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Dieser Artikel erlautert die Rechtslage in Deutschland zur Rechtslage in Osterreich siehe Finanzausgleich Osterreich Der Landerfinanzausgleich LFA war bis 2019 ein Mechanismus in Deutschland zur Umverteilung finanzieller Mittel zwischen Bund und Landern sowie zwischen den Landern Er wurde 2020 durch neue Regularien ersetzt nach denen nun der Bund den Ausgleich vornimmt indem er die Umsatzsteueranteile der einzelnen Lander durch Zu und Abschlage verandert In den Landeshaushalten taucht der Finanzausgleich daher kunftig nicht mehr offen auf da er nunmehr auf der Einnahmenseite in den Umsatzsteuereinnahmen latent enthalten ist 1 2017 wurden 11 2 Milliarden Euro umverteilt 5 3 Prozent mehr als 2016 Berlin erhielt davon 4 2 Milliarden Euro 37 8 Prozent der Gesamtsumme Am meisten zahlten Bayern 5 89 Mrd sowie Baden Wurttemberg 2 8 Mrd und Hessen 2 5 Mrd 2 Transferleistung des Landerfinanzausgleichs Stand 2022 Inhaltsverzeichnis 1 Uberblick 2 Geschichte des Landerfinanzausgleichs 2 1 Kaiserreich 2 2 Weimarer Republik 2 3 Bundesrepublik Deutschland 2 3 1 Finanzreform 1969 2 3 2 Finanzausgleich zwischen den Landern 3 Ausgleichsmechanismen 3 1 Umsatzsteuervorwegausgleich 3 2 Landerfinanzausgleich 3 2 1 Ausgleichsmesszahl 3 2 2 Finanzkraftmesszahl 3 3 Bundeserganzungszuweisungen BEZ 4 Finanzvolumen 5 Kritik 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseUberblick BearbeitenDer Landerfinanzausgleich ist das in Deutschland bekannteste Finanzausgleichssystem und ein finanzielles Instrument der Regionalentwicklung 3 Der Bekanntheitsgrad ist auch auf die offentlichen Auseinandersetzungen zwischen den Landern zuruckzufuhren es wurde mehrfach von verschiedenen Landern vor dem Bundesverfassungsgericht uber die Ausgestaltung des LFA geklagt so 1952 1986 1992 1999 und 2006 4 Das Volumen der Ausgleichsbetrage betrug im Jahr 2015 rund 9 6 Mrd im Vergleich zu Steuereinnahmen der Lander und Gemeinden von 306 Mrd 5 Seit vielen Jahren bewegt sich der Anteil des Landerfinanzausgleichs an den Einnahmen zwischen 2 und 3 6 Sein Ziel ist es die unterschiedliche Finanzkraft der Lander angemessen auszugleichen Art 107 Abs 2 Satz 1 Grundgesetz Damit sollen alle Lander in die Lage versetzt werden den ihnen zugewiesenen Aufgaben nachzukommen wie es der grundgesetzlichen Vorgabe des Art 106 Abs 3 GG entspricht Durch das Verfahren sollen die Abstimmung der Deckungsbedurfnisse des Bundes und der Lander aufeinander mit dem Ziel eines billigen Ausgleichs die Vermeidung der Uberbelastung der Steuerpflichtigen und die Einheitlichkeit der Lebensverhaltnisse im Bundesgebiet gewahrt werden Um in diesem Verfahren eine parallele Haushaltspolitik zu gewahrleisten und Trittbretteffekte auszuschliessen werden die Haushalte des Bundes und der Lander seit 2009 durch einen Stabilitatsrat uberpruft Er ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Lander zur Uberwachung der Haushaltsfuhrung und der Einhaltung der europaischen Vorgaben zur Haushaltsdisziplin Seine Einrichtung geht auf die Foderalismusreform II zuruck und ist in Art 109a GG geregelt Dem Stabilitatsrat gehoren die Finanzminister von Bund und Landern sowie der Bundeswirtschaftsminister an Im Landerfinanzausgleich offnet sich seit vielen Jahren eine Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Landern das wurde durch den Einbezug der neuen Lander mit ihrer anfangs besonders schwachen Wirtschafts und Finanzkraft extrem verscharft 2015 zahlten nur vier Lander in den Ausgleich ein der Freistaat Bayern 5 5 Milliarden Euro Baden Wurttemberg 2 3 Hessen 1 7 Milliarden und Hamburg 112 Millionen Euro Grosstes Empfangerland war Berlin mit 3 6 Milliarden Die ostdeutschen Flachenlander erhielten 2015 zusammen 3 2 Milliarden Euro darunter allein Sachsen 1 Milliarde Euro 7 Geschichte des Landerfinanzausgleichs BearbeitenKaiserreich Bearbeiten Mit der Grundung des Norddeutschen Bundes 1867 entstand auch die Notwendigkeit eines Finanzausgleichs im neu geschaffenen Staatenbund In der Bismarcksche Reichsverfassung 1871 wurde festgelegt dass die Lander das Reich mit Matrikularbeitragen unterstutzen wenn dessen eigene Einnahmen aus Zollen und Verbrauchssteuern nicht ausreichen Dies war regelmassig der Fall und der Bund wurde zum Kostganger der Lander Weimarer Republik Bearbeiten In der Weimarer Reichsverfassung wurde das Verhaltnis umgekehrt Nach Art 8 Weimarer Reichsverfassung