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Artikel 11 des deutschen Grundgesetzes GG gewahrleistet das Grundrecht der Freizugigkeit Dieses schutzt die Moglichkeit des Wechsels des Wohn und Aufenthaltsortes sowie die Einreise in das Bundesgebiet in Bezug auf deutsche Staatsangehorige Inhaltsverzeichnis 1 Normierung 2 Entstehung 2 1 Freizugigkeit im Mittelalter und in der Neuzeit 2 2 Verstarkung der Freizugigkeit im 19 Jahrhundert 2 3 Freizugigkeit im Deutschen Kaiserreich 2 4 Freizugigkeit in der Weimarer Verfassung 2 5 Freizugigkeit im Grundgesetz 3 Schutzbereich 3 1 Personlich 3 2 Sachlich 3 3 Grundrechtskonkurrenzen 4 Eingriff 5 Rechtfertigung eines Eingriffs 5 1 Eingriffsvorbehalte des Art 11 Absatz 2 GG 5 2 Eingriffsvorbehalte des Art 17a Absatz 2 GG 5 3 Eingriffsvorbehalte durch kollidierendes Verfassungsrecht 6 Europaische Bezuge 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseNormierung Bearbeiten nbsp Artikel 11 des Grundgesetzes eine Arbeit von Dani Karavan an den Glasscheiben zur Spreeseite beim Jakob Kaiser Haus des Bundestages in BerlinArt 11 GG lautet seit seiner letzten Anderung am 24 Juni 1968 1 wie folgt 1 Alle Deutschen geniessen Freizugigkeit im ganzen Bundesgebiet 2 Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur fur die Falle eingeschrankt werden in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen wurden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr fur den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes zur Bekampfung von Seuchengefahr Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglucksfallen zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen erforderlich ist Das Grundrecht der Freizugigkeit schutzt das Recht des Burgers auf ungehindertes freies Ziehen innerhalb Deutschlands vor hoheitlichen Eingriffen Daher stellt es ein Freiheitsrecht dar Dieses stellt eine Grundlage der personlichen und wirtschaftlichen Entfaltung dar Daher steht Art 11 GG in engem Zusammenhang mit vielen anderen grundrechtlichen Gewahrleistungen etwa der Berufsfreiheit Art 12 GG und der Eigentumsfreiheit Art 14 GG 2 3 Art 11 GG bindet gemass Art 1 Absatz 3 GG die Staatsgewalten Exekutive Legislative und Judikative Keine unmittelbare Wirkung entfaltet er daher im Verhaltnis zwischen Privatpersonen Art 11 GG strahlt allerdings als Verfassungsrecht auf untergeordnete Normen aus etwa auf das Zivilrecht Durch diese mittelbare Drittwirkung entfaltet das Grundrecht auch unter Privatpersonen Wirkung So beschrankt es beispielsweise das Recht uber die Freizugigkeit vertraglich zu disponieren 4 Entstehung BearbeitenFreizugigkeit im Mittelalter und in der Neuzeit Bearbeiten Das erste Verfassungsdokument im deutschsprachigen Raum das eine Garantie der Freizugigkeit enthielt stellt der Tubinger Vertrag von 1514 dar Hiernach durfte jeder Wurttemberger Burger aus Wurttemberg auswandern Ahnliche Garantien verburgten der Augsburger Reichs und Religionsfrieden von 1555 sowie der Osnabrucker Friedensvertrag von 1648 Trotz dieser Regelungen unterlag die Freizugigkeit in der Rechtspraxis starken Beschrankungen Um eine umfassende Regulierung der Ein und Auswanderung bemuhten sich insbesondere Staaten die eine merkantilistische Wirtschaftspolitik verfolgten und beispielsweise die Auswanderung verboten oder besteuerten Auch die Leibeigenschaft beschnitt das freie Ziehen weiter Teile der Bevolkerung erheblich 5 Verstarkung der Freizugigkeit im 19 Jahrhundert Bearbeiten Im 19 Jahrhundert begannen die deutschen Staaten Hindernisse fur das freie Ziehen abzubauen Ein massgeblicher Einfluss hierfur war die franzosische Revolution In Preussen wurde das Recht auf Freizugigkeit beispielsweise durch das Oktoberedikt von 1807 gestarkt das Leibeigenschaft und Erbuntertanigkeit abschaffte Die Bundesakte des Deutschen Bundes von 1815 gewahrleistete das Recht jedes Deutschen in einen anderen deutschen Staat zu ziehen Die Praxis hing allerdings von den Bedingungen des aufnehmenden Staates ab 133 der Paulskirchenverfassung von 1849 normierte fur jeden Deutschen das Recht an jedem Ort des Reichsgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen Dieses Recht durfte durch Gesetz naher