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Eine Samtgemeinde von gesamt zusammen ist in Niedersachsen ein Gemeindeverband der bestimmte offentliche Aufgaben anstelle seiner Mitgliedsgemeinden ausfuhrt Die Mitgliedsgemeinden bleiben dabei selbstandige Korperschaften und fuhren auch weiterhin einen eigenen Aufgabenkreis selbstverantwortlich durch Von den 943 Gemeinden in Niedersachsen sind 653 Mitgliedsgemeinden von insgesamt 116 Samtgemeinden Stand 1 Juli 2017 1 Inhaltsverzeichnis 1 Historische Entwicklung 2 Rechtscharakter 3 Organe 4 Aufgaben 5 Ausscheiden von Mitgliedsgemeinden 6 Andere Bundeslander 7 Siehe auch 8 EinzelnachweiseHistorische Entwicklung BearbeitenAuf dem Gebiet des heutigen Landes Niedersachsen hat das Zusammenwirken oder der teilweise Zusammenschluss ortlicher Gemeinschaften lange Tradition Die Formen des Zusammenwirkens waren zunachst nicht zentral gesteuert und infolgedessen vielfaltig Insbesondere ist der verbandliche Zusammenschluss zu Gesamtgemeinden auf der Grundlage selbstandig bleibender Realgemeinden im Osnabrucker Raum zu nennen wahrend sich im Oldenburger Raum die Kirchspiele zu Gemeinden entwickelten 2 Die ersten Rechtsgrundlagen im modernen Wortsinne entwickelten sich im 19 Jahrhundert hier insbesondere die Revidierte Landgemeindeordnung 3 des Konigreichs Hannover vom 28 April 1859 deren Regelungen noch uber den Bestand des Konigreichs bis in die Zeit des Nationalsozialismus hinein Geltung fanden 4 Der Begriff Sammtgemeinde mit Doppel m taucht in Paragraf 20 dieses Gesetzes bereits auf 5 Er wurde daneben bereits in der Gemeinde Ordnung fur den Preussischen Staat vom 11 Marz 1850 verwandt die jedoch nur drei Jahre in Kraft blieb Die nach Kriegsende unklare Rechtslage fuhrte dazu dass der niedersachsische Gesetzgeber mit Erlass der Niedersachsischen Gemeindeordnung NGO vom 4 Marz 1955 6 in 138 Abs 1 bestimmte Die Samtgemeinden bleiben bestehen Die Rechtsnatur sowie die Rechte und Pflichten der Samtgemeinden wurden fortan in der NGO und seit 2011 im Niedersachsischen Kommunalverfassungsgesetz NKomVG 7 geregelt Rechtscharakter BearbeitenDer Gesetzgeber wollte kleineren Gemeinden die Moglichkeit geben ihre Verwaltungskraft zu starken Diese konnen sich verwaltungsmassig zusammenschliessen und Samtgemeinden grunden vgl 97 Abs 1 Satz 1 NKomVG Eine Samtgemeinde soll bei ihrer Bildung mindestens 7000 Einwohner haben 97 Abs 1 NKomVG Sie wird nicht zur Einheitsgemeinde sondern es handelt sich um eine Verwaltungsgemeinschaft ihrer weiterhin rechtlich selbstandigen Mitgliedsgemeinden Wie ihre Mitgliedsgemeinden sind Samtgemeinden Selbstverwaltungskorperschaften und dienstherrenfahig vgl 1 Nr 2 NBG haben also eigene Rechtspersonlichkeit und unterliegen derselben Aufsicht wie ihre Mitgliedsgemeinden vgl 171 Abs 2 NKomVG Die Samtgemeinden konnen bei Bedarf zur Deckung ihrer Ausgaben wie etwa auch der Landkreis von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage die sog Samtgemeindeumlage auf deren Steueranteile erheben vgl 111 Abs 3 NKomVG Zur Bildung einer Samtgemeinde mussen die Mitgliedsgemeinden eine Hauptsatzung vereinbaren vgl 100 Abs 1 NKomVG in der die Mitgliedsgemeinden der Name der Samtgemeinde der Verwaltungssitz und die von den Mitgliedsgemeinden freiwillig ubertragenen Aufgaben bezeichnet werden mussen vgl 99 Abs 1 NKomVG Anderungen der Hauptsatzung werden von dem Samtgemeinderat mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen vgl 12 NKomVG Nach der Bildung der Samtgemeinde liegt deren weiteres Schicksal also nicht mehr in der Hand der einzelnen Mitgliedsgemeinden sondern beim Vertretungsorgan der Samtgemeinde Die Aufnahme oder das Ausscheiden von Mitgliedsgemeinden kann jedoch von der Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedsgemeinden abhangig gemacht werden vgl 99 Abs 2 NKomVG Um die Bildung abzuschliessen wird die beschlossene Hauptsatzung von der Kommunalaufsicht offentlich bekannt gemacht vgl 100 Abs 2 NKomVG Organe BearbeitenSamtgemeinden haben drei Organe einen auf funf Jahre bis zum 31 Dezember 2013 acht Jahre direkt gewahlten hauptamtlichen Samtgemeindeburgermeister einen auf funf Jahre gewahlten Samtgemeinderat und einen Samtgemeindeausschuss Der Samtgemeindeausschuss besteht aus dem Samtgemeindeburgermeister der den Vorsitz innehat 74 NKomVG