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Ein Gemeindeverband ist in Deutschland der Zusammenschluss von mindestens zwei Gemeinden zu einer Korperschaft des offentlichen Rechts mit dem Zweck im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung in grosserem Umfange offentliche Aufgaben unter Beibehaltung der Selbststandigkeit der Mitgliedsgemeinden wahrzunehmen Vertikale Staatsstruktur Deutschlands Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtsfragen und Abgrenzung 3 1 Rechtliche Grundlagen 3 2 Abgrenzung 4 Arten 5 Aufgaben 6 Beispiele 7 Gemeinden und Gemeindeverbande nach Landern 8 Siehe auch 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Gemeindeverband ist eine Form der interkommunalen Zusammenarbeit und wird mehrfach im Grundgesetz erwahnt 1 dort allerdings als unbestimmter Rechtsbegriff verwendet Die Konkretisierung von Form und Organisation des Zusammenschlusses zu Gemeindeverbanden wurde den Bundeslandern uberlassen die hierfur eigens Regelungen geschaffen haben Diese Regelungen etwa das Gesetz uber kommunale Gemeinschaftsarbeit GkG NRW sind teilweise uneinheitlich erfolgt So wird im GkG NRW der Gemeindeverband als bekannt vorausgesetzt und der Zweckverband nach 5 Abs 2 GkG NRW dem Gemeindeverband gleichgestellt Geschichte BearbeitenIn 3 des wurttembergischen Verwaltungsedikts von 1822 war festgelegt dass jede Gemeinde das Recht habe alle auf den Gemeindeverband sich beziehenden Angelegenheiten zu besorgen ihr Gemeindevermogen selbstandig zu verwalten 2 Hier wird zwar erstmals der Begriff des Gemeindeverbands erwahnt ist aber in diesem Zusammenhang wohl als Einheit der Gemeinde zu verstehen Fur Rudolf von Gneist vollzog sich im Jahr 1870 wirtschaftliche Selbstverwaltung wie obrigkeitliche Selbstverwaltung grundsatzlich im Rahmen von Gemeinden und Gemeindeverbanden 3 Im Jahr 1928 subsumierte Hans Peters alle Erscheinungsformen kommunaler Selbstverwaltung also auch Gemeinden unter den Begriff des Gemeindeverbands 4 Gemeinden und Gemeindeverbande waren ab 1945 die zuerst wieder funktionsfahigen offentlichen Korperschaften Rechtsfragen und Abgrenzung BearbeitenRechtliche Grundlagen Bearbeiten Der Begriff des Gemeindeverbands ist konstitutionell nicht legaldefiniert und wird im Grundgesetz unterschiedlich verwendet Sicher ist dass er die in Art 28 Abs 1 Satz 2 GG genannten Kreise und Gemeinden umfasst 5 Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art 28 Abs 2 Satz 1 GG gilt auch fur Gemeindeverbande sofern ihre Mitglieder ausschliesslich Burger sind Durch die einzig zulassige Rechtsform der Korperschaft des offentlichen Rechts sind die Gemeindeverbande eine juristische Person des offentlichen Rechts haben dadurch eine eigene Rechtspersonlichkeit und weisen Pflichtmitglieder auf Er gehort kraft seiner Rechtsform und Satzungsgewalt zu den Selbstverwaltungskorperschaften Sein Korperschaftsstatus erfordert eine Satzung Gemeindeverbandssatzung aus der die Verbandsmitglieder Mitgliedskommunen die Organe Gemeindeverbandsorgane sein Verbandsgebiet und die Regelung seiner Finanzen hervorgehen Gemeindeverbande im Sinne von Art 2 Abs 2 der Landessatzung fur Schleswig Holstein sind einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1979 zufolge nur solche kommunalen Zusammenschlusse die entweder zur Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben gebildete Gebietskorperschaften sind oder die diesen Korperschaften jedenfalls nach dem Gewicht ihrer Selbstverwaltungsaufgaben sehr nahekommen 6 Ein lediglich geringer Umfang von Selbstverwaltungsaufgaben genugt demnach fur Gemeindeverbande nicht Abgrenzung Bearbeiten In der Rechtswissenschaft besteht weitgehend Einigkeit lediglich daruber dass die Landkreise als Gemeindeverbande zu qualifizieren sind wahrend die Zweckverbande wegen ihrer begrenzten Aufgaben nicht zu ihnen gerechnet werden Die wortliche Auslegung des Begriffes ist unergiebig weil sie keine Bestimmung der wesentlichen Begriffsmerkmale ermoglicht Sie lasst lediglich einen Ruckschluss auf einen wie auch immer gearteten Verband von Gemeinden zu Es handelt sich um einen typischen Sammelbegriff der auch in der heutigen Gesetzessprache und Rechtswissenschaft ohne feste Konturen geblieben