ausgestaltet werden Wegen des Widerstands zahlreicher deutscher Staaten setzte sich die Paulskirchenverfassung jedoch nicht durch sodass diese Gewahrleistung keine Rechtswirkung entfaltete Allerdings orientierten sich einige Staaten an den Verburgungen der Paulskirchenverfassung und gewahrleisteten die Freizugigkeit in ihren Verfassungen Eine solche Gewahrleistung enthielt beispielsweise die osterreichische Verfassung von 1849 6 Freizugigkeit im Deutschen Kaiserreich Bearbeiten Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 verzichtete auf die Normierung von Grundrechten sodass sie die Freizugigkeit nicht ausdrucklich verburgte Ihr Artikel 3 sah allerdings fur ganz Deutschland ein einheitliches Indigenat vor Hiernach besassen Angehorige eines deutschen Bundesstaats das Anrecht in jedem anderen Bundesstaat wie dessen Angehorige behandelt zu werden Demgemass besass jeder Angehorige eines deutschen Bundesstaates das Recht unter den gleichen Bedingungen Wohnsitz in einem anderen Bundesstaat zu nehmen wie sie fur dessen Angehorige galten Beim Indigenat handelte es sich damit um ein Gleichbehandlungsrecht das unter anderem Elemente der Freizugigkeit schutzte Zusatzlich wurde die Freizugigkeit einfachgesetzlich durch das Gesetz uber Freizugigkeit geregelt Dieses sicherte jedem Burger des Kaiserreichs das Recht zu sich an jedem Ort im Inland aufzuhalten oder niederzulassen an dem er sich eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen sichern konnte 7 Freizugigkeit in der Weimarer Verfassung Bearbeiten Artikel 111 Satz 1 der Weimarer Verfassung WRV von 1919 gewahrleistete die Freizugigkeit fur Deutsche als Grundrecht 8 Diese Gewahrleistung sicherte ahnlich wie die entsprechende Gewahrleistung der Paulskirchenverfassung die Freiheit sich an einem beliebigen Ort aufzuhalten und niederzulassen Diese Freiheit durfte allerdings gemass Art 111 Satz 2 WRV zu jedem verfassungsmassigen Zweck durch Reichsgesetz eingeschrankt werden 9 Erganzt wurde die Gewahrleistung der Freizugigkeit durch Art 112 WRV der jedem Deutschen das Recht einraumte aus Deutschland auszuwandern Erhebliche Beschrankungen erfuhr diese Freiheit in der Spatphase der Weimarer Republik durch Regelungen welche die Ausreise aus Deutschland mit finanziellen Belastungen versahen etwa die Reichsfluchtsteuer 9 In der Zeit des Nationalsozialismus galten die Garantien der Weimarer Reichsverfassung formell weiter wurden jedoch durch zahlreiche Massnahmen weitgehend ausgehohlt 10 Freizugigkeit im Grundgesetz Bearbeiten Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs unterlag die Freizugigkeitsgarantie des Art 111 WRV zunachst starken Einschrankungen durch die Besatzungsmachte 11 Im Zuge der Entwicklung des Grundgesetzes schuf der Parlamentarische Rat ein Grundrecht der Freizugigkeit das er in Art 11 GG normierte Umstritten waren innerhalb des Rats dessen Verhaltnis zur Berufsfreiheit sowie die Einbeziehung der Ausreisefreiheit in dessen Schutzbereich 12 Erstere Frage wurde durch die separate Regelung von Freizugigkeit und Berufsfreiheit gelost letztere durch das Ausklammern der Ausreisefreiheit aus Art 11 GG Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes wurde Art 11 GG bislang einmal modifiziert Durch Gesetz vom 24 Juni 1968 schuf der Gesetzgeber im Zuge der Einfuhrung der Notstandsverfassung zusatzliche Moglichkeiten das Grundrecht der Freizugigkeit zu beschranken 13 14 Die Verfassung der DDR von 1949 verburgte in ihrem Art 10 Absatz 3 das Recht jedes Burgers auszuwandern Dieses Recht durfte durch Gesetz beschrankt werden Es wurde 1968 aus der Verfassung entfernt 11 Schutzbereich BearbeitenArt 11 GG schutzt den Burger vor Eingriffen in seine Freizugigkeit Hierzu gewahrleistet die Norm eine Freiheitssphare in die Hoheitstrager nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen durfen Diese Sphare wird als Schutzbereich bezeichnet Sofern der Hoheitstrager in diesen eingreift und dies verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist verletzt er Art 11 GG 15 16 Die Rechtswissenschaft unterscheidet zwischen dem personlichen und dem sachlichen Schutzbereich Der personliche Schutzbereich bestimmt wer durch das Grundrecht