erhielt das Reich die Gesetzgebungskompetenz und die Ertragshoheit uber Abgaben und sonstige Einnahmen Die regional zersplitterte Finanzverwaltung wurde in einer Reichsfinanzverwaltung zusammengefasst Die Lander wurden Kostganger des Reiches Sie erhielten im Wesentlichen prozentuale Zuweisungen aus dem Steueraufkommen die nach dem Prinzip des ortlichen Aufkommens und nach Einwohnern auf die Lander verteilt wurden Verbleibende Finanzkraftunterschiede zwischen den Landern wurden durch eine Erganzungsgarantie des Reiches gemass Landessteuergesetz 30 Marz 1920 ausgeglichen die sicherstellte dass kein Land weniger als 80 des durchschnittlichen Landessteueraufkommens erhielt Das nationalsozialistische Deutschland wurde dagegen auch wirtschaftlich als Zentralstaat gefuhrt Bundesrepublik Deutschland Bearbeiten In den Beratungen des Parlamentarischen Rates uber die zukunftige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sollte ein solches Kostgangerwesen vermieden werden Bund und Lander sollten gleichberechtigt und finanziell voneinander unabhangig sein Im Hinblick auf ein einheitliches Wirtschaftsgebiet bestand Einigkeit uber bundesgesetzlich einheitlich normierte Steuern ein Steuertrennsystem mit ausschliesslicher und konkurrierender Bundesgesetzgebung eine zwischen Bund und Landern geteilte Finanzverwaltung und einen Finanzausgleich unter den Landern Faktisch wurde ein kleiner Steuerverbund eingefuhrt 1955 wurde dies in der Verfassung festgeschrieben Finanzreform 1969 Bearbeiten 1969 wurde nach langjahrigen Beratungen eine Finanzreform verabschiedet die Grundlage der heute geltenden Finanzverfassung des Grundgesetzes ist Die Aufteilung der Steuerertrage zwischen Bund und Landern regelt Art 106 GG Es wurde ein grosser Steuerverbund aus Einkommen und Korperschaftsteuer und Umsatzsteuer geschaffen Bund und Lander teilen sich damit die ergiebigsten Steuerquellen Einkommen und Korperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer die etwa drei Viertel des gesamtstaatlichen Steueraufkommens ausmachen nach gesetzlich festgelegten Schlusseln Gemeinschaftsteuern Es findet ein Umsatzsteuervorabausgleich fur besonders finanzschwache Lander statt es wird der Anteil aller Lander an den Gemeinschaftssteuern bestimmt und dem nachgeschaltet sind verschiedene Bundeserganzungszuweisungen Zugleich wurde der gesamte Bereich der Mischfinanzierungen der verfassungsrechtlich umstritten war mit der Einfuhrung der Gemeinschaftsaufgaben und der Regelungen der Geldleistungsgesetze und Investitionshilfen des Bundes auf eine neue verfassungsrechtliche Grundlage gestellt Ausserdem wurden Planungselemente in das Grundgesetz eingefuhrt Die Mittelfristige Finanzplanung und das Haushaltsgrundsatzegesetz Finanzausgleich zwischen den Landern Bearbeiten Den horizontalen Finanzausgleich unter den Landern regelt Art 107 GG Im Grundsatz gilt fur die den Landern zufliessenden Steuerertrage nicht mehr das Prinzip des ortlichen Aufkommens sondern es wird im Verhaltnis der Einwohnerzahlen verteilt Die Steuerertrage aus der Einkommensteuer stehen dem Land zu in dem der Steuerschuldner lebt die Steuerertrage aus der Korperschaftsteuer stehen dem Land zu in dem die zu besteuernde wirtschaftliche Leistung erbracht wurde Eine Ausnahme bildet der Landeranteil an der Umsatzsteuer Bis zu einem Viertel des Landeraufkommens kann vorab den besonders finanzschwachen Landern zugewiesen werden Der Landerfinanzausgleich wurde intensiviert Die Steuerkraft ausgleichsberechtigter Lander sollte auf 95 statt bisher 91 des Landerdurchschnitts angehoben werden Die Zerlegung nach dem Wohnsitz benachteiligt im Nachhinein gesehen die Stadtstaaten mit ihren hohen Einpendlerquoten weil der Anteil der Lohnsteuer aufgrund der kalten Progression besonders in der ersten Halfte der 1970er Jahre uberdurchschnittlich angestiegen ist Wahrend er 1950 noch ein Funftel des Steueraufkommens ausmachte und der Umsatzsteueranteil ein Viertel lag er 1973 bei zwei Funfteln und der Umsatzsteueranteil bei 16 Heute hat sich die Relation auf mehr als ein Drittel bzw ein knappes Viertel des Steueraufkommens eingependelt 8 Durch die Einwohnerwertung erfahren sie einen gewissen Ausgleich Die Klausel zum Umsatzsteuervorwegausgleich die 1969 ins Grundgesetz eingefuhrt wurde gewann nach der deutschen Wiedervereinigung mit der Einfuhrung eines gesamtstaatlichen Finanzausgleichs 1995 Bedeutung Der Bund wies im Rahmen des