ist Der Gemeindeverband ist abzugrenzen insbesondere von solchen Formen der Zusammenarbeit von Gemeinden denen als solche keine eigene Rechtspersonlichkeit zukommt Beispiel ist dafur in Nordrhein Westfalen die offentlich rechtliche Vereinbarung oder in Baden Wurttemberg die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft zwischen Gemeinden Arten BearbeitenJe nach Stellung im hierarchisch gegliederten Verwaltungsaufbau unterscheidet man Gemeindeverbande unterhalb der Kreisebene niedere Gemeindeverbande Gemeindeverbande auf Kreisebene bei einem Zusammenschluss eines Landkreises und einer kreisfreien Stadt spricht man vom Kommunalverband besonderer Art und Gemeindeverbande oberhalb der Kreisebene auch Gemeindeverbande hoherer Ordnung oder hoherer Kommunalverband genannt Je nachdem ob die Mitglieder eines Gemeindeverbands Burger oder Gemeinden Gemeindeverbande sind ist der Gemeindeverband eine unmittelbare oder mittelbare Gebietskorperschaft Gemeindeverbande kommen in der Regel als freiwilliger Zusammenschluss von Gemeinden Freiverband zustande aber auch der gesetzlich erzwungene Pflichtverband ist moglich Insbesondere sind die Landkreise Kreise vom Staat geschaffene Institutionen mit eigenen nicht von den Gemeinden abgeleiteten Rechten Eine weitere Einteilung ergibt sich bezuglich der Mitglieder eines Gemeindeverbandes Der Gemeindeverband ist Gebietskorperschaft falls seine Mitglieder die einzelnen Burger eines bestimmten Gebietes sind Das Mitgliedschaftsrecht der einzelnen Burger aussert sich dabei insbesondere in der Wahl einer Volksvertretung fur das Gebiet des Gemeindeverbandes Die Gebietskorperschaft besitzt Gebietshoheit d h den unmittelbaren Durchgriff auf ein bestimmtes Gebiet Der Gemeindeverband ist Bundkorperschaft falls seine Mitglieder Gemeinden oder andere Gemeindeverbande eines bestimmten Bezirkes sind Das oberste Organ einer Bundkorperschaft wird von den Mitgliedskorperschaften gewahlt Die Bundkorperschaft besitzt keine Gebietshoheit Da das Niveau demokratischer Legitimation in den Gebietskorperschaften hoher ist sind deren Zustandigkeiten z B Kreis oftmals sehr viel weiter gezogen als die der Bundkorperschaften z B Zweckverband Aufgaben BearbeitenDie Aufgaben des Gemeindeverbands mussen ausschliesslich innerhalb der Daseinsvorsorge liegen Gemeindeverbanden kommt nicht wie Gemeinden an sich ein eigener Aufgabenkreis ortliche Angelegenheiten zu er muss vielmehr gesetzlich oder satzungsmassig ausgeformt werden Hierbei ubernehmen Gemeindeverbande meist ubergemeindliche oder erganzende Ausgleichsaufgaben die eine einzelne Gemeinde wegen ihrer Finanz und oder Verwaltungskraft nicht erfullen kann Deshalb soll die Grundung von Gemeindeverbanden verhindern dass die Erfullung bestimmter kommunaler Aufgaben an der fehlenden Leistungsfahigkeit einer einzelnen Gemeinde scheitert Diese Aufgaben konnen nach Zuschnitt technischen Voraussetzungen Finanzierbarkeit oder geschichtlichem Verstandnis von den Gemeinden oder Landkreisen nicht optimal wahrgenommen werden 7 Gemeindeverband und Zweckverband unterscheiden sich durch die Ausrichtung ihrer Aufgaben Beim Gemeindeverband sind die Aufgaben regelmassig gebietsbezogen beim Zweckverband hingegen vor allem gegenstandsbezogen Die Finanzierung der Aufgaben erfolgt durch satzungsmassig festgelegte Umlagen die seine Mitglieder zu entrichten haben Beispiele BearbeitenAnhand der vorgenannten Unterscheidungen gibt es folgende Beispiele von Gemeindeverbanden Gebietskorperschaften Bundkorperschaften Gebietskorperschaft Bundkorperschaftoberhalb der Kreisebene Bezirk in Bayern mit einem unmittelbar gewahlten Bezirkstag Bezirksverband Pfalz in Rheinland Pfalz mit einem unmittelbar gewahlten Bezirkstag historisch Provinzialverband im Freistaat Preussen mit einem unmittelbar gewahlten Provinziallandtag Landeswohlfahrtsverband z B in Hessen Landschaftsverband in Nordrhein Westfalen Oldenburgische Landschaft und Ostfriesische Landschaft in Niedersachsen Zweckverband sofern oberhalb der Kreisebene auf Kreisebene Kreis in Nordrhein Westfalen und Schleswig Holstein bzw Landkreis in den anderen Flachenlandern mit einem unmittelbar gewahlten Kreistag Region Hannover in Niedersachsen Stadteregion