geschutzt wird Der sachliche Schutzbereich bestimmt welche Freiheiten durch das Grundrecht geschutzt werden 17 18 Personlich Bearbeiten Art 11 Absatz 1 GG gewahrleistet die Freizugigkeit fur Deutsche weswegen es sich diesem Grundrecht um ein Deutschenrecht handelt Als Deutsche gelten alle deutschen Staatsburger nach Massgabe von Art 116 Absatz 1 GG 19 Umstritten ist in der Rechtswissenschaft ob sich Burger aus anderen Mitgliedstaaten der Europaischen Union auf Art 11 Absatz 1 GG berufen konnen Nach einer Ansicht gebietet das Diskriminierungsverbot des Art 18 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV dass Unionsburger im Rahmen der Deutschenrechte als Deutsche behandelt werden sodass sie durch Art 11 Absatz 1 GG geschutzt werden 20 21 Die Gegenauffassung geht davon aus dass dies dem eindeutigen Wortlaut der Deutschenrechte widerspricht sodass EU Auslander nicht durch Art 11 GG geschutzt werden 22 23 Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu dieser Streitfrage noch nicht eindeutig positioniert 24 Inlandische Personenvereinigungen insbesondere juristische Personen des Privatrechts konnen nach Massgabe von Art 19 Absatz 3 GG Trager der Freizugigkeit sein Eine juristische Person ist inlandisch wenn sich ihr tatsachlicher Handlungsmittelpunkt im Gebiet der Bundesrepublik befindet Die Freizugigkeit auslandischer juristischen Personen wird daher nicht durch Art 11 Absatz 1 GG geschutzt 25 Eine Sonderstellung nehmen auch hier Vereinigungen ein die im EU Ausland ansassig sind Sofern diese in Deutschland tatig sind konnen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie inlandische Vereinigungen auf Deutschenrechte wie Art 11 Absatz 1 GG berufen da sie andernfalls keinen Grundrechtsschutz besassen was mit Art 18 AEUV nicht vereinbar ware 26 Sachlich Bearbeiten Der sachliche Schutzbereich der Freizugigkeit schutzt das Recht ungehindert an jedem Ort innerhalb Deutschlands Wohnung und Aufenthalt zu nehmen 27 28 Der Begriff der Wohnungsnahme bezeichnet in Anlehnung an 7 des Burgerlichen Gesetzbuchs BGB die Begrundung eines standigen Orts der Niederlassung Die Aufenthaltsnahme beschreibt im Gegenzug das Verweilen an einem bestimmten Ort sofern dies fur den Grundrechtstrager eine gewisse Bedeutung besitzt 29 Auf welche Weise diese Bedeutung ermittelt wird ist in der Rechtswissenschaft umstritten Teilweise wird auf zeitliche Merkmale abgestellt sodass kurzfristige Aufenthalte nicht durch Art 11 GG geschutzt werden Nach einer Gegenansicht ist der Schutzbereich des Art 11 GG eroffnet wenn das freie Ziehen an den jeweiligen Ort der Begrundung eines Lebensmittelpunkts dient 30 31 Dem Schutz der Freizugigkeit untersteht neben der freien Bewegung der Person die freie Bewegung ihrer Vermogenswerte 32 Geschutzt wird weiterhin die Einreise in das Bundesgebiet 33 Als negative Kehrseite der Freizugigkeit schutzt Art 11 GG auch das Recht einen bestimmten Wohnsitz nicht zu nehmen oder sich an einen bestimmten Ort nicht zu begeben 34 Keinen Schutz durch Art 11 GG erfahren nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft Ausreise und Auswanderung aus Deutschland da sich die Gewahrleistung der Freizugigkeit lediglich auf das Bundesgebiet bezieht 35 36 Eine Gegenansicht unterstellt auch das Verlassen des Bundesgebiets dem Schutz des Art 11 GG da die Freizugigkeit allgemein die Offenheit der Bundesrepublik schutze 37 Art 11 GG gibt dem Burger kein Anrecht darauf einen Ort als Heimat zu behalten Wird einem Burger daher beispielsweise Grundeigentum entzogen fallt dies nicht in den Schutzbereich der Freizugigkeit sondern in den der Eigentumsgarantie Art 14 GG 38 Grundrechtskonkurrenzen Bearbeiten Sofern in einem Sachverhalt der Schutzbereich mehrerer Grundrechte betroffen ist stehen diese zueinander in Konkurrenz Gegenuber der allgemeinen Handlungsfreiheit Art 2 Absatz 1 GG ist die Freizugigkeit als besonderes Freiheitsrecht spezieller Soweit der Schutzbereich des Art 11 GG eroffnet ist wird die allgemeine Handlungsfreiheit daher als subsidiares Grundrecht verdrangt Anwendung findet Art 2 Absatz 1 GG auf die Freizugigkeit von Auslandern da diese nicht vom personlichen Schutzbereich des Art 11 GG