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Verbandsgemeinden in Rheinland Pfalz sind Gebietskorperschaften die aus Grunden des Gemeinwohls im Rahmen der Verwaltungsreform in Rheinland Pfalz aus benachbarten Gemeinden desselben Landkreises gebildet wurden Sie haben als Gemeindeverbande die gleiche Rechtsstellung wie Gemeinden und Landkreise und dienen der Konzentration und damit Starkung der Verwaltungskraft der verbandsangehorigen Ortsgemeinden dazu zahlen auch die verbandsangehorigen Stadte ohne dass diese ihre politische Selbstandigkeit aufgeben Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben und Aufbau 2 Geschichte 2 1 Ausgangslage 2 2 Funktional und Gebietsreform 1965 bis 1974 2 3 Kommunal und Verwaltungsreform seit 2010 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAufgaben und Aufbau BearbeitenEin bestimmter Aufgabenbereich ist den Verbandsgemeinden im Gegensatz zu den Gemeinden verfassungsrechtlich nicht zugewiesen vgl kommunale Selbstverwaltung bei Gemeinden Dieser wird vielmehr im Wesentlichen gesetzlich bestimmt Zu den nach der Gemeindeordnung von Rheinland Pfalz in Verbindung mit der Aufgaben Ubergangs Verordnung zugewiesenen eigenen Aufgaben gehoren die nach den Schulgesetzen ubertragenen Aufgaben der Brandschutz und die technische Hilfe der Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport Spiel und Freizeitanlagen der Bau und die Unterhaltung uberortlicher Sozialeinrichtungen insbesondere Sozialstationen und Einrichtungen der Altenpflege soweit nicht freie gemeinnutzige Trager solche errichten die Wasserversorgung die Abwasserbeseitigung der Ausbau und die Unterhaltung von Gewassern dritter Ordnung die FlachennutzungsplanungZudem fuhren die Verbandsgemeinden die Verwaltungsgeschafte der verbandsangehorigen Ortsgemeinden in deren Namen und in deren Auftrag Ausserdem obliegt der Verbandsgemeinde in eigenem Namen die Erfullung der den Ortsgemeinden ubertragenen staatlichen Aufgaben Auftragsangelegenheiten soweit nicht ausdrucklich anders bestimmt Verbandsgemeinden haben eine eigene gewahlte Gemeindevertretung Verbandsgemeinderat und eine eigene Verwaltung Verbandsgemeindeverwaltung mit einem hauptamtlichen 1 Burgermeister als Verwaltungsleiter Der Burgermeister einer Verbandsgemeinde kann in Personalunion zugleich ehrenamtlicher Burgermeister einer Ortsgemeinde sein 71 der Gemeindeordnung Rheinland Pfalz Verbandsfreie Stadte und Gemeinden nehmen die Verwaltungsaufgaben einer Verbandsgemeinde wahr die in der Gemeindeordnung von Rheinland Pfalz aufgefuhrt sind Verbandsangehorige Stadte sind Ortsgemeinden mit dem Status einer Stadt die einer Verbandsgemeinde angehoren Meist sind sie Sitz und Namensgeber der jeweiligen Verbandsgemeinde Ansonsten werden verbandsangehorige Gemeinden Ortsgemeinden genannt auch diese konnen Verwaltungssitz einer Verbandsgemeinde sein In anderen Landern gibt es den Verbandsgemeinden ahnliche Strukturen mit anderen Bezeichnungen etwa Samtgemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft und zum Teil auch anderer Aufgabenstellung Geschichte BearbeitenAusgangslage Bearbeiten Vor dem Hintergrund der insgesamt funf verschiedenen historisch gewachsenen Verwaltungsstrukturen in den Teilen des 1946 noch zur Zeit der franzosischen Besatzung neu gebildeten Landes Rheinland Pfalz ergaben sich bezuglich der Gemeindeverwaltungen folgende Ausgangslage 2 Regierungsbezirke Koblenz und Trier seit 1815 preussisch und seit 1822 Teil der Rheinprovinz es galten der Reihe nach bzw einander erganzend die Gemeindeordnung fur die Rheinprovinz vom 23 Juli 1845 und 15 Mai 1856 die Rheinische Stadteordnung vom 15 Mai 1856 und die Amtsordnung vom 13 Juli 1935 Im Landkreis Birkenfeld galt bis 1937 die Gemeindeordnung fur das Herzogtum Oldenburg vom 1 Juli 1855 Regierungsbezirk Montabaur seit 1868 Teil der preussischen Provinz Hessen Nassau es galten bis 1935 die Hessen Nassauische Landgemeindeordnung die Stadteordnung vom 4 August 1897 Regierungsbezirk Rheinhessen seit 1918 zum Volksstaat Hessen gehorend es galt bis 1935 die Hessische Gemeindeordnung vom 10 Juli 1931 Regierungsbezirk Pfalz seit 1816 der bayerische Rheinkreis spater die Pfalz Bayern es galt zuletzt die Bayerische Gemeindeordnung vom 27 Oktober 1927 