Aachen in Nordrhein Westfalen Regionalverband Saarbrucken im Saarland unterhalb der Kreisebene Verbandsgemeinde in Brandenburg Rheinland Pfalz und Sachsen Anhalt Samtgemeinde in Niedersachsen historisch Kirchspielslandgemeinde in Schleswig Holstein Amt in Brandenburg Mecklenburg Vorpommern Schleswig Holstein historisch auch in Preussen Nordrhein Westfalen sowie weiteren deutschen Landern Anm 1 Gemeindeverwaltungsverband in Baden Wurttemberg und Hessen Verwaltungsgemeinschaft von Gemeinden in Bayern Thuringen und historisch in Sachsen Anhalt Verwaltungsverband in Sachsen Zweckverband sofern unterhalb der Kreisebene In Einzelfallen konnen Amter Kreisgrenzen uberschreiten Gemeinden und Gemeindeverbande nach Landern BearbeitenQuelle der Gemeindezahlen unten stehende Listen Stand 1 Januar 2012 Land Gemeinden davonverbandsfrei Gemeinde verbande Stadte kreisfreieStadte Land kreise durchschnittlicheEinwohnerzahlder Gemeinden 8 durchschnittlicheFlache km der Gemeinden 8 Baden Wurttemberg 1 101 190 270 312 00 0 9 35 0 00 9 767 0 32 40Bayern 2 056 992 314 317 00 25 71 0 00 6 099 0 33 11Berlin 0 00 1 00 1 00 0 00 1 00 0 1 0 0 3 460 725 887 70Brandenburg 0 419 148 0 53 112 00 0 4 14 0 00 5 974 0 70 37Bremen 0 00 2 00 2 00 0 00 2 00 0 2 0 0 0 330 353 209 62Hamburg 0 00 1 00 1 00 0 00 1 00 0 1 0 0 1 786 448 755 16Hessen 0 426 426 00 0 189 00 0 5 21 0 0 14 242 0 48 80Mecklenburg Vorpommern 0 783 0 40 0 78 0 84 00 0 2 0 6 0 00 2 098 0 29 62Niedersachsen 1 008 286 132 163 0 10 8 38 0 00 7 855 0 45 85Nordrhein Westfalen 0 396 396 00 0 270 23 22 31 0 0 45 133 0 86 08Rheinland Pfalz 2 306 0 48 162 128 00 12 24 0 00 1 736 00 8 61Saarland 0 0 52 0 52 00 0 0 17 00 1 0 0 6 0 0 19 569 0 49 40Sachsen 0 458 234 0 90 174 00 0 3 10 0 00 9 060 0 40 22Sachsen Anhalt 0 220 103 0 18 104 00 0 3 11 0 0 10 614 0 92 95Schleswig Holstein 1 116 0 80 0 85 0 63 00 0 4 11 0 00 2 540 0 14 07Thuringen 0 907 157 0 79 126 00 0 6 17 0 00 2 464 0 17 83Deutschland 11 2520 3 1560 1 2810 2 0630 110 10700 2950 0 00 7 266 0 31 35 Eigene Gemeindeverwaltung keine Mitgliedschaft in einem Gemeindeverband unterhalb der Kreisebene Amt BB MV SH Gemeindeverwaltungsverband BW HE Samtgemeinde NI Verbandsgemeinde RP ST Verwaltungsverband SN Verwaltungsgemeinschaft BY ST TH Zweckverbande unterhalb der Kreisebene In Hessen Nordrhein Westfalen und im Saarland gibt es keine Gemeindeverbande unterhalb der Kreisebene In der Spalte Landkreise sind die drei Kommunalverbande besonderer Art die Region Hannover der Regionalverband Saarbrucken und die Stadteregion Aachen die dem Deutschen Landkreistag angehoren eingerechnet Die Stadte Hannover Saarbrucken und Aachen besitzen Sonderrechte die den Rechten kreisfreier Stadte ahneln Auch fur die Stadt Gottingen gelten obwohl seit 1964 kreisangehorig weitgehend weiter die Vorschriften fur kreisfreie Stadte Siehe auch BearbeitenGemeindearten Kommunalrecht Interkommunale Belgien Communaute de communes Communaute d agglomeration Syndicat intercommunal a vocation multipleWeblinks BearbeitenAlle politisch selbstandigen Gemeinden Deutschlands mit Gemeindeverbanden Landkreisen und Regierungsbezirken Regionaleinheiten in Deutschland Regionaleinheiten in Deutschland GV100Einzelnachweise Bearbeiten Art 28 GG Art 84 GG Art 85 GG Art 91e GG Art 93 GG Art 104b GG Art 105 GG Art 106 GG Art 107 GG Art 108 GG Art 115c GG Art 120 GG Art 134 GG Art 135a GG Hans Peters Hrsg Kommunalverfassung Springer Berlin Heidelberg 2013 ISBN 978 3 642 86960 0 S 83 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Rudolf von Gneist Die preussische Kreis Ordnung 1870 S 98 ff Hans Peters Grenzen der kommunalen Selbstverwaltung in Preussen 1928 S 62 BVerfGE 119 331 352f Online BVerfGE 52 95 109 Eberhard Schmidt Assmann Peter Badura Hrsg Besonderes Verwaltungsrecht Walter de Gruyter Berlin 2005 ISBN 978 3 89949 195 1 S 117 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche a b Statistisches Bundesamt Memento des Originals vom 11 April 2009 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www destatis de Stand 31 Dezember 2010 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4136074 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gemeindeverband Deutschland amp oldid 233181476