erfasst sind 39 40 Ebenfalls lediglich durch die allgemeine Handlungsfreiheit wird nach uberwiegender Auffassung die Ausreise aus dem Bundesgebiet geschutzt 41 42 Begehrt der Grundrechtstrager das freie Ziehen aus beruflichen Grunden ist in der Rechtswissenschaft umstritten ob die Freizugigkeit eigenstandig neben dem Grundrecht der Berufsfreiheit Art 12 GG steht oder ob sie hinter diese Gewahrleistung zurucktritt 43 44 Zur Gewahrleistung der korperlichen Freiheit durch Art 2 Absatz 2 Satz 2 GG steht Art 11 GG in einem Exklusivitatsverhaltnis Wahrend sich die Freizugigkeit auf das Recht der Bewegung zu einem bestimmten Ort bezieht erfasst die korperliche Freiheit die Fortbewegung von einem Ort 45 46 Eingriff BearbeitenEin Eingriff liegt vor wenn der Gewahrleistungsinhalt eines Grundrechts durch hoheitliches Handeln verkurzt wird 47 Als Eingriffe kommen insbesondere Massnahmen in Betracht die das freie Ziehen durch den Burger unmittelbar erschweren oder untersagen etwa ein Aufenthaltsverbot Ob daneben wie bei anderen Grundrechten auch mittelbar die Freizugigkeit beeintrachtigendes Verhalten einen Grundrechtseingriff darstellen kann ist strittig Gegner argumentieren dass Art 11 GG eine Rechtfertigung lediglich fur unmittelbare Eingriffe vorsieht sodass sich das Grundrecht nicht auf mittelbare Eingriffe beziehe 48 Fur die grundsatzliche Einbeziehung auch mittelbar wirkender Beeintrachtigungen der Freizugigkeit wird angefuhrt dass diese die Ausubung der grundrechtlich geschutzten Freiheit ebenso wie unmittelbare Eingriffe verkurzen konnen 49 50 Rechtfertigung eines Eingriffs BearbeitenLiegt ein hoheitlicher Eingriff in die Freizugigkeit vor ist dieser rechtmassig wenn er verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist Artikel 11 Absatz 2 GG erlaubt die Beschrankung der Freizugigkeit durch oder aufgrund eines Bundes oder Landesgesetzes Eine solche Beschrankung darf ausschliesslich zu den in Art 11 Absatz 2 GG aufgezahlten Zwecken erfolgen Damit normiert Art 11 Absatz 2 GG einen qualifizierten Gesetzesvorbehalt 51 Nach vorherrschender Auffassung meint der Begriff Gesetz im Rahmen des Art 11 Absatz 2 GG lediglich formelle Gesetze Dies bezeichnet Gesetze die durch ein von der Verfassung vorgegebenes Gesetzgebungsverfahren geschaffen wurden Grundlage eines Eingriffs in die Freizugigkeit ist entweder das Gesetz selbst oder eine auf dessen Grundlage erlassene Rechtsverordnung 52 53 Damit ein Gesetz in die Freizugigkeit eingreifen oder Grundlage fur entsprechende Eingriffe darstellen kann muss es in formeller und materieller Hinsicht mit der Verfassung in Einklang stehen Die formelle Verfassungsmassigkeit eines Gesetzes setzt voraus dass es sich auf einen Kompetenztitel stutzt und in einem ordnungsgemassen Gesetzgebungsverfahren beschlossen worden ist 54 Die Kompetenz zur Regelung der Freizugigkeit liegt gemass Art 73 Absatz 1 Nummer 3 GG ausschliesslich beim Bund Die Lander durfen daher keine Gesetze erlassen die massgeblich dazu dienen die Freizugigkeit zu beschranken Moglich ist ihnen jedoch der Erlass von Gesetzen die vorrangig einer Landeskompetenz zuzuordnen sind und die Freizugigkeit lediglich beilaufig verkurzen Dies trifft etwa auf das allgemeine Gefahrenabwehrrecht zu das die Freizugigkeit mit den Bestimmungen zum Aufenthaltsverbot beschneidet 55 Die materielle Verfassungsmassigkeit setzt voraus dass das Gesetz in ausreichendem Mass bestimmt ist indem es Art und Umfang moglicher Eingriffe deutlich erkennen lasst 56 Weiterhin muss das eingreifende Gesetz gemass dem in Art 19 Absatz 1 Satz 2 GG enthaltenen Zitiergebot explizit Art 11 GG als beschranktes Grundrecht nennen 57 Schliesslich muss die Eingriffswirkung die das Gesetz entfaltet das Prinzip der Verhaltnismassigkeit wahren Dieses fur alle Grundrechte geltende Verfassungsprinzip soll verhindern dass Grundrechte starker als erforderlich beeintrachtigt werden Nach dem Verhaltnismassigkeitsprinzip ist ein Grundrechtseingriff nur rechtmassig wenn er einen legitimen Zweck verfolgt sich zu dessen Forderung eignet und hierzu erforderlich sowie angemessen ist 58 Eingriffsvorbehalte des Art 11 Absatz 2 GG Bearbeiten Art 11 Absatz 2 GG fuhrt