und je nach Grosse des Rats aus zwei bis zehn Beigeordneten wobei in Samtgemeinden deren Samtgemeinderat zwischen 16 und 44 Abgeordnete hat eine Erhohung um zwei beschlossen werden kann 74 Abs 2 NKomVG Diese werden je nach Sitzen der Fraktionen und Gruppen nach dem Hare Niemeyer Verfahren besetzt Aufgaben BearbeitenZu den Aufgaben einer Samtgemeinde zahlen gem 98 Abs 1 NKomVG u a die Aufstellung von Flachennutzungsplanen die Abwasserbeseitigung sowie das Friedhofs und Feuerwehrwesen Sie ubernimmt auch die Tragerschaft von Grundschulen den Bau und die Unterhaltung von Gemeindeverbindungsstrassen die Einrichtung und Unterhaltung von Buchereien und Sportstatten soweit diese mehreren Mitgliedsgemeinden dienen und kann weitere Aufgaben der Mitgliedsgemeinden ubertragen bekommen vgl 98 Abs 2 Satz 2 NGO beispielsweise den Bereich Tourismus Fur die von ihr ubernommenen Bereiche hat die Samtgemeinde das Recht die entsprechenden Satzungen und Verordnungen zu erlassen vgl 98 Abs 1 Satz 3 NKomVG Die Samtgemeinden erfullen ferner alle Aufgaben des ubertragenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden vgl 98 Abs 2 wie das Pass und Meldewesen Die Samtgemeinden sind zudem verpflichtet ihre Mitgliedsgemeinden bei der Erfullung ihrer Aufgaben zu unterstutzen vgl 98 Abs 4 NKomVG Ebenso werden die Haushaltssatzungen der Mitgliedsgemeinden uber die Samtgemeinde an die zustandige Kommunalaufsicht weitergeleitet vgl 98 Abs 6 NGO Samtgemeinden ubernehmen fur ihre Mitgliedsgemeinden auch die Fuhrung der Kassengeschafte und erheben fur diese die falligen Gemeindeabgaben 98 Abs 5 NKomVG Sie konnen ausserdem ein eigenes Rechnungsprufungsamt fur ihre Mitgliedsgemeinden einrichten das dann an die Stelle des Rechnungsprufungsamts des Landkreises tritt vgl 98 Abs 5 Satz 2 NKomVG Ausscheiden von Mitgliedsgemeinden BearbeitenEine Mitgliedsgemeinde kann auf zwei Arten aus der Samtgemeinde wieder ausscheiden Zum einen wenn sie in eine andere Gemeinde ausserhalb der Samtgemeinde eingegliedert wird Anderenfalls muss fur ihr Ausscheiden die Hauptsatzung der Samtgemeinde geandert werden vgl 102 Abs 1 NKomVG Dies ist nicht Aufgabe der jeweiligen Mitgliedsgemeinde sondern wie oben beschrieben Sache des Samtgemeinderats Damit eine Mitgliedsgemeinde nicht gegen ihren Willen ausgeschlossen werden kann muss sie mit einer Anderung der Hauptsatzung einverstanden sein Grunde des offentlichen Wohls durfen der Anderung nicht entgegenstehen Die Samtgemeinde und die ausscheidende Mitgliedsgemeinde haben die Rechtsfolgen die sich aus der Veranderung ergeben durch eine Vereinbarung zu regeln vgl 102 Abs 3 NKomVG Kommt eine solche nicht zustande trifft die Kommunalaufsichtsbehorde die erforderlichen Bestimmungen vgl 102 Abs 3 Satz 2 i V m 100 Abs 1 Satz 8 NKomVG Andere Bundeslander BearbeitenDie Verbandsgemeinden in Rheinland Pfalz und Sachsen Anhalt sowie experimentell in Brandenburg sind ebenfalls Gemeindeverbande aus selbstandigen Einzelgemeinden in welchen die Burger eine eigene Volksvertretung auf der Ebene des Zusammenschlusses wahlen haben jedoch explizit den Status einer Gebietskorperschaft In weiteren Bundeslandern gibt es Zusammenschlusse selbstandiger Gemeinden zu einer Bundkorperschaft mit gemeinsamer Verwaltung jedoch ohne gemeinsame Volksvertretung auf der Ebene des Zusammenschlusses namlich die Amter in Brandenburg Mecklenburg Vorpommern und Schleswig Holstein die Gemeindeverwaltungsverbande in Baden Wurttemberg und Hessen die Verwaltungsverbande in Sachsen sowie die Verwaltungsgemeinschaften in Bayern und in Thuringen Siehe auch BearbeitenGemeindereform Liste der Stadte und Gemeinden in Niedersachsen mit einer Liste aller Samtgemeinden Sammtgemeinde in PreussenEinzelnachweise Bearbeiten Portal Niedersachsen Stadte und Gemeinden abgerufen am 12 Dezember 2020 Sporlein Die Samtgemeinden in Niedersachsen Gottingen 1965 Hannoversches Gesetzblatt I Abteilung S 393 Schmidt Stein Die Samtgemeinde nach der Verwaltungs und Gebietsreform in Niedersachsen Hannover 1983 digitalisierte Fassung der Bayerischen Staatsbibliothek auf http mdz nbn resolving de Nds Gesetz und Verordnungsblatt 1955 S 55 Nds Gesetz und Verordnungsblatt 2010 S 576Normdaten Sachbegriff GND 4179043 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Samtgemeinde amp oldid 234389223