www.wikidata.de-de.nina.az
Konnexitatsprinzip ist im Finanzrecht bei den Staatsfinanzen der Rechtsgrundsatz dass Bund und Lander jeweils stets gesondert die Staatsausgaben zu tragen haben die sich aus der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgaben ergeben Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Rechtsfragen 4 Wirtschaftliche Aspekte 5 International 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIm Finanzrecht ist das Konnexitatsprinzip in Art 104a Abs 1 GG verankert Hierin ist festgelegt dass Bund und Lander jeder fur sich die Staatsausgaben tragen die sich aus der Wahrnehmung ihrer offentlichen Aufgaben ergeben Die Ausgabenlast folgt der Aufgabenlast Vollzugskausalitat nicht jedoch Gesetzeskausalitat Delegiert eine hohere Staatsebene offentliche Aufgaben auf untergeordnete Ebenen muss sie fur finanziellen Ausgleich sorgen wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen Das Konnexitatsprinzip begrundet fur Bund und Lander die Pflicht und Befugnis die finanziellen Folgen ihrer Aufgabenwahrnehmung gesondert zu tragen der Bund darf nicht die Ausgaben der Lander tragen und darf ihnen nicht seine eigenen auferlegen das gilt auch fur die Lander 1 Arten BearbeitenDas Konnexitatsprinzip kann nach einem strikten und einem relativen Konnexitatsprinzip unterschieden werden 2 Beim strikten Konnexitatsprinzip bringt eine Aufgabenubertragung zwingend eine Kostenerstattungspflicht mit sich und zwar unabhangig von der Finanzkraft Beim relativen Konnexitatsprinzip ist dagegen lediglich die Kostendeckung zu regeln was jedoch nicht zwangslaufig einen Mehrbelastungsausgleich zur Folge hat Rechtsfragen BearbeitenIm Verhaltnis der Lander zu ihren Gemeinden und Gemeindeverbanden ist das Konnexitatsprinzip teilweise auch Konnexitatsgebot genannt ein Rechtssatz der gerichtlich durchsetzbare Anspruche der Kommunen gegenuber den Landern begrundet Er wurde in den letzten Jahrzehnten in allen Landesverfassungen der 13 Flachen Lander verankert teilweise zu Gunsten der Kommunen ausgebaut 3 Die Grundzuge sind uberall gleich wenn auch Einzelheiten und Formulierungen voneinander abweichen Wenn ein Land seinen Kommunen eine bestimmte offentliche Aufgabe ubertragt andere Formulierung sie zur Wahrnehmung verpflichtet und dies zu einer wesentlichen Mehrbelastung fuhrt muss das Land gleichzeitig fur finanziellen Ausgleich sorgen indem es Bestimmungen uber die Kostendeckung trifft oder selbst finanziellen Ausgleich zahlt Seit es dem Bund im September 2006 in der Foderalismusreform durch Grundgesetzanderung strikt verboten wurde den Gemeinden Aufgaben zu ubertragen Art 84 Abs 1 Satz 7 GG haben diese Landesverfassungsregelungen noch grossere Bedeutung erlangt Sie werden von Gemeinden haufig bei den Landesverfassungsgerichten geltend gemacht Im Erfolgsfall fuhrt das zu finanziell schwerwiegender Verurteilung des Landes zum Mehrbelastungsausgleich fur eine bestimmte Aufgabe Schlagzeilen machte z B die Verurteilung des Landes Nordrhein Westfalen durch den dortigen Verfassungsgerichtshof VerfGH im Oktober 2010 zum Ausgleich der kommunalen Kosten des Ausbaus der Kleinkindertagesbetreuung gemass dem Kinderforderungsgesetz 4 Dieser konnexitats rechtliche besondere finanzielle Schutz der Gemeinden gegenuber einzelnen Aufgabenubertragungen steht neben dem Schutz durch die allgemeine Finanzgarantie der Lander Nach allen Landesverfassungen mussen die Lander standig fur eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Gemeinden