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Die Freiheit der Person ist in Deutschland ein Grundrecht gemass Art 2 Abs 2 Satz 2 und Art 104 Grundgesetz und bezeichnet die korperliche Bewegungsfreiheit Die Freiheit der Person ist ein eigenes Grundrecht und grenzt sich zum allgemeinen Personlichkeitsrecht nach Art 2 Abs 1 GG i V m Art 1 Abs 1 GG ab Inhalt und Schutzbereich sind das Recht jedes Menschen jeden zulassigen Ort seiner Wahl zu betreten dort zu verbleiben und diesen zu verlassen ohne durch die Staatsgewalt hieran behindert zu werden korperliche Bewegungsfreiheit Dieses Abwehrrecht des Menschen steht in der Tradition des aus England stammenden Habeas Corpus und hat den Sinn vor willkurlichen Freiheitseingriffen durch die Staatsgewalt geschutzt zu sein Siehe hierzu Petition of Right GefangenerDie Freiheit gilt fur alle sich in Deutschland aufhaltenden Personen es sei denn fur sie gilt auslandisches Recht und diese Freiheit wird durch zustandige auslandische Behorden beschrankt oder entzogen z B NATO Truppenstatut Sie kann unter anderem durch Freiheitsbeschrankung und Freiheitsentzug entzogen werden im Eingriffsrecht beispielsweise durch die Festnahme gem 127 Abs 2 StPO Siehe auch BearbeitenArtikel 11 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik DeutschlandBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4246585 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freiheit der Person amp oldid 214285352