ersten Solidarpaktes den Landern sieben Umsatzsteuerprozentpunkte zu die uber diese Bestimmung in die besonders finanzschwachen ostdeutschen Lander flossen In einer Studie von 2013 bei der sich die Wiedereinfuhrung der Vermogensteuer an einem Konzept der rot grunen Lander orientierte wurden die daraus resultierenden zusatzlichen Steuereinnahmen nach Landern aufgeschlusselt Demnach wurden sich die Steuereinnahmen aller Lander erhohen und durch den Landerfinanzausgleich auch armere Lander von den Mehreinnahmen profitieren Die hochsten zusatzlichen Steuereinnahmen je Einwohner hatten nach dem Landerfinanzausgleich Hamburg Bremen und Berlin 9 Die Finanzverfassung wurde aufgrund der Klagen mehrfach in einzelnen Punkten angepasst hat aber doch nach dieser Reform uber 40 Jahre Bestand gehabt und auch die fiskalische Integration der neuen Lander erlaubt 2013 reichten Bayern und Hessen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein Nach der 2017 beschlossenen Neuregelung zogen sie ihre Klage zuruck 10 11 Ausgleichsmechanismen BearbeitenDer Landerfinanzausgleich im weiteren Sinne bestand aus drei Stufen Umsatzsteuervorwegausgleich Landerfinanzausgleich im engeren Sinne i e S und allgemeine Bundeserganzungszuweisungen Die Ausgleichsstufen waren in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge anzuwenden Insbesondere ist der Ausgleich unter den Landern horizontaler Finanzausgleich strikt von Leistungen des Bundes an die Lander vertikaler Finanzausgleich zu trennen Der Landerfinanzausgleich im engeren Sinne ist der bekannteste Bestandteil dieses Gesamtsystems Horizontaler Finanzausgleich Umsatzsteuervorwegausgleich Landerfinanzausgleich im engeren Sinne Vertikaler Finanzausgleich BundeserganzungszuweisungenDer Finanzausgleich basierte auf dem Massstabegesetz MassstG 12 und dem Finanzausgleichsgesetz FAG 13 Beide wurden im Jahr 2001 verabschiedet und waren seit dem 1 Januar 2005 in Kraft Dabei sollte das Massstabegesetz als langerfristig geltende die verfassungsrechtlichen Vorgaben konkretisierende Grundlage dienen wahrend das FAG die aktuell geltenden Berechnungsschritte des Ausgleichsmechanismus vorgab Mit dieser ungewohnlichen Konstruktion entsprach der Gesetzgeber Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 11 November 1999 14 Da das MassstG und das FAG mit Ablauf des 31 Dezember 2019 ausser Kraft traten lief das geltende Umverteilungssystem 2019 aus ebenso wie der Solidarpakt II fur den Aufbau Ost Bevor der Landerfinanzausgleich einsetzt sind zunachst die Steuern die Bund und Landern gemeinsam zustehen Einkommensteuer Korperschaftsteuer und Umsatzsteuer zwischen den beiden Ebenen aufzuteilen Ausgangspunkt der eigentlichen Ausgleichsmechanismen ist dann das ortliche Aufkommen der Lander Nach Art 107 Abs 1 GG sind damit die in den Finanzamtern der Lander vereinnahmten Steuern korrigiert durch die Zerlegung zu verstehen Umsatzsteuervorwegausgleich Bearbeiten Vom Umsatzsteueranteil der Lander wurden maximal 25 dazu verwendet die Finanzkraft der schwachen Lander der durchschnittlichen Finanzkraft aller Lander anzunahern Bei einem grossen Abstand zur durchschnittlichen Finanzkraft wurden zunachst 95 des Unterschiedsbetrages ausgeglichen mit zunehmender Annaherung an den Durchschnitt sank die Ausgleichsintensitat degressiv auf 60 Der Rest des Aufkommens wurde entsprechend der Anzahl der Einwohner auf die Lander verteilt Landerfinanzausgleich Bearbeiten Der Landerfinanzausgleich im engeren Sinne bestand in Ausgleichszahlungen reicherer Lander Geberlander an armere Lander Nehmerlander Die Ausgleichspflichtigkeit ergab sich aus einem Vergleich der sogenannten Ausgleichsmesszahl mit der Finanzkraftmesszahl Ausgleichsmesszahl Bearbeiten Sie bildete ab was ein Land an Einnahmen erzielt hatte hatten seine Einnahmen den durchschnittlichen Einnahmen der Lander je Einwohner entsprochen In die Berechnung wurden aber verschiedene Gewichtungsfaktoren einbezogen s u Die Finanzkraftmesszahl hingegen stellte die tatsachlichen Einnahmen gemass Kameralistik des Landes dar Im Einzelnen wurde die Ausgleichsmesszahl berechnet indem zuerst die Summe der Steuereinnahmen aller Lander und der auf das Fordern von Erdol und Erdgas erhobenen Forderabgaben durch die gewichtete Einwohnerzahl aller Lander dividiert werden Dann wurden fur jedes Land diese durchschnittlichen Einnahmen je Einwohner mit der Einwohnerzahl des betreffenden Landes multipliziert