abschliessend die Ziele auf die als legitime Zwecke einer Beschrankung der Freizugigkeit in Frage kommen und die damit Grundlage eines Eingriffs in die Freizugigkeit darstellen konnen 59 Ein legitimes Ziel stellt der Schutz vor Seuchen und Unglucksfallen dar Hierbei handelt es sich um Gefahren fur die Allgemeinheit die sich kaum durch Menschen kontrollieren lassen Als Seuchen hatte der Parlamentarische Rat Pest und Cholera vor Augen Deren Bekampfung dient beispielsweise das Infektionsschutzgesetz das unter anderem die Beschrankung der Freizugigkeit erlaubt um die Gefahren einer Seuche einzudammen Ebenfalls der Abwehr von Gefahren fur die Allgemeinheit dient der Eingriffsvorbehalt der Naturkatastrophe Dieser wurde im Zuge der Einfuhrung der Notstandsverfassung geschaffen Sein Zweck liegt darin dem Gesetzgeber die Moglichkeit zu geben im Fall einer Katastrophe die offentliche Ordnung aufrechtzuerhalten und ein koordiniertes Bewaltigen der Gefahrenlage zu gewahrleisten 60 Weiterhin fuhrt Art 11 Absatz 2 GG den Schutz der Jugend vor Verwahrlosung als Ziel an Als jugendlich gelten in diesem Kontext Personen die nicht volljahrig sind 61 Die Gefahr der Verwahrlosung besteht wenn das korperliche seelische oder geistige Wohlbefinden eines Jugendlichen sich nachhaltig zu verschlechtern droht 62 Auf diesen Vorbehalt stutzen sich beispielsweise 10 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Jugendgerichtsgesetzes die Richtern erlauben dem Jugendlichen Weisungen bezuglich seines Aufenthaltsorts und seiner Unterkunft zu erteilen 63 Ausserdem darf die Freizugigkeit zwecks Vorbeugens strafbarer Handlungen beschrankt werden Dieses Ziel bezieht sich auf praventive Massnahmen der Gefahrenabwehr die dem Vorbeugen von Straftaten dienen die hinsichtlich ihrer Schwere uber ein Bagatelldelikt hinausgehen 64 65 Diesen Zweck erfullen etwa der Platzverweis die Wohnungsverweisung und das Aufenthaltsverbot Weitere Beispiele sind die Anordnung der Polizeiaufsicht oder der Sicherungsverwahrung Adressat der Freizugigkeitsbeschrankung darf nur derjenige sein der fur die Gefahr verantwortlich ist 66 Einschrankungen der Freizugigkeit kommen daruber hinaus zur Abwehr eines inneren Notstands in Betracht Hierbei handelt es sich um eine drohende Gefahr fur den Bestand des Bundes oder eines Landes oder fur die freiheitlich demokratischen Grundordnung Dies trifft etwa auf einen Putsch zu 67 Schliesslich darf die Freizugigkeit beschrankt werden falls der Grundrechtstrager nicht uber eine ausreichende Lebensgrundlage verfugt Dies trifft zu wenn nicht davon ausgegangen werden kann dass der Grundrechtstrager seinen Lebensunterhalt selbst erwirbt 68 Auf dieser Zweckvorgabe des Art 11 Absatz 2 GG beruhen beispielsweise die Beschrankungen fur Personen die auf Staatsleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen sind etwa Eingliederungsvereinbarungen Damit das Recht auf Freizugigkeit beschrankt werden darf muss das Fehlen der Lebensgrundlage des Grundrechtstragers der Allgemeinheit besondere Lasten verursachen So urteilte das Bundessozialgericht beispielsweise dass Arbeitslosengeld II Empfanger umziehen durfen auch wenn der Wohnraum im Zuzugsgebiet teurer ist Andernfalls seien der Gleichheitssatz Art 3 GG und die Freizugigkeit verletzt Eine Beschrankung der freien Wohnortwahl gemass Art 11 Absatz 2 GG komme daher lediglich innerhalb einer Kommune in Betracht 69 Der Staat ist allerdings nicht verpflichtet durch zusatzliche Zahlungen etwa von Umzugskosten die tatsachliche Wahrnehmung der Freizugigkeit finanziell zu ermoglichen Unabhangig davon sind jene Falle zu betrachten in denen besondere Grunde fur den Umzug vorliegen etwa eine zu kleine Wohnung oder eine Krankheit Insbesondere fur Burger anderer Nationalitat gab es Freizugigkeitseinschrankungen vor allem in der Nachkriegszeit zwecks Forderung eines finanziellen Lastenausgleichs der Bundeslander In jungerer Zeit gab es wieder Einschrankungen fur deutschstammige Spataussiedler aus Osteuropa bis zum 31 Dezember 2009 Diese Menschen verloren ihren Sozialhilfeanspruch wenn sie den ihnen zugewiesenen Wohnort verliessen und umzogen Dies geschah auch angesichts der umstrittenen Praxis