaubnis uber die Jagdbeschrankungen in sachlicher ortlicher und zeitlicher Hinsicht und uber die besonderen Pflichten bei der Jagdausubung Verpflichtet zum und zustandig fur den Jagdschutz sind neben der Polizei auch die von der zustandigen Jagdbehorde bestatigten Jagdaufseher und die Jagdausubungsberechtigten selbst sofern sie einen gultigen Jagdschein besitzen Die bestatigten Jagdaufseher die als Berufsjager oder forstlich ausgebildet sind haben in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Befugnisse und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft 25 Abs 2 BJagdG Sie sind dann unter den jeweiligen Voraussetzungen etwa berechtigt Personen anzuhalten Personalien festzustellen oder erlegtes Wild Waffen Fanggerate Hunde und Frettchen abzunehmen Davon unberuhrt bleibt das Jedermann zustehende Recht auf frischer Tat betroffene Tatverdachtige bei Fluchtgefahr oder nicht sofort feststellbarer Identitat vorlaufig festzunehmen und sich Widerstandshandlungen des berechtigt Festgenommenen notfalls mit Gewalt zu erwehren 2 Literatur BearbeitenAlexander Krause Jagdschutz Ein Leitfaden uber Recht Ausrustung und Methodik Neumann Neudamm Verlag fur Jagd und Natur Melsungen 2003 ISBN 3 7888 0825 X S 117 Ilse Haseder Gerhard Stinglwagner Knaurs Grosses Jagdlexikon Augsburg 2000 ISBN 3 8289 1579 5Einzelnachweise Bearbeiten BJagdG 23 127 Abs 1 StPO Haseder S 434 Weblinks BearbeitenText des Bundesjagdgesetzes insbes 23 25 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jagdschutz Jagd amp oldid 231852112