Hierbei ist allerdings zu beachten dass den Stadtstaaten sogenannte veredelte Einwohner zugebilligt wurden d h bei ihnen muss die Einwohnerzahl noch mit 1 35 multipliziert werden Stadtstaatenprivileg Dann mussten noch die Steuereinnahmen der Gemeinden aller Lander durch die gewichtete Einwohnerzahl aller Lander dividiert werden und mit 0 64 und der Einwohnerzahl des Landes multipliziert werden fur das die Ausgleichsmesszahl berechnet werden soll Hierbei war bei der Einwohnerzahl allerdings wieder zu beachten dass die Einwohnerzahl der Stadtstaaten mit 1 35 multipliziert werden musste ausserdem hatten folgende Lander veredelte Einwohner Mecklenburg Vorpommern 1 05 Brandenburg 1 03 Sachsen Anhalt 1 02 Addierte man die Ergebnisse aus den beiden Teilrechnungen erhielt man die Ausgleichsmesszahl Finanzkraftmesszahl Bearbeiten Sie errechnete sich aus der Summe der tatsachlichen Einnahmen des jeweiligen Landes aus Steuern und der fur das Fordern von Erdol und Erdgas erhobenen Forderabgabe sowie aktuell 64 der von den Gemeinden des jeweiligen Landes erhobenen Steuern Ein Land war ausgleichsberechtigt wenn die Ausgleichsmesszahl grosser als die Finanzkraftmesszahl war In diesem Fall erhielt das Nehmerland Zuweisungen der Geberlander die technisch uber den Bund als Zahlstelle abgewickelt wurden Zur Bemessung der Ausgleichszahlungen wurde ein dreigeteilter teilweise linear progressiver Tarifverlauf angewendet Erreichte ein Nehmerland mehr als 93 der durchschnittlichen Finanzkraft sank die Ausgleichsintensitat deutlich ab Eine Mindestausstattung finanzschwacher Lander wurde dadurch nicht garantiert Die ausgleichspflichtigen Lander mussten von ihrem Uberschuss einen progressiv wachsenden Anteil abgeben Auch dieser Teil wurde mit dem dreigeteilten Tarifverlauf der fur die Nehmerlander gilt berechnet Die maximale Abschopfung von 75 wird bei den uber 121 des Durchschnitts liegenden Teilen des Steueraufkommens erreicht Von den gesamten Uberschussen eines Landes werden maximal 72 6 abgeschopft Zur Verbesserung der Anreizwirkung eigene Steuereinnahmen zu steigern war ein Pramienmodell vorgesehen Danach wurden deutlich uberdurchschnittliche Steigerungen des Steueraufkommens aus dem Ausgleichsmechanismus herausgenommen verblieben also vollstandig bei dem jeweiligen Land Weitere Klauseln stellten sicher dass Beitrage und Leistungen identisch sind Bundeserganzungszuweisungen BEZ Bearbeiten Lander deren Finanzkraft auch nach dem Landerfinanzausgleich im engeren Sinne noch unter 100 des Landerdurchschnitts liegt erhielten zudem Bundeserganzungszuweisungen aus dem Bundeshaushalt Allgemeine Bundeserganzungszuweisungen wurden gewahrt wenn die Finanzkraft eines Landes nach LFA i e S unter 99 5 des Landerdurchschnitts blieb Der Fehlbetrag wurde dann zu 77 5 ausgeglichen An Bundeserganzungszuweisungen BEZ bezahlte der Bund 2013 folgende Betrage 15 Land Betrag inMio Baden Wurttemberg nbsp Baden Wurttemberg 0Bayern nbsp Bayern 0Berlin nbsp Berlin 2 344Brandenburg nbsp Brandenburg 1 351Bremen nbsp Bremen 250Hamburg nbsp Hamburg 42Hessen nbsp Hessen 0Mecklenburg Vorpommern nbsp Mecklenburg Vorpommern 1 025Niedersachsen nbsp Niedersachsen 0Nordrhein Westfalen nbsp Nordrhein Westfalen 341Rheinland Pfalz nbsp Rheinland Pfalz 178Saarland nbsp Saarland 130Sachsen nbsp Sachsen 2 369Sachsen Anhalt nbsp Sachsen Anhalt 1 446Schleswig Holstein nbsp Schleswig Holstein 145Thuringen nbsp Thuringen 1 340Gesamt 10 959vorlaufiges Ergebnis Rundungsfehler durch Addition enthaltenSonderbedarfs Bundeserganzungszuweisungen SoBEZ wurden aus drei Grunden gewahrt wegen teilungsbedingter Sonderlasten der neuen Lander Sonderlasten durch strukturelle Arbeitslosigkeit und uberdurchschnittlich hoher Kosten politischer Fuhrung Die teilungsbedingten SoBEZ waren degressiv ausgestaltet Sie sanken von zunachst 10 5 Mrd jahrlich ab 2007 auf 2 096 Mrd im Jahr 2019 ab Diese SoBEZ waren ein bedeutender Bestandteil des Solidarpaktes II Bis Ende 2004 gewahrte der Bund daruber hinaus Bremen und dem Saarland SoBEZ zur Behebung ihrer Haushaltsnotlage Nach Auslaufen dieser Hilfe klagten beide Lander vor dem Bundesverfassungsgericht auf Fortsetzung Derzeit ruht diese Klage jedoch Auch der Berliner Senat hat eine Klage 16 eingereicht ohne Erfolg Finanzvolumen BearbeitenDas Volumen des Landerfinanzausgleichs sowie das des zusatzlich durchgefuhrten Umsatzsteuerausgleichs hat sich im Lauf der Zeit mit dem gestiegenen Volumen