DieDeutsche Gemeindeordnung vom 30 Januar 1935 vereinheitlichte die in Deutschland bis dahin insgesamt 41 geltenden Gemeindeordnungen 3 Bezuglich der Verwaltung der Gemeinden ergaben sich ab 1946 aus den vor 1935 bestehenden Gemeindeordnungen insbesondere Unterschiede hinsichtlich einer lokalen und einer in Teilen regionalen Verwaltung In den Regierungsbezirken Koblenz und Trier blieben die vorherigen Strukturen der Amtsverwaltungen siehe Amt Kommunalrecht Preussen in denen eine bestimmte Anzahl von teilweise sehr kleinen Gemeinden zentral verwaltet wurde dabei aber die Eigenstandigkeit der Gemeinden bestehen blieb Dagegen kannten die Gemeinden in den ubrigen Regierungsbezirken diese Strukturen nicht 4 Das Land Rheinland Pfalz schuf am 27 September 1948 ein Selbstverwaltungsgesetz fur die Gemeinden in dem die historischen bzw regionalen Unterschiede berucksichtigt wurden 3 Funktional und Gebietsreform 1965 bis 1974 Bearbeiten In der zweiten Halfte der 1960er Jahre wurde damit begonnen eine Verwaltungsreform durchzufuhren welche schrittweise in der Zeit von 1966 bis 1974 in insgesamt 18 Gesetzen zur Verwaltungsvereinfachung in Rheinland Pfalz festgelegt und umgesetzt wurden Hinzu kamen das Landesgesetz zur Anderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften und zur Vorbereitung der Neugliederung von Gemeinden vom 16 Juli 1968 und die Verbandsgemeindeordnung vom 1 Oktober 1968 Die seit 1948 geltende Amtsordnung wurde mit Inkrafttreten der Verbandsgemeindeordnung aufgehoben Rheinland Pfalz wollte mit dem Verbandsgemeindemodell den guten Erfahrungen mit der Amtsverfassung in der ehemaligen preussischen Rheinprovinz und der gemeinschaftlichen Burgermeisterei in der ehemaligen bayrischen Pfalz Rechnung tragen 5 Mit Einfuhrung der Verbandsgemeindeordnung an Stelle der fruheren Amterordnungen wurden die Verbandsgemeinden als Gemeinde etabliert und demzufolge neben den Auftrags und Kassenangelegenheiten auch mit genuinen Selbstverwaltungsaufgaben betraut Dabei sollten die Verbandsgemeinden zunachst als Ubergangsform zu sogenannten Einheitsgemeinden etabliert werden Sie wurden dann aber sehr bald neben den Gemeinden und Landkreisen als dauerhafter Verwaltungstypus der kommunalen Ebene akzeptiert und sind in der Folgezeit nicht mehr zur Disposition gestellt worden 6 Die Verbandsgemeindeordnung wiederum wurde am 17 Marz 1974 aufgehoben die weitergeltenden Bestimmungen wurden in die Gemeindeordnung fur Rheinland Pfalz in den 64 bis 73 ubernommen 4 Aus der Verbandsgemeindeordnung ergab sich folgende zeitliche Abfolge 5 Die 132 Amter in den damaligen Regierungsbezirken Koblenz und Trier wurden zum 1 Oktober 1968 in Verbandsgemeinden umgewandelt Die kreisangehorigen Gemeinden im Gebiet der damaligen Regierungsbezirke Montabaur Pfalz und Rheinhessen hatten die Moglichkeit bis zum 31 Dezember 1971 in einer Freiwilligkeitsphase Verbandsgemeinden zu bilden Die Richtgrosse fur eine Verbandsgemeinde war 7 500 Einwohner Im Rahmen der Freiwilligkeitsphase entstanden bis zum 21 Dezember 1971 die Verbandsgemeinden Altenglan Dudenhofen Grunstadt Land Hahnstatten Hochspeyer Hohr Grenzhausen Kirchheimbolanden Kusel Landstuhl Lauterecken Offenbach an der Queich Otterbach Otterberg Ramstein Miesenbach Ransbach Baumbach Rodalben Schonenberg Kubelberg Waldmohr Wirges und Wolfstein 4 In der Freiwilligkeitsphase nicht entstandene Verbandsgemeinden wurden auf gesetzlicher Grundlage gebildet im vorherigen Regierungsbezirk Montabaur auf Grundlage des Zwolften Landesgesetzes uber die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland Pfalz im 1968 zusammengelegten Regierungsbezirk Rheinhessen Pfalz auf Grundlage des Dreizehnten Landesgesetzes Beide Gesetze wurden am 1 Marz 1972 verabschiedet und traten am 22 April 1972 in Kraft 5 Im Rahmen verschiedener Verwaltungsvereinfachungsgesetze wurden territoriale Veranderungen vorgenommen zum Beispiel Zusammenlegung von Verbandsgemeinden oder Eingliederung von Ortsgemeinden Neben der Schaffung der Verwaltungsstrukturen wurden auch Anderungen in den Zustandigkeiten bei den verschiedenen Ebenen der Kommunalverwaltung vorgenommen die auch Funktionalreform genannt wurde Das Elfte Landesgesetz vom 24 Februar 1972 ubertrug Aufgaben die vorher den Landkreisen