www.wikidata.de-de.nina.az
Der Samtgemeinderat ist nach dem Niedersachsischen Kommunalverfassungsgesetz die Vertretungskorperschaft einer niedersachsischen Samtgemeinde und neben dem Samtgemeindeburgermeister und dem Samtgemeindeausschuss eines ihrer drei Organe 7 Abs 2 NKomVG Der Samtgemeinderat beschliesst uber den Namen das zu fuhrende Wappen und andere Anderungen der Hauptsatzung einer Samtgemeinde Auch die Vorschriften uber die Wahl seiner Mitglieder entsprechen denen des Gemeinderats So besitzt das aktive Wahlrecht jeder Deutsche und Unionsburger der das 16 Lebensjahr vollendet hat Wahlbar sind sowohl volljahrige Deutsche als auch volljahrige Unionsburger die seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz in einer Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde haben Vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind insbesondere Beamte und hauptberufliche Angestellte der Samtgemeinde oder einer ihrer Mitgliedsgemeinden Die Zahl der Ratsmitglieder orientiert sich an der Einwohnerzahl der Samtgemeinde und kann wenn man von einem Soll von mindestens 7 000 Einwohnern ausgeht zwischen 20 und 66 variieren Literatur BearbeitenIpsen Niedersachsisches Kommunalrecht 3 Aufl Juni 2006 Boorberg ISBN 3 415 03220 5 Schwirzke Sandfuchs Allgemeines Niedersachsisches Kommunalrecht 15 Aufl Koln 1997 ISBN 3 555 20257 XBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Samtgemeinderat amp oldid 225073054