der Landeshaushalte ebenfalls ausgedehnt Sprunghaft nahm das Volumen 1995 zu als erstmals die neuen Lander und Berlin in das System mit einbezogen wurden Aufgeschlusselt nach den einzelnen Landern entwickelten sich die Ausgleichszahlungen des Landerfinanzausgleichs im engeren Sinne wie folgt Negative Zahlen bezeichnen Zahlungen des Geberlandes positive Zahlen bezeichnen Gutschriften des Nehmerlandes alle Zahlen in Mio teilweise umgerechnet Jahr BEBerlin BWBaden Wurttemberg BYBayern BBBrandenburg HBBremen HHHamburg HEHessen MVMecklenburg Vorpommern NINiedersachsen NWNordrhein Westfalen RPRheinland Pfalz SLSaarland SNSachsen STSachsen Anhalt SHSchleswig Holstein THThuringen Volumen 1 1950 1 33 18 0 17 14 41 65 18 53 1301951 16 7 0 19 10 13 43 15 52 881952 23 8 0 21 0 29 69 17 59 1131953 40 14 0 11 0 31 74 10 71 1261954 41 20 0 17 0 37 77 9 69 1351955 59 52 6 67 5 65 139 47 113 2771956 72 56 18 82 0 92 169 61 131 3411957 89 71 8 102 24 107 182 89 140 4061958 61 113 6 136 37 136 249 115 124 4891959 76 119 1 163 29 132 256 143 130 525 2 1960 2 55 95 0 113 35 133 265 131 109 4681961 98 112 0 170 79 228 385 170 65 156 7321962 141 117 0 193 98 251 370 178 74 182 8021963 154 99 0 199 117 204 269 182 83 172 7401964 183 119 0 184 159 220 252 166 90 182 7781965 188 97 6 165 185 260 276 165 107 179 8141966 222 72 5 181 210 256 208 180 113 195 8211967 239 62 2 216 215 347 216 172 119 190 8891968 220 51 1 246 224 313 190 185 131 201 8811969 317 119 7 353 319 454 249 250 155 266 1 2451970 161 76 46 150 148 208 162 117 73 102 6211971 194 102 26 176 100 230 188 122 73 106 6591972 303 91 37 158 158 312 176 149 80 126 7951973 302 85 36 169 186 347 174 127 94 141 8311974 260 177 28 260 164 380 293 153 100 139 9771975 338 188 23 278 105 367 222 150 91 122 9431976 368 170 26 277 98 393 258 174 100 138 1 0011977 541 204 74 316 132 475 183 147 108 165 1 1721978 556 153 79 299 241 453 62 182 110 181 1 1581979 581 168 120 426 265 512 0 149 117 205 1 2711980 769 206 91 160 152 385 39 126 147 165 1 1201981 838 137 82 218 183 515 0 155 133 216 1 2391982 915 83 122 220 143 577 0 142 134 219 1 2781983 730 69 134 197 170 360 0 131 156 249 1 0971984 747 21 159 151 294 427 0 145 170 268 1 1911985 738 14 170 208 370 423 46 191 184 288 1 3171986 891 25 228 101 400 437 0 194 195 314 1 3931987 978 0 258 30 628 570 85 244 172 306 1 6361988 982 0 262 0 736 807 15 159 170 305 1 7181989 722 33 322 6 985 856 51 155 168 296 1 7971990 1 264 18 327 4 739 985 32 250 187 308 2 0571991 1 282 2 301 34 682 898 4 301 195 308 2 0031992 770 28 262 0 942 661 2 338 219 206 1 7141993 518 6 325 58 1 094 510 16 398 215 95 1 6181994 210 342 291 31 935 490 80 336 222 37 1 4871995 2 159 1 433 1 295 442 287 60 1 101 394 231 1 763 117 92 907 574 72 521 5 7241996 2 217 1 289 1 463 529 325 246 1 657 438 283 1 598 118 120 1 005 635 8 576 6 2531997 2 266 1 232 1 586 504 179 140 1 610 431 344 1 564 151 104 981 601 3 574 6 1341998 2 501 1 778 1 486 534 466 314 1 758 448 403 1 583 219 117 1 020 617 0 595 6 9201999 2 725 1 760 1 635 587 340 345 2 433 464 532 1 318 195 153 1 122 672 89 612 7 4902000 2 812 1 957 1 884 644 442 556 2 734 500 568 1 141 392 167 1 182 711 185 670 8 2732001 2 653 2 115 2 277 498 402 268 2 629 434 952 278 229 146 1 031 591 60 573 7 5682002 2 677 1 663 2 047 541 407 197 1 910 439 487 1 628 419 139 1 047 607 112 571 7 4452003 2 639 2 169 1 859 502 346 656 1 876 392 393 50 259 107 936 520 16 500 6 6102004 2 703 2 170 2 315 534 331 578 1 529 403 446 213 190 116 930 532 102 517 6 8042005 17 2 456 2 235 2 234 588 366 383 1 606 434 363 490 294 113 1 020 587 146 581 6 9482006 18 2 709 2 057 2 093 611 417 623 2 418 475 240 132 346 115 1 078 590 124 617 7 3222007 19 2 900 2 316 2 311 675 471 368 2 885 513 318 38 343 125 1 165 627 136 644 7 9172008 20 3 139 2 499 2 923 621 505 371 2 470 538 317 54 374 116 1 158 627 177 637 8 2642009 21 2 877 1 488 3 354 501 433 45 1 902 450 110 59 293 93 910 514 169 497 6 8482010 22 2 900 1 709 3 511 401 445 66 1 752 399 259 354 267 89 854 497 101 472 7 0382011 23 3 043 1 779 3 663 440 516 62 1 804 429 204 224 234 120 918 540 115 527 7 3082012 24 3 224 2 765 3 797 543 521 25 1 304 453 178 435 256 94 961 550 134 542 7 8922013 25 3 328 2 415 4 307 518 588 88 1 702 461 107 691 242 137 995 559 168 543 8 4242014 26 3 491 2 356 4 852 510 604 55 1 755 463 276 897 288 144 1 034 585 172 554 9 0182015 27 3 613 2 313 5 449 494 626 111 1 720 472 418 1 021 349 151 1 022 