www.wikidata.de-de.nina.az
Samtgemeindeburgermeister ist nach dem Niedersachsischen Kommunalverfassungsgesetz NKomVG die Bezeichnung fur den Burgermeister in niedersachsischen Samtgemeinden und neben dem Samtgemeinderat und dem Samtgemeindeausschuss eines der drei Organe einer Samtgemeinde 7 Abs 2 Nr 3 NKomVG Im Gegensatz zu den Mitgliedsgemeinden der jeweiligen Samtgemeinden wo der jeweilige Gemeinderat gem 105 NKomVG aus seiner Mitte einen ehrenamtlichen Burgermeister wahlt wird er direkt von den Burgern gewahlt und ist hauptamtlich tatig Seine Amtszeit betragt im Regelfall funf Jahre 80 Abs 3 NKomVG i V m 33 Abs 2 S 1 NGO bis zum 31 Dezember 2013 acht Jahre 80 Abs 1 S 2 NKomVG a F Sofern er keine Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes absolviert hat muss in der Verwaltung ein entsprechender Beamter vorhanden sein Der Samtgemeindeburgermeister ist qua Amt Mitglied im Samtgemeinderat und im Samtgemeindeausschuss 45 NKomVG Die Rate der Mitgliedsgemeinden konnen ausserdem das Amt des Stadt bzw Gemeindedirektors vom jeweiligen Burgermeister der Mitgliedsgemeinde auf den Samtgemeindeburgermeister ubertragen 106 NKomVG Gem 81 Abs 2 NKomVG konnen bis zu drei ehrenamtliche stellvertretende Samtgemeindeburgermeister gewahlt werden Siehe auch BearbeitenKommunalwahlrecht Niedersachsen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Samtgemeindeburgermeister amp oldid 222895911