Asylbewerber oder Spataussiedler in eigenstandigen Unterkunften unterzubringen und um die finanziellen Belastungen einzelner stark betroffener Gemeinden in Grenzen zu halten wobei jedoch auch Furcht vor fehlender staatlicher Kontrolle sowie Zwecke der Abschreckung durch ungunstige Lebensbedingungen eine Rolle spielen konnen In Bezug auf Spataussiedler erklarte das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 17 Marz 2004 die Einschrankung fur verfassungsgemass 70 Eingriffsvorbehalte des Art 17a Absatz 2 GG Bearbeiten Eine weitere Moglichkeit der Beschrankung der Freizugigkeit ergibt sich aus Art 17a Absatz 2 GG Hiernach darf die Freizugigkeit von Angehorigen der Streitkrafte und des Ersatzdiensts eingeschrankt werden sofern dies der Verteidigung dient Der Begriff der Verteidigung erfasst im Rahmen des Art 17a GG den Verteidigungsfall sowie andere Bereiche der Landesverteidigung Auf Art 17a Absatz 2 GG stutzt sich beispielsweise 18 des Soldatengesetzes der Soldaten verpflichtet im Fall einer entsprechenden dienstlichen Anordnung in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen 71 72 Eingriffsvorbehalte durch kollidierendes Verfassungsrecht Bearbeiten Schliesslich kann die Freizugigkeit durch kollidierendes Verfassungsrecht beschrankt werden 73 Diese Moglichkeit ist im Grundrecht zwar nicht niedergeschrieben sie ergibt sich jedoch daraus dass sich Verfassungsnormen im Kollisionsfall nicht gegenseitig verdrangen sondern in ein Verhaltnis praktischer Konkordanz gebracht werden So kann die Freizugigkeit eines Kinds beispielsweise durch die uber Art 6 Absatz 2 Satz 1 GG geschutzte elterlichen Sorge beschrankt werden 74 Europaische Bezuge BearbeitenEinen Bezug zur Garantie der Freizugigkeit im Grundgesetz weisen die durch Art 21 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV gewahrleistete allgemeine Freizugigkeit sowie die durch Art 45 AEUV verburgte Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizugigkeit auf Art 21 Absatz 1 AEUV gewahrt jedem Unionsburger das Recht sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten Art 45 AEUV gewahrleistet den freien Zugang zu einer Beschaftigung innerhalb der Union Eng verwandt mit der Arbeitnehmerfreizugigkeit sind die Niederlassungsfreiheit Art 49 AEUV und die Dienstleistungsfreiheit Art 56 AEUV Diese gelten fur Unternehmen und selbststandige Unternehmer Art 45 der EU Grundrechtecharta erstreckt das Recht auf Freizugigkeit auf das Hoheitsgebiet des Europaischen Wirtschaftsraums also die Europaische Union sowie Island Liechtenstein und Norwegen sowie auf die Schweiz Innerhalb dieses Gebiets durfen sich Personen grenzuberschreitend frei bewegen und aufhalten ohne ein Visum zu benotigen Das Aufenthaltsrecht ist jedoch nicht absolut Um in einem anderen EU EWR Mitgliedsstaat bleiben zu durfen mussen die sich aufhaltenden Burger entweder in Arbeit oder auf Arbeitssuche sein studieren oder auf andere Weise ausreichend finanzielle Mittel besitzen und eine Krankenversicherung nachweisen um keine Belastung fur die sozialen Sicherungssysteme des Gastlandes zu werden Die Staaten durfen von Burgern anderer EU EWR Lander verlangen ihren Aufenthalt bei den Meldebehorden nach einer bestimmten Frist zu melden EU EWR Lander durfen Burger anderer Lander zuruck fuhren und Ausschlussanordnungen gegen sie auf offentlichem Gebiet offentlicher Sicherheit und in der Gesundheitsfursorge erlassen Unionsburger die beispielsweise schwere Straftaten begehen oder ins Gastland kommen um von sozialer Sicherung abhangig zu werden durfen zuruckgefuhrt werden Diejenigen mussen jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal drei Jahren die Moglichkeit haben gegen die Ausschlussanordnungen Berufung einzulegen Unter keinen Umstanden darf ein EU EWR Staat einen Burger eines anderen Mitgliedsstaates auf Lebenszeit ausschliessen Jeder EU EWR Burger der einen Zeitraum von funf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts vollendet hat besitzt das Recht auf einen permanenten Aufenthalt mit dem seine Anwesenheit nicht langer an Bedingungen geknupft ist Er sind damit auch berechtigt soziale Sicherungsleistungen zu empfangen Permanenter Aufenthalt kann nur