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Das Kinderforderungsgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz ein Artikelgesetz das den Ausbau der Betreuungsangebote fur Kleinkinder in einen rechtlichen Rahmen stellt und uberwiegend am 16 Dezember 2008 1 in Kraft getreten ist Es andert zu diesem Zwecke diverse Vorschriften im Funften Achten und Elften Buch des Sozialgesetzbuchs im Finanzausgleichsgesetz des Bundes im Bundesausbildungsforderungsgesetz im Adoptionsvermittlungsgesetz im Einkommensteuergesetz sowie im Tagesbetreuungsausbaugesetz BasisdatenTitel Gesetz zur Forderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in KindertagespflegeKurztitel KinderforderungsgesetzAbkurzung KifoGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie SozialrechtErlassen am 10 Dezember 2008 BGBl I S 2403 Inkrafttreten am uberw 16 Dezember 2008 Art 10 Abs 1 3 KifoG GESTA I015Weblink Text des KifoG PDF 484 kB Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz sieht es vor bis zum Jahr 2013 das Angebot an Betreuungsplatzen fur Kleinkinder zwischen einem und drei Jahren so auszubauen dass ein durch das Gesetz eingefuhrter Rechtsanspruch ab dem 1 August 2013 auf Bereitstellung eines Betreuungsplatzes fur alle Kinder in dem betreffenden Alter bedient werden kann Es verpflichtet die Trager offentlicher Kinder und Jugendhilfe d h die Land Kreise und Kreisfreien Stadte durch die bei ihnen eingerichteten Jugendamter allen Kindern ein Betreuungsangebot in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege bereitzustellen fur deren Entwicklung hin zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfahigen Personlichkeit eine solche Betreuung geboten ist oder deren Erziehungsberechtigten erwerbstatig sind einer Erwerbstatigkeit nachgehen Arbeit suchend sind sich in beruflichen Bildungsmassnahmen der Schul oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten Weitergehende landesgesetzliche Regelungen bleiben ausdrucklich unberuhrt 24 SGB VIII 30 Prozent der neugeschaffenen Platze soll dabei auf die Kindertagespflege entfallen Insgesamt betragen die Ausbaukosten zwolf Milliarden Euro 1 der Bund beteiligt sich zwischen 2008 und 2013 mit 2 15 Milliarden Euro aus dem Bundessondervermogen Kinderbetreuungsausbau 2007 2015 an den anfallenden Investitionen 1 Landesgesetzliche Regelungen BearbeitenKindertagesbetreuungsgesetz in Baden Wurttemberg KiTaG 2 Bayerisches Kinderbildungs und betreuungsgesetz BayKiBiG Kindertagesforderungsgesetz Berlin KitaFoG Brandenburg Kindertagesstattengesetz KitaG 2 Bremisches Tageseinrichtungs und Kindertagespflegegesetz BremKTG 2 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz KibeG 2 Hessisches Kinderforderungsgesetz HessKifoG Mecklenburg Vorpommern Kindertagesforderungsgesetz KifoG 2 Gesetz uber Tageseinrichtungen fur Kinder Niedersachsen Gesetz zur fruhen Bildung und Forderung von Kindern in Nordrhein Westfalen KiBiz Kindertagesstattengesetz Rheinland Pfalz KTagStG 2 Saarlandisches Kinderbetreuungs und bildungsgesetz SKBBG 2 Sachsen Gesetz uber Kindertageseinrichtungen SachsKitaG 2 Sachsen Anhalt Kinderforderungsgesetz KiFoG 2 Schleswig Holstein Kindertagesstattengesetz KiTaG 2 Thuringer Kindertageseinrichtungsgesetz ThurKitaG 2 Einzelnachweise Bearbeiten a b c BMFSFJ auf seiner Informationsseite zum KiFoG abgerufen am 16 Oktober 2016 a b c d e f g h i j k Ausfuhrungsgesetze der Lander zu Tageseinrichtungen fur Kinder Kitagesetze auf bildungsserver de abgerufen am 4 Januar 2017Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kinderforderungsgesetz amp oldid 225536729