596 247 580 9 5942016 28 3 919 2 538 5 821 543 694 64 2 261 493 681 1 107 388 174 1 089 645 226 598 10 6202017 29 4 232 2 773 5 905 607 692 49 2 471 524 684 1 232 389 200 1 180 549 244 644 11 1982018 30 4 404 3 079 6 672 550 740 83 1 613 538 831 1 015 418 194 1 180 676 235 667 11 4482019 31 4 330 2 436 6 701 555 771 120 1 905 517 776 1 041 308 179 1 176 652 230 626 11 1612020 32 3 454 3 674 7 771 1 139 712 172 2 531 1 177 1 471 624 334 411 2 708 1 619 172 1 576 14 7722021 33 3 602 4 015 9 044 1 370 832 230 3 556 1 325 1 911 199 286 514 3 225 1 978 316 1 856 17 1322022 34 3 609 4 473 9 865 1 452 888 814 3 250 1 447 1 789 1 241 107 577 3 304 1 986 299 1 919 18 50986 582 82 618 105 170 17 433 18 137 13 104 69 928 15 451 31 348 8 447 13 988 9 357 35 138 20 437 11 383 19 789Jahr BerlinBE Baden WurttembergBW BayernBY Branden burgBB BremenHB HamburgHH HessenHE Mecklenburg VorpommernMV Nieder sachsenNI Nordrhein WestfalenNW Rheinland PfalzRP SaarlandSL SachsenSN Sachsen AnhaltST Schleswig HolsteinSH ThuringenTH VolumenQuelle Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages Bundesfinanzministerium 1950 1994 35 ab 1995 1 Im Jahr 1950 erfolgten nur Vorauszahlungen 2 Im Jahr 1960 wurde der Landerfinanzausgleich nur fur neun Monate durchgefuhrt Jahr BEBerlin BWBaden Wurttemberg BYBayern BBBrandenburg HBBremen HHHamburg HEHessen MVMecklenburg Vorpommern NINiedersachsen NWNordrhein Westfalen RPRheinland Pfalz SLSaarland SNSachsen STSachsen Anhalt SHSchleswig Holstein THThuringenDurchschnittsleistung pro Jahr von 1999 bis 2008 in Mio inflationsbereinigt 2 952 2 250 2 315 625 433 468 2 426 495 504 583 327 141 1 150 655 123 638Anteile der Geber bzw Nehmerlander im Jahr 2022 Geber 24 2 53 3 4 4 17 6 0 6 Nehmer 19 5 7 8 4 8 7 8 9 7 6 7 3 1 17 8 10 7 1 6 10 4 Pro Kopf Transferleistung in 2006 796 88 191 50 167 74 239 41 627 55 356 41 397 88 279 39 29 99 7 29 85 37 110 16 252 93 240 23 43 69 265 402007 851 63 215 49 184 83 265 43 710 59 208 77 475 20 303 97 39 80 2 09 84 62 120 18 275 12 258 23 48 00 280 10 2008 921 07 234 37 234 68 247 73 765 57 212 18 410 03 325 66 40 50 2 78 93 23 112 89 278 18 263 72 62 91 282 39Berechnungen basieren auf den nicht gerundeten Einwohner und LFA Leistungszahlen des Bundesministerium fur Finanzen sowie den Preisveranderungsraten des Statistischen Bundesamtes Abweichungen in den Summen durch Runden vorlaufiges Ergebnis Nach den 2013 veroffentlichten Bevolkerungszahlen im Zensus 2011 haben sich die relativen Bevolkerungsanteile verschoben Dadurch bekommt das Land Bayern beispielsweise fur die Jahre 2011 und 2012 insgesamt 227 Millionen Euro erstattet Rheinland Pfalz 203 Millionen und Nordrhein Westfalen 130 Millionen Euro Berlin muss 450 Millionen Euro zuruckzahlen Baden Wurttemberg 167 Millionen und Hamburg 118 Millionen Euro Die ubrigen Lander erhalten eine Erstattung im meist unteren zweistelligen Millionenbereich Die Lander hatten sich im Vorfeld des Zensus darauf verstandigt die Nachzahlungen fur das Jahr 2011 auf ein Drittel und fur 2012 auf zwei Drittel zu beschranken Ab 2013 sollen die veranderten Bevolkerungsanteile vollstandig berucksichtigt werden 36 Kritik BearbeitenVon wissenschaftlicher Seite und von Geber wie Nehmerlandern ist der Landerfinanzausgleich kritisiert worden Der Landerfinanzausgleich war als sogenannter Spitzenausgleich konzipiert vor der Wiedervereinigung 1989 betrug das Volumen umgerechnet rund 1 8 Milliarden Euro Fur einen Ausgleich in dem heute praktizierten Umfang war er nicht gedacht Im deutschen Bundesstaat wird die foderale Aufgabenteilung traditionell nicht nach Politikfeldern sondern nach Funktionen vorgenommen Der Bund definiert die offentliche Aufgabenwahrnehmung aufgrund seiner Gesetzgebungskompetenzen Art 72 ff GG sehr weitgehend und den Landern obliegt mit wenigen Ausnahmen der Vollzug der Bundesgesetze Art 83 ff GG Die Finanzverfassung ist aus verfassungsrechtlicher Sicht eine Folgeverfassung die dieser Form der bundesstaatlichen Aufgabenverteilung Rechnung tragt Von zentraler Bedeutung fur jede Finanzordnung ist aber die Frage wer was bezahlt Das Grundgesetz weist nach dem Konnexitatsgrundsatz Art 104a Abs 1 GG die Kostentragung derjenigen Ebene zu die eine Aufgabe wahrnimmt Nach Art 83 GG ist es Aufgabe der Lander die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit auszufuhren Aus der Wahrnehmung dieser Aufgabe folgt dass die Lander auch die Kosten dafur zu tragen