nach einer zweijahrigen Abwesenheit aufgehoben werden In Osterreich gewahrleistet Art 4 des Staatsgrundgesetzes die Freizugigkeit der Person und des Vermogens innerhalb des Staatsgebietes In der Schweiz wird die Freizugigkeit als Niederlassungsfreiheit in Artikel 24 der Bundesverfassung allen Schweizer Burgern als Grundrecht garantiert Dieses Recht schutzt den Aufenthalt an jedem beliebigen Ort innerhalb der Schweiz sowie die freie Ein und Ausreise aus der Schweiz 75 Da die Schweiz kein Mitglied der EU ist ist sie anders als die sie umgebenden Lander die mit Ausnahme Liechtensteins allesamt EU Mitglieder sind darauf angewiesen gegebenenfalls mit anderen Landern bilaterale Freizugigkeitsvertrage abzuschliessen Dies wird genutzt um die Einwanderung in die Schweiz zu steuern 76 Literatur BearbeitenManfred Baldus Art 11 In Christian Volker Epping Christian Hillgruber Hrsg Beck scher Online Kommentar GG 34 Edition 2017 Hermann Josef Blanke Art 11 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Wolfgang Durner Art 11 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Thomas Gnatzy Art 11 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Christoph Gusy Art 11 In Hermann von Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Hrsg Kommentar zum Grundgesetz 6 Auflage Band 1 Praambel Artikel 1 bis 19 Vahlen Munchen 2010 ISBN 978 3 8006 3730 0 Hans Jarass Art 11 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Martin Pagenkopf Art 11 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Christian von Coelln Art 11 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz uber die Freizugigkeit Vom 1 November 1867 Norddeutscher Bund Quellen und Volltexte Art 11 GG auf dejure org Gesetzestext mit Hinweisen zu Rechtsprechung und Querverweisen Art 24 BV Schweiz Bundesverfassung der Schweizerischen EidgenossenschaftEinzelnachweise Bearbeiten Hans Jarass Art 11 Rn 14 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Wolfgang Durner Art 11 Rn 50 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Manfred Baldus Art 11 Rn 1 In Christian Volker Epping Christian Hillgruber Hrsg Beck scher Online Kommentar GG 34 Edition 2017 BGH Urteil vom 26 April 1972 IV ZR 18 71 Neue Juristische Wochenschrift 1972 S 1414 Wolfgang Durner Art 11 Rn 8 10 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Wolfgang Durner Art 11 Rn 12 17 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Wolfgang Durner Art 11 Rn 19 22 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Hans Jarass Art 11 Rn 1 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 a b Wolfgang Durner Art 11 Rn 23 24 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Wolfgang Durner Art 11 Rn 25 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 a b Wolfgang Durner Art 11 Rn 26 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Wolfgang Durner Art 11 Rn 27 35 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Hans Jarass Art 11 Rn 14 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Christian von Coelln Art 11 Rn 3 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 Hans Jarass Vorb vor Art 1 Rn 19 23 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 6 Rn 2 Hans Jarass Vorb vor Art 1 Rn 19 23 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 6 Rn 2 Hans Jarass Art 12 Rn 12 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Hans Jarass Art 12 Rn 12 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Winfried Kluth Das Grundrecht der Berufsfreiheit Art 12 Abs 1 GG In Jura 2001 S 371 Thomas Mann Art 12 Rn 34 35 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Gerrit Manssen Art 12 Rn 267 In Hermann von Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Hrsg Kommentar zum Grundgesetz 6 Auflage Band 1 Praambel Artikel 1 bis 19 Vahlen Munchen 2010 ISBN 978 3 8006 3730 0 Thomas Mann Esther Maria Worthmann Berufsfreiheit Art 12 GG Strukturen und Problemkonstellationen In Juristische Schulung 2013 S 385 386 Martin Pagenkopf Art 11 Rn 13 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 BVerfGE 129 78 94 Anwendungserweiterung BVerfGE 2 266 273 Notaufnahme BVerfGE 80 137 150 Reiten im Walde Hans Jarass Art 11 Rn 2 