zugeordnet waren auf die Verbandsgemeinden bzw auf die verbandsfreien Gemeinden 5 Kommunal und Verwaltungsreform seit 2010 Bearbeiten Bereits 2006 hatte der rheinland pfalzische Ministerrat einen Beschluss gefasst wonach sich die Reform im Wesentlichen auf drei Hauptthemen beziehen soll Optimierung der Zustandigkeiten fur die Wahrnehmung offentlicher Aufgaben Optimierung von Verfahrensablaufen und Optimierung der kommunalen Gebietsstrukturen Am 28 September 2010 wurde das Erste Landesgesetz zur Kommunal und Verwaltungsreform erlassen Bezuglich der Verbandsgemeinden wurde festgelegt dass diese mindestens 12 000 Einwohner Hauptwohnung am 30 Juni 2009 umfassen sollen Bei Verbandsgemeinden die eine Flache von mehr als 100 Quadratkilometern und mehr als 15 Ortsgemeinden haben ist eine Unterschreitung der Mindestgrosse moglich 7 Verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden sollen mit benachbarten verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden desselben Landkreises zusammengeschlossen werden Ferner konnen im Ausnahmefall die Ortsgemeinden einer Verbandsgemeinde in mehrere andere Verbandsgemeinden eingegliedert die Ortsgemeinden einer Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden mehrerer anderer Verbandsgemeinden zu neuen Verbandsgemeinden zusammengeschlossen sowie eine Ortsgemeinde aus einer Verbandsgemeinde ausgegliedert und in eine andere Verbandsgemeinde eingegliedert werden 7 Im Falle der freiwilligen Eingliederung einer verbandsfreien Gemeinde oder einer Verbandsgemeinde in eine andere Verbandsgemeinde sind Beschlusse des Gemeinderates der bisherigen verbandsfreien Gemeinde der Verbandsgemeinderate der bisherigen und der aufnehmenden Verbandsgemeinde sowie der Ortsgemeinderate der Ortsgemeinden der bisherigen und der aufnehmenden Verbandsgemeinde erforderlich mit denen ubereinstimmend der Wille zu dieser freiwilligen Gebietsanderung erklart wird 7 Im Zweiten Landesgesetz zur Kommunal und Verwaltungsreform ebenfalls vom 28 September 2010 wurden u a die Selbstverwaltungsaufgaben der Verbandsgemeinden wie folgt erganzt 8 Die Verbandsgemeinde kann die Aufgaben der Wirtschaftsforderung und der Fremdenverkehrsforderung soweit sie von uberortlicher Bedeutung sind als Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen Siehe auch BearbeitenListe der Verbandsfreien Gemeinden und der Verbandsgemeinden in Rheinland Pfalz Liste der Stadte und Gemeinden in Rheinland Pfalz GemeindeartenLiteratur BearbeitenJohannes Dietlein Markus Thiel Verwaltungsreform in Rheinland Pfalz Ein Beitrag zur Debatte um die Zukunft der Verbandsgemeindeverfassung In Schriftenreihe des Gemeinde und Stadtebundes Rheinland Pfalz Band 15 Mainz 2006 Weblinks Bearbeiten Wiktionary Verbandsgemeinde Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Gemeindeordnung GemO Rheinland PfalzEinzelnachweise Bearbeiten Landesverordnung uber die Besoldung und Dienstaufwandsentschadigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit Landesregierung Rheinland Pfalz abgerufen am 10 Juli 2010 Rudolf Oster Kommunalpolitik in Rheinland Pfalz In Andreas Kost Hans Georg Wehling Hrsg Kommunalpolitik in der Bundesrepublik Deutschland Eine Einfuhrung VS Verlag 2003 ISBN 3 531 13651 8 S 220 237 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche a b Gunter Puttner Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis Band 1 Springer 2007 ISBN 3 540 23793 3 S 142 577 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche a b c Geschichte der Verbandsgemeinde Daun Nicht mehr online verfugbar Verbandsgemeinde Daun archiviert vom Original am 1 Mai 2010 abgerufen am 5 April 2010 Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www vgv daun de a b c d Johannes Dietlein Markus Thiel Verwaltungsreform in Rheinland Pfalz 2006 S 30 ff PDF 654 5 KB Memento vom 12 Dezember 2006 im Internet Archive abgerufen am 19 November 2010 Hellermann J Gorisch C Zukunftsfahige Kommunalstrukturen in Rheinland Pfalz 2003 a b c Erstes Landesgesetz zur Kommunal und Verwaltungsreform vom 28 September 2010 PDF 685 kB Zweites Landesgesetz zur Kommunal und Verwaltungsreform vom 28 September 2010 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verbandsgemeinde Rheinland Pfalz amp oldid 230543763