haben Eine Ubernahme von Kosten fur die Ausfuhrung von Bundesgesetzen durch den Bund ist nach dem Grundgesetz die Ausnahme Das fuhrt immer wieder erneut zu Konflikten und Problemen zwischen Bund und Landern sowie zwischen Landern Diese werden weiter erschwert weil das System des bundesdeutschen Landerfinanzausgleichs im weiteren Sinne inzwischen mit seinen verschiedenen ineinander greifenden Stufen deren Verteilungswirkungen zudem unterschiedlich ausfallen sehr komplex und in seinen Konsequenzen nur fur Fachleute durchschaubar ist Die finanzschwachen Lander kritisieren dass ihre Finanzschwache die Folge einer finanziellen Uberlastung sei Die Ausfuhrung von Bundesgesetzen insbesondere von sozialpolitisch motivierten von der Sozialhilfe uber Hartz IV bis zu den Kosten der Fluchtlingspolitik belaste die struktur und damit auch steuerschwachen Lander mehr als die strukturstarken Lander Sie kamen in einen Teufelskreis aus niedrigeren Einnahmen und hoheren bundesstaatlich veranlassten Ausgaben Zudem wird angefuhrt dass das Aufkommen von Gemeinschaftssteuern insbesondere der Korperschaftsteuer zwischen den Landern unterschiedlich verteilt ist da insbesondere grosse Unternehmen diese zentral am Unternehmenssitz abfuhren auch wenn sie bundesweit Filialen und Niederlassungen betreiben Wahrend beispielsweise Baden Wurttemberg 22 5 Prozent des bundesweiten Korperschaftsteueraufkommens einnimmt erreichten die neuen Lander zusammen nur rund 9 Prozent 37 Die finanzstarken Lander argumentieren dass der Landerfinanzausgleich die finanziell problematische Lage von Nehmerlandern weiter zementiere Nehmerlander hatten keine okonomischen Anreize ihre Finanzen zu stabilisieren Stattdessen wurden sie sich an eine dauerhafte Subventionierung gewohnen So hatten defizitare Lander weder einen Anreiz ihre Ausgaben und Kosten zu senken noch einen Anreiz ihre Einnahmen z B durch Steuern zu steigern Die Kritiker sehen eine Wettbewerbsfeindlichkeit des Systems vgl Wettbewerbsfoderalismus Es bestunde die Gefahr dass das Einspringen des Bundes im Fall einer extremen Haushaltsnotlage als ein Freibrief fur eine Ausweitung der Verschuldung interpretiert werde Bayern und Hessen reichten im Marz 2013 Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein Sie beantragten festzustellen dass das Massstabegesetz und das Finanzausgleichsgesetz mit Art 107 Abs 2 GG unvereinbar sind Im September 2017 zogen sie die Klage zuruck 11 Reformen des Landerfinanzausgleichs werden seit langem gefordert bzw diskutiert Mit der letzten grosseren Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes im Rahmen des Solidarpaktes II im Jahr 2001 wurde die Geltungsdauer des Gesetzes auf den 31 Dezember 2019 befristet Eine Reform des LFA soll in eine umfassende Modernisierung des Bundesstaates eingebettet werden in deren Rahmen bereits drei Grundgesetzreformen verabschiedet worden sind 1994 die Anderung des Art 72 GG 2006 die erste Bundesstaatsreform die der Entflechtung dienen sollte Foderalismusreform I und 2009 die zweite Bundesstaatsreform die eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankerte Foderalismusreform II Siehe auch BearbeitenFinanzausgleich Deutschland Europaischer Finanzausgleich Kohasionspolitik BundeshaushaltLiteratur BearbeitenStephan Ebner Verfassungsrechtliche Ausgestaltung des horizontalen Finanzausgleichs Landerfinanzausgleich ein bundesstaatlicher Eckpfeiler Verlag Dr Muller 2009 ISBN 978 3 639 11665 6 Adrian Jung Massstabegerechtigkeit im Landerfinanzausgleich Die Landerfinanzen zwischen Autonomie und Nivellierung Duncker amp Humblot Berlin 2008 ISBN 978 3 428 12673 6 Martin Seybold Der Finanzausgleich im Kontext des deutschen Foderalismus Perspektiven fur einen zukunftigen Landerfinanzausgleich Nomos Verlag 2005 ISBN 3 8329 1193 6 Klaus Detterbeck Wolfgang Renzsch Stefan Schieren Hrsg Foderalismus in Deutschland Lehr und Handbucher der Politikwissenschaft De Gruyter Oldenbourg 2010 ISBN 978 3 486 59187 3 Martin Junkernheinrich Stefan Korioth Thomas Lenk Henrik Scheller Matthias Woisin Hrsg Jahrbuch fur offentliche Finanzen 1 2016 Verhandlungen zum Finanzausgleich Berlin 2016 ISBN 978 3 8305 3663 5 Wolfgang Renzsch Finanzverfassung und Finanzausgleich Die Auseinandersetzungen um ihre politische Gestaltung in der Bundesrepublik Deutschland zwischen Wahrungsreform und deutscher Vereinigung 1948 bis 1990 Bonn 1991 ISBN 3 8012 4029 0 