hinsichtlich aller Aufgaben sorgen z B auch fur freiwillige Aufgaben erhohte kommunale Sozialausgaben infolge Arbeitslosigkeit oder Bundesgesetzgebung Dies erfolgt wesentlich durch die Landergesetze uber kommunalen Finanzausgleich bzw Gemeindefinanzierung Auch zu dieser allgemeinen Finanzgarantie erstreiten die Kommunen mitunter Aufsehen erregende Urteile 5 Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDas Konnexitatsprinzip ist Bestandteil des Finanzausgleichs wenn die Konnexitat zwischen Aufgaben und Ausgaben auseinanderfallt man spricht dann vom stillen oder verdeckten Finanzausgleich 6 Es soll sicherstellen dass ausgabewirksame Aufgaben die eine hohere Ebene an eine niedrigere delegiert von der hoheren Ebene durch ausgabengleiche Zahlungen ausgeglichen werden Allein beim strikten Konnexitatsprinzip wird vermieden dass ein Haushaltsdefizit lediglich durch Delegation ausgabewirksamer Aufgaben entsteht Wichtigste Ausnahme vom Konnexitatsprinzip ist die Auftragsverwaltung Art 104a Abs 2 GG International BearbeitenIn der Schweiz ist das Konnexitatsprinzip in Art 43a BV als Grundsatze fur die Zuweisung und Erfullung staatlicher Aufgaben berucksichtigt Danach ubernimmt der Bund nur die Aufgaben welche die Finanzkraft der Kantone ubersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedurfen Dabei tragt das Gemeinwesen in dem der Nutzen einer staatlichen Leistung anfallt deren Kosten Staatliche Aufgaben mussen bedarfsgerecht und wirtschaftlich erfullt werden In Osterreich enthalt das Finanz Verfassungsgesetz F VG den Grundsatz der eigenen Kostentragung Danach tragen der Bund und die ubrigen Gebietskorperschaften den Aufwand der sich aus der Besorgung ihrer Aufgaben bestimmt es sei denn die zustandige Gesetzgebung bestimmt anderes 2 F VG Dabei muss die Regelung der Kostentragung fur die Aufgabenbesorgung und die Regelung fur die Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenertrage in Ubereinstimmung mit der Verteilung der Lasten der offentlichen Verwaltung erfolgen Zu berucksichtigen ist dass diese Regelung in Ubereinstimmung mit der Verteilung der Lasten der offentlichen Verwaltung erfolgen muss und dass die Grenzen der Leistungsfahigkeit der beteiligten Gebietskorperschaften nicht uberschritten werden durfen 4 F VG Literatur BearbeitenThomas Mann Gunter Puttner Hrsg Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis 3 Auflage Band 1 Grundlagen und Kommunalverfassung Springer Berlin 2007 ISBN 978 3 540 23793 8 Stefan Muckl Konnexitatsprinzip in der Verfassungsordnung von Bund und Landern In Henneke Punder Waldhoff Hrg Recht der Kommunalfinanzen 2006 S 33 ff Klaas Engelken Das Konnexitatsprinzip im Landesverfassungsrecht 2009 Weblinks BearbeitenRechtliche Gedanken zum Konnexitatsprinzip und Konsultationsmechanimus von Rechtsanwalt Alexander F Brauer PDF 89 kB Einzelnachweise Bearbeiten Ulrich Hade Finanzausgleich 1996 S 48 Christine Falken Grosser Aufgabenorientierung in der Finanzbedarfsbestimmung im kommunalen Finanzausgleich 2010 S 40 zuletzt 2008 Baden Wurttemberg Art 71 Abs 3 Landesverfassung BW VerfGH Nordrhein Westfalen Urteil vom 12 Oktober 2010 Az VerfGH 12 09 0 NVwZ RR 2011 41 VerfGH Rheinland Pfalz Urteil vom 14 Februar 2012 Az VGH N 3 11 PDF Abgerufen am 22 Juni 2019 Horst Zimmermann Karl Dirk Henke Finanzwissenschaft Eine Einfuhrung in die Lehre der offentlichen Finanzwirtschaft 2001 S 186Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konnexitatsprinzip Staatsfinanzen amp oldid 212546459