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 BVerwGE 3 308 312 Lothar Michael Martin Morlok Grundrechte 7 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5986 6 Rn 330 Thorsten Kingreen Ralf Poscher Grundrechte Staatsrecht II 32 Auflage C F Muller Heidelberg 2016 ISBN 978 3 8114 4167 5 Rn 888 Gerrit Manssen Staatsrecht II Grundrechte 17 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 75052 6 Rn 613 Martin Pagenkopf Art 11 Rn 14 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 BVerfGE 6 32 35 Elfes BVerfGE 72 200 245 Einkommensteuerrecht Lothar Michael Martin Morlok Grundrechte 7 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5986 6 Rn 331 BVerfGE 134 242 327 Garzweiler BVerfGE 35 382 399 Auslanderausweisung Bodo Pieroth Das Grundrecht der Freizugigkeit Art 11 GG In Juristische Schulung 1985 S 81 82 BVerfGE 6 32 34 Elfes Hans Jarass Art 11 Rn 6 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Wolfgang Durner Art 11 Rn 167 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Bodo Pieroth Das Grundrecht der Freizugigkeit Art 11 GG In Juristische Schulung 1985 S 81 88 Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 758 Wolfgang Durner Art 11 Rn 166 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Michael Sachs Verfassungsrecht II Grundrechte 3 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 50363 8 Kapitel 8 Rn 1 Bodo Pieroth Das Grundrecht der Freizugigkeit Art 11 GG In Juristische Schulung 1985 S 81 85 BVerfGE 110 177 191 Freizugigkeit von Spataussiedlern Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 747 Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 748 Christoph Gusy Art 11 Rn 52 In Hermann von Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Hrsg Kommentar zum Grundgesetz 6 Auflage Band 1 Praambel Artikel 1 bis 19 Vahlen Munchen 2010 ISBN 978 3 8006 3730 0 Philip Kunig Das Grundrecht auf Freizugigkeit In Jura 1990 S 306 311 BVerfGE 106 62 104 Altenpflegegesetz Friedrich Schoch Das Grundrecht der Freizugigkeit Art 11 GG In Jura 2005 S 34 37 38 BVerfGE 86 28 40 Sachverstandigenbestellung Gerrit Manssen Staatsrecht II Grundrechte 17 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 75052 6 Rn 623 Matthias Klatt Moritz Meister Der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit In Juristische Schulung 2014 S 193 Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 751 Wolfgang Durner Art 11 Rn 145 147 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Wolfgang Durner Art 11 Rn 148 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 BVerfGE 60 79 91 Wolfgang Durner Art 11 Rn 149 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Christoph Gusy Art 11 Rn 62 In Hermann von Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Hrsg Kommentar zum Grundgesetz 6 Auflage Band 1 Praambel Artikel 1 bis 19 Vahlen Munchen 2010 ISBN 978 3 8006 3730 0 Frederik Rachor Kapitel E Rn 459 In Erhard Denninger Frederik Rachor Hrsg Handbuch des Polizeirechts Gefahrenabwehr Strafverfolgung Rechtsschutz 5 Auflage C H Beck Munchen 2012 ISBN 978 3 406 63247 1 Wolfgang Durner Art 11 Rn 152 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Christian von Coelln Art 11 Rn 21 In Christoph Gropl Kay Windthorst Christian von Coelln Hrsg Grundgesetz Studienkommentar 3 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71258 6 BVerwGE 3 135 140 BSGE 106 147 BVerfGE 110 177 Freizugigkeit von Spataussiedlern Wolfgang Durner Art 11 Rn 158 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Manfred Baldus Art 11 Rn 27 27 1 In Christian Volker Epping Christian Hillgruber Hrsg Beck scher Online Kommentar GG 34 Edition 2017 Hans Jarass Art 11 Rn 19 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Hans Jarass Art 11 Rn 19 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Hermann Josef Blanke Art 11 Rn 64 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Die schrankenlose Einwanderung beschert der Schweiz eine gewaltige Umverteilung zugunsten der Unternehmer und auf Kosten der Schweizer Buezer In weltwoche ch 46 2009 Editorial Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Artikel 11 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland amp oldid 232251398