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Landerfinanzausgleich Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bundesministerium der Finanzen Landerfinanzausgleich Statistisches Bundesamt zu Landerfinanzausgleich und Bundeserganzungszuweisungen BVerfG Urteil vom 24 Juni 1986 Az 2 BvF 1 5 6 83 1 84 und 1 2 85 BVerfGE 72 330 Finanzausgleich I BVerfG Urteil vom 27 Mai 1992 Az 2 BvF 1 2 88 1 89 und 1 90 BVerfGE 86 148 Finanzausgleich II BVerfG Urteil vom 11 November 1999 Az 2 BvF 2 3 98 1 2 99 BVerfGE 101 158 Finanzausgleich III haushaltssteuerung de Portal zur offentlichen Haushalts und Finanzwissenschaft Einzelnachweise Bearbeiten Der Finanzausgleich zwischen Bund und Landern im Jahr 2020 Monatsbericht 3 2021 vom Bundesfinanzministerium Landerfinanzausgleich erreicht neues Rekordniveau Spiegel Online Chilla Tobias Kuhne Olaf amp Markus Neufeld 2016 Regionalentwicklung UTB Daniel Buscher Der Bundesstaat in Zeiten der Finanzkrise Ein Beitrag zur Reform der deutschen Finanz und Haushaltsordnung Duncker amp Humblot 2010 S 147 ff Landerfinanzausgleich Bundesministerium der Finanzen Hubert Schulte Jahrbuch fur Offentliche Finanzen 201 4 Berlin 2015 ISBN 978 3 8305 3530 0 S 381 ff Landerfinanzausgleich Bayern Geberland Zeit Online Marz 2016 Zahlen Fakten Steuern Finanzen DESTATIS Stefan Bach Tony Mudrack Reichensteuer Erhohungen Durch Finanzausgleich profitieren auch arme Bundeslander In DIW Hrsg DIW Wochenbericht Nr 36 2013 diw de PDF Bundestag beschliesst Neuordnung der Bund Lander Beziehungen In sueddeutsche de 1 Juni 2017 abgerufen am 20 Marz 2018 a b Hessen und Bayern ziehen Klage gegen Finanzausgleich zuruck Welt Online 5 September 2017 Text des Massstabegesetzes Text des Finanzausgleichsgesetzes BVerfG Urteil vom 11 November 1999 Az 2 BvF 2 3 98 1 2 99 BVerfGE 101 158 Finanzausgleich III DESTATIS Landerfinanzausgleich BVerfG Urteil vom 19 Oktober 2006 Az 2 BvF 3 03 BVerfGE 116 327 Berliner Haushalt 2 der Zweiten Verordnung zur Durchfuhrung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2005 2 der Zweiten Verordnung zur Durchfuhrung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2006 2 der Zweiten Verordnung zur Durchfuhrung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2007 2 der Zweiten Verordnung zur Durchfuhrung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2008 2 der Zweiten Verordnung zur Durchfuhrung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2009 2 der Zweiten Verordnung zur Durchfuhrung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2010 2 der Zweiten Verordnung zur Durchfuhrung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2011 2 der Zweiten Verordnung zur Durchfuhrung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2012 2 der Zweiten Verordnung zur Durchfuhrung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2013 Vorlaufige Abrechnung des Landerfinanzausgleichs 2014 Memento des Originals vom 18 April 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesfinanzministerium de Vorlaufige Abrechnung des Landerfinanzausgleichs 2015 Memento des Originals vom 25 Marz 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesfinanzministerium de Bundesminsterum der Finanzen bundesfinanzministerium de PDF Bundesminsterum der Finanzen Der Finanzausgleich unter den Landern fur die Zeit vom 01 01 2017 31 12 2017 PDF Bundesfinanzministerium abgerufen am 23 Marz 2018 Der Finanzausgleich unter den Landern fur die Zeit vom 01 01 2018 31 12 2018 PDF Bundesfinanzministerium abgerufen am 21 Januar 2019 Der Finanzausgleich zwischen Bund und Landern im Jahr 2020 PDF Bundesfinanzministerium abgerufen am 6 Juli 2021 Ergebnisse des Landerfinanzausgleichs 2019 PDF Bundesfinanzministerium abgerufen am 25 April 2020 Vorlaufige Abrechnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs fur das Jahr 2021 PDF Bundesfinanzministerium abgerufen am 1 Juli 2022 Vorlaufige Abrechnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs fur das Jahr 2022 PDF Bundesfinanzministerium abgerufen am 26 Marz 2023 Ausgleichsbeitragen und zuweisungen bis 1994 PDF Bundesfinanzministerium der Finanzen Axel Schrinner Geldspritze fur das Bundesland Bayern In Handelsblatt Nr 120 26 Juni 2013 S 9 Axel Schrinner Donata Riedel Finanzausgleich erzurnt Bayern In Handelsblatt Nr 13 18 Januar 2013 S 9 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4114346 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landerfinanzausgleich amp oldid 238406205